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Ein Jahr GEG 2024 & Ausblick auf 2025

Das **Gebäudeenergiegesetz 2020** wurde mittlerweile in zwei Novellierungsschritten fortgeschrieben. Zum 1. Januar 2023 erfolgte die Umsetzung einer Verschärfung der Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf. Das dabei ursprüngliche Ziel, die Einführung des Effizienzhaus 55-Niveaus, also auch eine Verschärfung des baulichen Wärmeschutzes, konnte im politischen Entscheidungsprozess nicht durchgesetzt werden. Eine **zweite Novellierung trat am 1. Januar 2024** in Kraft. Mit diesem zweiten Schritt soll der Weg dafür bereitet werden, dass ab 2045 der **Betrieb von Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen** erfolgt.

##Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

Ziel des Webinars ist, einen **Überblick über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes** zu bieten und insbesondere auf die ersten Erfahrungen bezüglich der Regelungen zum Einsatz erneuerbare Energien zurückzuschauen. Sie erlangen einen Einblick in die **aktuelle Gesetzeslage** mit Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten. Zudem werden **Neuerungen aus dem Normungsbereich** und **Auslegungen zum Gebäudeenergiegesetz** behandelt und gemeinsam ein Blick auf das kommende Jahr geworfen.