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Vereinfachungen im formellen Präferenzrecht – Der Ermächtigte Ausführer (EA) / Der Registrierte Ausführer (REX)

Das Webinar richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Waren präferenzbegünstigt an ihre Kunden liefern wollen, und im Rahmen einer zollamtlichen Bewilligung oder einer Registrierung zum REX Präferenznachweise unabhängig vom Wert auf der Handelsrechnung abgeben wollen. In welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können, und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diesen Status zu erlangen, erfahren Sie in diesem Webinar.

Während REX ist bei neuen Handelsabkommen Voraussetzung ist, um Präferenzen gewähren zu können, spart der Status des Ermächtigten Ausführers Ihnen eine Vielzahl an Wegen zum Zollamt, weil Sie dann keine förmlichen Präferenznachweise mehr beantragen müssen.
Auch können Sie den Status mit weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr kombinieren.
Sie werden praxisnah geschult, diese Vorteile im Unternehmen zu nutzen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Mit Präferenz- und Freihandelsabkommen lassen sich Zollabgaben reduzieren. Beim Einkauf aus Präferenzpartnerländern verschaffen die Handelsabkommen daher einen enormen Wettbewerbsvorteil. Aber auch auf Vertriebsseite werden von Kunden entsprechende Nachweise über die Ursprungseigenschaft gefordert. Während bei klassischen Präferenznachweisen wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ein Mitwirken der Zollverwaltung gefragt ist, dürfen Lieferantenerklärungen eigenverantwortlich ausgestellt werden. Für das Ausstellen ist keine Bewilligung bei der Zollverwaltung zu beantragen.
Oftmals wird in Unternehmen dem Thema Lieferantenerklärungen jedoch keine große Bedeutung geschenkt: Vordrucke werden ohne Hinterfragen ausgefüllt und Länder ungeprüft übernommen. Dabei kann eine falsch ausgestellte Lieferantenerklärung unangenehme Konsequenzen zur Folge haben.

In unserem Webinar erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen für richtig ausgestellte Lieferantenerklärungen gelten, welche Prüfmöglichkeiten Sie haben und worauf Sie bei eingehenden Lieferantenerklärungen im Detail achten müssen.

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Warenursprungs- und Präferenzrecht für Experten – Vertiefen Sie ihr Fachwissen und informieren sich über die aktuellen Neuerungen und neuen Abkommen –

Wenn Sie die Vorteile von Präferenzabkommen beim Export und Import im vollen Umfang nutzen wollen, können Sie eine Vielzahl von Sonderregelungen im Präferenzrecht nutzen.

Sie lernen den Einsatz der Kumulierung, von Toleranzen sowie die Baugruppenkalkulation kennen, um in noch mehr Fällen ein positives Ergebnis bei der Ursprungsermittlung erreichen zu können. Wir besprechen die Besonderheiten der Warenzusammenstellung und gehen auf die Grenzen der Minimalbehandlung ein. Sie wollen Ihre Waren in Entwicklungsländern kostengünstig veredeln oder herstellen lassen? Dann sollten Sie sich bereits beim Export, Gedanken über mögliche Präferenznachweise machen.

Anhand einer Vielzahl praktischer Übungen – auch aus dem eigenen Erfahrungsschatz – lernen Sie interaktiv die Grenz- oder Sonderfälle für sich zu nutzen. Gerne können Sie eigene Beispiele aus Ihrem Firmenalltag vorab per E-Mail einreichen.

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Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

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Grundlagenwissen Incoterms® 2020

Die bekanntesten standardisierten Lieferbedingungen sind die Incoterms der Internationalen Handelskammer, die seit 1.1.2020 in einer neuen Textversion in Kraft sind.
Eine Lieferbedingung hat generell drei wichtige Funktionen: Sie legt fest, in welchem Moment der Geschäftsabwicklung die Risiken des Warenverlusts oder der Beschädigung vom Verkäufer auf den Käufer übergehen. Sie regelt auch, welcher der beiden Geschäftspartner die Kosten der Geschäftsabwicklung (Transport, Einfuhr-/Ausfuhrabwicklung, Versicherungen) trägt und schließlich, wer sich um den Beförderungsvertrag kümmern soll. Allesamt Aspekte, die über den wirtschaftlichen Erfolg des Einkaufs / Verkaufs entscheiden können. Im Webinar werden Ihnen alle Lieferklauseln inklusive Bedeutung, Anwendungsbereich und möglichen Risiken erläutert.

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WuP Spezial: Ausblick auf die neuen Ursprungsregeln im Regionalen Übereinkommen ab September 2021

Voraussichtlich ab dem 1. September 2021 wird es bei den Teilnehmerländern des Regionalen Übereinkommens (EU, EFTA, Türkei, Westbalkan, Länder der Östlichen Partnerschaft, wie Georgien, Moldawien und Ukraine und die Mittelmeerländer wie u.a. Ägypten, Tuneisien, Algerien) im Vorfeld der Modernisierung der Anlage 1 zum Regionalen Übereinkommen ein alternatives Ursprungsreglement geben.

Die Ursprungsregeln werden großzügiger, teilweise werden neue Kriterien vorgesehen. Diese neuen Regeln sind optional und können fakultativ angewendet werden. Die Anwendung der neuen Regeln ist daher eine zusätzliche Möglichkeit und keine Verpflichtung.
Damit können Waren zu europäischen Waren werden, die es bisher nicht werden konnten. Aufgrund der sehr weiten Regeln können bisher not-wendige Lieferantenerklärungen entbehrlich werden. Mit dieser Strategie wird das Reglement des Regionalen Übereinkommens auf dieselbe Stufe der großzügigen neuen Freihandelsabkommen wie z.B. EU-UK angehoben.
Die Allgemeine Toleranz wird erhöht und Durchschnittswerte für Fertigwaren und Vorerzeugnisse können in der Präferenzkalkulation nunmehr Anwendung finden. Darüber hinaus findet auch die volle Kumulation Anwendung. Auch andere Neuerungen sind eingebaut, vor allem die Öffnung für digitale Präferenznachweise.

