Schlagwort-Archive: Online

Vergaberecht bei Zuwendungen

**Vergaberecht bei Zuwendungen**:
**Am 22.09.2021 | von 10:00 – 12:00 Uhr**
Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, um die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden.

###Inhalt
Das Thema „Vergaberecht bei Zuwendungen“ behandelt die Sonderrechtsmaterie des Zuwendungsvergaberechts. Das öffentliche Vergaberecht an sich ist bereits eine komplexe Materie. Wenn aber Zuwendungsgeber das öffentliche Vergaberecht zum Instrument im Zuwendungsverhältnis machen, um die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung öffentlicher Mittel in Form von Subventionen und Zuwendungen zu gewährleisten, dann wird es noch komplizierter.
Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, das Vergaberecht in den zeitlichen Verlauf der Förderung richtig einzuordnen, die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden und zu wissen, wie man sich im Rahmen des richtigen Umgangs mit dem Zuwendungsgeber gegen Widerrufe und Rückforderungen von Fördermitteln insbesondere unter Berücksichtigung des EU-Rechts bei EU-Förderungen zur Wehr setzt.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Basiswissen Vergaberecht

**Basiswissen Vergaberecht:**
**Von 10:00 – 12:00 Uhr + 14:00 – 16:00 Uhr**
Das Webinar zum Buch! Innerhalb von drei Tagen erhalten Sie einen systematischen Überblick über Grundlagen und Neuheiten des Vergaberechts – ausführlich, verständlich und praxisorientiert! Sie lernen alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO.

###Inhalt
In diesem dreitägigen Webinar führen die Autoren des beliebten Einsteiger-Titels “Basiswissen Vergaberecht” Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in die neuen Rechtsgrundlagen ein. Für Einsteiger ins Vergaberecht geeignet, insbesondere auch sinnvoll für all diejenigen, die sich nicht durch die umfassende Literatur zur Reform arbeiten möchten – Sie erhalten innerhalb von nur drei Tagen einen kompakten Überblick über alles, was Sie jetzt über das Vergaberecht wissen müssen. Begleitet wird das Webinar von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmern mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Überblick über das Präferenzrecht

Die EU schließt mit immer mehr Ländern Freihandelsabkommen ab. Unternehmen können beim korrekten Anwenden dieser Präferenzabkommen sehr viel Zoll einsparen. Das Webinar soll daher einen Überblick über das Präferenzrecht geben und als Schwerpunkt vermitteln, wie man eine korrekte Präferenzkalkulation durch-führt. Im Anschluss soll die korrekte Ausstellung der erforderlichen Präferenznachweise (EUR.1, EUR-MED, Satz auf Rechnung) vermittelt werden.

Themenübersicht
•Sinn und Zweck des Präferenzrechts
•Abgrenzung zu nichtpräferenziellem Ursprung und „Made in…
“•Informationsquellen im Internet
•Grundlagen der Präferenzursprungs-Prüfung
•Überblick über die Verarbeitungslisten

Lieferantenerklärungen

Viel zu oft verfügen Unternehmensmitarbeiter, die Lieferantenerklärungen ausstellen über zu geringe Kennt-nisse im Präferenzrecht. Die Auswirkungen können dramatisch sein und werden oft unterschätzt. Ziel dieses Webinares soll es sein, den Teilnehmern zunächst einen Überblick über die erforderlichen Grundlagen im Präferenzrecht zu geben um sie so in die Lage zu versetzen, korrekte Lieferantenerklärungen auszustellen. Der Schwerpunkt soll auf der korrekten Anwendung der Verarbeitungslisten in den Präferenzabkommen und im korrekten Ausfüllen der Lieferantenerklärungen liegen. Auf häufige Fehler im Umgang mit Lieferanten-erklärungen wird eingegangen.

Der Ermächtigte Ausführer / Der registrierte Ausführer

Durch die Embargoregelungen der Europäischen Union werden gegen bestimmte Personen und Organi-sationenFinanzsanktionen verhängt. Diese verbieten es, den gelisteten Personen und Organisationen Vermögenswerte jeglicher Artzukommen zu lassen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben stehen den Unternehmen Sanktionslisten zur Verfügung, die von denUnternehmen eigenverantwortlich geprüft werden. Ein Verstoß gegen die Sanktionslisten kann erhebliche strafrechtlicheKonsequenzen zur Folge haben. Neben den Sanktionslisten der EU gibt es außerdem eine Reihe von US-Listen, für die die USA weltweite Geltungbeanspruchen. Diese sogenannten US Black Lists können auch für Unternehmen außerhalb der USA relevant sein.Sie möchten wissen welche Geschäftskontakte bzw. Mitarbeiter Sie wie häufig einem Sanktions-listenscreening unterziehenmüssen? Gegen welche Sanktionslisten überhaupt geprüft werden sollte und ob Sie die US-Black Lists beachten müssen?Darüber hinaus möchten Sie erfahren, wie Sie mit möglichen Treffern umgehen? DieBedeutung der einzelnen Listen wird ebenso angesprochen, wie das Vorgehen im Trefferfall. Anhand von Beispielfällenwird auf die Frage eingegangen, wie Sie feststellen können, ob es sich bei Ihrem kritischen Geschäftskontakt tatsächlich umeinen Treffer handelt und welche Rechtsfolgen dieser Treffer für das weitere Vorgehen mit sich bringt.

Import-Zollabwicklung

Der Import von Rohstoffen und Vormaterialien gehört zum Alltag von Einkaufsmitarbeitern in international arbeitenden Unternehmen. Alle importierten Waren müssen verzollt werden. Zum Teil sind erhebliche Zoll-zahlungen erforderlich, die einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen. Im Rahmen einer Import-Betriebsprüfung kommt es oft zur Feststellung von Fehlern und teils empfindlicher Nacherhebung von Zöllen.Das Webinar soll zunächst einen kurzen Überblick über mögliche Importverfahren geben (und dabei auf aktive Veredelung, passive Veredelung und Zolllager eingehen). Schwerpunkt bildet dann die Überführung von Waren in den freien Verkehr, zu dem auch die Festsetzung des richtigen Zollwertes gehört. Abschließend soll auf die Verpflichtung jedes Unternehmens zur nachträglichen Überprüfung der ATLAS-Steuerbescheide eingegangen werden und der Aufbau eines ATLAS-Bescheides am konkreten Beispiel dargestellt werden.