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Fit für 2021 – Ex- und Import

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Das Zollrecht und das übrige europäische Unionsrecht stellen sich als „Fertigmischung“ vieler Nationen mit ihren ganz eigenen Interessen dar. Das nationale Recht fügt dieser „Gewürze“ bei, die nicht nur eine andere „Geschmacksnote“ setzen.

Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft „just in time“ freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen
Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung.
Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf, ob die Waren im Empfängerland überhaupt verkehrsgängig sind oder ob Einfuhrbestimmungen im Zielland Einschränkungen ergeben… all das soll durch den Exporteur geprüft sein.
Auch das Jahr 2020 hat wieder eine Flut vielfältiger neuer Gesetze und Verordnungen beschert, die es zu beachten gilt.
Wo sich einerseits Handelsfreiräume auftun, z.B. mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA), Singapur und demnächst Vietnam und hoffentlich auch Südamerika (Mercosur), schließen sich andererseits wichtige Märkte oder werden aktuell deutlich schwieriger (Strafzölle USA; Brexit). Welche positiven Szenarien sind im Brexit noch zu erwarten? Welche Übergangsregelungen können noch in Anspruch genommen werden, welche Umstände müssen sofort berücksichtigt werden?

Nationale Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, zahlreiche nationale Dienstvorschriften, Erlasse und Urteile bis hin zum richtigen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke sowie der große Bereich des Ursprungs.

Die Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) beschäftigen uns „Zöllner“ noch Jahre! Und der Blick über den Tellerrand ist zeitgleich auch unumgänglich. Wenn sich die Möglichkeit einer zentralen Einfuhrabwicklung nach dem UZK auftun, sollten Sie mit offenen Augen darüber Bescheid wissen. Es steht an, dass die Märkte sich dann neuerlich ändern, der mögliche Wettbewerbsvorteil muss dann Ihnen gehören!

Der Verlust des Überblicks ist bei mangelnder Information vorprogrammiert, ob nun beim „Gelegenheitszöllner“ mit wenigen Meldungen pro Jahr und erst Recht für den Mitarbeiter eines Großkonzerns, in dem alle möglichen Geschäfte vorkommen können, oft unter massivem Zeitdruck.

Bedienen Sie sich zum Jahreswechsel des umfangreichen Angebotes Ihrer ZAK. In Kurzform FF21 oder „Fit für 2021“ ist das Rezept, mit dem Sie sicher dem Verlust aktueller Kenntnis vorbeugen können. Wir informieren an einem Tag über alle anstehenden Reformen, Neuerungen und Änderungen, eingebunden in jeweilige Praxisbeispiele. Im Rahmen der Möglichkeiten sind Rückfragen willkommen.

Die Themen sind -soweit möglich- eingebunden in praktische Beispiele, um Sie jeweils mit dem Fachgebiet vertraut(er) zu machen. Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Webinar: Freihandelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich (VK) gehört seit dem Ende der Übergangsphase endgültig nicht mehr zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU). Das hat zur Folge, dass fortan keine Vereinfachungen mehr gelten und eine zollrechtliche Abfertigung sowohl import- als auch exportseitig durchzuführen ist.
Um schwerwiegende wirtschaftliche Folgen auf beiden Seiten zu verhindern wurde intensiv über ein Handels- und Kooperationsabkommen verhandelt. In letzter Minute haben die EU und das VK ein Handels- und Kooperationsabkommen (TCA – Trade and Cooperation Agreement) unterzeichnet, dass seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.
Das Trade and Cooperation Agreement (TCA) regelt dabei insbesondere den präferenziellen Warenverkehr mit Ursprungserzeugnissen zwischen der EU und dem VK. Dabei sieht das Abkommen eine vollständige Zollfreiheit für alle Waren vor, die auf dessen Grundlage Ursprungswaren der Vertragsparteien sind. Wie Sie mit Ihrem Unternehmen davon profitieren können, wird Ihnen im Webinar erläutert.
Wir erklären Ihnen außerdem, wie der präferenzielle Ursprung der Waren geprüft und der Präferenznachweis ausgestellt wird.
Nutzen Sie daher die Chance sich über die Inhalte zu informieren und von den Vorteilen des Abkommens im Warenverkehr mit dem VK zu profitieren.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Webinar-Reihe “Ertragswertverfahren im Überblick”

Das Ertragswertverfahren ist das methodisch variantenreichste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach BauGB und ImmoWertV. Es dient vor allem zur maßgeblichen Bewertung von ertragsorientierten Immobilien. Die dem Verfahren eigene Begrifflichkeit, die einzelnen Bewertungsparameter, die Datenquellen sowie die Rechenmethodik werden umfangreich behandelt. Neben dem „Allgemeinen Ertragswertverfahren“ (Standardverfahren) werden auch die methodischen Varianten (Vereinfachtes Ertragswertverfahren, Periodisches Ertragswertverfahren) erläutert. Zudem wird auf wesentliche Fehlerquellen bei der praktischen Anwendung der Ertragswertermittlung einschließlich der Auswirkung mangelnder (Daten-)Recherchen eingegangen.

