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4. ZKJ-Tag online

**Experten referieren – Praktiker diskutieren!**

Als Profi in der Kinder- und Jugendhilfe, der Erziehungsberatung oder im Kindschaftsrecht sind Sie ständig mit neuen Herausforderungen und Praxisproblemen konfrontiert.

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben und Antworten auf Fragen in Ihrem beruflichen Alltag bekommen?
Namhafte Experten aus Recht, Pädagogik, Sozialarbeit und Familienpsychologie diskutieren mit Ihnen aktuelle Praxis- und Anwendungsfragen sowie neue Entwicklungen im Bereich des Kindschafts- und Familienrecht, der Erziehungsberatung und Jugendhilfe.
Profitieren Sie von unseren Experten und dem Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen!

Die **Teilnahmegebühr** beträgt 210,00 € zzgl. MwSt. pro Person (bei Anmeldung bis zum 15.4.2021; danach 220,00 € zzgl. MwSt. pro Person; Abonnenten der ZKJ sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden zahlen nur 180,00 € zuzüglich MwSt. pro Person.

**Datum: 15.06.2021**

5. BtPrax-Tag

**Ihre Fachtagung für Profis in der rechtlichen Betreuung!**

Profitieren Sie von Fachwissen unserer Referentinnen und Referenten und dem Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen!

**Hinweis: Auch in diesem Jahr finder der BtPrax-Tag als ganztätige Online-Veranstaltung statt.** Die Vorträge aller Referentinnen und Referenten können Sie in 5 Blöcken mit Pausen verfolgen.

Namhafte Expertinnen und Experten der Betreuungspraxis und des Betreuungsrechts diskutieren mit Ihnen aktuelle Praxis- und Anwendungsfragen sowie neue Entwicklungen in Recht und Rechtsprechung:

* Was ist neu, was muss ich wissen?
* Wie passe ich meine Arbeitsprozesse und mein Vorgehen den aktuellen Anforderungen an?
* Wie organisiere ich meinen beruflichen Alltag optimal?

###Termin und Uhrzeit
Freitag, den 24.09.2021, 9:15 – 16:15 Uhr (inklusive Pausenzeiten, Vortragszeit: ca. 5,5 Zeitstunden)

###Preishinweis
Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt 220,00 € zzgl. MwSt. Unsere Abonnent/innen (Zeitschrift BtPrax oder Datenbank Bt-Recht) sowie Mitarbeiter/innen von Behörden zahlen nur 180,00 € zzgl. MwSt. **Frühbucherpreis bis 24.7.2021: 210,00 € zzgl. MwSt.**

**Bei Anmeldung von mehr als einem Teilnehmer erhalten Sie 10 % Rabatt**

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Rahmenvereinbarungen

**Rahmenvereinbarungen:**
**1. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr + 13:00 – 15:00 Uhr | 2. Tag: 10:00 – 12:00 Uhr**
Die für Rahmenvereinbarungen notwendigen Anforderungen in Bezug auf die rechtssichere Ausgestaltung werden in dem 1,5-tägigen Webinar systematisch dargestellt. Der interaktive Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist ausdrücklich gewünscht.

###Inhalt
Rahmenvereinbarungen sind ein Instrument, mit denen ein öffentlicher Auftraggeber über einen bestimmten Zeitraum Einzelaufträge bündeln kann, deren jeweilige Menge und Abrufzeitpunkt bei dem Abschluss der Vereinbarung noch nicht exakt feststehen. Sie eignen sich daher für wiederkehrende Beschaffungen von Leistungen. Rahmenvereinbarungen zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität aus. Sie können mit einem oder mehreren Unternehmen geschlossen werden. Rechtliche Anknüpfungspunkte sind der Abschluss der Rahmenvereinbarung selbst und die Vergabe der Einzelaufträge auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung. Die für derartige Verfahren notwendigen Anforderungen in Bezug auf die rechtssichere Ausgestaltung werden in dem Webinar systematisch dargestellt.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

