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Hybrid – IHK – Zertifikatslehrgang – Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht

Der Hybrid-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 31. Juli 2021 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2022 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens.

Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert.

Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen.

Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock.

Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen.

Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen.

Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen.

Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

**Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie**
Nach bislang 13 Präsenz- und Onlinelehrgängen findet unser 2022er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie erstmalig als Hybrid-Schulung statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen oder in Präsenz in unserem Campus der Reguvis Akademie in Köln. Hier werden selbstverständlich alle notwendigen Hygienemaßnahmen sicher ausgeführt. Die Abschlussprüfung wird aus-schließlich in Präsenzform in unserem Campus in Köln absolviert.

**Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten**

Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar.

**Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist**

Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Stromsteuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag.

**In der Lehrgangsgebühr sind enthalten:**

+ Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und/oder als PDF
+ Teilnahmebescheinigung
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor
Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere
Pausenverpflegung)

+ Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK Köln ein IHK Zertifikat

**Organisatorisches**
**Für die Online-Teilnehmer:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

**Ihr Referenten-Team**

Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.

6. BtPrax-Tag

In diesem Jahr bieten wir Ihnen den BtPrax-Tag als hybride Veranstaltung an – Sie haben die Wahl zwischen einer Online- und einer Präsenzteilnahme.

Als Profi in der Betreuungspraxis sind Sie ständig mit neuen Herausforderungen und Praxisproblemen konfrontiert, zudem steht die Reform des Betreuungsrechts vor der Tür. Sie möchten auf dem Laufenden bleiben und Antworten auf Fragen in Ihrem beruflichen Alltag bekommen?

Namhafte Experten diskutieren mit Ihnen aktuelle Praxis- und Anwendungsfragen – Profitieren Sie von unseren Experten und dem Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen!

###Termin, Ort und Uhrzeit
**Wann?:** Freitag, den 24.06.2022
**Wie lange?:** 09:00 bis ca. 16:30 Uhr
**Wo?:** Online oder | Köln, KOMED im Mediapark

Sie reisen von weit an und benötigen eine Unterkunft?
Für unsere Gäste stehen am Vortag im fußläufig gelegenen MOTEL ONE im Mediapark Standard-Einzel-&Doppelzimmer zu Sonderpreisen zur Verfügung.
Einzelzimmer: 79,00 € auf Wunsch zzgl. Frühstück 13,50 €
Doppelzimmer inkl. Frühstück: 94,00 € auf Wunsch zzgl. Frühstück 13,50 €
*Bitte verwenden Sie für diese Buchung das bereitgestellte [ABRUFFORMULAR](https://cloud.reguvis.de/s/D8QBZ3n22y6cFoE)*.
[ANFAHRT+HOTELINFOS](https://www.motel-one.com/de/hotels/koeln/hotel-koeln-mediapark/)

###Preise
Normalpreis: 230,00 zzgl. MwSt.
Vorzugspreis für Abonnent/innen (BtPrax, Bt-Recht): 190,00 € zzgl. MwSt.
Behördenpreis: 190,00 € zzgl. MwSt.

### Der 6. BtPrax-Tag findet erstmalig als Hybridveranstaltung statt!
Wir bieten in diesen unsteten Zeiten der Pandemie – neben unseren reinen Online-Veranstaltungen – auch hybride Veranstaltungen an:
**Hybrid** bedeutet, dass eine begrenzte Präsenzteilnahme vor Ort als auch die Online-Teilnahme möglich ist. Dabei befolgen wir ein striktes Hygienekonzept mit allen nötigen Abstandsregeln.

Sie haben die Wahl:

+ Sie kommen nach Köln und verfolgen den 6. BtPrax-Tag live vor Ort, treffen Kollegen und networken mit den Referenten im direkten Dialog. 70 Plätze stehen nach den aktuellen Corona-Schutzverordnungen zur Verfügung. Schnell sein lohnt sich!

+ Sie sparen Anfahrt, Zeit und Reisekosten und wählen sich im ortsunabhängig in den 6. BtPrax-Tag ein und verfolgen die Vorträge und Diskussionen bequem von zuhause oder Ihrem Schreibtisch aus.

