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Aufbauwebinar Warenursprungs- und Präferenzregeln bei Ex- und Importgeschäften

Das Ursprungssystem der Europäischen Union/Gemeinschaft bietet die Nutzung von Zollvorteilen/-präferenzen im Warenverkehr mit vielen Ländern an. Zollreduzierungen stehen aber nicht nur im Interesse des Importeurs, sondern Zollvorteile für den ausländischen Kunden sind auch Verkaufsargumente für den Exporteur.

Aufbauend auf den Kenntnissen aus den Grundlagenseminaren wird in diesem Seminar insbesondere über die Chancen der Kumulierung gesprochen. Die zentrale Frage lautet: Kann ich eine „verlängerte Werkbank“ (z. B. in Ägypten) präferenzbegünstigt nutzen? Der professionelle Umgang mit den unterschiedlichen Be-/Verarbeitungslisten der einzelnen Abkommen zeichnet den Experten aus! Wo liegen die Grenzen von Prozentklauseln im Vergleich zum geforderten Positionswechsel? Die gezielte Warenbeschaffung sowie die an technischen und qualitativen Anforderungen ausgerichtete “richtige“ Be-/Verarbeitung sind der Garant für den Export mit den zutreffenden Ursprungsnachweisen. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Rezession gewinnt der zollfreie/-begünstigte Einkauf einerseits und der präferenzberechtigte Verkauf von Waren anderseits an Bedeutung: Alle Beteiligten achten auf Kosteneinsparungen!

Welche Vorteile wird der Ausbau der euromediterranen Zone im Mittelmeerbereich bringen? Hier gibt es interessante Märkte für EU-Firmen!

Allerdings darf im internationalen Warenverkehr die Tatsache nicht vernachlässigt werden, dass der Importeur grundsätzlich für die Richtigkeit des von ihm vorgelegten Präferenznachweises haftet. Hieraus ergibt sich ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Ex- und Importeur auf ursprungsrechtlicher Basis. In fast allen Präferenzabkommen ist die Möglichkeit vorgesehen, Präferenznachweise nicht nur im Einzelfall beim
Zollamt zu beantragen, sondern unabhängig vom Warenwert (> 6.000 EUR) ohne Mitwirkung des Zolls in Form einer Ursprungserklärung abgeben zu können. Beantragen Sie hierfür die Bewilligung zum “Ermächtigten Ausführer”. Preis für diese Vereinfachung ist die Übernahme einer höheren Eigenverantwortung für die Ursprungsermittlung: Eine Prozessbeschreibung (Arbeits-/Organisationsanweisung) ist erforderlich!

Im Warenverkehr mit u.a. der Republik Korea oder Singapur ist diese Vereinfachung für den Versand von Sendungen mit Ursprungszeugnissen, deren Wert 6.000 EUR je Sendung übersteigt, immer erforderlich.
In den neueren Präferenzabkommen wird in der Regel keine Bewilligung mehr als „Ermächtigter Ausführer“ benötigt. Hier reicht es aus, wenn sich das Unternehmen beim zuständigen Hauptzollamt registrieren lässt („Registrierter Ausführer“). Nun taucht die zentrale Frage auf: Welche Hürden muss ich nehmen, damit ich die Registrierung erfolgreich hinbekomme? Welche Pflichten sind zu beachten und vor allen Dingen, welche
Risiken sind zu kennen?

