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Betreuerwissen Sozialrecht – effektiv handeln, Haftung vermeiden

Rechtliche Betreuer/innen haben häufig mit dem Sozialrecht zu tun. Dabei stehen Sie vor vielen Herausforderungen: Wer kann von wem wie welche Leistungen erhalten? Was muss beachtet werden, um den Klienten ihre Rechte zu verschaffen?

Die Webinar-Reihe „Betreuerwissen Sozialrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden“ vermittelt kompakt das notwendige Fach- und Handlungswissen Im Spannungsfeld zwischen Sozialrecht und Betreuungspraxis. Unser erfahrener Referent – selbst Fachanwalt für Sozialrecht – stattet Sie mit allen erforderlichen Informationen, Werkzeugen und Handlungsempfehlungen aus, um die Interessen des betreuten Menschen zu wahren und eine eigene Haftung zu vermeiden. Das Seminarskript enthält Checklisten und Muster für Ihre tägliche Arbeit.

Die Webinar-Reihe besteht aus 4 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

**Teilnehmerstimmen (Herbst 2021)**:
*”Sehr präzise und verständlich, praxisorientiert” – “Guter, sehr praxisnaher Überblick” – “kompetenter Referent, der Freude an seinem Job hat und sein Wissen gut zu vermitteln weiß”*

###Termine/Preise
**Modul 1 – 4 : Betreuerwissen Sozialrecht – effektiv handeln und Haftung vermeiden**
**Dauer/Modul:** jeweils 2,5 Std. Vortrag inkl. Fallbeispiele und aktiver Diskussion
**Termine:** 18. + 20. + 21. + 25.09.2023 | jeweils 09:30 bis 12:00 Uhr (insgesamt 10 Std)

**Kompaktpreis für alle 4 Module (4 x 2,5 Stunden): 299,00 € für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht)**, Normalpreise 329,00 €, jeweils zzgl. MwSt.

Einführung in die VUDB & BIDB

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer leistungsstarken Online-Datenbanken “Vergabeunterlagen-Datenbank (VUDB)” und “Bieterdatenbank (BIDB)”! Neben der Möglichkeit des kostenlosen Tests bietet Ihnen unser Webinar einen noch leichteren Einstieg in unsere Datenbanken.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie in der jeweiligen Datenbank mit der intuitiven und zielgenauen Suche erstaunlich schnell an die gewünschte Information gelangen und führen Sie anschaulich durch unsere digitale Lösungen. **Das Webinar dauert ungefähr 30 Minuten von 11:00 – 11:30 Uhr und ist für Sie kostenfrei.** Während des Webinars können Sie Fragen stellen, die entweder sofort oder im Anschluss beantwortet werden.

Alle Termine finden Sie im Drop-Down-Menü auf der rechten Seite.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToTraining” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Kartoffeln oder Kostbares? – Technische und rechtliche Aspekte bei Umnutzung von Untergeschossen

Angesichts hoher Baukosten und steigender Wohnraumnachfrage hat die Umnutzung von Untergeschossen zunehmend an Bedeutung gewonnen – je hochwertiger die beabsichtigte Nutzung, desto anspruchsvoller gestalten sich Planung und Ausführung hierfür erforderlicher Maßnahmen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei der gekonnte Umgang mit den jeweiligen bestandsspezifischen Besonderheiten und vor allem den Wünschen des Bauherrn: denn nur wenn klar ist, was gewollt, machbar und bezahlbar ist, können technisch tragfähige und rechtssichere Wege beschritten werden.

Der technische Teil diskutiert die bei der Umnutzung von Untergeschossen notwendigen Anforderungen an die Trockenheit von Kellern, die über abdichtungstechnische Maßnahmen hinausgehen. Diese betreffen u.a. den Wärmeschutz erdberührter Bauteile, der als Außen- oder Innendämmung gewährleistet werden kann.

Der rechtliche Teil zeigt zunächst auf, warum und wie Sanierungsziele zu vereinbaren sind. Im Weiteren werden eingehend Besonderheiten im Rechtsverkehr mit Bauträgern bei Veräußerung (teil)sanierter Immobilien erläutert, denn hier streiten Erwerber häufig um den „geschuldeten“ Standard und die Frage, ob dieser auch für den „unberührten“ Teil der Altbausubstanz zu liefern ist. Abschließend werden rechtliche Aspekte mit Blick auf die „Schnittstelle Gebäudesockel“ und die Planung von Innendämmung skizziert.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne von Referentin Elke Schmitz und Silke Sous beantwortet.

