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WuP Spezial: Ausblick auf die neuen Ursprungsregeln im Regionalen Übereinkommen ab September 2021

Voraussichtlich ab dem 1. September 2021 wird es bei den Teilnehmerländern des Regionalen Übereinkommens (EU, EFTA, Türkei, Westbalkan, Länder der Östlichen Partnerschaft, wie Georgien, Moldawien und Ukraine und die Mittelmeerländer wie u.a. Ägypten, Tuneisien, Algerien) im Vorfeld der Modernisierung der Anlage 1 zum Regionalen Übereinkommen ein alternatives Ursprungsreglement geben.

Die Ursprungsregeln werden großzügiger, teilweise werden neue Kriterien vorgesehen. Diese neuen Regeln sind optional und können fakultativ angewendet werden. Die Anwendung der neuen Regeln ist daher eine zusätzliche Möglichkeit und keine Verpflichtung.
Damit können Waren zu europäischen Waren werden, die es bisher nicht werden konnten. Aufgrund der sehr weiten Regeln können bisher not-wendige Lieferantenerklärungen entbehrlich werden. Mit dieser Strategie wird das Reglement des Regionalen Übereinkommens auf dieselbe Stufe der großzügigen neuen Freihandelsabkommen wie z.B. EU-UK angehoben.
Die Allgemeine Toleranz wird erhöht und Durchschnittswerte für Fertigwaren und Vorerzeugnisse können in der Präferenzkalkulation nunmehr Anwendung finden. Darüber hinaus findet auch die volle Kumulation Anwendung. Auch andere Neuerungen sind eingebaut, vor allem die Öffnung für digitale Präferenznachweise.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

WuP Spezial: Ausblick auf die neuen Ursprungsregeln im Regionalen Übereinkommen ab September 2021

Voraussichtlich ab dem 1. September 2021 wird es bei den Teilnehmerländern des Regionalen Übereinkommens (EU, EFTA, Türkei, Westbalkan, Länder der Östlichen Partnerschaft, wie Georgien, Moldawien und Ukraine und die Mittelmeerländer wie u.a. Ägypten, Tuneisien, Algerien) im Vorfeld der Modernisierung der Anlage 1 zum Regionalen Übereinkommen ein alternatives Ursprungsreglement geben.

Die Ursprungsregeln werden großzügiger, teilweise werden neue Kriterien vorgesehen. Diese neuen Regeln sind optional und können fakultativ angewendet werden. Die Anwendung der neuen Regeln ist daher eine zusätzliche Möglichkeit und keine Verpflichtung.
Damit können Waren zu europäischen Waren werden, die es bisher nicht werden konnten. Aufgrund der sehr weiten Regeln können bisher not-wendige Lieferantenerklärungen entbehrlich werden. Mit dieser Strategie wird das Reglement des Regionalen Übereinkommens auf dieselbe Stufe der großzügigen neuen Freihandelsabkommen wie z.B. EU-UK angehoben.
Die Allgemeine Toleranz wird erhöht und Durchschnittswerte für Fertigwaren und Vorerzeugnisse können in der Präferenzkalkulation nunmehr Anwendung finden. Darüber hinaus findet auch die volle Kumulation Anwendung. Auch andere Neuerungen sind eingebaut, vor allem die Öffnung für digitale Präferenznachweise.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

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WuP Spezial: Ausblick auf die neuen Ursprungsregeln im Regionalen Übereinkommen ab September 2021

Voraussichtlich ab dem 1. September 2021 wird es bei den Teilnehmerländern des Regionalen Übereinkommens (EU, EFTA, Türkei, Westbalkan, Länder der Östlichen Partnerschaft, wie Georgien, Moldawien und Ukraine und die Mittelmeerländer wie u.a. Ägypten, Tuneisien, Algerien) im Vorfeld der Modernisierung der Anlage 1 zum Regionalen Übereinkommen ein alternatives Ursprungsreglement geben.

Die Ursprungsregeln werden großzügiger, teilweise werden neue Kriterien vorgesehen. Diese neuen Regeln sind optional und können fakultativ angewendet werden. Die Anwendung der neuen Regeln ist daher eine zusätzliche Möglichkeit und keine Verpflichtung.
Damit können Waren zu europäischen Waren werden, die es bisher nicht werden konnten. Aufgrund der sehr weiten Regeln können bisher not-wendige Lieferantenerklärungen entbehrlich werden. Mit dieser Strategie wird das Reglement des Regionalen Übereinkommens auf dieselbe Stufe der großzügigen neuen Freihandelsabkommen wie z.B. EU-UK angehoben.
Die Allgemeine Toleranz wird erhöht und Durchschnittswerte für Fertigwaren und Vorerzeugnisse können in der Präferenzkalkulation nunmehr Anwendung finden. Darüber hinaus findet auch die volle Kumulation Anwendung. Auch andere Neuerungen sind eingebaut, vor allem die Öffnung für digitale Präferenznachweise.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

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WuP Spezial: Ausblick auf die neuen Ursprungsregeln im Regionalen Übereinkommen ab September 2021

Voraussichtlich ab dem 1. September 2021 wird es bei den Teilnehmerländern des Regionalen Übereinkommens (EU, EFTA, Türkei, Westbalkan, Länder der Östlichen Partnerschaft, wie Georgien, Moldawien und Ukraine und die Mittelmeerländer wie u.a. Ägypten, Tuneisien, Algerien) im Vorfeld der Modernisierung der Anlage 1 zum Regionalen Übereinkommen ein alternatives Ursprungsreglement geben.