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Zoll für Einsteiger -Grundlagenwissen für den Einstieg in die Im- und Exportabwicklung-

Sobald Sie sich als Klein- oder mittelständischer Betrieb im Welthandel behaupten wollen, Ware aus dem Ausland beziehen oder dorthin liefern lassen, sollten Sie Aufgaben und Verantwortung kennen – auch wenn Sie die Zollabwicklung kostenpflichtig an einen Dienstleister auslagern. Welche Formulare werden wann benötigt, und wer darf diese ausstellen?
Die Mitarbeiter der verschiedenen Abteilungen von Einkauf bis Logistik haben eine Vielzahl an Aufgaben zu bewältigen. Neue Mitarbeiter müssen schnell und sicher die Grundbegriffe und notwendigen Schritte für eine einwandfreie Zollabwicklung beherrschen, und wissen, welche Schritte für den erfolgreichen Warentransport relevant sind. Und auch, wenn Sie nur gelegentliche Aus- oder Einfuhren haben, sollten Sie sich der Verantwortung im Prozess bewusst sein.
Dieses Grundlagen-Webinar bietet die Möglichkeit, sich dieses Grundwissen schnell anzueignen, und damit die bestehenden Fachkräfte zu entlasten.

Im direkten Anschluss gibt es noch die Möglichkeit, dass ihre individuellen Fragen vom Referenten diskutiert werden.

**Organisatorisches**

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Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

INCOTERMS® 2010/2020 -Grundlagen für die Abwicklung aller Transporte-

Die INternational COmmercial Terms (Zoll- und Handelsklauseln) sind die Grundlage für die Regelung des Transportwegs vom Lieferanten zum Kunden. Sie beschreiben im Detail, welche Aufgaben und Pflichten die beiden Geschäftspartnern haben und regeln die Kostenteilung betreffend Fracht, Verpackung, Versicherung, Einund Ausfuhrzöllen. Sie regeln auch an welcher Stelle die Gefahren übergehen. Eingeteilt in 4 Gruppen gilt „EXW” als reine Bereitstellungsklausel für den Verkäufer bzw. als Abholklausel für den Käufer, bei der freilich darüber nachzudenken ist, wer die Ausfuhr(zoll)deklaration und den Transport zu organisieren hat und in wessen Risikobereich diese Aufgaben fallen. Während nach den INCOTERMS® 2020 die 3 F-Klauseln (FCA, FAS, FOB) den Punkt der Waren- und Risikoübergabe für den Exporteur noch in Europa definierten, zahlt der Verkäufer bei den Verschiffungsklauseln CFR, CIF, CPT und CIP die Fracht und ggf. die Versicherung. Den Übergang in das Bestimmungsland beinhalten hingegen die D-Klauseln, an deren Ende DDP/“frei Haus, verzollt“ steht.

Die erstmals 1936 von der Internationalen Handelskammer ICC vorgestellten Klauseln werden i.d.R. alle 10 Jahre aktualisiert. Sich (ver)ändernde Handelspraktiken und transportbedingte Entwicklungen fließen damit genauso ein wie (aktuell) weltweite Zoll-sicherheitsinitiativen. In der zum 01.01.2020 in Kraft getretenen 9. Fassung wurde wiederum abgegrenzt zwischen multimodalen Klauseln, die für alle Transportmedien gelten und reinen See-/Binnenschiffstransportklauseln, was die Übersichtlichkeit doch spürbar erleichterte. Es wurde eine neue DKlauseln definiert. Bei anderen begrifflich nicht geänderten Terms standen erhebliche inhaltliche Änderungen an.

Einleitende Anwendungshinweise zu jeder Klausel führen zur präzisen und einfacheren Anwendung. INCOTERMS® werden international von Gerichten anerkannt, allerdings genießen sie keinen Gesetzesstatus, d.h., sie müssen explizit in den jeweiligen Vertrag aufgenommen werden.

Welche Klausel gilt aber für welches Transportmittel? Was passiert, wenn bei Anwendung einer nicht transportmittel-orientierten Variante nun tatsächlich ein Schaden eintritt? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang „Schiedsgerichtsbarkeit”? Die sichere Handhabung der Klauseln ist daher Trumpf – damit die Lieferkonditionen verbindlich vereinbart werden!

Die geltenden INCOTERMS® beeinflussen aber auch maßgeblich die Zollwertbestimmung im Empfangsland (Einfuhrverzollung). Aber auch Exporteure müssen im Detail prüfen, ob bestimmte – Ihnen zufallende Tätigkeiten und Risiken – abgedeckt werden können. Verschaffen Sie sich hier größtmögliche Sicherheit in der zielgenauen Verwendung der neuen Fassung der INCOTERMS®.
Im Wesentlichen bleiben die INCOTERMS® natürlich auch mit der Überarbeitung 2020 wirksam. Einige Regulative werden jedoch mit der alle 10 Jahre erfolgenden Überarbeitung neu oder den sich geänderten Bedingungen genauer angepasst. Mit aller Vorsicht und Bedacht ist so früh nur zu ventilieren, welche Änderungen die neuen INCOTERMS®-Klauseln 2020 erfahren könnten.

Webinar-Reihe: Grundlagenwissen Ausfuhr

Seit Jahrzehnten sind deutsche Produkte global begehrt, da sie Qualität und Zuverlässigkeit versprechen. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass deutlich mehr Waren exportiert als importiert werden und das Ausfuhrverfahren das am häufigsten genutzte Zollverfahren ist. Fundiertes Wissen über die bestehenden Regelungen und Gesetzesgrundlagen sind daher wichtig, um Waren reibungslos ins Drittland versenden zu können, aber auch um Bußgeld oder anderweitige Strafen zu umgehen. Bei der elektronischen Zollabwicklung in ATLAS werden entsprechende Unterlagen- und Genehmigungscodierungen benötigt, welche die Wirtschaftsbeteiligten immer wieder verunsichern. Auch die Nutzung von Vereinfachungen ist in der Exportabwicklung möglich. Daneben sind lassen sich durch Präferenz- und Freihandelsabkommen Zollabgaben auf Exportseite reduzieren. Dafür benötigt der Kunde entsprechende Nachweise über die Ursprungseigenschaft. Während bei einigen Präferenznachweisen, wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, ein Mitwirken der Zollverwaltung gefragt ist, dürfen andere, wie z. B. durch den Ermächtigten Ausführer, eigenverantwortlich ausgestellt werden. Häufig wird in Unternehmen diesem Thema keine große Bedeutung gewidmet und dadurch Wettbewerbsvorteile verschenkt. Im internationalen Handel gibt es auf nationaler und europäischer Ebene Beschränkungen. Diese gelten nicht nur für sensible Güter wie z. B. Rüstungsgüter. Auch vermeintlich harmlose Güter können der Exportkontrolle unterliegen. Darüber hinaus müssen zahlreiche länderbezogene Embargomaßnahmen berücksichtigt werden. Aber auch die Einhaltung von Sanktionslisten zählt zu den Aufgaben der Ausfuhrkontrolle. Hier drohen empfindliche Strafen. Somit ist das oberste Ziel Verstöße und Zuwiderhandlungen zu vermeiden, da diese nicht nur zu Bußgeldern oder gar Freiheitsstrafen führen können, viel mehr drohen Imageschäden durch negative Pressemitteilungen oder aber der Verlust von zollrechtlichen Vereinfachungen, welche für eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Außenwirtschaftsgeschäfts unabdingbar sind. Dieses Webinar bietet Ihnen einen Einstieg in die Praxis der Ausfuhrabwicklung. Anhand von praxisnahen Übungsfällen werden Ihnen die Abläufe einfach erklärt, um Einblick und solides Basiswissen für den Berufsalltag zu erlangen. Daneben wird erläutert wie zollrechtliche Abwicklungen gestaltet werden können und welche rechtlichen Risiken & Pflichten vorherrschen.

**Organisatorisches**

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Webinar: (Re-)Exportkontrollrecht China

Zum 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkontrollgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz bietet eine breitere Basis für Exportkontrollen sensitiver Güter aus China. Das müssen nicht ausschließlich sog. “Dual-Use-Güter” und/oder Militärgüter sein. Vielmehr können ausdrücklich auch andere Güter, Technologien, Dienstleistungen und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen kontrolliert werden. Überdies können auf Basis dieses Gesetzes auch (Re-)Exportkontrollen für chinesische Güter außerhalb Chinas etabliert werden.

