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Digitale Fachmedien für Außenwirtschaft, Exportkontrolle und Zoll

Erfahren Sie in einem unserer **kostenfreien Webinare**, wie einfach und effizient Sie mit digitalen Gesetzestexten, Kommentaren, Handbüchern und weiteren Fachmedien arbeiten können. Mit der [“AW-Plus Wissensdatenbank”](https://www.reguvis.de/de/aw-plus/) greifen Sie jederzeit und ortsunabhängigen auf die hilfreichen Titel der Bereiche Außenwirtschaft, Exportkontrolle und Zoll zu.

Wir vermitteln Ihnen mit diesem Webinar die grundliegenden Funktionen der Datenbank und geben Tipps, wie Sie mit den nützlichen Features von AW-Plus ein effizientes Wissensmanagement in Ihren Arbeitsalltag integrieren können. Alle Funktionen, die wir Ihnen zeigen sind auch auf andere Titel anwendbar. Jedes Webinar bietet genügend Platz, dass Sie Ihre Fragen einbringen können


###Allgemeine Funktionen in AW-Plus
**22.08.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
So nutzen Sie die umfangreichen Inhalte und Vorteile der [AW-Plus Wissensdatenbank](https://shop.reguvis.de/onlinepaket/aw-plus-gesamt-datenbank/).

[**> Hier anmelden**](https://veranstaltungen.reguvis.de/events/on-m1-co14-271102231-1/)


###Fachbücher in AW-Plus
**19.09.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Mit dem [AW-Plus Fachbücher-Modul](https://shop.reguvis.de/onlinepaket/aw-plus-fachbuecher-modul/) greifen Sie auf rund 30 Fachbücher aus den Bereichen Außenwirtschaft, Exportkontrolle und Zoll zu und arbeiten immer mit den aktuellsten Ausgaben.

[**> Hier anmelden**](https://veranstaltungen.reguvis.de/events/on-m1-co14-271102232-1/)


###US-Exportbestimmungen in AW-Plus
**07.11.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Der Informationsdienst [US-Exportbestimmungen](https://shop.reguvis.de/online/us-exportbestimmungen-online/) hält Sie über Entwicklungen bei den einschlägigen amerikanischen Ausfuhrbestimmungen auf dem Laufenden.

[**> Hier anmelden**](https://veranstaltungen.reguvis.de/events/on-m1-co14-271102233-1/)

Exportkontrolle für Spezialisten

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen Ihnen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden.

#### Auch versteckte Fälle im Griff haben

Sie wissen bereits um die zentrale Bedeutung der Exportkontrolle im Außenhandel und besitzen Grundlagenwissen in diesem Bereich. Sie möchten nun Ihre Kenntnisse vertiefen, um **komplexere Fälle zu erkennen und rechtssicher zu lösen**. Größere Schwierigkeiten bringen Ihnen u.a. die Bereiche Technologietransfer und Brokering (Vermittlungsgeschäfte), die beide keinen physischen Warenexport bei Ihnen voraussetzen.

Um Verstöße zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen **fachkundiges Personal**. Durch unsere Veranstaltung „Exportkontrolle für Spezialisten“ erhalten Sie besonderes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen. Sie erhalten ebenfalls Handlungsempfehlungen für den Fall eines Verstoßens.

Zudem geben wir Ihnen Einblicke in das extraterritoriale Re-Exportkontrollrecht der USA und der Kollision mit der EU-Boykott-Verordnung.

Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Die **Teilnahmegebühr** beträgt pro Person/Termin wie folgt:

**349,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (415,31 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen ausschließlich in digitalen Form (PDF)

**Exklusivpaket: 849,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (1.010,31 € inkl. MwSt.) beinhaltet
+ Teilnahme an der Fit für 2023 – Veranstaltung in Präsenz oder Online
+ Vortragsunterlagen in Print und Digital
+ Teilnahme an der Online-Sprechstunde einmal monatlich – für 12 Monate
(Termine werden noch bekannt gegeben)

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen (digital)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Exportabwicklung für Praktiker

Ob Großunternehmer:in, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur:in: Die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich!
Im Mittelpunkt dieses Seminars steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” werden hierbei an passender Stelle berücksichtigt. Außerdem werden Ihnen mögliche Handelshemmnisse sowie die Importbeschränkungen im Empfängerland (z. B. Verpackungsvorschriften) nähergebracht und Sie erlernen die Beurteilung der Eckwerte für eine (umsatz)steuerfreie Ausfuhrlieferung.
Ihre Kundinnen und Kunden erwartet einen Präferenznachweis? Dann prüfen Sie die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Nachweis erbracht werden kann, denn dies bedeutet einerseits bares Geld für die Kundinnen und Kunden, welche die Zölle im Importland in aller Regel nicht zahlen müssen, andererseits verschaffen Sie sich dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber Ihren Mitbewerber:innen – so binden Sie ausländische Kundinnen und Kunden.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist, Anmeldung im Normalverfahren oder im vereinfachten Verfahren und die richtige Aufbereitung entsprechender Anträge dazu ist weiteres Kernthema dieses Export-Seminars.

Im Tagesgeschäft werden oftmals Standard-Verfahren angewendet, obwohl zwischenzeitig das Volumen der Ausfuhren schon lange zugenommen hat, entweder im Warenwert, den unterschiedlichen Stückzahlen oder gar in der Häufigkeit der Ausfuhranmeldungen selbst. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung ist es daher nur richtig und sinnvoll, auch mögliche Vereinfachungen zu erläutern. Ob für die unmittelbare Anwendung heute oder für die Antragstellung in der Zukunft. Wichtig ist immer, dass Sie das gesamte Spektrum Ihrer Möglichkeiten präsent haben. So lernen Sie das Bewilligungsverfahren und die Anwendung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV (ex ZA-Verfahren) kennen, ein Instrument zur Erleichterung des Tagesgeschäfts. Inhaber solcher Verfahrensvereinfachungen brauchen die Ausfuhr-dokumente (inkl. der Ware) der zuständigen Zollstelle nicht zu präsentieren, sie sind mittels und im Rahmen dieser Bewilligung davon befreit. Und damit letztendlich alle unnötigen Wege eingespart werden, verknüpfen Sie doch die Vereinfachung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV” mit der des Ermächtigen Ausführers. Das wiederum ist die Legitimation, die Präferenzkalkulationen eigenverantwortlich durchzuführen und anstelle einer EUR. 1 eine Ursprungserklärung auf einem Handelsdokument abzugeben.

Aber auch die Lieferungen im Binnenmarkt lernen Sie kennen. Machen Sie sich auch hier fit, denn gerade im EU-Handel gilt: Verunglückte Geschäfte durch falsche Handhabung können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben! Alle nötigen Randgebiete werden ebenfalls behandelt: Extra- und Intrahandelsstatistik, ZM = zusammenfassende Meldungen, die richtige Form der Umsatzsteuerausfuhrnachweise, u.a. Gelangensbestätigung, Beantragung und Prüfung von UST-ID-Nummern, Heilungschancen von verunglückten Präferenzen, Betriebsprüfungen etc.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des gesamten Exportrechts, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.
Vorteile
Systematisch erarbeiten wir die Grundlagen der Exportabwicklung mit dem Ziel reibungsloser grenzüberschreitender Warenbewegungen.
Sie erhalten step by step die Kenntnis über Abfertigungsabläufe, welche Kontrollsysteme erforderlich sind, welche Vereinfachungen in Anspruch genommen werden können und wie die Bewilligungen dafür zu erhalten sind.
Während des Seminars können Fragen gestellt werden, die durch den/die Trainer:in während des Vortrags oder in einer anschließenden Diskussionsrunde berücksichtigt werden.

Ehegattenvertretungsrecht – Anwendung und Praxisfragen

Mit dem **Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts** wird es mit § 1358 BGB zum 1.1.2023 ein eingeschränktes **Ehegattenvertretungsrecht** für die Gesundheitssorge geben.

Die Betreuungsbehörden und die Betreuungsvereine haben im Rahmen der **Vorsorgeberatung** auch auf das neue Ehegattenvertretungsrecht hinzuweisen.
Sie haben allerdings keine Verpflichtung, vertretende Ehegatten zu beraten und zu unterstützen. Die Voraussetzungen für den Eintritt des neuen Ehegattenvertretungsrechts sind komplex und von vielfachen Bedingungen abhängig.

In dem Online-Webinar werden die **grundlegenden Voraussetzungen** und der Umfang des Ehegattenvertretungsrechts vorgestellt und die **notwendigen Prüfschritte** sowie die gesetzlichen **Ausschlussgründe** erläutert.
Daneben werden **Anwendungsprobleme der Praxis** erörtert sowie **Checklisten** und verschiedene **Mustervorlagen** zum Ehegattenvertretungsrecht vorgestellt.

IT-Grundschutz-Cockpit: Funktionen und Inhalte

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen des IT-Grundschutz-Cockpits! Neben der Möglichkeit des kostenlosen Tests bietet Ihnen unser Webinar einen verständlichen Einstieg in die umfangreichen Funktionalitäten des Online-Tools.

Wir führen Sie durch die intuitive Such- und Filterfunktion, zeigen Ihnen hilfreiche Verlinkungen und Verknüpfungen sowie die verschiedenen Möglichkeiten, Suchergebnisse ganz nach Ihrem konkreten Bedarf zu nutzen. Organisieren Sie anschließend Ihren IT-Grundschutz ganz unkompliziert mithilfe des IT-Grundschutz-Cockpits.

Das Webinar dauert ungefähr 30 Minuten und ist für Sie kostenfrei.

Stellen Sie während des Seminars gerne Ihre Fragen, die wir nach Möglichkeit sofort, bei Bedarf aber auch im Anschluss an die Veranstaltung beantworten.

Alle Termine finden Sie im Drop-Down-Menü auf der rechten Seite.

###Technische Voraussetzungen
Nehmen Sie ganz einfach mit Ihrem Desktop-PC oder einem mobilen Endgerät an dem Webinar teil. Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003).

Teilnahme
Mit dem Teilnahme-Link gelangen Sie in Ihren Webbrowser und können an der Sitzung teilnehmen. Sie haben alternativ die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w030002).

Testen
Testen Sie sicherheitshalber vorab [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w060001) Ihre Internetverbindung.

Fragen und Antworten:
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten zur eingesetzten Software „GoToTraining“ finden Sie hier.

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 3 – Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

Die Webinare bauen aufeinander auf, wobei das Grundlagenwissen im Webinar 1, weiterführende Kenntnisse zur Regressionsanalyse im Teil 2 und die praktischen Anwendungen in Teil 3 vermittelt werden. Insgesamt werden Grundlagenwissen in der Immobilienwertermittlung und in den Webinaren 2 und 3 die Kenntnisse der Themen der vorangegangenen Webinare 2 bzw. 3 vorausgesetzt.

**Termine:** 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online

Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[**Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 27.+28.09. / 18.+19.10. / 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

**Termine:** 27.+28.09. / 18.+19.10. / 07.+08.11.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online

Preise:**
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)
Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen nur einzelne Module der Reihe buchen?**
[**Modul 1: Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-1-rechtsgrundlagen-visualisierung-statistik-und-finanzmathematik/)

[**Modul 2: Regressionsanalyse, Datenmodellierung, Bodenrichtwerte**](https://shop.reguvis.de/seminar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-2-regressionsanalyse-datenmodellierung-bodenrichtwerte/)

[**Modul 3: Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-3-ableitung-und-veroffentlichung-der-wichtigsten-daten/)

Exklusiv-Update für Zollfachwirte (brav)®

### Steigende Komplexität im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden und sensibleres Risikomanagement erfordern gut **ausgebildetes Fachpersonal** für die störungs- und rechtsfehlerfreie Abwicklung aller Geschäfte im Außenhandel. Zur **Kernkompetenz** eines professionell arbeitenden Unternehmens gehört eine **gut funktionierende Zoll- und Exportkontrolle**. Es genügt aber nicht, Ihr Team einmalig intensiv auszubilden, vielmehr muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Fachkräfte regelmäßig geschult werden.

### Regelmäßige Schulungen unabdingbar
Zollverantwortliche und daneben alle Zollfachkräfte **arbeiten im Spannungsfeld** der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (**Abgabenerhebung**) zumeist das Unternehmen und gefährden somit den wirtschaftlichen Erfolg, Adressaten von Sanktionen (**straf- und bußgeldrechtliche Folgen**) sind hingegen fasst immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens.

### Rechtssicherheit durch Exklusiv-Update
Wir bieten exklusiv für alle, die unseren Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt (brav)®** erfolgreich abgeschlossen haben, die erstklassige Möglichkeit sich im Rahmen des Exklusiv-Update-Forums über die relevanten Änderungen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts zu informieren.
Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert. Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, die **für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen vorzubereiten und umzusetzen**.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

Vermeiden Sie hohen Aufwand und zusätzliche Kosten beim präferenzbegünstigten Warenversand ins Drittland, indem Sie die Vereinfachungen „Ermächtigter Ausführer“ (EA) und „Registrierter Ausführer“ (REX) für sich nutzen.

#### Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen handelt es sich grundsätzlich um förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1, die von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen auf original Vordruck abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtiger Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

#### Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtiger Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit spezifische Fragestellungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.