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Steuerliche Immobilienbewertung nach dem JStG 2022 ab 01.01.2023

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen **Jahressteuergesetz 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz **umfassend überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)** angepasst.

Zum Teil wurde befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen. Der Gesetzgeber räumt allerdings unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

###Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

In dem 90-minütigen Webinar erläutern wir Ihnen anschaulich und kompakt die **neuen maßgeblichen Regelungen**, die seit dem Inkrafttreten des **JStG 2022** zu beachten sind. Anwendungsbezogen und praxisnah erfahren Sie, was sich seit dem 1. Januar 2023 geändert hat.

AW NEXT FAQ Zollwert

Das E-Learning zum Thema Zollwert steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Wir danken allen, die sich aktiv beteiligt und zuvor Fragen eingereicht haben. Erhalten Sie neben unserem Lernvideo ebenfalls ein Quiz zur Lernkontrolle.

**Themenübersicht**
+ Transaktionsmethode
+ Beförderungs- und Transportversicherungskosten
+ Beistellungen
+ Lizenzgebühren
+ Abzugsbeträge (Luftfrachtkosten)
+ Internes Kontrollsystem

Beim E-Learning AW NEXT FAQ handelt es sich um eine Kooperationsveranstaltung zwischen der Reguvis Akademie GmbH und der Reguvis Fachmedien GmbH. Ihre Anmeldedaten werden aus organisatorischen Gründen von beiden Unternehmen verwendet.

WuP Spezial: Ausblick auf die neuen Ursprungsregeln im Regionalen Übereinkommen ab September 2021

Voraussichtlich ab dem 1. September 2021 wird es bei den Teilnehmerländern des Regionalen Übereinkommens (EU, EFTA, Türkei, Westbalkan, Länder der Östlichen Partnerschaft, wie Georgien, Moldawien und Ukraine und die Mittelmeerländer wie u.a. Ägypten, Tuneisien, Algerien) im Vorfeld der Modernisierung der Anlage 1 zum Regionalen Übereinkommen ein alternatives Ursprungsreglement geben.

Die Ursprungsregeln werden großzügiger, teilweise werden neue Kriterien vorgesehen. Diese neuen Regeln sind optional und können fakultativ angewendet werden. Die Anwendung der neuen Regeln ist daher eine zusätzliche Möglichkeit und keine Verpflichtung.
Damit können Waren zu europäischen Waren werden, die es bisher nicht werden konnten. Aufgrund der sehr weiten Regeln können bisher not-wendige Lieferantenerklärungen entbehrlich werden. Mit dieser Strategie wird das Reglement des Regionalen Übereinkommens auf dieselbe Stufe der großzügigen neuen Freihandelsabkommen wie z.B. EU-UK angehoben.
Die Allgemeine Toleranz wird erhöht und Durchschnittswerte für Fertigwaren und Vorerzeugnisse können in der Präferenzkalkulation nunmehr Anwendung finden. Darüber hinaus findet auch die volle Kumulation Anwendung. Auch andere Neuerungen sind eingebaut, vor allem die Öffnung für digitale Präferenznachweise.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

WuP Spezial: Ausblick auf die neuen Ursprungsregeln im Regionalen Übereinkommen ab September 2021

Voraussichtlich ab dem 1. September 2021 wird es bei den Teilnehmerländern des Regionalen Übereinkommens (EU, EFTA, Türkei, Westbalkan, Länder der Östlichen Partnerschaft, wie Georgien, Moldawien und Ukraine und die Mittelmeerländer wie u.a. Ägypten, Tuneisien, Algerien) im Vorfeld der Modernisierung der Anlage 1 zum Regionalen Übereinkommen ein alternatives Ursprungsreglement geben.

