Schlagwort-Archive: 09

Best Practice: Lieferantenerklärungen

Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind **Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft** einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden.

###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit

Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung **kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften** zusammen. Im Rahmen eines **„Best Practice“-Austausch** erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und **was sich bewährt hat**.

Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.

Die optimierte Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen

Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt es diesen Rundlauf zu skizzieren, denn die **Ware trifft auf ihrem Weg mindestens viermal auf den Zoll!**

###Für jede Variante den optimalen Weg

Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!

Diese Veranstaltung ist **speziell für den Bereich Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen konzipiert** und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Wissen für die Abwicklung dieser Geschäfte zu erlernen.

Awareness US-(Re-)Exportkontrolle

Das **US-Exportkontrollrecht** findet nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten Anwendung, sondern umfasst auch den Reexport von **”US-Gütern”** aus anderen Ländern. Folglich kann es erforderlich sein, dass bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU Ihre Waren bei einer **Genehmigungspflicht nach US-Recht** unterliegen, sofern sie als “US-Gut” eingestuft sind. Dies umfasst auch den innerstaatlichen Transfer an ein anderes Unternehmen. Zu den sogenannten **”US-Gütern”** zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, sofern diese einen Anknüpfungspunkt an das US-(Re-)Exportrecht aufweisen.

Europäische Unternehmen müssen daher **umfassende Compliance-Maßnahmen** ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Exporte im Einklang mit den US-Exportbestimmungen durchgeführt werden.

Einkauf von Sicherheitsdienstleistungen

Der **Bedarf von Auftraggebern an Sicherheitsdienstleistungen** steigt seit einigen Jahren aufgrund des zunehmenden Sicherungs- und Sicherheitsbedürfnisses (zum Beispiel für Liegenschaften der Kritischen Infrastruktur). Die **Bandbreite der möglichen Dienstleistungen** ist mittlerweile sehr weit. Zugleich ist das **Personalpotenzial der Wirtschaftsteilnehmer begrenzt**. Ferner sind bei der Planung und Durchführung der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen branchenspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen. Damit die benötigten **Sicherheitsleistungen in der erforderlichen Qualität** ab notwendigen Zeitpunkt ausgeführt werden können, ist es von Bedeutung, die **vergaberechtlichen Rahmenbedingungen** sowie sinnvolle Möglichkeiten für das Vergabedesign zu kennen.

Anforderungen und Kriterien definieren

Lernen Sie die genauen Sicherheitsanforderungen zu definieren und **passgenaue Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien** zu erstellen, die bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen herausfordernd und zugleich elementar für einen erfolgreichen Vergabeprozess sind. Welche **Kriterien und Bestimmungen zulässig und sinnvoll sind** und welche nicht, erläutern Ihnen unsere Referenten.

Melden Sie sich jetzt an, um in Zukunft **beim Einkauf von Sicherheitsdienstleistungen** alle Anforderungen zu erfüllen.

Bewertung von Büroimmobilien in wandelnden Zeiten

In den letzten Jahren hat sich der Büroimmobilienmarkt stark verändert. **New Work-Konzepte** sind in aller Munde und **künstliche Intelligenz** spielt eine immer größere Rolle in der Arbeitswelt. Die neuen Berufsbilder und Arbeitsformen führen zu veränderten Ansprüchen an die **Assetklasse Büroimmobilie**. Hinzu kommt die **Zinswende**, die zu weiteren Veränderungen führen wird. Dieser Wandel hat erhebliche Auswirkungen auf die **Verkehrswertermittlung von Büroimmobilien**.

###New Work, Nachhaltigkeit & Digitalisierung: Bedeutung und Herausforderungen für den Büroimmobilienmarkt

Am **Büroimmobilienmarkt** hat Corona als Katalysator gewirkt und Entwicklungen, die sich bereits vorher abzeichneten, beschleunigt. Dies betraf nicht nur die Möglichkeiten, von zu Hause aus zu arbeiten, sondern auch die Zusammenarbeit im Team, die Arbeitsumgebung und die Digitalisierung von Prozessen. Aber es haben sich auch Arbeitnehmer neue Betätigungsfelder gesucht, es wurden neue Teilzeitmodelle geschaffen und Arbeitgeber wurden sich über ungenutzte Flächenressourcen bewusst. Nach einer ersten euphorischen Welle des New Work wurden die kritischen Stimmen lauter, die wieder alle ins Büro holen wollten. Wo stehen wir heute und wie könnte die Entwicklung mittelfristig weitergehen?

Für die Zukunft spielen neben der Gestaltung des Arbeitsplatzes auch die **demografische Entwicklung** und der **zunehmende Fachkräftemangel** eine entscheidende Rolle. Zusätzlich zu den sozialen Faktoren gewinnen bei Büroimmobilien der **CO2-Abdruck** und die **Nachhaltigkeit** sowohl auf Käufer- als auch Mieterseite an Bedeutung. Der Einsatz der **künstlichen Intelligenz** wird unsere Arbeitswelt noch weiter verändern und sich ebenfalls auf die Büroarbeitswelt auswirken. Diese Entwicklung wird eher noch an Dynamik gewinnen, so dass es immer wichtiger wird, sie beurteilen zu können.

###Veränderte Arbeitswelt und ihre Auswirkungen auf die Wertentwicklung von Büroimmobilien

In unserem **90-minütigen Webinar** erhalten Sie einen fundierten Überblick über die Auswirkungen von Homeoffice und Co. auf die Büromärkte. Dadurch sind Sie in der Lage, diese Erkenntnisse zukünftig auf Ihre **eigenen Bewertungsfälle** anzuwenden.

Vergabe von freiberuflichen Leistungen

Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggeber:innen benötigt; hier geht es insbesondere um **Leistungen von Architekt:innen und Ingenieur:innen** zur Realisierung von **Bauvorhaben der öffentlichen Hand.** Da der einschlägige **EU-Schwellenwert** bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für **Planungsleistungen** ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen.

###Vergabe- und vertragsrechtliche Aspekte beachten

Welche Vorgehensweise gilt es bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen mit einem Honorarvolumen unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts zu berücksichtigen? In unserer Veranstaltung gehen die Referierenden auf die **vergabe- und vertragsrechtlichen Aspekte** bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ein und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur **rechtssicheren Ausgestaltung des Verfahrens** unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts.

VergabeSpezial – Dokumentation und Vergabevermerk

Soweit es für die „Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist“ hat der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren zu dokumentieren. So steht es in § 8 der Vergabeverordnung (VgV). Im Rahmen des Webinars lernen Sie, was bei der **Dokumentationspflicht, dem Vergabevermerk sowie möglichen Fehlern** zu beachten ist und welche Folgen drohen.
Es werden die Fragen, Anforderungen und Bedeutung der Dokumentationspflicht sowie **vergaberechtliche Regelungen** thematisiert und Ihnen praxisnah die aktuellen Entscheidungen aufgezeigt.

###Dokumentationspflich anschaulich erläutert

Im Rahmen des Webinars erhalten Sie alle wichtigen Updates zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

VergabeSpezial – Die Eignung von Unternehmen

Aufträge werden nur an **geeignete Unternehmen** vergeben. Wir liefern Ihnen **Lösungen** zu den Themen **Eignung, Nachweise und Selbstreinigung**. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei den **Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen** gibt. Auf der Agenda stehen ebenso alle wichtigen Fragen rund um das Thema **Unternehmensausschluss**.

