Schlagwort-Archive: 00

BauSV-Webinar: Digitale Fotografie für Bausachverständige – Einsteiger

Oft sind es die unscheinbaren Motive wie Risse in einer weißen Wand oder Schimmel, die eine besondere Herausforderung für den Fotografen sind. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Einstellungen und kleine Tricks, um zu aussagefähigeren Bildern zu kommen.
Wir gehen, soweit möglich, auf Ihre Kamera ein, damit Sie auch online alles nachvollziehen können.

**Wann:** 26.10.2021, 10:00 – 11:30 Uhr, online

**Preis:** € 99,- zzgl. MwSt.
Abonnenten der BAU-SV erhalten einen vergünstigten Tarif von 89,- € zzgl. MwSt.

**Inhalte**

**Modul 1 – Einsteiger-Kurs**
+ Sinnvolle Apps und Zubehör für Smartphones
+ Erklärung der wichtigsten Bedienelemente einer Digitalkamera und eines Smartphones sowie deren Nutzung in den verschiedenen Einsatzgebieten
+ Besprechen von typischen Motiven unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Kameraeinstellungen, Ausleuchtungen und Perspektiven

**Weiter geht’s! Vom Einsteiger zum Fortgeschrittenen**

Digitale Fotografie für Bausachverständige – Fortgeschrittene
am 10.11.20221, 10:00 bis 11:30 Uhr
Einzelpreis: 99,- € zzgl- MwSt. / Abonnenten-Preis: 89,- € zzgl. MwSt.

[Digitale Fotografie für Bausachverständige – Fortgeschrittene](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/bausv-webinar-digitale-fotografie-fuer-bausachverstaendige-fortgeschrittene-348389/)

**Buchen Sie lieber gleich den Kompaktkurs mit beiden Modulen zum Vorzugspreis!**

**Digitale Fotografie für Bausachverständige – Kompaktkurs**
am 26.10.+10.11.20221, jeweils 10:00 bis 11:30 Uhr, online
Einzelpreis: 179,- € zzgl- MwSt. / Abonnenten-Preis: 159,- € zzgl. MwSt.

[Digitale Fotografie für Bausachverständige – Kompaktkurs](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/bausv-webinar-digitale-fotografie-fuer-bausachverstaendige-kompaktkurs-348385/)

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.

BauSV-Webinar: Digitale Fotografie für Bausachverständige – Kompaktkurs

Oft sind es die unscheinbaren Motive wie Risse in einer weißen Wand oder Schimmel, die eine besondere Herausforderung für den Fotografen sind. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Einstellungen und kleine Tricks, um zu aussagefähigeren Bildern zu kommen.
Wir gehen, soweit möglich, auf Ihre Kamera ein, damit Sie auch online alles nachvollziehen können.

Speziell die Makro-Fotografie betrachten wir in diesem Webinar genau.
Kleine Dinge groß herausbringen, ist das Ziel. Ob Kratzer in Scheiben, Schichtaufbau von Putzen, Probemuster oder Haarrisse. Wir erklären, welche Kameraeinstellungen dazu benötigt werden und wie Sie am besten mit vorhandenem Equipment umgehen.

**Wann:** 26.10. + 10.11.2021, jeweils 10:00 – 11:30 Uhr, online

**Preis:** € 179,- zzgl. MwSt.
Abonnenten der BAU-SV erhalten einen vergünstigten Tarif von 159,- € zzgl. MwSt.

**Modul 1 – Einsteiger-Kurs**
+ Sinnvolle Apps und Zubehör für Smartphones
+ Erklärung der wichtigsten Bedienelemente einer Digitalkamera und eines Smartphones sowie deren Nutzung unter den verschiedenen Einsatzgebieten
+ Besprechen von typischen Motiven unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Kameraeinstellungen, Ausleuchtungen und Perspektiven

**Modul 2 – Fortgeschrittenen-Kurs**
+ Fotografieren mit Halbautomatik
+ Effektive Beleuchtung
+ Schärfentiefe richtig einsetzen

**Sie brauchen erstmal nur den Einsteiger-Kurs?**

**Digitale Fotografie für Bausachverständige – Einsteiger**
am 26.10.20221, 10:00 bis 11:30 Uhr
Einzelpreis: 99,- € zzgl- MwSt. / Abonnenten-Preis: 89,- € zzgl. MwSt.

[Digitale Fotografie für Bausachverständige – Einsteiger](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/bausv-webinar-digitale-fotografie-fuer-bausachverstaendige-einsteiger-348387/)

**Weiter geht’s! Vom Einsteiger zum Fortgeschrittenen**

Digitale Fotografie für Bausachverständige – Fortgeschrittene
am 10.11.20221, 10:00 bis 11:30 Uhr
Einzelpreis: 99,- € zzgl- MwSt. / Abonnenten-Preis: 89,- € zzgl. MwSt.

[Digitale Fotografie für Bausachverständige – Fortgeschrittene](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/bausv-webinar-digitale-fotografie-fuer-bausachverstaendige-fortgeschrittene-348389/)

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.

Exportkontrolle für Spezialisten Köln

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training vertiefen Sie Ihr bereits vorhandenes Wissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen komplexere Sachverhalte zu lösen und wie Sie sich im Falle eines Verstoßes verhalten.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Grundlagen der Exportkontrolle

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training erhalten Sie fundiertes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Grundlagen der Exportkontrolle

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training erhalten Sie fundiertes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Der Transport von verbrauchssteuerpflichtigen Waren im Steuerabsetzungsverfahren – EMCS

Auf vielen Waren liegen Verbrauchsteuern. Als Privatperson kennen Sie die Steuer auf Benzin, früher Mineral-ölsteuer genannt. Aber auch andere Produkte unterliegen der Verbrauchsteuer, z. B. Energieerzeugnisse, Tabak-waren, Alkohol usw.. Besteuert werden soll, wie der Name schon sagt, der Verbrauch. Die Verbrauchsteuersätze sind in jedem Land unterschiedlich hoch, es gilt das Territorialitätsprinzip. Als Verbraucher entrichten wir die Verbrauchsteuer aber nicht direkt beim Kauf, sondern diese wird im Normalfall vom Hersteller entrichtet. Werden aber verbrauchsteuerpflichtige Waren z. B. von einem Steuerlager in Deutschland in ein anderes Land befördert, soll die Verbrauchsteuer wegen des Territorialitätsprinzips erst im Bestimmungsland anfallen. Sinnvollerweise ist ein solcher Transport nach den rechtlichen Vorgaben ohne Entrichtung der Steuer in Deutschland möglich. Der Transport erfolgt dann im sogenannten Steueraussetzungsverfahren, welches auch in weiteren Fällen Anwendung findet. Die Abwicklung des Aussetzungsverfahrens erfolgt seit dem 01.01.2011 nur noch elektronisch mit dem Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System), das Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

**Organisatorisches**

Bis zwei Wochen vor Webinarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Webinargebühr enthalten**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat

Der/die Zollbeauftragte

Regelmäßig werden in Unternehmen mit internationaler Ausrichtung aus den Reihen der Mitarbeiter Zollbeauftragte gekürt. Insbesondere aufgrund der Einführung der zolltechnischen Rechtsperson des “zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten/AEO” ist solch ein Zollbeauftragter offiziell zu bestellen und wird damit zum “allwissenden” Ansprechpartner der Verwaltung. Zollbeauftragter, Zollbevollmächtiger, Gesamtverantwortlicher Zoll – das sind gängige Funktionsbeschreibungen, zu denen sich gerne auch die Ursprungsverantwortlichkeiten hinzugesellen. Die Ausfuhrverantwortlichkeiten obliegen hingegen der Geschäftsleitung – die praktische Umsetzung wird aber in der Regel dem Zollbeauftragten übertragen! All solchen Verantwortlichkeiten ist immerhin gemein, dass die Organisationsstrukturen eines Unternehmens davon betroffen sind. Innerbetriebliche Abläufe wollen fixiert und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass der Zollbeauftragte tatsächlich entsprechende Kompetenzen hat, um seine Verantwortlichkeiten auch de facto umsetzen zu können. Oftmals sind diese Strukturen aber nicht gegeben. Wer aber mag sich freiwillig einer Verantwortung aussetzen, die letztlich immer dann eine leere Wortphrase bleibt, wenn die
**Einbindung in Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse** nur Makulatur ist? Dies dient weder dem Zollbeauftragten noch dem Unternehmen. Eine klare Job-Beschreibung garantiert die Implementierung der notwendigen Gedanken in den innerbetrieblichen Ablauf und minimiert den Aufwand – denn: persönliche und unternehmerische Haftungsrisiken wollen erkannt und berücksichtigt werden!
Der Zollbeauftragte ist also im Rahmen zollrechtlicher Bewilligungen unterschiedlich zu betrachten, je nachdem, ob er für die Versandverfahren, das Zolllager, die Veredelungsverfahren, die Ausfuhren oder gar den AEO verantwortlich zeichnen soll. Hier spielen sogar auch unterschiedliche Gesetzesgrundlagen herein, so z.B. die Abgabenordnung, das Energiesteuergesetz oder das Luftverkehrsrecht.
Insgesamt gilt also, als “Freiwilliger” die zahlreichen **Wagnisse und deren Tragweite ab- und einschätzen** zu können. Welche **Funktion**, welche **Rechte**, aber auch welche **Pflichten** obliegen dem/der Zollbeauftragten? Abgeleitet von den konkret genutzten Zollverfahren und Verfahrenserleichterungen fällt das Anforderungsprofil sehr unterschiedlich aus. Bleibt noch die Frage zu klären, ob die mittel- oder unmittelbar betroffenen Abteilungen auch die entsprechenden Fachkompetenzen aufweisen und welche Hilfsmittel zur Verfügung stehen: Literatur, innerbetriebliche Unterweisung, Informationsfluss z. B. per Hausmitteilung etc.. Der Zollbeauftragte kann seine Leistung für das Unternehmen nur dann entfalten, wenn der Unterbau entsprechend kompetent ausgestattet ist. Und Sie denken richtig: Auch hierfür zeichnet der Zollbeauftragte verantwortlich!
Untrennbar mit diesen Überlegungen verbunden ist die Frage: **Wo im Unternehmen ist Zoll überhaupt platziert?** Nur aufgrund dieser Gesamtbetrachtung lassen sich die Verantwortlichkeiten festlegen. Unabhängig, ob Konzern, Mittelstand oder kleines Unternehmen, Handelshaus oder Produktionsbetrieb: Im internationalen Handel ist Zoll eine nicht umschiffbare Klippe!

