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Webinar: Freihandelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich (VK) gehört seit dem Ende der Übergangsphase endgültig nicht mehr zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU). Das hat zur Folge, dass fortan keine Vereinfachungen mehr gelten und eine zollrechtliche Abfertigung sowohl import- als auch exportseitig durchzuführen ist.
Um schwerwiegende wirtschaftliche Folgen auf beiden Seiten zu verhindern wurde intensiv über ein Handels- und Kooperationsabkommen verhandelt. In letzter Minute haben die EU und das VK ein Handels- und Kooperationsabkommen (TCA – Trade and Cooperation Agreement) unterzeichnet, dass seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.
Das Trade and Cooperation Agreement (TCA) regelt dabei insbesondere den präferenziellen Warenverkehr mit Ursprungserzeugnissen zwischen der EU und dem VK. Dabei sieht das Abkommen eine vollständige Zollfreiheit für alle Waren vor, die auf dessen Grundlage Ursprungswaren der Vertragsparteien sind. Wie Sie mit Ihrem Unternehmen davon profitieren können, wird Ihnen im Webinar erläutert.
Wir erklären Ihnen außerdem, wie der präferenzielle Ursprung der Waren geprüft und der Präferenznachweis ausgestellt wird.
Nutzen Sie daher die Chance sich über die Inhalte zu informieren und von den Vorteilen des Abkommens im Warenverkehr mit dem VK zu profitieren.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Webinar: Freihandelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich (VK) gehört seit dem Ende der Übergangsphase endgültig nicht mehr zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU). Das hat zur Folge, dass fortan keine Vereinfachungen mehr gelten und eine zollrechtliche Abfertigung sowohl import- als auch exportseitig durchzuführen ist.
Um schwerwiegende wirtschaftliche Folgen auf beiden Seiten zu verhindern wurde intensiv über ein Handels- und Kooperationsabkommen verhandelt. In letzter Minute haben die EU und das VK ein Handels- und Kooperationsabkommen (TCA – Trade and Cooperation Agreement) unterzeichnet, dass seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.
Das Trade and Cooperation Agreement (TCA) regelt dabei insbesondere den präferenziellen Warenverkehr mit Ursprungserzeugnissen zwischen der EU und dem VK. Dabei sieht das Abkommen eine vollständige Zollfreiheit für alle Waren vor, die auf dessen Grundlage Ursprungswaren der Vertragsparteien sind. Wie Sie mit Ihrem Unternehmen davon profitieren können, wird Ihnen im Webinar erläutert.
Wir erklären Ihnen außerdem, wie der präferenzielle Ursprung der Waren geprüft und der Präferenznachweis ausgestellt wird.
Nutzen Sie daher die Chance sich über die Inhalte zu informieren und von den Vorteilen des Abkommens im Warenverkehr mit dem VK zu profitieren.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
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