+ Wenn eine Präsenzveranstaltung aufgrund neuer Schutzverordnungen nicht möglich ist, findet am ursprünglich geplanten Termin die Veranstaltung ausschließlich online statt.

**Bitte wählen Sie am Ende des Bestellvorgangs unter TEILNAHMEART Ihre Präferenz aus.**

5. ZKJ-Tag

**Experten referieren – Praktiker diskutieren!**

Als Profi in der Kinder- und Jugendhilfe, der Erziehungsberatung oder im Kindschaftsrecht sind Sie ständig mit neuen Herausforderungen und Praxisproblemen konfrontiert.

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben und Antworten auf Fragen in Ihrem beruflichen Alltag bekommen?

Namhafte Experten aus Recht, Pädagogik, Sozialarbeit und Familienpsychologie diskutieren mit Ihnen aktuelle Praxis- und Anwendungsfragen sowie neue Entwicklungen im Bereich des Kindschafts- und Familienrecht, der Erziehungsberatung und Jugendhilfe.

Profitieren Sie von unseren Experten und dem Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen!

###Termin, Ort und Uhrzeit
**8. März 2022 | 09:30 Uhr – 16:40 Uhr**

Veranstaltungsort für die Präsenzteilnahme: KOMED im Mediapark, Köln (Einlass nur nach 2-G-Plus-Regel = geimpft oder genesen + aktueller negativer Antigentest, nicht älter als 24 Stunden)

Sie reisen von weit an und benötigen eine Unterkunft?
Für unsere Gäste stehen am Vortag im fussläufig gelegenen MOTEL ONE im Mediapark Standard-Einzel-&Doppelzimmer zu Sonderpreisen zur Verfügung.
Einzelzimmer: 79,00 € auf Wunsch zzgl. Frühstück 13,50 €
Doppelzimmer inkl. Frühstück: 94,00 € auf Wunsch zzgl. Frühstück 13,50 €
*Bitte verwenden Sie für diese Buchung das bereitgestellte [ABRUFFORMULAR](https://cloud.reguvis.de/s/TmxFZTQJzt7KqLa)*.
(ANFAHRT+HOTELINFOS](https://www.motel-one.com/de/hotels/koeln/hotel-koeln-mediapark/)

###Preise
Normalpreis: 230,00 € zzgl. MwSt. (273,70 € inkl. MwSt.)
Vorzugspreis für Abonnenten der ZKJ: 190,00 € zzgl. MwSt. (226,10 € inkl. MwSt.)

**Bei Anmeldung von mehr als einem Teilnehmer erhalten Sie 10 % Rabatt.**

###Neu: Der 5. ZKJ-Tag findet erstmalig als Hybridveranstaltung statt!
Wir bieten in diesen unsteten Zeiten der Pandemie – neben unseren reinen Online-Veranstaltungen – auch hybride Veranstaltungen an:
**Hybrid** bedeutet, dass eine begrenzte Präsenzteilnahme vor Ort als auch die Online-Teilnahme möglich ist. Dabei befolgen wir ein striktes Hygienekonzept mit allen nötigen Abstandsregeln. Unser Hygienekonzept finden Sie [hier](https://www.reguvis.de/de/faq/corona-hygienekonzept/)

Sie haben die Wahl:

+ Sie kommen nach Köln und verfolgen den ZKJ-Tag live vor Ort, treffen Kollegen und networken mit den Referenten im direkten Dialog. **70 Plätze** stehen nach den aktuellen Corona-Schutzverordnungen zur Verfügung. Schnell sein lohnt sich!
Es gilt die 2G-Plus-Regel (geimpft oder genesen + tagesaktueller Test); entsprechende Nachweise sind am Tag der Veranstaltung vorzulegen.

+ Sie sparen Anfahrt, Zeit und Reisekosten und wählen sich im ortsunabhängig in den ZKJ-Tag ein und verfolgen die Vorträge und Diskussionen bequem von zuhause oder Ihrem Schreibtisch aus.

Wenn eine Präsenzveranstaltung aufgrund neuer Schutzverordnungen nicht möglich ist, findet am ursprünglich geplanten Termin die Veranstaltung ausschließlich online statt.

**Bitte wählen Sie unter TEILNAHMEART im Buchungsprozess ihre Präferenz aus (digital oder analog)!**