INCOTERMS® 2010/2020 -Grundlagen für die Abwicklung aller Transporte-

Die INternational COmmercial Terms (Zoll- und Handelsklauseln) sind die Grundlage für die Regelung des Transportwegs vom Lieferanten zum Kunden. Sie beschreiben im Detail, welche Aufgaben und Pflichten die beiden Geschäftspartnern haben und regeln die Kostenteilung betreffend Fracht, Verpackung, Versicherung, Einund Ausfuhrzöllen. Sie regeln auch an welcher Stelle die Gefahren übergehen. Eingeteilt in 4 Gruppen gilt „EXW” als reine Bereitstellungsklausel für den Verkäufer bzw. als Abholklausel für den Käufer, bei der freilich darüber nachzudenken ist, wer die Ausfuhr(zoll)deklaration und den Transport zu organisieren hat und in wessen Risikobereich diese Aufgaben fallen. Während nach den INCOTERMS® 2020 die 3 F-Klauseln (FCA, FAS, FOB) den Punkt der Waren- und Risikoübergabe für den Exporteur noch in Europa definierten, zahlt der Verkäufer bei den Verschiffungsklauseln CFR, CIF, CPT und CIP die Fracht und ggf. die Versicherung. Den Übergang in das Bestimmungsland beinhalten hingegen die D-Klauseln, an deren Ende DDP/“frei Haus, verzollt“ steht.

Die erstmals 1936 von der Internationalen Handelskammer ICC vorgestellten Klauseln werden i.d.R. alle 10 Jahre aktualisiert. Sich (ver)ändernde Handelspraktiken und transportbedingte Entwicklungen fließen damit genauso ein wie (aktuell) weltweite Zoll-sicherheitsinitiativen. In der zum 01.01.2020 in Kraft getretenen 9. Fassung wurde wiederum abgegrenzt zwischen multimodalen Klauseln, die für alle Transportmedien gelten und reinen See-/Binnenschiffstransportklauseln, was die Übersichtlichkeit doch spürbar erleichterte. Es wurde eine neue DKlauseln definiert. Bei anderen begrifflich nicht geänderten Terms standen erhebliche inhaltliche Änderungen an.

Einleitende Anwendungshinweise zu jeder Klausel führen zur präzisen und einfacheren Anwendung. INCOTERMS® werden international von Gerichten anerkannt, allerdings genießen sie keinen Gesetzesstatus, d.h., sie müssen explizit in den jeweiligen Vertrag aufgenommen werden.

Welche Klausel gilt aber für welches Transportmittel? Was passiert, wenn bei Anwendung einer nicht transportmittel-orientierten Variante nun tatsächlich ein Schaden eintritt? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang „Schiedsgerichtsbarkeit”? Die sichere Handhabung der Klauseln ist daher Trumpf – damit die Lieferkonditionen verbindlich vereinbart werden!

Die geltenden INCOTERMS® beeinflussen aber auch maßgeblich die Zollwertbestimmung im Empfangsland (Einfuhrverzollung). Aber auch Exporteure müssen im Detail prüfen, ob bestimmte – Ihnen zufallende Tätigkeiten und Risiken – abgedeckt werden können. Verschaffen Sie sich hier größtmögliche Sicherheit in der zielgenauen Verwendung der neuen Fassung der INCOTERMS®.
Im Wesentlichen bleiben die INCOTERMS® natürlich auch mit der Überarbeitung 2020 wirksam. Einige Regulative werden jedoch mit der alle 10 Jahre erfolgenden Überarbeitung neu oder den sich geänderten Bedingungen genauer angepasst. Mit aller Vorsicht und Bedacht ist so früh nur zu ventilieren, welche Änderungen die neuen INCOTERMS®-Klauseln 2020 erfahren könnten.