Die Ursprungsregeln werden großzügiger, teilweise werden neue Kriterien vorgesehen. Diese neuen Regeln sind optional und können fakultativ angewendet werden. Die Anwendung der neuen Regeln ist daher eine zusätzliche Möglichkeit und keine Verpflichtung.
Damit können Waren zu europäischen Waren werden, die es bisher nicht werden konnten. Aufgrund der sehr weiten Regeln können bisher not-wendige Lieferantenerklärungen entbehrlich werden. Mit dieser Strategie wird das Reglement des Regionalen Übereinkommens auf dieselbe Stufe der großzügigen neuen Freihandelsabkommen wie z.B. EU-UK angehoben.
Die Allgemeine Toleranz wird erhöht und Durchschnittswerte für Fertigwaren und Vorerzeugnisse können in der Präferenzkalkulation nunmehr Anwendung finden. Darüber hinaus findet auch die volle Kumulation Anwendung. Auch andere Neuerungen sind eingebaut, vor allem die Öffnung für digitale Präferenznachweise.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

WuP Spezial: Ausblick auf die neuen Ursprungsregeln im Regionalen Übereinkommen ab September 2021

Voraussichtlich ab dem 1. September 2021 wird es bei den Teilnehmerländern des Regionalen Übereinkommens (EU, EFTA, Türkei, Westbalkan, Länder der Östlichen Partnerschaft, wie Georgien, Moldawien und Ukraine und die Mittelmeerländer wie u.a. Ägypten, Tuneisien, Algerien) im Vorfeld der Modernisierung der Anlage 1 zum Regionalen Übereinkommen ein alternatives Ursprungsreglement geben.

Die Ursprungsregeln werden großzügiger, teilweise werden neue Kriterien vorgesehen. Diese neuen Regeln sind optional und können fakultativ angewendet werden. Die Anwendung der neuen Regeln ist daher eine zusätzliche Möglichkeit und keine Verpflichtung.
Damit können Waren zu europäischen Waren werden, die es bisher nicht werden konnten. Aufgrund der sehr weiten Regeln können bisher not-wendige Lieferantenerklärungen entbehrlich werden. Mit dieser Strategie wird das Reglement des Regionalen Übereinkommens auf dieselbe Stufe der großzügigen neuen Freihandelsabkommen wie z.B. EU-UK angehoben.
Die Allgemeine Toleranz wird erhöht und Durchschnittswerte für Fertigwaren und Vorerzeugnisse können in der Präferenzkalkulation nunmehr Anwendung finden. Darüber hinaus findet auch die volle Kumulation Anwendung. Auch andere Neuerungen sind eingebaut, vor allem die Öffnung für digitale Präferenznachweise.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

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Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

WuP Spezial: Ausblick auf die neuen Ursprungsregeln im Regionalen Übereinkommen ab September 2021

Voraussichtlich ab dem 1. September 2021 wird es bei den Teilnehmerländern des Regionalen Übereinkommens (EU, EFTA, Türkei, Westbalkan, Länder der Östlichen Partnerschaft, wie Georgien, Moldawien und Ukraine und die Mittelmeerländer wie u.a. Ägypten, Tuneisien, Algerien) im Vorfeld der Modernisierung der Anlage 1 zum Regionalen Übereinkommen ein alternatives Ursprungsreglement geben.

Die Ursprungsregeln werden großzügiger, teilweise werden neue Kriterien vorgesehen. Diese neuen Regeln sind optional und können fakultativ angewendet werden. Die Anwendung der neuen Regeln ist daher eine zusätzliche Möglichkeit und keine Verpflichtung.
Damit können Waren zu europäischen Waren werden, die es bisher nicht werden konnten. Aufgrund der sehr weiten Regeln können bisher not-wendige Lieferantenerklärungen entbehrlich werden. Mit dieser Strategie wird das Reglement des Regionalen Übereinkommens auf dieselbe Stufe der großzügigen neuen Freihandelsabkommen wie z.B. EU-UK angehoben.
Die Allgemeine Toleranz wird erhöht und Durchschnittswerte für Fertigwaren und Vorerzeugnisse können in der Präferenzkalkulation nunmehr Anwendung finden. Darüber hinaus findet auch die volle Kumulation Anwendung. Auch andere Neuerungen sind eingebaut, vor allem die Öffnung für digitale Präferenznachweise.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

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