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Digitale Fachvorträge – Innovatives Aussteller- und Sponsorenprogramm im Rahmen des 4. Berliner VergabeKongress

Bereits vor dem 4. Berliner VergabeKongress am 04. Mai 2023 laden wir Sie zur Teilnahme an unserem innovativen Aussteller- und Sponsorenprogramm herzlich ein. In kostenfreien Webinaren erhalten Sie weitere Einblicke in spannende Vergabe Themen. Nutzen Sie den direkten Austausch und stellen Ihre Fragen. Eine Vielzahl digitaler Fachvorträge erwartet Sie!

###Vergaberecht und Interessenausgleich – forum vergabe e.V.
**21.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Nutzen Sie den Fachvortrag mit dem Geschäftsführer des forum vergabe e.V., Prof. Dr. Mark von Wietersheim und erfahren Sie, wie Sie sich als Auftraggeber attraktiv am Markt positionieren, die Perspektive der Unternehmen berücksichtigen und Ihr Netzwerk optimal nutzen können!

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###Subventionsberatung – DTAD GmbH
**22.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Kosten und Zinsen steigen. Projekte sind schwerer planbar, müssen dennoch finanziert werden.
Gleichzeitig werden 51 % der Fördermitteltöpfe in Deutschland nicht abgerufen. Denn viele wissen nicht, welche Vorhaben förderfähig sind.
Ihnen geht es auch so? Dann erhalten Sie im kostenfreien Vortrag der DTAD GmbH in Kooperation mit der Buse GmbH einen 360 Grad Blick über nicht rückzahlbare Subventionsmöglichkeiten für zukünftige und vergangene Projekte!

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###E-Vergabe mit DTVP – Deutsches Vergabeportal GmbH
**23.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Sie möchten mehr über das Angebot von DTVP erfahren?
Im Zuge des Vortrags stellen wir Ihnen das Deutsche Vergabeportal vor und geben einen kurzen Überblick, wie Vergabeverfahren unkompliziert abgewickelt werden und die Kommunikation mit den teilnehmenden Unternehmen abläuft.

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###Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – Anwendung und Umsetzung – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
**24.04.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Auftraggeber haben bis zum 31.12.2025 bestimmte saubere Mindestziele bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen und verkehrsrelevanten Dienstleistungen zu erreichen. Viel Zeit bleibt nicht!

Sie möchten mehr zum Anwendungsbereich und zur Anwendung des Gesetzes erfahren? Rechtsanwalt Frederic Delcuvé (Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte) wird die wichtigsten Fragestellungen

+ Was sind saubere Straßenfahrzeuge?
+ Wer muss das Gesetz beachten?
+ Auf welche Beschaffungen ist das Gesetz anzuwenden?
+ Wie werden die Mindestziele berechnet?
+ Wie erfolgt die Umsetzung im Vergabeverfahren?

beleuchten und mit Ihnen diskutieren. Sie sind herzlichst eingeladen, sich mit Fragestellungen und Hinweisen aktiv zu beteiligen!

Digitale Fachvorträge – Innovatives Aussteller- und Sponsorenprogramm im Rahmen des 4. Berliner VergabeKongress

Bereits vor dem 4. Berliner VergabeKongress am 04. Mai 2023 laden wir Sie zur Teilnahme an unserem innovativen Aussteller- und Sponsorenprogramm herzlich ein. In kostenfreien Webinaren erhalten Sie weitere Einblicke in spannende Vergabe Themen. Nutzen Sie den direkten Austausch und stellen Ihre Fragen. Eine Vielzahl digitaler Fachvorträge erwartet Sie!

###Vergaberecht und Interessenausgleich – forum vergabe e.V.
**21.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Nutzen Sie den Fachvortrag mit dem Geschäftsführer des forum vergabe e.V., Prof. Dr. Mark von Wietersheim und erfahren Sie, wie Sie sich als Auftraggeber attraktiv am Markt positionieren, die Perspektive der Unternehmen berücksichtigen und Ihr Netzwerk optimal nutzen können!

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###Subventionsberatung – DTAD GmbH
**22.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Kosten und Zinsen steigen. Projekte sind schwerer planbar, müssen dennoch finanziert werden.
Gleichzeitig werden 51 % der Fördermitteltöpfe in Deutschland nicht abgerufen. Denn viele wissen nicht, welche Vorhaben förderfähig sind.
Ihnen geht es auch so? Dann erhalten Sie im kostenfreien Vortrag der DTAD GmbH in Kooperation mit der Buse GmbH einen 360 Grad Blick über nicht rückzahlbare Subventionsmöglichkeiten für zukünftige und vergangene Projekte!

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###E-Vergabe mit DTVP – Deutsches Vergabeportal GmbH
**23.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Sie möchten mehr über das Angebot von DTVP erfahren?
Im Zuge des Vortrags stellen wir Ihnen das Deutsche Vergabeportal vor und geben einen kurzen Überblick, wie Vergabeverfahren unkompliziert abgewickelt werden und die Kommunikation mit den teilnehmenden Unternehmen abläuft.

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###Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – Anwendung und Umsetzung – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
**24.04.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Auftraggeber haben bis zum 31.12.2025 bestimmte saubere Mindestziele bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen und verkehrsrelevanten Dienstleistungen zu erreichen. Viel Zeit bleibt nicht!
Sie möchten mehr zum Anwendungsbereich und zur Anwendung des Gesetzes erfahren? Rechtsanwalt Frederic Delcuvé (Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte) wird die wichtigsten Fragestellungen

+ Was sind saubere Straßenfahrzeuge?
+ Wer muss das Gesetz beachten?
+ Auf welche Beschaffungen ist das Gesetz anzuwenden?
+ Wie werden die Mindestziele berechnet?
+ Wie erfolgt die Umsetzung im Vergabeverfahren?

beleuchten und mit Ihnen diskutieren. Sie sind herzlichst eingeladen, sich mit Fragestellungen und Hinweisen aktiv zu beteiligen!

Kölner Tage Umsatzsteuer und Zoll

###Besondere Steuer oder Steuer mit Besonderheiten?

Mit den **Kölner Tagen Umsatzsteuer und Zoll** erhalten Sie grundlegendes Wissen über das **Zollrecht und Mehrwertsteuerrecht**, zwei verschiedene Regelungsbereiche, die aber durch **wechselseitige Beziehungen** geprägt sind. Werden Waren in die Europäische Union verbracht, finden auf den einen Vorgang sowohl zollrechtliche als auch mehrwertsteuerrechtliche Bestimmungen Anwendung. Bei aller Harmonie handelt es sich jedoch um **zwei eigenständige Normengruppen**, die aber unterschiedliche Zwecke verfolgen: einerseits **Protektionismus**, andererseits **Gleichstellung**. Die über Jahrzehnte von Rechtsprechung und Literatur unterstellte Konnexität von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer ist in den letzten Jahren durch mehrere Urteile des EuGH in Frage gestellt worden. Viele Fallgestaltungen für das Verhältnis von Zoll und Mehrwertsteuer sind noch ungeklärt.

###Konferenz zur Schnittmenge von Zoll und (Einfuhr)Umsatzsteuer

Schwerpunkt dieser Konferenz zur **Schnittmenge von Zoll und (Einfuhr)Umsatzsteuer** wird die **Überlassung von Waren zum freien Verkehr** und die daraus resultierenden Fragestellungen sein. Umfangreiche Erkenntnisse zur gemeinsamen Handhabung der beiden Regelungsbereiche ergeben sich nicht lediglich durch vielfältige Entscheidungen der deutschen und europäischen Rechtsprechung, sondern auch durch **weitgreifende Änderungen des europäischen Gesetzgebers**.

###Notwendigkeit zu handeln

Nicht zuletzt die jüngsten **Reformen aus Brüssel zu den Mehrwertsteuersätzen** im April 2022 oder zur Verknüpfung von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und E-Commerce im Juli 2021 bzw. die geplanten Änderungen im Dezember 2022 führen dazu, dass sich **Berater und Praktiker im Unternehmen** mit dieser Thematik **zwingend auseinander setzen müssen**. Während das Zollrecht sowohl legislativ als auch administrativ auf einer bedeutenden Stufe der Harmonisierung im Binnenmarkt steht, gilt diese Bewertung nicht für die Mehrwertsteuer, wie Ländervergleiche zeitigen.

Feuchtigkeit und Schimmel: Erkennen – bewerten – sanieren

**Baumängel und Bauschäden** treten bei fast jeder Immobilie auf. Den größten Anteil der Schäden bilden **Feuchteschäden**.

Die Schäden müssen im Rahmen eines **Verkehrswertgutachtens** erkannt und bewertet werden, aber nicht alle Sachverständigen in der Immobilienbewertung haben eine **technische Ausbildung**. Dann fällt es schwer, die **Schäden** und einzuordnen und zu erkennen, welche **Sanierungsmaßnahmen** erforderlich sind und damit einhergehend, die anstehenden **Kosten** zu schätzen.

In diesem Webinar lernen Sie die Grundlagen zum Thema Feuchte und Schimmel kennen. Im Mittelpunkt stehen die Fragen rund um die **Schadensentstehung und -sanierung**:

###Diese Grundlagen sollten Sie erkennen
* An welchen Stellen entweicht Wärme aus dem Gebäude?
* Wie gelangt die Feuchtigkeit in das Gebäude?
* Welche Schäden resultieren hieraus ?
* Wie kann man diese vermeiden und beseitigen?

Dazu werden anhand von Beispielen **bautechnische Grundlagen zur Wärmedämmung sowie Abdichtung** aufgezeigt.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl. Ing. Daniela Unglaube beantwortet.

Fit für 2023 – Export – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Die **Teilnahmegebühr** beträgt pro Person/Termin wie folgt:

**174,50 €** zzgl. Mehrwertsteuer (207,66 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an der Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen im digitalen Form (PDF)

**Exklusivpaket: 674,50 €** zzgl. Mehrwertsteuer (802,66 € inkl. MwSt.) beinhaltet
+ Teilnahme an der Fit für 2023 – Export – Veranstaltung Online
+ Vortragsunterlagen im digitalen Form (PDF)
+ Teilnahme an der Online-Sprechstunde einmal monatlich – für 12 Monate
(Termine werden noch bekannt gegeben)

**In der Webinargebühr sind enthalten:**
+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen digital

**Organisatorisches**

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Die **Teilnahmegebühr** beträgt pro Person/Termin wie folgt:

**349,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (415,31 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen ausschließlich in digitalen Form (PDF)

**Exklusivpaket: 849,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (1.010,31 € inkl. MwSt.) beinhaltet
+ Teilnahme an der Fit für 2023 – Veranstaltung in Präsenz oder Online
+ Vortragsunterlagen in Print und Digital
+ Teilnahme an der Online-Sprechstunde einmal monatlich – für 12 Monate
(Termine werden noch bekannt gegeben)

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen (digital)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Die **Teilnahmegebühr** beträgt pro Person/Termin wie folgt:

**349,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (415,31 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen ausschließlich in digitalen Form (PDF)

**Exklusivpaket: 849,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (1.010,31 € inkl. MwSt.) beinhaltet
+ Teilnahme an der Fit für 2023 – Veranstaltung in Präsenz oder Online
+ Vortragsunterlagen in Print und Digital
+ Teilnahme an der Online-Sprechstunde einmal monatlich – für 12 Monate
(Termine werden noch bekannt gegeben)

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen (digital)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Merkantiler Minderwert intensiv

###Was ist ein merkantiler Minderwert überhaupt?
Der **merkantile Minderwert** ist der Minderwert, der besteht, wenn nach fachgerechter Mangel- oder **Schadensbeseitigung** bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine Abneigung gegen den Erwerb der Immobilie bestehen bleibt, weil das **Vertrauen** in die Qualität des Gebäudes **erschüttert** ist. Er äußert sich in der Befürchtung, dass **Folgeschäden** auch künftig eintreten könnten.

###Technischer Minderwert vs. merkantiler Minderwert
Wenn es nach der Behebung von Mängeln zu einer **Abweichung vom Vertragssoll** kommt, wird diese mit dem **technische Minderwert** bemessen. Oftmals ist der technische Minderwert gering, so dass zusätzlich ein merkantiler Minderwert gefordert wird. Aber ist das immer angemessen? Kann man einem Unternehmer den **Werklohn kürzen**, obwohl er seine **Leistung mangelfrei erbracht** hat? Der **merkantile Minderwert** muss oftmals für **subjektive Minderwerte** herhalten.

###Lernen Sie die Wertminderung durch den merkantilen Minderwert zu schätzen
Haben wir vielleicht ein **Definitionsproblem**? In diesem Webinar beschäftigen wir uns intensiv mit dem **merkantilen Minderwert** und beleuchten dabei die **Situation aller Beteiligten**. Dabei werden auch mögliche **Vorgehensweisen** zur Ermittlung einer **Wertminderung** besprochen. Es ist erlaubt und gewünscht, dass die Teilnehmenden ihre **eigenen Beispiele** vorstellen, um diese gemeinsam zu besprechen.

Betreuungsrechtsreform 2023: Das neue Berichtswesen – Das haben Berufsbetreuer/innen zu beachten!

Die am 1.1.2023 in Kraft getretene Betreuungsrechtsreform bedeutet eine Neuausrichtung der gesetzlichen Betreuungen: Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. In der Berichterstattung gegenüber den Betreuungsgerichten – als Basis der Rechtsaufsicht – muss sich dieses widerspiegeln. Berufsbetreuer/innen haben neue Berichts- und Mitteilungspflichten zu erfüllen und müssen die Berichterstattung (insbesondere Anfangsbericht, Jahresbericht, Schlussbericht) auch inhaltlich anpassen.

**Welche konkreten neuen Vorgaben sind gesetzlich formuliert und welche weiteren Anforderungen ergeben sich konsequenterweise aus dem Perspektivwechsel?**

Die erfahrene Referentin erläutert in diesem 1,5-stündigen Kompakt-Webinar die grundlegenden Neuerungen in Bezug auf das Berichtswesen in Betreuungsverfahren und gibt wertvolle Umsetzungstipps.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

Herausfordernde Situationen im Begleiteten Umgang erfolgreich meistern

Die Fallkonstellationen, in denen **Begleitete Umgangskontakte** zum Tragen kommen, sind vielfältig und immer individuell zu betrachten. Ihre Geschichte ist zum Teil sehr komplex. Der Begleitete Umgang ist ein sinnvolles Unterstützungs- und Hilfeangebot, nicht nur für Trennungs- und Scheidungsfamilien, sondern auch für Pflegekinder. Dabei soll der besonderen Verantwortung zum **Schutz des Kindes** vor möglichen Schädigungen ebenso entsprochen werden wie der Unterstützung beim Beziehungserhalt und Beziehungsaufbau.

###Eine herausfordernde und zugleich vielseitige Aufgabe

Als Umgangsbegleiter:in stellen Sie eine wichtige **Schnittstelle** zwischen den leiblichen Eltern und deren Kind(ern) dar. Gleichzeitig sind Sie als Teil der **Verantwortungsgemeinschaft** familienrechtlicher Rahmenbedingungen und unterschiedlicher fachlicher Handlungsansätze herausgefordert, im Sinne des **Kinderschutzes** zu kooperieren. Die Balance zwischen Kindeswohl, Elternwohl und Kindeswohldienlichkeit zu finden, ist nicht immer ganz einfach. Sie müssen für alles gewappnet sein, ggf. auch vor Manipulationsversuchen, um diese im Vorfeld zu erkennen und unterbinden zu können.

###Wie Sie als Umgangsbegleiter:in auch in schwierigen Situationen souverän agieren

In unserer **vierteiligen, insgesamt 10-stündigen Webinar-Reihe** möchten wir Sie in Ihrer Rolle als Umgangsbegleiter:in stärken, in dem wir Ihnen fundiertes Fachwissen und eine Vielzahl an Informationen sowie Tipps und Tricks für die Umsetzung in die Praxis an die Hand geben. Grundlegende Kenntnisse der **Entwicklungspsychologie** und den **Formen psychischer Erkrankungen** sind für die Ausübung dieser Tätigkeit ebenso essenziell wie eine große Portion an Sozialkompetenz.

Sie erfahren, wie es Ihnen gelingt, zwei scheinbar **gegensätzliche Aufgaben** zu erfüllen, ohne Ihren Auftrag aus den Augen zu verlieren: Einerseits die Hinführung zu den leiblichen Eltern und anderseits die Gewährung des Schutzes vor möglichen schädigenden Handlungen dieser Personen. Anhand einer Vielzahl von Praxisbeispielen zu den Themenfeldern **„Pflegekinder“, „Psychische Erkrankung der Eltern“ sowie „Häusliche Gewalt und „Hochstrittigkeit“**, zeigen wir Ihnen mögliche Lösungsansätze zur direkten Umsetzung auf.

Des Weiteren lernen Sie, unter welchen Bedingungen ein **Aussetzen von Umgangskontakten** sinnvoll ist, um alle Beteiligten – auch sich selbst – zu schützen und sich abzugrenzen. Das Erkennen von Beziehungsmustern sowie die Verinnerlichung von Methoden und Handlungsmöglichkeiten sind elementar wichtig, um auch in besonders herausfordernden und belastenden Situationen kompetent agieren zu können.

Kommen Sie mit auf diese Reise, wir freuen uns auf Sie!

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Sehr kluge, erfahrene und wertschätzende Referentin! Ganz toll!“*
*„Die gelungene Verbindung von reichem Erfahrungswissen und übersichtlicher Strukturierung“*