Vergaberecht bei Zuwendungen

**Vergaberecht bei Zuwendungen**:
**Am 22.09.2021 | von 10:00 – 12:00 Uhr**
Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, um die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden.

###Inhalt
Das Thema „Vergaberecht bei Zuwendungen“ behandelt die Sonderrechtsmaterie des Zuwendungsvergaberechts. Das öffentliche Vergaberecht an sich ist bereits eine komplexe Materie. Wenn aber Zuwendungsgeber das öffentliche Vergaberecht zum Instrument im Zuwendungsverhältnis machen, um die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung öffentlicher Mittel in Form von Subventionen und Zuwendungen zu gewährleisten, dann wird es noch komplizierter.
Im Zuwendungsvergaberecht besteht ein Flickenteppich von Regelungen, die sich nicht nur auf Bundes- und Landesebene, sondern von Bundesland zu Bundesland und sogar von Zuwendungsgeber zu Zuwendungsgeber unterscheiden. Umso wichtiger ist es, sich der Rechtsgrundlagen und Schnittstellen bewusst zu werden, das Vergaberecht in den zeitlichen Verlauf der Förderung richtig einzuordnen, die häufigsten Vergabefehler zu vermeiden und zu wissen, wie man sich im Rahmen des richtigen Umgangs mit dem Zuwendungsgeber gegen Widerrufe und Rückforderungen von Fördermitteln insbesondere unter Berücksichtigung des EU-Rechts bei EU-Förderungen zur Wehr setzt.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Basiswissen Vergaberecht

**Basiswissen Vergaberecht:**
**Von 10:00 – 12:00 Uhr + 14:00 – 16:00 Uhr**
Das Webinar zum Buch! Innerhalb von drei Tagen erhalten Sie einen systematischen Überblick über Grundlagen und Neuheiten des Vergaberechts – ausführlich, verständlich und praxisorientiert! Sie lernen alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO.

###Inhalt
In diesem dreitägigen Webinar führen die Autoren des beliebten Einsteiger-Titels “Basiswissen Vergaberecht” Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in die neuen Rechtsgrundlagen ein. Für Einsteiger ins Vergaberecht geeignet, insbesondere auch sinnvoll für all diejenigen, die sich nicht durch die umfassende Literatur zur Reform arbeiten möchten – Sie erhalten innerhalb von nur drei Tagen einen kompakten Überblick über alles, was Sie jetzt über das Vergaberecht wissen müssen. Begleitet wird das Webinar von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmern mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Praxisseminar: “Verpacken und Kennzeichen”

Gefahrgut oder Gefahrstoff? Mit der Einführung der neuen Gefahrstoffkennzeichen nach der CLP-Verordnung scheinen sich Gefahrgut und Gefahrstoff immer weiter anzunähern. Doch gerade die scheinbare Harmonisierung bereitet in der Praxis Probleme, sodass beispielsweise folgende Fragen auftreten können:

+ Wie muss bei der Auswahl der Verpackung und Kennzeichnung nach Gefahrstoffrecht oder Gefahrgutrecht vorgegangen werden?
+ Welche Verordnung hat Priorität?
+ Und warum fällt dasselbe gefährliche Produkt in verschiedene Rechtsbereiche?

Unser Praxisseminar erläutert anschaulich, wie die verschiedenen Rechtsbereiche zusammenhängen und wo es Unterschiede gibt. Im Praxisteil warten realistische Übungen auf Sie, die das Gelernte vertiefen und Ihnen sicheres Verpacken und richtiges Kennzeichnen nahebringen. Diese finden in kleinen Gruppen statt, sodass es genug Gelegenheit gibt, mit eigenen Problemstellungen und speziellen Fragen an die Referenten heranzutreten. Ihr Plus: Sie bekommen einen kostenfreien Zugang zur Online-Anwendung, der im Seminar für Praxisübungen und 4 Wochen darüber hinaus von Ihnen genutzt werden kann. Der kostenfreie Zugang läuft automatisch aus; Sie müssen sich nicht um eine Kündigung kümmern.