Es zeichnen sich damit in China ähnliche Entwicklungen ab, wie in den aufkommenden zusätzlichen (Re-)Exportkontrollen der US-Amerikaner für sogenannte “emerging/foundational technologies”. In Bezug zu den auch weiterhin zu erwartenden protektionistischen US-Maßnahmen (Stichwort: Huawei) steht auch die neue chinesische Sanktionsliste, die “Unreliable Entity List”. Der erst zu Ende des Gesetzgebungsprozesses eingeführte Art. 48 erlaubt überdies ausdrücklich gegenseitige Maßnahmen gegen Länder, deren Ausfuhrkontrollmaßnahmen „die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen der Volksrepublik China gefährden“.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
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Webinar-Reihe: Betreuerwissen Sozialrecht – Modul 2: Teilhabeleistungen (SGB IX)

Im Mittelpunkt von Modul 2 der 4-teiligen Webinar-Reihe „Betreuerwissen Sozialrecht– effektiv handeln und Haftung vermeiden“ stehen die Teilhabeleistungen: Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 1.1.2020 wurde der Bereich der Teilhabeleistungen stark geändert: Hier erhalten Sie einen Überblick über Teilhabeleistungen, Antragsverfahren, geänderte Einkommens- und Vermögensanrechnungen, Trennung von Eingliederungshilfe und existenzsichernden Leistungen des SGB XII. Das ausführliche Skript enthält viele Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

Unsere erfahrene Referentin – selbst Fachsanwälti für Sozialrecht und ehmealige Betreuerin – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Das ausführliche Skript enthält Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

Die Webinar-Reihe „Betreuerwissen Sozialrecht– effektiv handeln und Haftung vermeiden“ besteht aus 4 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes Modul separat oder alle 4 Module zum Kompaktpreis buchen.

**Inhalte Modul 2: Teilhabeleistungen (SGB IX)**
+ Neuerungen durch das BTHG
+ Teilhabeleistungen, Antragsverfahren
+ SGB IX, SGB XII

**Preis: 49,00 € zzgl. MwSt.** (Kompaktpreis für alle 4 Module 149,00 € zzgl. MwSt.)

**WEITERE MODULE DER WEBINAR-REIHE**
[Modul 1 – Allgemeines Verfahrensrecht am 22.9.2020, 9:30 –10:45](https://www.reguvis.de/de/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-modul-1-allgemeines-verfahrensrecht-87783/)
[Modul 3 – Sozialhilfe und Grundsicherung am 29.9.2020, 9:30 –10:45](https://www.reguvis.de/de/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-modul-3-sozialhilfe-sgb-xii-und-grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-sgb-ii-87785/)
[Modul 4 – Sozialversicherungsrecht am 1.10..2020, 9:30 –10:45](https://www.reguvis.de/de/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-modul-4-s

Webinar-Reihe: Betreuerwissen Sozialrecht – Modul 1: Allgemeines Verfahrensrecht

Im Mittelpunkt von Modul 1 der 4-teiligen Webinar-Reihe „Betreuerwissen Sozialrecht” stehen die Grundsätze des sozialrechtlichen Verfahrensrechts, wichtige Fristen bei Antragstellung und im Laufe des Verfahrens, Beratungs- und Aufklärungspflichten der Behörden, Mitwirkungspflichten, Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden nach den §§ 44 ff. SGB X.

Unsere erfahrene Referentin – selbst Rechtsanwaltin für Sozialrecht und ehemalige Betreuerin – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Das ausführliche Skript enthält Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

Die Webinar-Reihe „Betreuerwissen Sozialrecht– effektiv handeln und Haftung vermeiden“ besteht aus 4 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes Modul separat oder alle 4 Module zum Kompaktpreis buchen.

**Inhalte Modul 1: Allgemeines Verfahrensrecht**
+ Grundsätze des sozialrechtlichen Verfahrensrechts
+ Fristen und Mitwirkungspflichten
+ Beratungs- und Aufklärungspflichten der Behörden u.v.m.

**Preis: 49,00 € zzgl. MwSt.** (Kompaktpreis für alle 4 Module 149,00 € zzgl. MwSt.)

**WEITERE MODULE DER WEBINAR-REIHE**
[Modul 2 – Teilhabeleistungen am 24.9.2020, 9:30 –10:45](https://www.reguvis.de/de/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-modul-2-teilhabeleistungen-sgb-ix-87781/)
[Modul 3 – Sozialhilfe und Grundsicherung am 29.9.2020, 9:30 –10:45](https://www.reguvis.de/de/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-modul-3-sozialhilfe-sgb-xii-und-grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-sgb-ii-87785/)
[Modul 4 – Sozialversicherungsrecht am 1.10..2020, 9:30 –10:45](https://www.reguvis.de/de/veranstaltung/webinar-reihe-betreuerwissen-sozialrecht-modul-4-sozialversicherungsrecht-87787/)
[**Alle 4 Module der Reihe** „Betreuerwissen Sozialrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden](https://www.reguvis.de

Praxisgerechte Durchführung von Vergabeverfahren mit (amtlichen) Vordrucken

**Praxisgerechte Durchführung von Vergabeverfahren mit (amtlichen) Vordrucken:**
**1. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr | 2. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr**
Schwerpunkt des 1,5-tägigen Webinars ist das Vergabehandbuch Bau des Bundes (VHB Bund) mit den für Liefer- und Dienstleistungen vorhandenen Vordrucken (z.B. 124 LD, 338, 340, 631-635). Aber auch andere Vergabehandbücher, wie z.B. die des Freistaates Bayern für Liefer- und Dienstleistungen (VHL Bayern) bzw. für freiberufliche Leistungen (VHF Bayern), oder die Vordrucke der Länder Berlin und Niedersachsen werden besprochen. Die jeweiligen Vordrucke sind mit praktisch bundesweit und auch im Rahmen der e-Vergabe verwendbar.

###Inhalt
Vergabeverfahren lassen sich erheblich einfacher und „standardisierter“ durchführen, zumindest was die „Formalien“ angeht, wenn einheitliche Vordrucke verwendet werden. Notwendige Verfahrensschritte wie Anforderung von Eigenerklärungen, Aufforderung zur Abgabe eines Angebots bis hin zum Zuschlag und zur Anmahnung einer ordentlichen Vertragserfüllung können mit einheitlichen Vordrucken, Bewerbungs- und Vertragsbedingungen u.a. wesentlich einfacher und vor allem rechtssicherer durchgeführt werden. Bund und Länder haben für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsverfahren Vergabehandbücher eingeführt. Diese Vergabehandbücher enthalten für die tägliche Vergabepraxis zu beachtende Regelungen, Vordrucke, Erläuterungen und Verfahrenshilfen. Die Teilnehmer:innen werden mit der Systematik der Vergabehandbücher (Aufbau – Richtlinien – Vordrucke) vertraut gemacht.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Öffentliches Preisrecht und Preisprüfung

**Öffentliches Preisrecht und Preisprüfung**
**1. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 15:00 Uhr, 2. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr**
In diesem 1,5-tägigen Webinar beleuchtet der Referent, Herr Michael Singer, das öffentliche Preisrecht aus über 30-jähriger praktischer Erfahrung und bietet damit eine umfassende Information über die Anwendung des öffentlichen Preisrechts für Auftraggeber und Auftragnehmer.

