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Krisen Talk Ukraine mit Rechtsanwalt Dr. Dieckert – Arbeitshilfen zum rechtssicheren Umgang mit den Kriegsfolgen auf den Abschluss und die Erfüllung von Bauverträgen

Extreme Lieferengpässe und explodierende Einkaufspreise, Stillstände auf den Baustellen, Existenzgefährdung von Baufirmen.

Die Bauwirtschaft ist schwer gebeutelt – so sind die Folgen der Corona-Pandemie noch immer präsent, kommen jetzt weitere massive Einschränkungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen hinzu.

Informieren Sie sich jetzt darüber, was für Sie wichtig ist und stellen Sie dem Experten Ihre konkreten Fragen!

Teilnehmer der Webinar-Reihe “Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung ovn Bauverträgen” erhalten in Kleingruppen von maximal 20 Personen die Gelegenheit zu einer exklusiven Fragerunde mit dem Referenten Dr. Ulrich Dieckert.

**Schnell sein lohnt sich! Die Plätze sind sehr gefragt und stark limitiert!**

Herr Dr. Dieckert wird mit Ihnen nicht nur die einschlägigen Rechtsfragen erörtern, sondern Ihnen auch Praxistipps mit Musterformulierungen geben, wie z.B. für die Verfassungen von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen, für Vorbehalte bei Angeboten, für Preisanpassungsklauseln sowie für vergaberechtliche Rügen bei Ausschreibungen, die ohne Stoffpreisgleitklauseln erfolgen.

**Wann:** 08.04.2022, jeweils 10:00 – 11:30 Uhr

**Wo:** online via ZOOM

**Preis:** € 249,- zzgl. MwSt.

Krisentalk Ukraine mit Rechtsanwalt Dr. Dieckert

Online Workshop mit Rechtsanwalt Dr. Dieckert

Da bei unseren beiden Webinaren zu den Folgen des Ukrainekrieges auf die Erfüllung von Bauverträgen nicht alle Teilnehmerfragen erschöpfend diskutiert werden konnten, wollen wir Ihnen mit unserem Online-Workshop am 7. April 2022 die Gelegenheit geben, mit unserem Referenten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert, die praktische Umsetzung der von ihm gemachten Vorschläge zu besprechen. Dabei stehen folgende Fragen im Mittelpunkt:

+ Rechtssichere Verwendung von Musterschreiben
+ Anpassung der Preisgleitklauseln auf die besonderen Anforderungen von Unternehmen und öffentlichen Auftragnehmern
+ Verhandlungslösungen für Preisanpassungen
+ Verhandlungslösungen für Bauzeitverlängerungen
+ Richtiger Umgang mit Fördermittelgebern bei Kostensteigerungen der geförderten Projekte
+ Mehraufwand von Planungsbüros bei der Betreuung öffentlicher Auftraggeber.

Die Teilnehmerzahl ist auf **20 Personen** beschränkt, um eine offene Diskussion zu ermöglichen.

**Schnell sein lohnt sich! Die Plätze sind sehr gefragt und stark limitiert!**

**Wann:** 07.04.2022, 10:00 – 11:30 Uhr

**Wo:** online via ZOOM

**Preis:** € 249,- zzgl. MwSt.

Zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Prozesse und Abläufe, sowie deren innerbetriebliche Organisation

Jedes im Welthandel tätige Unternehmen muss sich den Heraus-forderungen stellen, die untrennbar mit dem internationalen Waren-handel verbunden sind. Dies gilt umso mehr für aufstrebende Unternehmen und den Mittelstand:

+ **Zollrecht**
Ausfuhr(zoll)abfertigung im Verkaufsland
Einfuhr(zoll)abfertigung im Bestimmungs-/Empfangsland
+ **Außenhandel**
Inhalte, Form und Fluss der Dokumente wie (Handels)Rechnung, Lieferschein
+ **Außenwirtschaftsrecht**
Darf ich die gewünschte Ware im- bzw. exportieren?
+ **Compliance (Exportkontrolle)**
Länder- und personenspezifische Embargos beachten

Der Käufer weiß, dass spätestens mit der Ankunft einer Ware eine Einfuhrverzollung anzustoßen ist – aber in welches Zollverfahren soll die Ware überführt werden? Bereits im frühen Stadium der Auftragsanbahnung gilt es den gesamten Prozess so zu fixieren, dass alle Möglichkeiten optimal (aus)genutzt werden. Das Ver-abreden des „passenden“ INCOTERMS ist hier sicherlich die Kür des Ganzen!

