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Hilfe! Ich bin rechtliche:r Betreuer:in – Das etwas andere Seminar

Berge an Arbeit, eine 60-Stunden Woche, rund 45 betreute Personen, um über die Runden zu kommen, wenig Freizeit. **Das kommt Ihnen bekannt vor?** Manchmal fällt es Ihnen schwer, abzuschalten, Sie sorgen sich um das Wohl der Betreuten oder denken daran, was noch alles zu erledigen ist. Regelmäßig regen Sie sich darüber auf, dass alles immer so lange dauert und die Leistungen für Betreute einfach zu wenig sind und vielleicht kam auch Ihnen schon einmal der Gedanke „Warum mache ich das eigentlich?“.

###Herausforderungen für rechtliche Betreuer:innen: Zwischen gesetzlichem Auftrag und Realität

An Sie als **rechtliche Betreuer:in** werden in der Praxis Anforderungen gestellt, die zum Teil weit über den betreuungsrechtlichen Auftrag hinaus gehen. Die gesetzlich garantierten **anderen Hilfen** leisten nicht immer das, was versprochen wird oder sind nur mit sehr hohem Aufwand geltend zu machen. Sie erleben, dass rechtlich betreute Personen unterversorgt sind, ausgegrenzt werden oder nicht mitwirken (können). Die Folgen sind wachsendes Leid aller Beteiligten.

In diesen Situationen erscheint Ihre eigene Rolle nicht immer als klar definiert. Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal dabei ertappt, dass Sie das Selbstverständnis in Ihre **eigene Arbeit infrage** gestellt haben oder in Ihrem Umfeld auf Unverständnis gestoßen sind. Nicht selten entsteht aus diesen Situationen das Erleben von **Frust, Hilflosigkeit und Ohnmacht**.

###Einflüsse erkennen und gestalten: Persönliche Erfahrungen im Fokus

In unserem **interaktiv** aufgebauten Seminar geht es darum, ihr objektives Wissen kritisch mit den auf Sie einwirkenden Einflüssen zu reflektieren und diese zu beeinflussen. Hierbei beleuchten Sie konkrete Situationen in den jeweiligen Betreuungsfeldern, bspw. in der **Gesundheits- und Vermögenssorge** und entwickeln im Team rechtlich sichere, praktische Lösungen, die Ihnen den Alltag erleichtern.

Der Fachdiskurs und der Austausch der teilnehmenden Personen soll Ihnen dabei helfen, Ihr professionelles Berufsverständnis weiterzuentwickeln. Die Veranstaltung baut zum großen Teil auf **Ihren Erfahrungen** und **Ihren Fällen** auf. Das Einbringen anonymisierte Fallbeispiele ist ausdrücklich gewünscht. Gerne können Sie Ihre Fallbeispiele auch vorab einreichen.

###Stressfrei und kompetent: Praktische Wege zur eigenen Handlungssicherheit

Neben rechtlichem Wissen und Ihren persönlichen Kompetenzen ist eine **klare Rollendefinition** von entscheidender Bedeutung. Im Seminar wird die theoretische Handlungskompetenz auf die von Ihnen angetroffene Praxis angewendet. Wie umfassend ist die **eigene Verantwortung**? Wo sind ihre **Grenzen**? Wie gewinne ich tatsächliche aber auch gefühlte **Sicherheit** in meinem eigenen Handeln? Was kann ich konkret unternehmen, um auch in komplexen Situationen möglichst stressfrei, schnell und kompetent zu reagieren?

Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem BtOG

###Sie sind ein wichtiger Bestandteil im Betreuungsrecht und betreffen alle Beteiligten: Andere Hilfen. Doch was ist damit gemeint und wie werden sie erfolgreich vermittelt?

Als Mitarbeiter:in einer Betreuungsbehörde haben Sie gemäß **§8, 11 BtOG** zu prüfen, ob anstelle einer Betreuung nicht auch andere Hilfen als Unterstützung ausreichend sein können. Sie unterbreiten entsprechende **Beratungs- und Unterstützungsangebote** und **tragen Sorge** dafür, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Unsere Veranstaltung bereitet Sie gut auf diese anspruchsvolle Aufgabe vor und vermittelt Ihnen wertvolle Impulse und das notwendige **Handwerkszeug**.

###Das ist schön und gut, doch wie ist das, wenn die Vermittlung an andere Hilfen nicht ausreichen?

Dann kommt das **erweiterte Unterstützungsangebot** zum Tragen (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG) und Sie als Mitarbeiter:in eines Betreuungsvereines oder als Berufsbetreuer:in ins Spiel. Da die Delegation der erweiterten Unterstützung an Betreuungsvereine und selbständig berufliche Betreuer:innen möglich ist, entsteht für Sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue **Verdienstmöglichkeit**.