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WuP Spezial: Ausblick auf die neuen Ursprungsregeln im Regionalen Übereinkommen ab September 2021

Voraussichtlich ab dem 1. September 2021 wird es bei den Teilnehmerländern des Regionalen Übereinkommens (EU, EFTA, Türkei, Westbalkan, Länder der Östlichen Partnerschaft, wie Georgien, Moldawien und Ukraine und die Mittelmeerländer wie u.a. Ägypten, Tuneisien, Algerien) im Vorfeld der Modernisierung der Anlage 1 zum Regionalen Übereinkommen ein alternatives Ursprungsreglement geben.

Die Ursprungsregeln werden großzügiger, teilweise werden neue Kriterien vorgesehen. Diese neuen Regeln sind optional und können fakultativ angewendet werden. Die Anwendung der neuen Regeln ist daher eine zusätzliche Möglichkeit und keine Verpflichtung.
Damit können Waren zu europäischen Waren werden, die es bisher nicht werden konnten. Aufgrund der sehr weiten Regeln können bisher not-wendige Lieferantenerklärungen entbehrlich werden. Mit dieser Strategie wird das Reglement des Regionalen Übereinkommens auf dieselbe Stufe der großzügigen neuen Freihandelsabkommen wie z.B. EU-UK angehoben.
Die Allgemeine Toleranz wird erhöht und Durchschnittswerte für Fertigwaren und Vorerzeugnisse können in der Präferenzkalkulation nunmehr Anwendung finden. Darüber hinaus findet auch die volle Kumulation Anwendung. Auch andere Neuerungen sind eingebaut, vor allem die Öffnung für digitale Präferenznachweise.

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Spezialwebinar Zolltarif – Einreihung von Spinnstoffen und Waren daraus (Abschnitt XI)

Das Einreihen von Waren in den Zolltarif ist DIE Basis für alle Zollanmeldungen. Eine falsche Zolltarifnummer führt zu falschen zollrechtlichen Maßnahmen (Zollsätze, Kontingente, Ursprungsregeln u.a.) und in der Praxis regelmäßig zu einer Nichtannahme Ihrer Zollanmeldung. Auf Grund der großen Bedeutung der Codenummer werden falsche Warennummern durch die Zollbehörden als Kernpflichtverletzungen besonders hart sanktioniert.
Jedes Jahr wird das Harmonisierte System auf einen aktuellen Stand gebracht. Daher müssen alle Unternehmen fortlaufend ihre in den Stammdaten hinterlegten Warentarifnummern überprüfen und ggf. Neueinreihungen vornehmen.
Gerade die Einreihung von Spinnstoffen und Waren daraus stellt dabei für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. In diesem Webinar wird die Einreihung von Waren in den Zolltarif systematisch, grundlegend, intensiv und konsequent praxisorientiert trainiert. Dabei wird auf die Besonderheiten eingegangen, die das Einreihen von Spinnstoffen in den Abschnitt XI des EZT mit sich bringt.

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Webinar-Reihe “Vergleichswertverfahren im Überblick”

Das Vergleichswertverfahren ist das wichtigste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach BauGB und ImmowertV. Es dient als abschließendes Verfahren vor allem der Bewertung von Eigentumswohnungen und Reihenhausgrundstücken, also grundsätzlich vergleichbaren Immobilien. Darüber hinaus wird das Vergleichswertverfahren aber zur Bodenwertermittlung im Ertragswertverfahren und im Sachwertverfahren benötigt. Ohne die sichere Beherrschung des Vergleichswertverfahrens ist deshalb eine fachüblichen Grundsätzen genügende Verkehrswertermittlung nicht möglich. Statistische Kenntnisse sind für die Durchführung des Vergleichswertverfahrens notwendig, sie werden im Webinar vermittelt. Abschließend werden Fehlerquellen aufgezeigt und besprochen, die bei der Grundlagenermittlung als auch bei der Auswertung entstehen können.

Die Webinar-Reihe besteht aus 5 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

**Inhalte**
+ **Modul 1: Die Grundlagen des Vergleichswertverfahrens** Rechtsvorschriften (ImmoWertV, Vergleichswertrichtlinie) – Herkunft der Daten – Vergleichbarkeit – Vergleichspreisermittlung – besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale – Vergleichswert – Besonderheiten bei der Bodenwertermittlung
+ **Modul 2: Statistik im Vergleichswertverfahren ** Indexierung – Mittelwertbildung – Vertrauensbereich – Genauigkeit – Exkurs: ein Blick auf Ertragswert- und Sachwertverfahren
+ **Modul 3: Vergleichswertverfahren, Vertiefungsseminar** Die Qualität der Stichprobe – Grenzen der Anpassung – übergroße Grundstücke – Daten gut, alles gut?
+ **Modul 4: Fehlerquellen ihm Vergleichswertverfahren** ungenaue Stichprobe – ungenauer Mittelwert– fehlende Indexierung –– wie viele Ausreißer sind zu erwarten? – falsche Anpassung – Auswirkungen falscher Bodenwerte im Ertragswert- und im Sachwertverfahren
+ **Modul 5: Vertiefung und Übungen**

**Termine: 6.+9.+13.+16.+17.12.2021, jeweils 10:00 bis 11:30 Uhr

**Kompaktpreis: 329,00 € (zzgl. MwSt.)**

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 min vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.
Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**

Wir empfehlen, vor dem Webinar den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist, dies können Sie jederzeit erledigen.

Webinarreihe: Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

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