Darf aber der Verkäufer diese Ware in das gedachte (Bestimmungs)-Land und/oder an den möglichen Kunden liefern? Bedarf es hierfür einer (Ausfuhr)Genehmigung? Diese Parameter wollen ebenfalls exakt geklärt sein, bevor es zur Unterzeichnung eines Vertrags oder der Quittierung einer Bestellung kommt.

**Wer aber kümmert sich im Unternehmen um derartige Prozesse?** Der Ablauf ist unternehmensspezifisch zu untersuchen, zu organisieren und zu strukturieren – denn nur so ist sichergestellt, dass es am Ende keine bösen Überraschungen gibt! Untrennbar **mit dieser Organisation ist die Frage der Haftung verbunden,** beginnend in der Geschäftsleitung bis hin zur Sachbearbeiter-ebene. **Wo platziere ich diese Themenbereiche in der Firma?** Dass eine abteilungsübergreifende Koordination und vor allem auch Kommunikation erforderlich ist, scheint einleuchtend. Welche Abteilung aber nimmt sich dieser Themenbereiche an? „Stabs-stelle“ versus Abteilung oder doch nur lästiges Anhängsel von Versand oder Logistik?

Zertifizierungen werden in Zukunft an Häufigkeit und Intensität zunehmen – wie stellt sich mein Unternehmen diesen Herausforderungen? **Personalauswahl, -weiterbildung und -überwachungs-vorgaben** obliegen auch haftungsrelevant der Geschäftsleitung. Wie weit muss das betroffene Unternehmen im Fall von Unstimmigkeiten Rede und Antwort stehen, welche Bußgeld- und Straf-vorschriften können hier greifen? Wann aber kommt es zur **persönlichen Haftungsübernahme** durch die unterschiedlichen **Personalverantwortlichen** wie Geschäfts-, Abteilungs-, Gruppen- oder Teamleiter/innen?

**Lassen sich „Zollgeschäfte“ outsourcen, bin ich dann alle Verantwortungen los?** Während die Antwort auf den ersten Teil dieser Frage fast uneingeschränkt „Ja“ heißt, muss der zweite Teil umso entschiedener mit „Nein“ beantwortet werden.

Die Beachtung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungs-pflichten und -fristen will, abgestellt auf die einzelnen Rechtsbereiche eines internationalen Geschäfts, organisiert sein. Wer legt welche Informationen wo ab, wer stellt was in die EDV ein und wie lange muss archiviert werden? Derartige Fragen sollten nicht erst kurz vor dem Beginn einer Außenprüfung angegangen werden.

**Die Grundlagen der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Prozesse** werden aus Sicht / Praxis eines mittelständischen Unternehmens dargestellt, mit den Teilnehmern diskutiert und auf deren Belange eingegangen.

Daraus leiten sich die organisatorisch erforderlichen Möglichkeit-en / Maßnahmen ab, die zur Vermeidung von Konsequenzen bei Nichteinhalten der relevanten Vorschriften erforderlich sind.

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen

Als hätte die Bauwirtschaft mit den Folgen der Corona-Pandemie nicht genug zu kämpfen, kommen jetzt weitere massive Einschränkungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen hinzu. Durch die Abhängigkeit von Lieferungen aus Russland droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der hiesigen Bitumenversorgung, mit dramatischen Auswirkungen für den deutschen Straßenbau. Darüber hinaus sind nach Informationen des ZDB erhebliche Preissteigerungen bei Stahl bzw. Stahlerzeugnissen zu verzeichnen; denn rund 30 % des Baustahls kamen zuletzt aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Hinzu kommt der hohe Anteil von Roheisen (40 %) und diverser weiterer Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind (Nickel 25 % und Titan 75 %).

Die Folgen sind extreme Lieferengpässe und explodierende Einkaufspreise, die zu Stillständen auf den Baustellen und zur Existenzgefährdung von Baufirmen führen.

Auch wenn während der Corona-Krise bereits einige Lösungsansätze entwickelt wurden, stellen sich aufgrund der Entwicklung der letzten Wochen extreme neue Herausforderungen für Auftraggeber und Auftragnehmer, die nur gemeinsam gemeistert werden können. Dies erfordert gesicherte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten.

