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Ertragswertverfahren im Überblick

Die Webinar-Reihe vermittelt kompakt das notwendige Fachwissen zur Durchführung des Ertragswertverfahrens im Rahmen der Verkehrswertermittlung von Grundstücken.

Das **Ertragswertverfahren** ist methodisch das variantenreichste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach **BauGB und ImmoWertV**. Es dient der Bewertung von **ertragsorientierten Immobilien**, sogenannten **Renditeobjekten**.

Die dem Verfahren eigene Begrifflichkeiten, die einzelnen **Bewertungsparameter**, die Datenquellen sowie die **Rechenmethodik** werden umfangreich behandelt. Neben dem Allgemeinen Ertragswertverfahren (**Standardverfahren**) werden auch die methodischen Varianten (**Vereinfachtes Ertragswertverfahren, Periodisches Ertragswertverfahren**) umfassend erläutert.

Zudem wird auf wesentliche **Fehlerquellen** bei der praktischen Anwendung des Ertragswertverfahrens einschließlich der Auswirkung mangelnder **(Daten-)Recherche** eingegangen.

Die Webinar-Reihe besteht aus **5 Modulen** mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

Vergleichswertverfahren im Überblick

Die Webinar-Reihe vermittelt kompakt das notwendige Fachwissen zur Durchführung des Vergleichswertverfahrens im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken.

Das **Vergleichswertverfahren** ist das **wichtigste** der drei normierten **Verfahren** im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach **BauGB und ImmowertV**.

Es dient als abschließendes Verfahren vor allem der Bewertung von **Eigentumswohnungen und Reihenhausgrundstücken**, also grundsätzlich vergleichbaren Immobilien. Darüber hinaus wird das Vergleichswertverfahren aber zur **Bodenwertermittlung** im Ertragswertverfahren und im Sachwertverfahren benötigt. Ohne die sichere Beherrschung des Vergleichswertverfahrens ist deshalb eine fachüblichen Grundsätzen genügende Verkehrswertermittlung nicht möglich. **Statistische Kenntnisse** sind für die Durchführung des Vergleichswertverfahrens notwendig, sie werden im Webinar vermittelt.

Abschließend werden **Fehlerquellen** aufgezeigt und besprochen, die bei der Grundlagenermittlung als auch bei der Auswertung entstehen können.

Die Webinar-Reihe besteht aus **5 Modulen** mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

Die neue BelWertV im Überblick

Die spätestens ab 1.1.2023 anzuwendende **neue BelWertV** bringt eine Vielzahl von Änderungen in allen Verfahren zur Ermittlung des Beleihungswertes mit sich. Ausgehend von einer Übersicht über diese Änderungen werden in diesem Webinar die **praxisrelevanten Neuerungen** anhand der jeweiligen Vorschriften aufgezeigt und erläutert.
Dieses Webinar eignet sich zur Aktualisierung Ihrer Kenntnisse in der Beleihungswertermittlung und ist auch die ideale Ergänzung zu dem im September von uns durchgeführten Webinar Grundzüge der Beleihungswertermittlung.

Keine Risse im Wohnungsneubau – Aber wie?

**Rissbildungen** sind neben **Feuchtigkeitsschäden** eine der häufigen Gründe, sich vor Gericht zu streiten.

Wegen unklarer oder fehlender vertraglicher Vereinbarungen sehen sich Besteller:innen in ihren Erwartungen hinsichtlich der Rissfreiheit der Wandoberflächen ihres Gebäudes auch bei kleinsten Rissen enttäuscht.
Der/Die hinzugezogene Sachverständige wird dann mit einer Vielzahl von Rissbildern konfrontiert, die er/sie unter **Berücksichtigung vertraglicher Vereinbarungen sachgerecht bewerten** muss.

Im Vortrag werden **Schadensursachen von Rissen in Innenräumen** und die **Vielschichtigkeit der Rissbewertung** an zwei typische Beispielen vorgestellt.
Diese Fälle zeigen, in welchen Situationen Rissbildungen zu Recht bemängelt werden und welche Rissbildungen als allgemein üblich oder unvermeidbar einzustufen sind.

Ebenso werden **Lösungen** aufgezeigt, Wandoberflächen rissfrei zu gestalten.

Außerdem – sollte es dennoch zu Rissen kommen – werden **Grundsätze** erläutert, anhand derer die **Bewertung von Rissen** erfolgt.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl.-Ing. Architektin Silke Sous beantwortet.

Ermittlung von zollrechtlichen Maßnahmen im EZT (Import + Export)

Durch die Erhebung von Zöllen oder den Erlass von Verboten und Beschränkungen sollen zum einen Einnahmen erzeugt, zum anderen die heimische Industrie und die hier lebende Bevölkerung geschützt werden. Zollrechtliche Maßnahmen wie Zollsätze oder Handelshemmnisse hängen dabei von der Zolltarifnummer und der Herkunft der jeweiligen Ware ab.

Das richtige Ermitteln von zollrechtlichen Maßnahmen und die korrekte Eintragung in der Zollanmeldung stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. In diesem Webinar wird solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung vermittelt. Die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen werden in diesem Grundlagenkurs fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt und mit Übungsfällen für die sofortige Praxisumsetzung aufbereitet. Dabei wird insbesondere auf die richtige Ermittlung von zollrechtlichen Maßnahmen eingegangen und praxisnah vermittelt, wie die Maßnahmen in der Zollanmeldung umzusetzen sind.

Ermittlung von zollrechtlichen Maßnahmen im EZT (Import + Export)

Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.

###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen

Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.

Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.

In unserer Veranstaltung lernen Sie, wie Sie schnell und rechtssicher die Maßnahmen recherchieren und so rechtzeitig die notwendigen Prüfungen durchführen und fehlende Informationen einholen können.

Der Transport von verbrauchssteuerpflichtigen Waren im Steuerabsetzungsverfahren – EMCS

Auf vielen Waren liegen Verbrauchsteuern. Als Privatperson kennen Sie die Steuer auf Benzin, früher Mineralölsteuer genannt. Aber auch andere Produkte unterliegen der Verbrauchsteuer, z. B. Energieerzeugnisse, Tabakwaren, Alkohol usw.. Besteuert werden soll, wie der Name schon sagt, der Verbrauch. Die Verbrauchsteuersätze sind in jedem Land unterschiedlich hoch, es gilt das Territorialitätsprinzip. Als Verbraucher entrichten wir die Verbrauchsteuer aber nicht direkt beim Kauf, sondern diese wird im Normalfall vom Hersteller entrichtet. Werden aber verbrauchsteuerpflichtige Waren z. B. von einem Steuerlager in Deutschland in ein anderes Land befördert, soll die Verbrauchsteuer wegen des Territorialitätsprinzips erst im Bestimmungsland anfallen. Sinnvollerweise ist ein solcher Transport nach den rechtlichen Vorgaben ohne Entrichtung der Steuer in Deutschland möglich. Der Transport erfolgt dann im sogenannten Steueraussetzungsverfahren, welches auch in weiteren Fällen Anwendung findet. Die Abwicklung des Aussetzungsverfahrens erfolgt seit dem 01.01.2011 nur noch elektronisch mit dem Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System), das Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?

In der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” werden spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts behandelt.
Das Webinar liefert Ihnen Lösungen zu den Themen Eignung, Nachweise und Selbstreinigung. Darüber hinaus gehen Sie der Frage nach, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen gibt.
Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Die Eignung von Unternehmen – was ist da im Vergabeverfahren zu prüfen?

In der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” werden spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts behandelt.
Das Webinar liefert Ihnen Lösungen zu den Themen Eignung, Nachweise und Selbstreinigung. Darüber hinaus gehen Sie der Frage nach, welche Möglichkeiten und Grenzen es bei Anforderungen an die Gleichartigkeit erbrachter Leistungen gibt.
Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Einführung des Customs Declaration Service im Vereinigten Königreich

CDS – das UK-Zollanmeldesystem wird am *1. Oktober 2022 für Importe verpflichtend*. Was bedeutet das für deutsche Unternehmen, die mit Großbritannien Handel treiben?

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat viele Unternehmen vor praktische Probleme in der Zollabfertigung gestellt. Mit dem „Border Operating Model“ hat die britische Zollbehörde einen Übergangsplan geschaffen, um die Umstellung für die Unternehmen zu erleichtern. In einem nächsten Schritt wird zum 1. Oktober 2022 das *Customs Declaration System (CDS) für die Importzollabfertigung verpflichtend*. Das bisher genutzte System CHIEF wird für Zollanmeldungen abgeschaltet.

Was bedeutet das für Sie als deutsches Unternehmen, das mit Großbritannien Handel treibt oder das Zollmanagement von der EU aus steuert?
In unserer Veranstaltung „Einführung des Customs Declaration Service im Vereinigten Königreich“ erfahren Sie, wie Sie
+ sich optimal darauf vorbereiten,
+ Ihren Broker bestens instruieren und
+ die Zollabfertigung im Nachgang kontrollieren.

Ihre Fragen können Sie uns gerne vorab (bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn) per E-Mail senden oder im Rahmen der Veranstaltung an den Referenten stellen.