###Inhalt
Neben den strengen Formalien des Vergaberechts im Ausschreibungsprozess müssen bei öffentlichen Aufträgen auch die Bestimmungen des öffentlichen Preisrechts berücksichtigt werden. Das Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen steht dabei nicht im Widerspruch zum Vergaberecht sondern stellt eine Ergänzung dazu dar. Aufträge öffentlicher Auftraggeber unterliegen dem öffentlichen Preisrecht nach der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen.
Die entsprechenden Vorschriften wollen dabei einseitigen Machtmissbrauch verhindern, den Auftraggeber vor überhöhten Preisforderungen schützen, aber auch auskömmliche Preise für den Auftragnehmer und ein angemessenen Verhältnisses zwischen Leistung und Preis gewährleisten. Ziel und Grundidee der Verordnung ist die Durchsetzung von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, der absolute Vorrang von Marktpreisen und die Zurückdrängung der Selbstkosten als Bemessungsgrundlage. Dabei unterscheidet sich die preisrechtliche Definition von Marktpreisen grundsätzlich von der des Vergaberechts.
Trotz der praktischen Bedeutung sind die Vorschriften des öffentlichen Preisrechts aber nicht bei allen öffentlichen Auftraggebern und ihren Auftragnehmern bekannt. Unser Referent beleuchtet das öffentliche Preisrecht aus über 30-jähriger praktischer Erfahrung und bietet damit eine umfassende Information über die Anwendung des öffentlichen Preisrechts für Auftraggeber und Auftragnehmer.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Zertifizierter Vergabepraktiker – Modul 4: Sicherer Umgang mit ungewohnten Situationen im Vergabeverfahren

**Der Zertifizierte VergabePraktiker ist ausgebucht!**
Termine und Anmeldemöglichkeiten für 2022 folgen in Kürze. Sie möchten sich auf die Vormerkerliste eintragen? Dann kontaktieren Sie unser Veranstaltungsteam unter veranstaltungen@reguvis.de. Wir freuen uns auf Sie!

**Modul 4: “Rüge, Rechtsschutz, Fördermittel-Verwendungsnachweisprüfung, Interimsvergabe, Statistik: Sicherer Umgang mit ungewohnten Situationen im Vergabeverfahren” der Seminar-/Webinarreihe [Zertifizierter VergabePraktiker](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/zertifizierter-vergabepraktiker-286715/).**
Was passiert beispielsweise, wenn der Zuschlag sich verzögert? Wie funktioniert eine Interimsvergabe? Was ist der notwendige Inhalt einer Rüge, wann ist dieser präkludiert? Kann einem Nachprüfungsverfahren durch eine Schutzschrift vorgebeugt werden? Was bedeutet die Verwendung von Fördermitteln für die Dauer der Aufbewahrung von Akten? Mit diesen und weiteren nicht alltäglichen Situationen im Vergabeverfahren beschäftigt sich das Modul 4 “Rüge, Rechtsschutz, Fördermittel-Verwendungsnachweisprüfung, Interimsvergabe, Statistik: Sicherer Umgang mit ungewohnten Situationen im Vergabeverfahren”. Erhalten Sie einen Überblick über den Umgang mit Rügen, Rechtsschutz unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte, aktuelle Rechtsprechung, u.v.m.

###Inhalt
Hermann Summa, Richter am Oberlandesgericht Koblenz und Mitglied im Vergabesenat, führt Sie durch das Webinar zu Modul 4 des Zertifizierten VergabePraktikers.
Sie werden ausführlich, praxisnah und verständlich in den sicheren Umgang mit ungewohnten Situationen im Vergabeverfahren eingeführt. Behandelt werden Themen wie der Umgang mit Rügen, Rechtsschutz unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte, Verfahren vor der Vergabekammer, Verfahren vor dem Vergabesenat, sinnvolle Eilanträge, Sinn und Unsinn der Schutzschrift, Interimsvergabe, Aktenaufbewahrung und Dokumentation, Fördermittel-Verwendungsnachsweisprüfung, Statistik und die aktuelle Rechtsprechung.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)