Die Webinar-Reihe besteht aus 4 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

**Inhalte**
+ **Modul 1: Grundlagen des Ertragswertverfahrens** Rechtsvorschriften (ImmoWertV, Ertragswertrichtlinie) – wesentliche Begriffe – Rechenprinzip – Allgemeines Ertragswertverfahren (Standardverfahren) – Bewirtschaftungskosten – Nutzungsdauern – Rechenbeispiele
+ **Modul 2: Bewertungsparameter und Datenquellen des Ertragswertverfahrens** Finanzmathematische Grundlagen – Barwertfaktoren – Liegenschaftszinssätze – besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale – Variationsrechnungen
+ **Modul 3: Varianten des Ertragswertverfahrens, ** Vereinfachtes Ertragswertverfahren – periodisches Ertragswertverfahren bei konstanten und differierende Zahlungsströmen – Rechenbeispiele
+ **Modul 4: Besonderheiten und Fehlerquellen im Ertragswertverfahren** übergroße Grundstücke – selbständig nutzbare Teilflächen – Übungsaufgabe – Literaturhinweise

**Termin:** 12.04. + 14.04. + 19.04. + 21.04.2021 | je 10:00 bis 11:30 | online

**Kompaktpreis: 249,00 € (zzgl. MwSt.)**

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 min vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.
Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**

Wir empfehlen, vor dem Webinar den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist, dies können Sie jederzeit erledigen.

Überblick über den Elektronischen Zolltarif / EZT

Ziel dieses Webinar ist hier nicht die korrekte Einreihung von Waren, sondern die Beantwortung der Frage, welche Informationen der EZT für den Import (Zollsatz, Antidumpingzollsatz) bzw. Export (Dual-UsePrüfung, Exportgenehmigungspflichten u.a.) einer Ware bereitstellt. Anhand praktischer Beispiele soll also sowohl für Import als auch Exportvorgänge gezeigt werden, wie der EZT wertvolle Hilfe für Zollsachbearbeiter
im Unternehmen geben kann.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

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Überblick über das Präferenzrecht

Die EU schließt mit immer mehr Ländern Freihandelsabkommen ab. Unternehmen können beim korrekten Anwenden dieser Präferenzabkommen sehr viel Zoll einsparen. Das Webinar soll daher einen Überblick über das Präferenzrecht geben und als Schwerpunkt vermitteln, wie man eine korrekte Präferenzkalkulation durchführt. Im Anschluss soll die korrekte Ausstellung der erforderlichen Präferenznachweise (EUR.1, EUR-MED, Satz auf Rechnung) vermittelt werden.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

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Import-Zollabwicklung

Der Import von Rohstoffen und Vormaterialien gehört zum Alltag von Einkaufsmitarbeitern in international arbeitenden Unternehmen. Alle importierten Waren müssen verzollt werden. Zum Teil sind erhebliche Zollzahlungen erforderlich, die einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen. Im Rahmen einer ImportBetriebsprüfung kommt es oft zur Feststellung von Fehlern und teils empfindlicher Nacherhebung von Zöllen.
Das Webinar soll zunächst einen kurzen Überblick über mögliche Importverfahren geben (und dabei auf aktive Veredelung, passive Veredelung und Zolllager eingehen). Schwerpunkt bildet dann die Überführung von Waren in den freien Verkehr, zu dem auch die Festsetzung des richtigen Zollwertes gehört. Abschließend soll auf die Verpflichtung jedes Unternehmens zur nachträglichen Überprüfung der ATLAS-Steuerbescheide eingegangen werden und der Aufbau eines ATLAS-Bescheides am konkreten Beispiel dargestellt werden.

**Organisatorisches**

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**In der Seminargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

Der ermächtige Ausführer / Der registrierte Ausführer

Dieses Webinar ist speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen konzipiert, die im Rahmen des Exports ihren Kunden präferenzbegünstigte EU-Waren liefern möchten. Dafür benötigen Sie keinen separaten Vordruck mehr, sondern Sie können den Präferenznachweis z.B. direkt auf der Rechnung abgeben! Um sich lange Wege zu den Zollstellen zu sparen um einen Stempel zu bekommen, bietet sich die Bewilligung als „Ermächtigter Ausführer“ bzw. die Registrierung als „Registrierter Ausführer“ regelrecht an, wenn Sie kostengünstig und effektiv arbeiten möchten.

Eine Bewilligung bzw. eine Registrierung ist teilweise sogar unumgänglich, wenn Ihr Unternehmen mit bestimmten Abkommensländern Geschäfte macht!

Im strukturellen Aufbau wird zielgenau darauf Wert gelegt, wie Sie erfolgreich eine Bewilligung/Registrierung vom zuständigen Hauptzollamt erhalten können.

Im direkten Anschluss gibt es noch die Möglichkeit, dass ihre individuellen Fragen vom Referenten diskutiert werden.

**Organisatorisches**

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**In der Seminargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

Die Klassifizierung nach den Güterlisten des Exportkontrollrechts

Das Exportkontrollrecht kontrolliert Auslandsgeschäfte mit Rüstungs- und Dual-Use-Gütern. Es liegt im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Unternehmens festzustellen, ob sich die zu exportierenden Güter in der DualUse oder Rüstungsgüterliste des Exportkontrollrechts finden und damit exportkontrollrechtlichen Beschränkungen unterliegen.

Anhand von konkreten Beispielen erlernen Sie den Umgang mit der Dual-Use-Güterliste des Anhang I der EGDual-Use-VO 428/2009 und dem Teil I der deutschen Ausfuhrliste. Neben Aufbau und Systematik werden Begrifflichkeiten, wie z.B. „besonders konstruiert“ näher bestimmt. Hilfsmittel wie das Umschlüsselungsverzeichnis, das Stichwortverzeichnis und den EZT-online werden mit den dazugehörigen Fallstricken thematisiert.

Gerne können Sie Ihre konkreten Beispiele zu diesem Seminar mitbringen.

**Organisatorisches**

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IT-Vergabe

**IT-Vergabe**
**Am 30.09.: 10:00 – 12:00 + 13:00 – 15:00 Uhr | Am 01.10.: 10:00 – 12:00 Uhr**
Die besonderen Anforderungen bei IT-Projekten bringen eine zusätzliche Komplexität in die Vorbereitung und die Durchführung von Vergabeverfahren. Das Seminar IT-Vergabe geht auf die Besonderheiten der IT-Vergabe aus Auftraggeber- und aus Bietersicht ein.

**Inhalte:**
– Besonderheiten der IT-Vergabe bei Hardware-Beschaffung, Software-Beschaffung, Beschaffung von Wartung und Dienstleistung, Software-Erstellung und IT-Systembeschaffung
– IT-Leistungsbeschreibung, produktneutrale vs. herstellerspezifische Leistungsbeschreibung
– IT-Vertragsrecht, EVB-IT, IT-Rahmenverträge
– Dringlichkeit und Fristen
– Projektanten, Beratung und Unterstützung im Vorfeld der Ausschreibung
– Teststellungen
– Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen für IT-Vergaben
– Formale Anforderungen, Eignungskriterien
– Anforderungen an die Bieterangebote
– Zuschlagskriterien
Beispiele und Tipps aus der Praxis runden das Seminar ab.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre

Webinar: Freihandelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich (VK) gehört seit dem Ende der Übergangsphase endgültig nicht mehr zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU). Das hat zur Folge, dass fortan keine Vereinfachungen mehr gelten und eine zollrechtliche Abfertigung sowohl import- als auch exportseitig durchzuführen ist.
Um schwerwiegende wirtschaftliche Folgen auf beiden Seiten zu verhindern wurde intensiv über ein Handels- und Kooperationsabkommen verhandelt. In letzter Minute haben die EU und das VK ein Handels- und Kooperationsabkommen (TCA – Trade and Cooperation Agreement) unterzeichnet, dass seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.
Das Trade and Cooperation Agreement (TCA) regelt dabei insbesondere den präferenziellen Warenverkehr mit Ursprungserzeugnissen zwischen der EU und dem VK. Dabei sieht das Abkommen eine vollständige Zollfreiheit für alle Waren vor, die auf dessen Grundlage Ursprungswaren der Vertragsparteien sind. Wie Sie mit Ihrem Unternehmen davon profitieren können, wird Ihnen im Webinar erläutert.
Wir erklären Ihnen außerdem, wie der präferenzielle Ursprung der Waren geprüft und der Präferenznachweis ausgestellt wird.
Nutzen Sie daher die Chance sich über die Inhalte zu informieren und von den Vorteilen des Abkommens im Warenverkehr mit dem VK zu profitieren.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.