In unserem Webinar erfahren Sie, wie das Verfahren zur Vermittlung anderer Hilfen bei den Betreuungsbehörden abläuft und was die erweiterte Unterstützung darüber hinaus darstellt. Sie sind gem. § 1821 Abs. 6 BGB auch angehalten, bereits betreuten Menschen „andere Hilfen“ zur Wiederherstellung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit zu erschließen und dadurch die **Aufhebung der Betreuung** potenziell möglich zu machen. Dieser Einblick kann Ihnen daher abseits von Sachkundemodulen wertvolle Tipps geben.

Intelligente Beschaffungsunterstützung durch KI und andere digitale Werkzeuge

Erfahren Sie im Webinar, wie intelligente, automatisierte Lösungen bislang zeit- und arbeitsintensive Vorgänge wie die Markterkundung und die Erstellung von Leistungsbeschreibungen beschleunigen und unterstützen und so für effizientere, einfachere Prozesse sorgen. Lernen Sie in dieser Runde innovative, digitale Werkzeuge für die öffentliche Beschaffung kennen.

Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem BtOG

###Sie sind ein wichtiger Bestandteil im Betreuungsrecht und betreffen alle Beteiligten: Andere Hilfen. Doch was ist damit gemeint und wie werden sie erfolgreich vermittelt?

Als Mitarbeiter:in einer Betreuungsbehörde haben Sie gemäß **§8, 11 BtOG** zu prüfen, ob anstelle einer Betreuung nicht auch andere Hilfen als Unterstützung ausreichend sein können. Sie unterbreiten entsprechende **Beratungs- und Unterstützungsangebote** und **tragen Sorge** dafür, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Unsere Veranstaltung bereitet Sie gut auf diese anspruchsvolle Aufgabe vor und vermittelt Ihnen wertvolle Impulse und das notwendige **Handwerkszeug**.

###Das ist schön und gut, doch wie ist das, wenn die Vermittlung an andere Hilfen nicht ausreichen?

Dann kommt das **erweiterte Unterstützungsangebot** zum Tragen (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG) und Sie als Mitarbeiter:in eines Betreuungsvereines oder als Berufsbetreuer:in ins Spiel. Da die Delegation der erweiterten Unterstützung an Betreuungsvereine und selbständig berufliche Betreuer:innen möglich ist, entsteht für Sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue **Verdienstmöglichkeit**.

In unserem Webinar erfahren Sie, wie das Verfahren zur Vermittlung anderer Hilfen bei den Betreuungsbehörden abläuft und was die erweiterte Unterstützung darüber hinaus darstellt. Sie sind gem. § 1821 Abs. 6 BGB auch angehalten, bereits betreuten Menschen „andere Hilfen“ zur Wiederherstellung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit zu erschließen und dadurch die **Aufhebung der Betreuung** potenziell möglich zu machen. Dieser Einblick kann Ihnen daher abseits von Sachkundemodulen wertvolle Tipps geben.

Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem BtOG

###Sie sind ein wichtiger Bestandteil im Betreuungsrecht und betreffen alle Beteiligten: Andere Hilfen. Doch was ist damit gemeint und wie werden sie erfolgreich vermittelt?

Als Mitarbeiter:in einer Betreuungsbehörde haben Sie gemäß **§8, 11 BtOG** zu prüfen, ob anstelle einer Betreuung nicht auch andere Hilfen als Unterstützung ausreichend sein können. Sie unterbreiten entsprechende **Beratungs- und Unterstützungsangebote** und **tragen Sorge** dafür, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Unsere Veranstaltung bereitet Sie gut auf diese anspruchsvolle Aufgabe vor und vermittelt Ihnen wertvolle Impulse und das notwendige **Handwerkszeug**.

###Das ist schön und gut, doch wie ist das, wenn die Vermittlung an andere Hilfen nicht ausreichen?

Dann kommt das **erweiterte Unterstützungsangebot** zum Tragen (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG) und Sie als Mitarbeiter:in eines Betreuungsvereines oder als Berufsbetreuer:in ins Spiel. Da die Delegation der erweiterten Unterstützung an Betreuungsvereine und selbständig berufliche Betreuer:innen möglich ist, entsteht für Sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue **Verdienstmöglichkeit**.

In unserem Webinar erfahren Sie, wie das Verfahren zur Vermittlung anderer Hilfen bei den Betreuungsbehörden abläuft und was die erweiterte Unterstützung darüber hinaus darstellt. Sie sind gem. § 1821 Abs. 6 BGB auch angehalten, bereits betreuten Menschen „andere Hilfen“ zur Wiederherstellung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit zu erschließen und dadurch die **Aufhebung der Betreuung** potenziell möglich zu machen. Dieser Einblick kann Ihnen daher abseits von Sachkundemodulen wertvolle Tipps geben.