Daher bieten wir Ihnen jetzt unser neues Webinar „Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen“ an, welches von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert von der auf das Baurecht spezialisierten Kanzlei DIECKERT Recht und Steuern durchgeführt wird.
Herr Dr. Dieckert wird mit Ihnen nicht nur die einschlägigen Rechtsfragen erörtern, sondern Ihnen auch Praxistipps mit Musterformulierungen geben, wie z.B. für die Verfassungen von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen, für Vorbehalte bei Angeboten, für Preisanpassungsklauseln sowie für vergaberechtliche Rügen bei Ausschreibungen, die ohne Stoffpreisgleitklauseln erfolgen.

**Wann:** 05.04.2022, 10:00 – 12:00 Uhr
**Wo:** online
**Preis:** € 129,- zzgl. MwSt.

Kostenfreies Webinar: Praktische Funktionen in AW-Plus

Lernen Sie die praktischen Funktionen der Online-Anwendung in der AW-Plus Wissensdatenbank kennen.
In diesem kostenfreien Webinar zeigen wir Ihnen die wichtigsten Funktionen der Online-Datenbanken wie die intelligente Volltextsuche, praktische Filteranwendungen und wie Sie Beiträge mit einem Klick vergleichen oder querlesen. In jedem Termin stellen wir Ihnen einenen neuen Titel und den einhergehenden Praxisnutzen in den Vordergrund.

###Schwerpunkt: „Der Zoll-Profi“ und „Der praktische Zollhelfer“
**12. Mai 2022 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)

###Schwerpunkt: „AW-Prax“
**28. Juni 2022 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)

Im ca. 45-minütigen Webinar erfahren Sie, wie Sie schnell und flexibel an Ihre gewünschten Informationen in der Online-Anwendunggelangen und führen Sie anschaulich durch unsere digitale Lösung. Anschließend haben Sie als Teilnehmer:in Zeit, Ihre Fragen zur praktischen Anwendung zu stellen.

### Technische Voraussetzungen

Sie können mit einem Computer oder mobilen Gerät ganz einfach an der Sitzung teilnehmen.Das Webinar wird mit der Software GoToWebinargestartet, bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Gerät den Link zur Teilnahme öffnen kann. ! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**

Vor dem Webinar erhalten Sie per E-Mail einen Teilnahme-Link. Mit diesem Teilnahme-Link öffnet sich die Anwendung über Ihren Webbrowser. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w030002).

**Testen:**

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**

Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software *GoToWebinar* finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen

Als hätte die Bauwirtschaft mit den Folgen der Corona-Pandemie nicht genug zu kämpfen, kommen jetzt weitere massive Einschränkungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen hinzu. Durch die Abhängigkeit von Lieferungen aus Russland droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der hiesigen Bitumenversorgung, mit dramatischen Auswirkungen für den deutschen Straßenbau. Darüber hinaus sind nach Informationen des ZDB erhebliche Preissteigerungen bei Stahl bzw. Stahlerzeugnissen zu verzeichnen; denn rund 30 % des Baustahls kamen zuletzt aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Hinzu kommt der hohe Anteil von Roheisen (40 %) und diverser weiterer Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind (Nickel 25 % und Titan 75 %).

Die Folgen sind extreme Lieferengpässe und explodierende Einkaufspreise, die zu Stillständen auf den Baustellen und zur Existenzgefährdung von Baufirmen führen.

Auch wenn während der Corona-Krise bereits einige Lösungsansätze entwickelt wurden, stellen sich aufgrund der Entwicklung der letzten Wochen extreme neue Herausforderungen für Auftraggeber und Auftragnehmer, die nur gemeinsam gemeistert werden können. Dies erfordert gesicherte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten.

Daher bieten wir Ihnen jetzt unser neues Webinar „Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen“ an, welches von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert von der auf das Baurecht spezialisierten Kanzlei DIECKERT Recht und Steuern durchgeführt wird.
Herr Dr. Dieckert wird mit Ihnen nicht nur die einschlägigen Rechtsfragen erörtern, sondern Ihnen auch Praxistipps mit Musterformulierungen geben, wie z.B. für die Verfassungen von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen, für Vorbehalte bei Angeboten, für Preisanpassungsklauseln sowie für vergaberechtliche Rügen bei Ausschreibungen, die ohne Stoffpreisgleitklauseln erfolgen.