###Alle Informationen kompakt vermittelt

Sie erhalten wesentliche Informationen und Antworten zu **diesem speziellen Thema aus dem Vergaberecht**. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen und Beispielfälle aus der Rechtsprechung finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Optische Bau-Forensik – Grundkurs Teil II

Der **Grundkurs Teil II zur optischen Bau-Forensik** ist als Auffrischung für frühere Absolventinnen und Absolventen sowie als direkter Aufbau auf den Grundkurs Teil I, welcher an den beiden Vortagen stattfindet, geeignet. In diesem Seminar werden die Techniken der optischen Bau-Forensik weiter gefestigt und an anderen Trainingsstationen als im ersten Grundkurs vertieft. Diese Veranstaltung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen weiter zu vertiefen und Ihre Kenntnisse auf dem Gebiet der optischen Bau-Forensik zu erweitern. Der Grundkurs Teil II beinhaltet die wesentlichen Techniken für die objektive Darstellung und Bewertung von Bau-Forensik Befunden, außerdem vieles, was für die **praktische Arbeit und beim Verfassen des Gutachtens / Untersuchungsberichtes** hilfreich ist.

###Was Sie in dem Seminar erwartet

Gelernt und praktisch geübt wird an unterschiedlichen bautypischen Trainingsstationen aus den verschiedenen Bereichen des Bauwesens an denen sie die sichere Anwendung von Standards in der Bau-Forensik erlernen. Sie messen Farbwerte und Intensität von Zielobjekten, Untergründen und Störlicht. Sie erlernen an praktischen Beispielen das Störlichtmanagement und machen Ihre festgestellten Bau-Forensik Befunde durch die Quantifizierung objektiv und nachvollziehbar. Im Fokus stehen außerdem die fachgerechte schriftliche Formulierung und Dokumentation von Bau-Forensik Befunden im Gutachten.

Optische Bau-Forensik – Grundkurs Teil I

Seit fast einem Jahrhundert werden in der Forensik Spuren von Körperflüssigkeiten durch **Beleuchtung mit kurzwelligem Licht mittels Fluoreszenz** sichtbar gemacht. Auch die im Bauwesen heute verbreiteten Stoffe enthalten Beimengungen, die bei Untersuchung mit Tatortlampen, Filterbrillen und Forensikkameras aufschlussreiche Bilder zeichnen.

Der Referent Prof. Dr. Andreas O. Rapp begründete im Jahre 2013 an der Leibniz-Universität Hannover dieses neue Forschungsgebiet und untersucht seitdem systematisch Materialien im Bauwesen hinsichtlich ihrer Fluoreszenz sowie ihres **Absorptionsverhaltens** im nahen ultravioletten und nahen infraroten Wellenlängenbereich mittels unterschiedlicher Lichtquellen, Filter und Kameras. Schon erste Ergebnisse waren überraschend: In fast allen Fällen, die im Rahmen der Tätigkeit als ö.b.u.v. Sachverständiger untersucht wurden, offenbarten die Forensikbilder wichtige Informationen, die bei Tageslicht nicht erkennbar waren und die **Aufklärung der Bauschäden** erlaubten.

###Was Sie in dem Seminar erwartet

Nach einer Einführung in die Grundlagen und Geräte trainieren die Teilnehmenden an zahlreichen aufgebauten Trainingsstationen die Handhabung von **Tatortlampen, Filterbrillen, Filtern und Forensikkameras** zur Aufklärung von Bauschäden. Das **praktische Training** an den Lernstationen findet unter Anleitung des Referenten statt, wobei es den Teilnehmenden freisteht, entweder mit eigenen Geräten oder in Kleingruppen mit den Tatortlampen, Filterbrillen, Referenzmustern, Kamerafiltern und Forensikkameras des Referenten zu trainieren.

###Vervollständigen Sie Ihr Fachwissen im unserem Grundkurs Teil II

Vertiefen Sie Ihr Wissen in der optischen Bau-Forensik im **Grundkurs Teil II**, der direkt im Anschluss ebenfalls in Stuttgart stattfindet. Hier stehen die Themen Objektivierung durch Messen von Farbwerten und Helligkeit sowie die Formulierung und Dokumentation von Bau-Forensik Befunden im Gutachten im Fokus.

[Weitere Informationen zum Grundkurs Teil II finden Sie hier.](https://shop.reguvis.de/veranstaltung/optische-bau-forensik-grundkurs-teil-ii/)