Die Ursprungsregeln werden großzügiger, teilweise werden neue Kriterien vorgesehen. Diese neuen Regeln sind optional und können fakultativ angewendet werden. Die Anwendung der neuen Regeln ist daher eine zusätzliche Möglichkeit und keine Verpflichtung.
Damit können Waren zu europäischen Waren werden, die es bisher nicht werden konnten. Aufgrund der sehr weiten Regeln können bisher not-wendige Lieferantenerklärungen entbehrlich werden. Mit dieser Strategie wird das Reglement des Regionalen Übereinkommens auf dieselbe Stufe der großzügigen neuen Freihandelsabkommen wie z.B. EU-UK angehoben.
Die Allgemeine Toleranz wird erhöht und Durchschnittswerte für Fertigwaren und Vorerzeugnisse können in der Präferenzkalkulation nunmehr Anwendung finden. Darüber hinaus findet auch die volle Kumulation Anwendung. Auch andere Neuerungen sind eingebaut, vor allem die Öffnung für digitale Präferenznachweise.

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Die neue Dual-Use-Verordnung 2021

Nachdem am 10. Mai 2021 auch der Rat der EU die neue Dual use VO angenommen hat, wird diese 90 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Damit müssen Unternehmen kurzfristig weitreichende Neuerungen beachten und ihre Unternehmensprozesse prüfen und anpassen. Davon betroffen sind insbesondere ihr Internes Compliance Programm und ihre Arbeits- und Organisationsanweisungen, vor allem mit Blick auf neue Unterrichtungs- und Genehmigungspflichten.
 
Die Neuregelungen fügen sich zuweilen sperrig in die gewohnte Kontrollsystematik ein: Neben einer neuen Catch all-Regelung für nicht gelistete Güter der Abhör- und Überwachungstechnik begründen sie auch Genehmigungspflichten auf Basis der nationalen Listung anderer Mitgliedstaates im Zusammenhang mit der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Technische Unterstützung im Zusammenhang mit Anhang I-Gütern ist nun erstmals EU-weit geregelt. Auch die Kontrollen bezüglich Handels- und Vermittlungsgeschäften (Brokering) werden intensiviert. Für Ihre unternehmerische Praxis könnten sich einige Verfahrenserleichterungen als hilfreich erweisen, wie etwa die neue Allgemeingenehmigung EU 007 für die konzerninterne Ausfuhr von Technologie und Software, die neue EU 008 für Verschlüsselungsgüter oder die neue Genehmigung für Großprojekte.

Zielsetzung des Webinars ist es, Ihnen in nur 90 Minuten einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen zu geben, anhand dessen Sie die für Ihr Unternehmen relevanten Handlungsfelder erkennen, um so frühzeitig für das neue Recht gewappnet zu sein. Konkrete Handlungsempfehlungen für die Anpassung Ihres ICP mit Blick auf neue intensivierte Kontrollen runden das Programm ab. Zusätzlich zu den Präsentationsunterlagen erhalten Sie auch eine Vergleichstabelle (Synopse) zu den neuen vs. den alten Artikeln der Verordnung.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
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Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Die neue Dual-Use-Verordnung 2021

Nachdem am 10. Mai 2021 auch der Rat der EU die neue Dual use VO angenommen hat, wird diese 90 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Damit müssen Unternehmen kurzfristig weitreichende Neuerungen beachten und ihre Unternehmensprozesse prüfen und anpassen. Davon betroffen sind insbesondere ihr Internes Compliance Programm und ihre Arbeits- und Organisationsanweisungen, vor allem mit Blick auf neue Unterrichtungs- und Genehmigungspflichten.
 
Die Neuregelungen fügen sich zuweilen sperrig in die gewohnte Kontrollsystematik ein: Neben einer neuen Catch all-Regelung für nicht gelistete Güter der Abhör- und Überwachungstechnik begründen sie auch Genehmigungspflichten auf Basis der nationalen Listung anderer Mitgliedstaates im Zusammenhang mit der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Technische Unterstützung im Zusammenhang mit Anhang I-Gütern ist nun erstmals EU-weit geregelt. Auch die Kontrollen bezüglich Handels- und Vermittlungsgeschäften (Brokering) werden intensiviert. Für Ihre unternehmerische Praxis könnten sich einige Verfahrenserleichterungen als hilfreich erweisen, wie etwa die neue Allgemeingenehmigung EU 007 für die konzerninterne Ausfuhr von Technologie und Software, die neue EU 008 für Verschlüsselungsgüter oder die neue Genehmigung für Großprojekte.

