Als importierendes Unternehmen stellen Sie bei der Einfuhr sicher, dass die Zollabgaben in korrekter Höhe gezahlt werden. Sonst drohen Ihnen nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Strafen – oder Sie verschenken Geld. Maßgebend in der Zollanmeldung ist hier der sogenannte Zollwert, den Sie als Anmelder selbst ermitteln bzw. kontrollieren müssen.
### Die Kostenfalle „Zollwert“ vermeiden
Die **Ermittlung des korrekten Zollwerts** gestaltet sich oft komplizierter, als es auf den ersten Blick erscheint und erfolgt daher **häufig fehlerhaft**. Beispielsweise werden zu hohe Zollwerte angemeldet, weil Abzugsbeträge nicht ermittelt oder nicht geltend gemacht werden. Auf der anderen Seite wird bei Zollprüfungen häufig festgestellt, dass Hinzurechnungsbeträge wie z. B. Werkzeug-, Entwicklungs- und Beförderungskosten oder Lizenzgebühren nicht oder unrichtig angemeldet wurden. Dies führt zu **nicht einkalkulierten Nacherhebungen**.
Auch die Bestimmung des für die Zollwertermittlung maßgebenden Kaufgeschäftes ist häufig komplex. Hier kommt es auf eine **geschickte Gestaltung der Geschäfte und Verträge** an.
In unserer Veranstaltung “Zollwertrecht für Newcomer” lernen Sie die rechtlichen Grundlagen rund um den Zollwert kennen und insbesondere welche Hinzurechnungen erforderlich sind, damit Sie **nicht in die Kostenfalle tappen**.