**Wann:** 31.03.2022, 10:00 – 12:00 Uhr
**Wo:** online
**Preis:** € 129,- zzgl. MwSt.

Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen

Als hätte die Bauwirtschaft mit den Folgen der Corona-Pandemie nicht genug zu kämpfen, kommen jetzt weitere massive Einschränkungen aufgrund des Krieges in der Ukraine und der gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen hinzu. Durch die Abhängigkeit von Lieferungen aus Russland droht ein Ausfall von bis zu einem Drittel der hiesigen Bitumenversorgung, mit dramatischen Auswirkungen für den deutschen Straßenbau. Darüber hinaus sind nach Informationen des ZDB erhebliche Preissteigerungen bei Stahl bzw. Stahlerzeugnissen zu verzeichnen; denn rund 30 % des Baustahls kamen zuletzt aus Russland, der Ukraine und Weißrussland. Hinzu kommt der hohe Anteil von Roheisen (40 %) und diverser weiterer Rohstoffe, die für die Stahllegierung notwendig sind (Nickel 25 % und Titan 75 %).

Die Folgen sind extreme Lieferengpässe und explodierende Einkaufspreise, die zu Stillständen auf den Baustellen und zur Existenzgefährdung von Baufirmen führen.

Auch wenn während der Corona-Krise bereits einige Lösungsansätze entwickelt wurden, stellen sich aufgrund der Entwicklung der letzten Wochen extreme neue Herausforderungen für Auftraggeber und Auftragnehmer, die nur gemeinsam gemeistert werden können. Dies erfordert gesicherte Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten.

Daher bieten wir Ihnen jetzt unser neues Webinar „Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Erfüllung von Bauverträgen“ an, welches von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert von der auf das Baurecht spezialisierten Kanzlei DIECKERT Recht und Steuern durchgeführt wird.
Herr Dr. Dieckert wird mit Ihnen nicht nur die einschlägigen Rechtsfragen erörtern, sondern Ihnen auch Praxistipps mit Musterformulierungen geben, wie z.B. für die Verfassungen von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen, für Vorbehalte bei Angeboten, für Preisanpassungsklauseln sowie für vergaberechtliche Rügen bei Ausschreibungen, die ohne Stoffpreisgleitklauseln erfolgen.

**Wann:** 29.03.2022, 10:00 – 12:00 Uhr
**Zusatztermin: 31.03.2022, 10:00 – 12:00 Uhr**
**Wo:** online
**Preis:** € 129,- zzgl. MwSt.

Vereinfachungen im formellen Präferenzrecht – Der Ermächtigte Ausführer (EA) / Der Registrierte Ausführer (REX)

Das Webinar richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Waren präferenzbegünstigt an ihre Kunden liefern wollen, und im Rahmen einer zollamtlichen Bewilligung oder einer Registrierung zum REX Präferenznachweise unabhängig vom Wert auf der Handelsrechnung abgeben wollen. In welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können, und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diesen Status zu erlangen, erfahren Sie in diesem Webinar.

Während REX ist bei neuen Handelsabkommen Voraussetzung ist, um Präferenzen gewähren zu können, spart der Status des Ermächtigten Ausführers Ihnen eine Vielzahl an Wegen zum Zollamt, weil Sie dann keine förmlichen Präferenznachweise mehr beantragen müssen.
Auch können Sie den Status mit weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr kombinieren.
Sie werden praxisnah geschult, diese Vorteile im Unternehmen zu nutzen.

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

Warenursprungs- und Präferenzrecht für Experten – Vertiefen Sie ihr Fachwissen und informieren sich über die aktuellen Neuerungen und neuen Abkommen –

Wenn Sie die Vorteile von Präferenzabkommen beim Export und Import im vollen Umfang nutzen wollen, können Sie eine Vielzahl von Sonderregelungen im Präferenzrecht nutzen.

Sie lernen den Einsatz der Kumulierung, von Toleranzen sowie die Baugruppenkalkulation kennen, um in noch mehr Fällen ein positives Ergebnis bei der Ursprungsermittlung erreichen zu können. Wir besprechen die Besonderheiten der Warenzusammenstellung und gehen auf die Grenzen der Minimalbehandlung ein. Sie wollen Ihre Waren in Entwicklungsländern kostengünstig veredeln oder herstellen lassen? Dann sollten Sie sich bereits beim Export, Gedanken über mögliche Präferenznachweise machen.

Anhand einer Vielzahl praktischer Übungen – auch aus dem eigenen Erfahrungsschatz – lernen Sie interaktiv die Grenz- oder Sonderfälle für sich zu nutzen. Gerne können Sie eigene Beispiele aus Ihrem Firmenalltag vorab per E-Mail einreichen.

## Dies ist eine Hybridveranstaltung. In Ihrer Anmeldung haben Sie die Wahl, ob Sie vor Ort oder online teilnhemen möchten.