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Ein Jahr GEG 2024 & Ausblick auf 2025

Das **Gebäudeenergiegesetz** 2020 wurde mittlerweile in zwei Novellierungsschritten fortgeschrieben. Zum 1. Januar 2023 erfolgte die Umsetzung einer Verschärfung der Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf. Das dabei ursprüngliche Ziel, die Einführung des Effizienzhaus 55-Niveaus, also auch eine Verschärfung des baulichen Wärmeschutzes, konnte im politischen Entscheidungsprozess nicht durchgesetzt werden. Eine zweite Novellierung trat am **1. Januar 2024** in Kraft. Mit diesem zweiten Schritt soll der Weg dafür bereitet werden, dass ab 2045 der **Betrieb von Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen** erfolgt.

##Das erwartet Sie in unserer Veranstaltung

Ziel des Webinars ist, einen Überblick über die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu bieten und insbesondere auf die ersten Erfahrungen bezüglich der Regelungen zum Einsatz erneuerbare Energien zurückzuschauen. Sie erlangen einen Einblick in die aktuelle Gesetzeslage mit Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten. Zudem werden Neuerungen aus dem Normungsbereich und Auslegungen zum Gebäudeenergiegesetz behandelt und gemeinsam ein Blick auf das kommende Jahr geworfen.