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen als PDF

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Vereinfachungen im formellen Präferenzrecht – Der Ermächtigte Ausführer (EA) / Der Registrierte Ausführer (REX)

Das Webinar richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Waren präferenzbegünstigt an ihre Kunden liefern wollen, und im Rahmen einer zollamtlichen Bewilligung oder einer Registrierung zum REX Präferenznachweise unabhängig vom Wert auf der Handelsrechnung abgeben wollen. In welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können, und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diesen Status zu erlangen, erfahren Sie in diesem Webinar.

Während REX ist bei neuen Handelsabkommen Voraussetzung ist, um Präferenzen gewähren zu können, spart der Status des Ermächtigten Ausführers Ihnen eine Vielzahl an Wegen zum Zollamt, weil Sie dann keine förmlichen Präferenznachweise mehr beantragen müssen.
Auch können Sie den Status mit weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr kombinieren.
Sie werden praxisnah geschult, diese Vorteile im Unternehmen zu nutzen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Vereinfachungen im formellen Präferenzrecht – Der Ermächtigte Ausführer (EA) / Der Registrierte Ausführer (REX)

Das Webinar richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Waren präferenzbegünstigt an ihre Kunden liefern wollen, und im Rahmen einer zollamtlichen Bewilligung oder einer Registrierung zum REX Präferenznachweise unabhängig vom Wert auf der Handelsrechnung abgeben wollen. In welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können, und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diesen Status zu erlangen, erfahren Sie in diesem Webinar.

Während REX ist bei neuen Handelsabkommen Voraussetzung ist, um Präferenzen gewähren zu können, spart der Status des Ermächtigten Ausführers Ihnen eine Vielzahl an Wegen zum Zollamt, weil Sie dann keine förmlichen Präferenznachweise mehr beantragen müssen.
Auch können Sie den Status mit weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr kombinieren.
Sie werden praxisnah geschult, diese Vorteile im Unternehmen zu nutzen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Mit Präferenz- und Freihandelsabkommen lassen sich Zollabgaben reduzieren. Beim Einkauf aus Präferenzpartnerländern verschaffen die Handelsabkommen daher einen enormen Wettbewerbsvorteil. Aber auch auf Vertriebsseite werden von Kunden entsprechende Nachweise über die Ursprungseigenschaft gefordert. Während bei klassischen Präferenznachweisen wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ein Mitwirken der Zollverwaltung gefragt ist, dürfen Lieferantenerklärungen eigenverantwortlich ausgestellt werden. Für das Ausstellen ist keine Bewilligung bei der Zollverwaltung zu beantragen.
Oftmals wird in Unternehmen dem Thema Lieferantenerklärungen jedoch keine große Bedeutung geschenkt: Vordrucke werden ohne Hinterfragen ausgefüllt und Länder ungeprüft übernommen. Dabei kann eine falsch ausgestellte Lieferantenerklärung unangenehme Konsequenzen zur Folge haben.

In unserem Webinar erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen für richtig ausgestellte Lieferantenerklärungen gelten, welche Prüfmöglichkeiten Sie haben und worauf Sie bei eingehenden Lieferantenerklärungen im Detail achten müssen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen