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Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Mit Präferenz- und Freihandelsabkommen lassen sich Zollabgaben reduzieren. Beim Einkauf aus Präferenzpartnerländern verschaffen die Handelsabkommen daher einen enormen Wettbewerbsvorteil. Aber auch auf Vertriebsseite werden von Kunden entsprechende Nachweise über die Ursprungseigenschaft gefordert. Während bei klassischen Präferenznachweisen wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ein Mitwirken der Zollverwaltung gefragt ist, dürfen Lieferantenerklärungen eigenverantwortlich ausgestellt werden. Für das Ausstellen ist keine Bewilligung bei der Zollverwaltung zu beantragen.
Oftmals wird in Unternehmen dem Thema Lieferantenerklärungen jedoch keine große Bedeutung geschenkt: Vordrucke werden ohne Hinterfragen ausgefüllt und Länder ungeprüft übernommen. Dabei kann eine falsch ausgestellte Lieferantenerklärung unangenehme Konsequenzen zur Folge haben.

In unserem Webinar erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen für richtig ausgestellte Lieferantenerklärungen gelten, welche Prüfmöglichkeiten Sie haben und worauf Sie bei eingehenden Lieferantenerklärungen im Detail achten müssen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Vereinfachungen im formellen Präferenzrecht – Der Ermächtigte Ausführer (EA) / Der Registrierte Ausführer (REX)

Das Webinar richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Waren präferenzbegünstigt an ihre Kunden liefern wollen, und im Rahmen einer zollamtlichen Bewilligung oder einer Registrierung zum REX Präferenznachweise unabhängig vom Wert auf der Handelsrechnung abgeben wollen. In welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können, und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diesen Status zu erlangen, erfahren Sie in diesem Webinar.

Während REX ist bei neuen Handelsabkommen Voraussetzung ist, um Präferenzen gewähren zu können, spart der Status des Ermächtigten Ausführers Ihnen eine Vielzahl an Wegen zum Zollamt, weil Sie dann keine förmlichen Präferenznachweise mehr beantragen müssen.
Auch können Sie den Status mit weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr kombinieren.
Sie werden praxisnah geschult, diese Vorteile im Unternehmen zu nutzen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Fit für 2022 – Ex- und Import in Köln – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschafts-rechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu- bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Hinweis:** Sollten die Präsenzveranstaltungen coronabedingt abgesagt werden, werden wir alternativ die Termine als Online-Schulungen anbieten.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Zollfachwirt (brav); Start am 21.02.2022

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung aller Außenhandelsgeschäfte. Der Richtung des Unionszollkodex folgen wir mit unserem Qualifizierungs-Lehrgang zum/zur Zollfachwirt/in (brav)®

Status Quo der Qualifizierung „Zoll und Außenwirtschaft“
Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. Im Gegensatz zu anderen Aufgabenfeldern fehlt in der deutschen Berufslandschaft sowohl ein Studiengang für Zollrecht als auch ein staatlich geprüfter Ausbildungsberuf für die Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in den Zoll-, Außenwirtschafts- und Versandabteilungen. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“. Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.

Die hiermit verbundenen Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von Straf- und Bußgeldverfahren oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

Qualifiziertes Personal
schreibt dabei der Gesetzgeber mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

Mit dem brav-Zertifikatsseminar
lernen Sie das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die unmittelbare praktische Anwendung in Ihrem Unternehmen. Die Abschlussprüfung Zollfachwirt/in (brav) trägt den Anforderungen der deutschen Zollbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Das Konzept
folgt der Idee der Fachwirte-Weiterbildung in den vielfältigen Branchen und Funktionen, wohl wissend, dass dieses Fortbildungsmuster üblicherweise mit einer staatlichen Prüfungsordnung einhergeht. Für die Funktion Zoll und Außenwirtschaft gibt es solche Verordnungen jedoch (leider) nicht. Diese Lücke füllt das Programm.
Der Lehrgang richtet sich an Teilnehmer mit Vorerfahrung bei der Ein- und Ausfuhr von Waren und vermittelt darauf aufbauend neben Grundkenntnissen in der Rechtssystematik praktisch anwendbares Detailwissen zu allen Themen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts.
Neben den drei Präsenzwochen lernen Sie in Ihren Praxisphasen unterstützt durch das Lehrbuch „Zollrecht für Praktiker“ und Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des 3. Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Ihre gemeinsamen Trainings mit weiteren, ähnlich aufgestellten Teilnehmern und nicht zuletzt die zu absolvierende Prüfung erhöhen den Lernerfolg.