Zielsetzung des Webinars ist es, Ihnen in nur 90 Minuten einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen zu geben, anhand dessen Sie die für Ihr Unternehmen relevanten Handlungsfelder erkennen, um so frühzeitig für das neue Recht gewappnet zu sein. Konkrete Handlungsempfehlungen für die Anpassung Ihres ICP mit Blick auf neue intensivierte Kontrollen runden das Programm ab. Zusätzlich zu den Präsentationsunterlagen erhalten Sie auch eine Vergleichstabelle (Synopse) zu den neuen vs. den alten Artikeln der Verordnung.

**Organisatorisches**

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Webinar: Einführung in das neue Vormundschaftsrecht

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ändert das heute geltende Vormundschaftsrecht grundlegend. Z.B. wird die Personensorge gestärkt und die Regelungen der Vermögenssorge werden modernisiert.

Dieses 2,5-stündige Webinar bereitet Vormünder, Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte und Richter optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen:

Wo findet man was im neuen Vormundschaftsrecht – Was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie gestalten sich Auswahlverfahren? Welche neuen Aufgaben und Pflichten kommen auf die Verfahrensbeteiligten zu? Wie sind die Grundzüge der neuen Vermögenssorge ausgestaltet? Welche Mündelrechte bestehen und wie ist das Kind am Verfahren zu beteiligen? Was ändert sich für Vormundschaftsvereine? Welche Neuerungen gibt es bei Vergütung und Aufwendungsersatz?

Unser erfahrener Referent, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt Dr. Werner Dürbeck, ist ausgewiesener Kenner der Materie. Er ist Autor (u.a. zum Vormundschaftsrecht und beim Praxiskommentar Kindschaftsrecht), Referent und Redakteur des Rechtsprechungsteils der ZKJ.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer:innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript erthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise

Termin: 6.12.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr (2,5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (ZKJ) 76,00 €**; Normalpreis 89,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ **Aufgaben der Vormünder nach der Reform**
+ **Auswahl und Bestellung**
+ **Neuregelungen bei der Personensorge und Vermögenssorge**
+ **Aufgaben des Jugendamts nach der Reform**
+ **Vergütungs- und Aufwendungsersatz**
+ **Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht**

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Einführung in das neue Vormundschaftsrecht

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts ändert das heute geltende Vormundschaftsrecht grundlegend. Z.B. wird die Personensorge gestärkt und die Regelungen der Vermögenssorge werden modernisiert.

Dieses 2,5-stüdige Webinar bereitet Vormünder, Jugendämter, Erziehungsberatungsstellen, Verfahrensbeistände, Rechtsanwälte und Richter optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen:
Wo findet man was im neuen Vormundschaftsrecht – Was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie gestalten sich Auswahlverfahren? Welche neuen Aufgaben und Pflichten kommen auf die Verfahrensbeteiligten zu? Wie sind die Grundzüge der neuen Vermögenssorge ausgestaltet? Welche Mündelrechte bestehen und wie ist das Kind am Verfahren zu beteiligen? Was ändert sich für Vormundschaftsvereine? Welche Neuerungen gibt es bei Vergütung und Aufwendungsersatz?

Unser erfahrener Referent, Vorsitzender Richter am OLG Frankfurt Dr. Werner Dürbeck, ist ausgewiesener Kenner der Materie. Er ist Autor (u.a. zum Vormundschaftsrecht und beim Praxiskommentar Kindschaftsrecht), Referent und Redakteur des Rechtsprechungsteils der ZKJ.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer:innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript erthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 20.9.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr | online
+ 6.12.2022 | 09:30 – 12:00 Uhr | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (ZKJ) 76,00 €**; Normalpreis 89,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ **Aufgaben der Vormünder nach der Reform**
+ **Auswahl und Bestellung**
+ **Neuregelungen bei der Personensorge und Vermögenssorge**
+ **Aufgaben des Jugendamts nach der Reform**
+ **Vergütungs- und Aufwendungsersatz**
+ **Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht**

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Kompakt-Webinar bereitet Sie in 4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor. Sie erhalten einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG und über das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

**Teilnehmerstimmen, September 2021** (Sandra Schlenger, Überörtliche Betreuungsbehörde, Cottbus):
*Ich habe selten so ein gut organisiertes, qualitativ hochwertiges und fachlich gewinnbringendes Webinar erlebt!”*

Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt: Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

Unsere erfahrenen Referentinnen waren an der Gesetzgebung im Referat für das Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz maßgeblich beteiligt.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.

+ **14.6.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **15.6.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **7.11.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **8.11.2021:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 149,00 €**; Normalpreis 169,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Webinar: Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Kompakt-Webinar bereitet Sie in 4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor. Sie erhalten einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG und über das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

**Teilnehmerstimmen, September 2021** (Sandra Schlenger, Überörtliche Betreuungsbehörde, Cottbus):
*Ich habe selten so ein gut organisiertes, qualitativ hochwertiges und fachlich gewinnbringendes Webinar erlebt!”*

Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt: Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

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**Termine 2022**

+ **7.11.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **8.11.2021:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 149,00 €**; Normalpreis 169,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)