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ECCN – Die Güterklassifizierung nach der Commerce Control List

Die ECCN (Export Control Classification Number) ist die amerikanische Dual-Use-Gut Nummer und damit das Pendant zu den in Anhang I der EG-Dual-Use-VO 428/2009 und in Teil I Abschnitt B der deutschen Ausfuhrliste genannten Güterlistennummern. Die USA kontrollieren den Handel mit US-Produkten weltweit. Unternehmen, die US-Produkte in Ihrem Warenstamm haben, müssen diese nach der amerikanischen Dual-Use-Güterliste CCL (Commerce Control List) klassifizieren. Das bedeutet, dass für die US-Produkte geprüft werden muss, ob diese nach ihren technischen Eigenschaften einer ECCN zugeordnet werden können. Anhand der ECCN kann dann in einem weiteren Schritt festgestellt werden, ob die US-Produkte beim Reexport einer Genehmigungspflicht
unterliegen.

Für den Umgang mit dem US- Exportkontrollrecht ist es unumgänglich, die Systematik des US-(Re)-Exportkontrollrechts zu verstehen und mit den Begrifflichkeiten und den rechtlichen Grundlagen vertraut zu sein. Anhand von Übungsfällen lernen Sie den Umgang mit der CCL und worauf Sie bei der Umsetzung im Unternehmen achten sollten.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Seminargebühr ist enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat