Schlagwort-Archive: Webinar

Strategie & Organisation: Interkommunale Zusammenarbeit

**Interkommunale Zusammenarbeit**
Einen Schritt weiter als die Beratung zum kommunalen Austausch geht der strategische Auf- und Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit im Beschaffungswesen. Hierbei steht über allem die Nutzung von Synergien in der Zusammenarbeit mit anderen Städten, Gemeinden und Kreisen.

Alleine durch Bündelungseffekte können erhebliche Vorteile in den wirtschaftlichen Beschaffungsergebnissen gewonnen werden. Beispielsweise sind viele Anbieter bereit, bei größeren Einkaufsvolumen höhere Rabatte einzuräumen. Dies zeigt sich u.a. bei IT-Produkten, bei denen das Anlegen von einem oder hundert Accounts im Herstellungsprozess häufig keinen großen Aufwandsunterschied ausmacht und daher bei einer Bündelung bis zu 90 % Rabatte möglich sind.

Zwingende Voraussetzung hierfür ist die Produktidentifikation sowie die Entwicklung von Lösungsansätzen bzw. einer Umsetzungsstrategie.
Hier gilt es u.a. im Vorfeld
– Fragen der Federführung bzw. der Abgabe von Kompetenzen,
– landesrechtliche Besonderheiten sowie
– die gesetzlichen Anforderungen bei der kommunalen Zusammenarbeit zu klären.

Diese Klärung übernehmen wir für Sie, um Synergien im Einkauf zu schaffen, Steuermittel noch effizienter einzusetzen und somit Städte, Gemeinden und Kreise noch stärker zu machen.

Wenden Sie sich einfach an Ihren obenstehenden Ansprechpartner aus der Kompetenzstelle VergabeWissen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Strategie & Organisation: Kommunaler Austausch

**Kommunaler Austausch**
Erstmalig haben wir dieses Jahr einen Design-Thinking-Workshop zusammen mit Vergabestellen und Juristen durchgeführt. Hierbei wurde erneut bestätigt, dass einer der größten Erfolgsfaktoren für die Erstellung der Vergabeunterlagen und die Durchführung des Vergabeverfahrens der gemeinsame Austausch ist.
Sei es intern untereinander oder übergreifend mit anderen Städten, Gemeinden und Landkreisen.
Der größte Schwierigkeitsgrad beim Austausch von Wissen und Erfahrungen liegt dabei in den zeitlichen Aufwänden, der Übernahme der Verantwortung sowie in der Organisation.

Dies übernehmen wir gerne für Sie: Sei es die Entwicklung eines Kommunikationskonzeptes, die Organisation oder die Moderation des Austausches (vom Webinar bis zur Präsenzveranstaltung).
Profitieren Sie dabei von

– unseren bundesweit über 13.000 Kontakten,
– erfahrenem Veranstaltungsmanagement sowie
– unserem Netzwerk von über 150 Vergabeexperten

Wir beraten und unterstützen Sie beim Aufbau von Netzwerken und „Roundtables“. Wenden Sie sich einfach an Ihren obenstehenden Ansprechpartner aus der Kompetenzstelle VergabeWissen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Inhouse-Seminar “Gefahrenquelle Lithiumbatterien”

Rund um das Thema Lithiumbatterien gibt es viele Unsicherheiten.

Den Transport von Lithiumbatterien im Straßen-, See- und Luftverkehr regeln die jeweiligen Vorschriften ADR/RID, IMDG-Code und IATA-DGR – kennen Sie alle Details? Und wie sieht es mit dem Umgang mit den Energieträgern und ihren Gefahren aus?
Unser auf Sie zugeschnittenes Seminar oder Webinar zum Thema Lithiumbatterien gibt Ihnen einen Überblick über alles Wissenswerte bei Umgang, Lagerung und Transport von Lithiumbatterien. Die praxisnahe Darstellung relevanter Vorschriften wird von unserer Referentin auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Ihre Mitarbeiter erhalten die Gelegenheit, Ihre Fragen in einem begrenzten Teilnehmerkreis zu stellen und sich persönlich mit unserer Referentin auszutauschen.

Gerne organisieren wir für Sie eine maßgeschneiderte Lösung individuell nach Ihren Bedürfnissen in einem exklusiven Rahmen. Die Referentin zu den gewünschten Themen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

*Muster-Programm (nach Ihren Bedürfnissen anpassbar)*

– Wie funktioniert eine Lithiumbatterie und was unterscheidet sie von anderen Batterien?
– Welche Gefahren gehen von Lithiumbatterien aus und was führt zu Schäden?
– Was ist wichtig beim Umgang mit Lithiumbatterien?
– Welche Vorschriften gelten und welche Vorsichtsmaßnahmen sollten getroffen werden?
– Welche Anforderungen gelten für die Lagerung?
– Was ist im Brandfall zu beachten und welche Maßnahmen sind zu ergreifen?
– Welche besonderen Vorschriften gelten für den Transport von Lithiumbatterien?
– Worauf ist bei Flugreisen zu achten?
– FAQ rund um Lithiumbatterien

Zoll für Einsteiger -Grundlagenwissen für den Einstieg in die Im- und Exportabwicklung-

Sobald Sie sich als Klein- oder mittelständischer Betrieb im Welthandel behaupten wollen, Ware aus dem Ausland beziehen oder dorthin liefern lassen, sollten Sie Aufgaben und Verantwortung kennen – auch wenn Sie die Zollabwicklung kostenpflichtig an einen Dienstleister auslagern. Welche Formulare werden wann benötigt, und wer darf diese ausstellen?
Die Mitarbeiter der verschiedenen Abteilungen von Einkauf bis Logistik haben eine Vielzahl an Aufgaben zu bewältigen. Neue Mitarbeiter müssen schnell und sicher die Grundbegriffe und notwendigen Schritte für eine einwandfreie Zollabwicklung beherrschen, und wissen, welche Schritte für den erfolgreichen Warentransport relevant sind. Und auch, wenn Sie nur gelegentliche Aus- oder Einfuhren haben, sollten Sie sich der Verantwortung im Prozess bewusst sein.
Dieses Grundlagen-Webinar bietet die Möglichkeit, sich dieses Grundwissen schnell anzueignen, und damit die bestehenden Fachkräfte zu entlasten.

Im direkten Anschluss gibt es noch die Möglichkeit, dass ihre individuellen Fragen vom Referenten diskutiert werden.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Rahmenvereinbarungen

**Rahmenvereinbarungen:**
**1. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr | 2. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr**
Die für Rahmenvereinbarungen notwendigen Anforderungen in Bezug auf die rechtssichere Ausgestaltung werden in dem 1,5-tägigen Webinar systematisch dargestellt. Der interaktive Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist ausdrücklich gewünscht.

###Inhalt
Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen ein öffentlicher Auftraggeber über einen bestimmten Zeitraum Einzelaufträge bündeln kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen. Sie eignen sich daher für wiederkehrende Beschaffungen von Leistungen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind der Abschluss der Rahmenvereinbarung selbst und die Vergabe der Einzelaufträge auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung. Die für derartige Verfahren notwendigen Anforderungen in Bezug auf die rechtssichere Ausgestaltung werden in dem Webinar systematisch dargestellt.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Einkaufen bei Startups – innovative und kostengünstige Lösungen für alte und neue Bedarfe

**Einkaufen bei Startups – innovative und kostengünstige Lösungen für alte (und neue) Bedarfe:**
**1. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr | 2. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr**
Im Webinar werden Kenntnisse über das Startup -Marktsegment, seine Produkte und Geschäftsmodelle vermittelt. Außerdem erfahren öffentliche Beschaffer, wie sie Vergaben konkret gestalten können, damit Startup-Lösungen in Wettbewerb zu traditionellen Ansätzen treten und so maximale Ergebnisse erzielt werden.

###Inhalt
Startup-Technologielösungen bieten häufig hohen Nutzen bei geringen Kosten. So belaufen sich etwa die Entwicklungskosten der von traditionellen Großunternehmen entwickelten deutschen Corona-Warnapp auf 20 Millionen Euro, zehnmal mehr als in Österreich, Norwegen oder der Schweiz für entsprechende Startup-Lösungen ausgegeben wurde. Doch trotz der zwischenzeitlich unbestreitbaren Vorteile der Startup-Angebote tun sich öffentliche Auftraggeber bis dato schwer damit, diese einzukaufen. Aus ihrer Sicht stellen Startups ein Risiko dar: keine Erfahrungswerte, keine Referenzen, kein Kapital. Startups wiederum scheuen die öffentliche Hand: zu kompliziert, zu langsam, zu undurchsichtig. Was können öffentliche Beschaffer tun, um diesen – jedenfalls gefühlten – Graben zu überwinden und von den innovativen, kostengünstigen Produkten der Startup-Welt zu profitieren?

###Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an öffentliche Beschaffer wie auch die an der Beschaffung beteiligten Mitarbeiter von Fachabteilungen. Insbesondere Führungspersonal ist angesprochen. Grundkenntnisse im Vergaberecht sollten vorhanden sein.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

INCOTERMS® 2010/2020 -Grundlagen für die Abwicklung aller Transporte-

Die INternational COmmercial Terms (Zoll- und Handelsklauseln) sind die Grundlage für die Regelung des Transportwegs vom Lieferanten zum Kunden. Sie beschreiben im Detail, welche Aufgaben und Pflichten die beiden Geschäftspartnern haben und regeln die Kostenteilung betreffend Fracht, Verpackung, Versicherung, Einund Ausfuhrzöllen. Sie regeln auch an welcher Stelle die Gefahren übergehen. Eingeteilt in 4 Gruppen gilt „EXW” als reine Bereitstellungsklausel für den Verkäufer bzw. als Abholklausel für den Käufer, bei der freilich darüber nachzudenken ist, wer die Ausfuhr(zoll)deklaration und den Transport zu organisieren hat und in wessen Risikobereich diese Aufgaben fallen. Während nach den INCOTERMS® 2020 die 3 F-Klauseln (FCA, FAS, FOB) den Punkt der Waren- und Risikoübergabe für den Exporteur noch in Europa definierten, zahlt der Verkäufer bei den Verschiffungsklauseln CFR, CIF, CPT und CIP die Fracht und ggf. die Versicherung. Den Übergang in das Bestimmungsland beinhalten hingegen die D-Klauseln, an deren Ende DDP/“frei Haus, verzollt“ steht.

Die erstmals 1936 von der Internationalen Handelskammer ICC vorgestellten Klauseln werden i.d.R. alle 10 Jahre aktualisiert. Sich (ver)ändernde Handelspraktiken und transportbedingte Entwicklungen fließen damit genauso ein wie (aktuell) weltweite Zoll-sicherheitsinitiativen. In der zum 01.01.2020 in Kraft getretenen 9. Fassung wurde wiederum abgegrenzt zwischen multimodalen Klauseln, die für alle Transportmedien gelten und reinen See-/Binnenschiffstransportklauseln, was die Übersichtlichkeit doch spürbar erleichterte. Es wurde eine neue DKlauseln definiert. Bei anderen begrifflich nicht geänderten Terms standen erhebliche inhaltliche Änderungen an.

Einleitende Anwendungshinweise zu jeder Klausel führen zur präzisen und einfacheren Anwendung. INCOTERMS® werden international von Gerichten anerkannt, allerdings genießen sie keinen Gesetzesstatus, d.h., sie müssen explizit in den jeweiligen Vertrag aufgenommen werden.

Welche Klausel gilt aber für welches Transportmittel? Was passiert, wenn bei Anwendung einer nicht transportmittel-orientierten Variante nun tatsächlich ein Schaden eintritt? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang „Schiedsgerichtsbarkeit”? Die sichere Handhabung der Klauseln ist daher Trumpf – damit die Lieferkonditionen verbindlich vereinbart werden!