**Hotel**
Sie können in unmittelbarer Nähe unseres Veranstaltungszentrums Hotelzimmer buchen. Mit den letzten Details zur Veranstaltung erhalten Sie zusätzlich Informationen über Hotels in der direkten Umgebung.

**Organisatorisches**
Wir bauen zunehmend elektronische Medien und online verfügbare Quellen in unseren Seminaren ein. Bitte bringen Sie daher einen internetfähigen Laptop mit zum Seminar.
Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum –ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

Spezialwebinar – Optimierte Abwicklung von Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen

Außerhalb der EU sitzende Kunden schicken Ihnen Teile und Komponenten zur Prüfung und Reparatur – dies in der Regel ohne große Vorankündigung? Sie sind auf die Reparatur von Waren spezialisiert und haben regelmäßig Auftraggeber, die außerhalb der EU sitzen? Oder umgekehrt: Sie wollen ein defektes Teil zwecks Reparatur an den Hersteller oder an einen Reparaturbetrieb außerhalb der EU senden? Dann gilt
es diesen Rundlauf zu skizzieren, denn die Ware trifft auf ihrem Weg mindestens vier mal auf den Zoll!

Derartige Instandsetzungen sind teilweise auch im Rahmen bestehender Garantieverpflichtungen oder auch aus Kulanz zu erbringen, zum Teil kostenlos und zum anderen Teil mit Berechnung. Geräte- und Anlagenbauer bezeichnen in der Regel den Handel mit (Original)Ersatzteilen als ihr zweites Standbein. Wie wird aber im Ausland ein solches Ersatzteil zollrechtlich behandelt? Kann ich hier einen Bezug zur vorangegangenen Lieferung der Hauptware herstellen und Abgaben sparen? Fragen, die es zu klären gilt!

Dieses Webinar ist speziell für den Bereich Reparatur-, Garantie- und Ersatzteillieferungen konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Wissen für die Abwicklung dieser Geschäfte zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar.
Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Geeigneter Browser: Google Chrome.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Einführung in das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Bundesregierung hat Ende Juni das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – verabschiedet. Sie greift damit einer noch ausstehenden EU-weiten Regelung für faire globale Liefer- und Wertschöpfungsketten vor, um Tatsachen zumindest für deutsche Unternehmen zu schaffen.
Ab 2023 wird das Gesetz zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Unternehmen werden mit diesem Gesetz verpflichtet, zu ermitteln, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen führen kann. Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich dabei auf ihre gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen Menschenrechtsstandards vorzubeugen. Die Anforderungen an diese Maßnahmen werden nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Auf Grundlage einer Risikoanalyse müssen für das eigene Unternehmen sowie gegenüber den unmittelbaren Zulieferbetrieben Präventionsmaßnahmen festgelegt werden, die die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards. Bei Verstößen müssen die Unternehmen umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es auch ermöglicht, Rechtsverletzungen im Hinblick auf mittelbare Zulieferer zu melden. Auch dafür muss ein Prozess im Unternehmen inklusive Zuständigkeiten implementiert werden. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Wer im Detail betroffen ist und wie Sie die Anforderungen konkret in der Praxis umsetzen können, vermitteln wir Ihnen in unserem Online-Training.

+ Stand der Gesetzgebung
+ Inhalte der Neuregelung
+ Vorbereitung im Unternehmen
+ Risikomanagement – Anforderungen
+ Konsequenzen bei Nichtbeachtung

**Organisatorisches**

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daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
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Spezialwebinar Import – Nacherhebung, Erstattung, Erlass und Rechtsbehelfe

Traut man Statistiken, beziffern sich die Steuerbeträge, die jährlich durch falsche und / oder fehlerhafte Bescheide ohne Beschwerde des Steuerpflichtigen ungerechtfertigt oder zu viel erhoben werden, auf weit über 400 Millionen Euro p.a. Sind Sie der Auffassung, vom Zoll benachteiligt worden zu sein? Dann setzen Sie Ihr gutes Recht durch! – Verlangen Sie Ihr Geld zurück – d. h.: Beantragen Sie die Erstattung! Oder: Legen Sie Einspruch ein!
Wer mit der Zollabwicklung befasst ist – entweder für das eigene Unternehmen oder als Spediteur bzw. Kurierdienst – weiß, dass die praktische Anwendung der entsprechenden Rechtsvorschriften erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann. Dies trifft besonders auf den Teil von Erlass und Erstattung bzw. die Nacherhebung von Einfuhrabgaben zu. Wer prüfen will, ob die Nacherhebung, die z. B. aufgrund einer Außenprüfung erfolgen soll, rechtmäßig ist, muss sich in den entsprechenden Bereichen (z. B. Zollwertrecht, Präferenzrecht, Lagerrecht, Veredelungsverkehre usw.) auskennen, um ungerechtfertigte Abgabenbescheide erfolgreich anfechten zu können. Wer Erlass oder Erstattung angeforderter oder gezahlter Abgaben beantragen will, muss neben den entsprechenden Rechtsgebieten auch das Verfahrensrecht (Antragsformulare – Fristen) für Erlass/Erstattung beherrschen, um nicht an sich berechtigte Forderungen durch Verfahrensfehler zu verlieren.

In diesem Intensivwebinar werden anhand praktischer Beispiele die Anwendungsfälle bzgl. Erlass/Erstattung bzw. Nacherhebung erläutert. Die einzelnen Anträge – formlos oder formgebunden – werden gemeinsam erarbeitet. Darüber hinaus (er)lernen Sie, wie Sie mit Rechtsbehelfen verfahren, um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können.

**Organisatorisches**

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**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Importabwicklung für Newcomer- Online

Bei der Einfuhr einer Nicht-Unionsware in das Zollgebiet der Union sind diverse zollrechtliche Vorschriften zu beachten. Soll die betreffende Ware im Zollgebiet der Union verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen, müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter diese in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführen. Aber auch die Nutzung von besonderen Zollverfahren kann sinnvoll sein. In jedem Fall ist die einzuführende Ware zollrechtlich zu behandeln. Hierfür ist die Abgabe einer Zollanmeldung mit den gesetzlich geforderten Angaben unerlässlich.
Selbstverständlich können Sie sich bzw. Ihr Unternehmen auch zollrechtlich vertreten lassen. Doch auch bei einer Vertretung durch einen Dienstleister bleiben Sie als importierendes Unternehmen in der vollen Verantwortung gegenüber den Zollbehörden!

Dieser Grundlagenkurs ist speziell für Newcomer konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

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**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Exportabwicklung für Newcomer- Online

Egal nun ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur, die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich. Im Mittelpunkt dieser Basis-Veranstaltung steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Dabei werden Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” an passender Stelle berücksichtigt.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist und welche Vereinfachungsmöglichkeiten Sie nutzen können, um Ihren Ausfuhrprozess so effektiv wie möglich zu gestalten, ist weiteres Kernthema dieses Webinars. Sie erfahren live die Wege der elektronischen (Zoll)Anmeldung, richtig, zielgenau und praxisorientiert.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.

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+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Zoll für Newcomer – kompakt und digital

Wenn Sie bisher die Zollabfertigung erledigt haben, ohne genau zu wissen, warum, wieso und weshalb Förmlichkeiten und Formulare abzugeben sind, sind Sie hier genau richtig! Der Grundlagenkurs Zoll bietet die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen.
Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden in diesem Webinar fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.
Dabei erlernen Sie, welche zollrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Einsparpotentiale und Vereinfachungen das Zollrecht bietet, was in den Zollprozessen am wichtigsten ist und welche Rechtspflichten wen treffen.

**Organisatorisches**

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