**Veranstaltungstermin**
01.10.2020, 9.00 – 17.00 Uhr

**Veranstaltungsort**
Neven DuMont Haus
-Konferenzzone 4. Etage-
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln

[Anfahrt](https://www.dumont.de/kontakt/anfahrt/reguvis.html)

**Preis**
550,- €; Frühbucherpreis 490,- € (bis 21.08.2020); Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie mehrere Teilnehmer Ihres Unternehmens anmelden möchten.

Überblick über das Präferenzrecht

Die EU schließt mit immer mehr Ländern Freihandelsabkommen ab. Unternehmen können beim korrekten Anwenden dieser Präferenzabkommen sehr viel Zoll einsparen. Das Webinar soll daher einen Überblick über das Präferenzrecht geben und als Schwerpunkt vermitteln, wie man eine korrekte Präferenzkalkulation durch-führt. Im Anschluss soll die korrekte Ausstellung der erforderlichen Präferenznachweise (EUR.1, EUR-MED, Satz auf Rechnung) vermittelt werden.

Themenübersicht
•Sinn und Zweck des Präferenzrechts
•Abgrenzung zu nichtpräferenziellem Ursprung und „Made in…
“•Informationsquellen im Internet
•Grundlagen der Präferenzursprungs-Prüfung
•Überblick über die Verarbeitungslisten

Lieferantenerklärungen

Viel zu oft verfügen Unternehmensmitarbeiter, die Lieferantenerklärungen ausstellen über zu geringe Kennt-nisse im Präferenzrecht. Die Auswirkungen können dramatisch sein und werden oft unterschätzt. Ziel dieses Webinares soll es sein, den Teilnehmern zunächst einen Überblick über die erforderlichen Grundlagen im Präferenzrecht zu geben um sie so in die Lage zu versetzen, korrekte Lieferantenerklärungen auszustellen. Der Schwerpunkt soll auf der korrekten Anwendung der Verarbeitungslisten in den Präferenzabkommen und im korrekten Ausfüllen der Lieferantenerklärungen liegen. Auf häufige Fehler im Umgang mit Lieferanten-erklärungen wird eingegangen.

Der Ermächtigte Ausführer / Der registrierte Ausführer

Durch die Embargoregelungen der Europäischen Union werden gegen bestimmte Personen und Organi-sationenFinanzsanktionen verhängt. Diese verbieten es, den gelisteten Personen und Organisationen Vermögenswerte jeglicher Artzukommen zu lassen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben stehen den Unternehmen Sanktionslisten zur Verfügung, die von denUnternehmen eigenverantwortlich geprüft werden. Ein Verstoß gegen die Sanktionslisten kann erhebliche strafrechtlicheKonsequenzen zur Folge haben. Neben den Sanktionslisten der EU gibt es außerdem eine Reihe von US-Listen, für die die USA weltweite Geltungbeanspruchen. Diese sogenannten US Black Lists können auch für Unternehmen außerhalb der USA relevant sein.Sie möchten wissen welche Geschäftskontakte bzw. Mitarbeiter Sie wie häufig einem Sanktions-listenscreening unterziehenmüssen? Gegen welche Sanktionslisten überhaupt geprüft werden sollte und ob Sie die US-Black Lists beachten müssen?Darüber hinaus möchten Sie erfahren, wie Sie mit möglichen Treffern umgehen? DieBedeutung der einzelnen Listen wird ebenso angesprochen, wie das Vorgehen im Trefferfall. Anhand von Beispielfällenwird auf die Frage eingegangen, wie Sie feststellen können, ob es sich bei Ihrem kritischen Geschäftskontakt tatsächlich umeinen Treffer handelt und welche Rechtsfolgen dieser Treffer für das weitere Vorgehen mit sich bringt.