Die geltenden INCOTERMS® beeinflussen aber auch maßgeblich die Zollwertbestimmung im Empfangsland (Einfuhrverzollung). Aber auch Exporteure müssen im Detail prüfen, ob bestimmte – Ihnen zufallende Tätigkeiten und Risiken – abgedeckt werden können. Verschaffen Sie sich hier größtmögliche Sicherheit in der zielgenauen Verwendung der neuen Fassung der INCOTERMS®.
Im Wesentlichen bleiben die INCOTERMS® natürlich auch mit der Überarbeitung 2020 wirksam. Einige Regulative werden jedoch mit der alle 10 Jahre erfolgenden Überarbeitung neu oder den sich geänderten Bedingungen genauer angepasst. Mit aller Vorsicht und Bedacht ist so früh nur zu ventilieren, welche Änderungen die neuen INCOTERMS®-Klauseln 2020 erfahren könnten.

Vergaberecht bei Zuwendungen

**Vergaberecht bei Zuwendungen**:
**Am 22.09.2021 | von 10:00 – 12:00 Uhr**
Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, um die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden.

###Inhalt
Das Thema „Vergaberecht bei Zuwendungen“ behandelt die Sonderrechtsmaterie des Zuwendungsvergaberechts. Das öffentliche Vergaberecht an sich ist bereits eine komplexe Materie. Wenn aber Zuwendungsgeber das öffentliche Vergaberecht zum Instrument im Zuwendungsverhältnis machen, um die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung öffentlicher Mittel in Form von Subventionen und Zuwendungen zu gewährleisten, dann wird es noch komplizierter.
Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, das Vergaberecht in den zeitlichen Verlauf der Förderung richtig einzuordnen, die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden und zu wissen, wie man sich im Rahmen des richtigen Umgangs mit dem Zuwendungsgeber gegen Widerrufe und Rückforderungen von Fördermitteln insbesondere unter Berücksichtigung des EU-Rechts bei EU-Förderungen zur Wehr setzt.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Basiswissen Vergaberecht

**Basiswissen Vergaberecht:**
**Von 10:00 – 12:00 Uhr + 14:00 – 16:00 Uhr**
Das Webinar zum Buch! Innerhalb von drei Tagen erhalten Sie einen systematischen Überblick über Grundlagen und Neuheiten des Vergaberechts – ausführlich, verständlich und praxisorientiert! Sie lernen alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO.

###Inhalt
In diesem dreitägigen Webinar führen die Autoren des beliebten Einsteiger-Titels “Basiswissen Vergaberecht” Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in die neuen Rechtsgrundlagen ein. Für Einsteiger ins Vergaberecht geeignet, insbesondere auch sinnvoll für all diejenigen, die sich nicht durch die umfassende Literatur zur Reform arbeiten möchten – Sie erhalten innerhalb von nur drei Tagen einen kompakten Überblick über alles, was Sie jetzt über das Vergaberecht wissen müssen. Begleitet wird das Webinar von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmern mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Überblick über das Präferenzrecht

Die EU schließt mit immer mehr Ländern Freihandelsabkommen ab. Unternehmen können beim korrekten Anwenden dieser Präferenzabkommen sehr viel Zoll einsparen. Das Webinar soll daher einen Überblick über das Präferenzrecht geben und als Schwerpunkt vermitteln, wie man eine korrekte Präferenzkalkulation durch-führt. Im Anschluss soll die korrekte Ausstellung der erforderlichen Präferenznachweise (EUR.1, EUR-MED, Satz auf Rechnung) vermittelt werden.

Themenübersicht
•Sinn und Zweck des Präferenzrechts
•Abgrenzung zu nichtpräferenziellem Ursprung und „Made in…
“•Informationsquellen im Internet
•Grundlagen der Präferenzursprungs-Prüfung
•Überblick über die Verarbeitungslisten