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Einführung des Customs Declaration Service im Vereinigten Königreich

CDS – das UK-Zollanmeldesystem wird am *1. Oktober 2022 für Importe verpflichtend*. Was bedeutet das für deutsche Unternehmen, die mit Großbritannien Handel treiben?

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat viele Unternehmen vor praktische Probleme in der Zollabfertigung gestellt. Mit dem „Border Operating Model“ hat die britische Zollbehörde einen Übergangsplan geschaffen, um die Umstellung für die Unternehmen zu erleichtern. In einem nächsten Schritt wird zum 1. Oktober 2022 das *Customs Declaration System (CDS) für die Importzollabfertigung verpflichtend*. Das bisher genutzte System CHIEF wird für Zollanmeldungen abgeschaltet.

Was bedeutet das für Sie als deutsches Unternehmen, das mit Großbritannien Handel treibt oder das Zollmanagement von der EU aus steuert?
In unserer Veranstaltung „Einführung des Customs Declaration Service im Vereinigten Königreich“ erfahren Sie, wie Sie
+ sich optimal darauf vorbereiten,
+ Ihren Broker bestens instruieren und
+ die Zollabfertigung im Nachgang kontrollieren.

Ihre Fragen können Sie uns gerne vorab (bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn) per E-Mail senden oder im Rahmen der Veranstaltung an den Referenten stellen.

Einführung des Customs Declaration Service im Vereinigten Königreich

CDS – das UK-Zollanmeldesystem wird am *1. Oktober 2022 für Importe verpflichtend*. Was bedeutet das für deutsche Unternehmen, die mit Großbritannien Handel treiben?

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat viele Unternehmen vor praktische Probleme in der Zollabfertigung gestellt. Mit dem „Border Operating Model“ hat die britische Zollbehörde einen Übergangsplan geschaffen, um die Umstellung für die Unternehmen zu erleichtern. In einem nächsten Schritt wird zum 1. Oktober 2022 das *Customs Declaration System (CDS) für die Importzollabfertigung verpflichtend*. Das bisher genutzte System CHIEF wird für Zollanmeldungen abgeschaltet.

Was bedeutet das für Sie als deutsches Unternehmen, das mit Großbritannien Handel treibt oder das Zollmanagement von der EU aus steuert?
In unserer Veranstaltung „Einführung des Customs Declaration Service im Vereinigten Königreich“ erfahren Sie, wie Sie
+ sich optimal darauf vorbereiten,
+ Ihren Broker bestens instruieren und
+ die Zollabfertigung im Nachgang kontrollieren.

Ihre Fragen können Sie uns gerne vorab (bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn) per E-Mail senden oder im Rahmen der Veranstaltung an den Referenten stellen.

Webinar: Freihandelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich (VK) gehört seit dem Ende der Übergangsphase endgültig nicht mehr zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU). Das hat zur Folge, dass fortan keine Vereinfachungen mehr gelten und eine zollrechtliche Abfertigung sowohl import- als auch exportseitig durchzuführen ist.
Um schwerwiegende wirtschaftliche Folgen auf beiden Seiten zu verhindern wurde intensiv über ein Handels- und Kooperationsabkommen verhandelt. In letzter Minute haben die EU und das VK ein Handels- und Kooperationsabkommen (TCA – Trade and Cooperation Agreement) unterzeichnet, dass seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.
Das Trade and Cooperation Agreement (TCA) regelt dabei insbesondere den präferenziellen Warenverkehr mit Ursprungserzeugnissen zwischen der EU und dem VK. Dabei sieht das Abkommen eine vollständige Zollfreiheit für alle Waren vor, die auf dessen Grundlage Ursprungswaren der Vertragsparteien sind. Wie Sie mit Ihrem Unternehmen davon profitieren können, wird Ihnen im Webinar erläutert.
Wir erklären Ihnen außerdem, wie der präferenzielle Ursprung der Waren geprüft und der Präferenznachweis ausgestellt wird.
Nutzen Sie daher die Chance sich über die Inhalte zu informieren und von den Vorteilen des Abkommens im Warenverkehr mit dem VK zu profitieren.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Webinar: Freihandelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich (VK) gehört seit dem Ende der Übergangsphase endgültig nicht mehr zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU). Das hat zur Folge, dass fortan keine Vereinfachungen mehr gelten und eine zollrechtliche Abfertigung sowohl import- als auch exportseitig durchzuführen ist.
Um schwerwiegende wirtschaftliche Folgen auf beiden Seiten zu verhindern wurde intensiv über ein Handels- und Kooperationsabkommen verhandelt. In letzter Minute haben die EU und das VK ein Handels- und Kooperationsabkommen (TCA – Trade and Cooperation Agreement) unterzeichnet, dass seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.
Das Trade and Cooperation Agreement (TCA) regelt dabei insbesondere den präferenziellen Warenverkehr mit Ursprungserzeugnissen zwischen der EU und dem VK. Dabei sieht das Abkommen eine vollständige Zollfreiheit für alle Waren vor, die auf dessen Grundlage Ursprungswaren der Vertragsparteien sind. Wie Sie mit Ihrem Unternehmen davon profitieren können, wird Ihnen im Webinar erläutert.
Wir erklären Ihnen außerdem, wie der präferenzielle Ursprung der Waren geprüft und der Präferenznachweis ausgestellt wird.
Nutzen Sie daher die Chance sich über die Inhalte zu informieren und von den Vorteilen des Abkommens im Warenverkehr mit dem VK zu profitieren.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.