**Wann:** 20.09.2022, 09:00 – 12:30 Uhr
**Wo:** online via ZOOM
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten

**Preis: € 198,- zzgl. MwSt.**

Verformung als Rissursache und Risse in der Rechtsprechung

Rissbildungen sind neben Feuchtigkeitsschäden einer der häufigsten Gründe, sich vor Gericht zu streiten. Sachverständige werden mit einer Vielzahl von Rissbildern konfrontiert, die sachgerecht zu bewerten sind. Aus technischer Sicht geht es daher stets entscheidend um die Klärung der Rissursachen – aus rechtlicher Sicht um die Frage, wer in welchem Umfang für Rissursachen und deren Folgen verantwortlich ist.

Dementsprechend widmet sich der technische Teil Rissen als Ursache von Feuchteschäden im erd- oder wandberührten Bereich und vermittelt notwendige Grundlagen für die planerische Vermeidung und sachverständige Bewertung von Rissen infolge von Verformungen.

Im rechtlichen Teil wird deutlich, dass Risse in der Rechtsprechung zumeist untrennbar mit Fragen der gesamtschuldnerischen Haftung einhergehen. Denn im Kern geht es hier häufig um Verantwortlichkeiten für die „richtige“ Materialwahl, die Planung von Bauteilübergängen an Schnittstellen oder aber auch um besondere Planungs- und Überwachungsanforderungen infolge bauteil- und/ oder baustoffspezifischer Besonderheiten verwendeter Materialien.
Aufgezeigt wird, wie Baubeteiligte mit hieraus resultierenden Risiken zielführend umgehen können.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne von Referentin Elke Schmitz beantwortet.

**Wann:** 13.09.2022, 09:00 – 12:30 Uhr
**Wo:** online via ZOOM
**Wer:** Bausachverständige und alle Interessierten

**Preis: € 198,- zzgl. MwSt.**

Sicherer Umgang mit ungewohnten Situationen im Vergabeverfahren

Das vierte Modul der vierteiligen Webinar-Reihe **Zertifizierter VergabePraktiker**.

Was passiert beispielsweise, wenn der Zuschlag sich verzögert? Wie funktioniert eine Interimsvergabe? Was ist der notwendige Inhalt einer Rüge, wann ist dieser präkludiert? Kann einem Nachprüfungsverfahren durch eine Schutzschrift vorgebeugt werden? Was bedeutet die Verwendung von Fördermitteln für die Dauer der Aufbewahrung von Akten? Mit diesen und weiteren nicht alltäglichen Situationen im Vergabeverfahren beschäftigt sich das Modul 4 “Rüge, Rechtsschutz, Fördermittel-Verwendungsnachweisprüfung, Interimsvergabe, Statistik: Sicherer Umgang mit ungewohnten Situationen im Vergabeverfahren”. Erhalten Sie einen Überblick über den Umgang mit Rügen, Rechtsschutz unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte, aktuelle Rechtsprechung, u.v.m.

###Inhalt
Hermann Summa, Richter am Oberlandesgericht Koblenz und Mitglied im Vergabesenat, führt Sie durch das Webinar zu Modul 4 des Zertifizierten VergabePraktikers.
Sie werden ausführlich, praxisnah und verständlich in den sicheren Umgang mit ungewohnten Situationen im Vergabeverfahren eingeführt. Behandelt werden Themen wie der Umgang mit Rügen, Rechtsschutz unterhalb und oberhalb der Schwellenwerte, Verfahren vor der Vergabekammer, Verfahren vor dem Vergabesenat, sinnvolle Eilanträge, Sinn und Unsinn der Schutzschrift, Interimsvergabe, Aktenaufbewahrung und Dokumentation, Fördermittel-Verwendungsnachsweisprüfung, Statistik und die aktuelle Rechtsprechung.

###Online-Termine Modul 4:
am 20. + 21.10.2022
Jeweils 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr (inkl. einer 1-stündigen Pause)

am 14. + 15. + 16.12.2022
Jeweils 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr (inkl. einer 1-stündigen Pause)

Webinar: Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten – Grundlagen und Vertiefung

Die Beschaffung der relevanten Daten zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens – das Spannungsfeld zwischen Wollen und Können (Vollständigkeit), Müssen (Zeitdruck) und Sollen (Konzentration auf das Wesentliche).

Die Erstattung eines Verkehrswertgutachtens gründet sich naturgemäß auf die dazu erhobenen bzw. zu erhebenden Daten. Sachverständige stehen zunächst vor der Aufgabe zu klären, welche Informationen überhaupt relevant sind. Im nächsten Schritt sind – vor dem Ortstermin – wesentliche Grundlagen zu beschaffen, die schon ein Bild des Wertermittlungsobjekts abzeichnen können. Die Besichtigung ist sorgfältig zu planen und strukturiert durchzuführen. Anschließend sind die Daten auszuwerten und zu verdichten, bevor sie in die Wertermittlung münden. Das Seminar liefert in kompakter Form Hinweise, Anregungen und Handlungsempfehlungen zu diesem Handlungsfeld. Das Lernziel: Sie können nach diesem Seminar die notwendigen Informationen leichter identifizieren, schneller beschaffen und zielgerichtet verarbeiten.

Modul 1 (Grundlagen) am 20.10. und Modul 2 (Vertiefung) 21.10.2022 | online | 9:30 – 11:00 Uhr

Workshop für Betreuungsbehörden: Registrierungs- und Zulassungsverfahren für berufliche Betreuer/innen nach dem BtOG

Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert werden. Das Betreuungsbehördengesetz wird durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) abgelöst. Ein zentrale Änderung ab dem 1.1.2023 ist das bei den örtlichen Betreuungsbehörden angesiedelte Registrierungs- und Zulassungsverfahren für berufliche Betreuer/innen: Künftig wird als Berufsbetreuer/in wird nur noch zugelassen, wer erfolgreich ein Registrierungsverfahren gemäß den §§ 23, 24 BtOG durchlaufen und von der örtlichen Behörde (Stammbehörde) einen Registrierungsbescheid erhalten hat.

In diesem ganztägigen Workshop erfahren Sie zunächst die Grundlagen des neuen Registrierungsverfahrens und die entsprechenden Anforderungen, die damit auf die Betreuungsbehörden zukommen. Schwerpunkt des interaktiven Workshops ist die gemeinsame Erarbeitung praxistauglicher und rechtsicherer Checklisten für das Registrierungsverfahren sowie verschiedener Musterbescheide zum Verfahren.

Der Workshop bietet allen Teilnehmer/innen zudem die Plattform zu einem intensiven Austausch zum geplanten neuen Recht. Der Leiter der Workshops – Guy Walther, erfahrener Praktiker und u.a. Autor des Fachbuchs „Handbuch Betreuungsbehörde“ – steht für individuelle Praxisfragen zur Verfügung.

**Hinweis:** Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist auf 25 begrenzt und wird in Köln zu den dann gültigen Regelungen nach der Coronaschutzverordnung durchgeführt. Es gilt die allgemeine Maskenpflcht!

###Termine/Preise/Ort

20.10.2022 | 09:00 – 16:00 Uhr (inkl. Pausenzeiten)

**Vorzugspreis für Abonnent/innen (BtPrax, Datenbank Bt-Recht): 199,00 €**
Normalpreis 239,00 € (jeweils zzgl. MwSt.). Die Preise verstehen sich inklusive Pausengetränke und Mittagessen und Tagungsunterlagen.

Veranstaltungsort:
NevenDuMont Haus
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln
[ANFAHRTSKIZZE](https://cloud.reguvis.de/s/cqSjyMxekJLddP3)

Fit für 2022 – Ex- und Import im Berufsbildungszentrum (bbz) der IHK Siegen – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschafts-rechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu- bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

**Organisatorisches**

**Ab dem 29.11.21 führen wir diese Präsenzveranstaltung nach der 2-G (Plus) Regel durch!**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Hinweis:** Sollten die Präsenzveranstaltungen coronabedingt abgesagt werden, werden wir alternativ die Termine als Online-Schulungen anbieten.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Zoll für Newcomer

Wenn Sie bisher die Zollabfertigung erledigt haben, ohne genau zu wissen, warum, wieso und weshalb Förmlichkeiten und Formulare abzugeben sind, sind Sie hier genau richtig! Der Grundlagenkurs Zoll bietet die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen.
Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden in diesem Seminar fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet.

Dabei erlernen Sie, welche zollrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Einsparpotentiale und Vereinfachungen das Zollrecht bietet, was in den Zollprozessen am wichtigsten ist und welche Rechtspflichten wen treffen.

Webinarreihe: Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.