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Aktuelles Zollwertrecht

Die Höhe des Zollwertes bestimmt bei der Einfuhr in die EU maßgeblich Ihre Kosten. Leider ist es nicht damit getan, wenn Sie einfach den Rechnungspreis zugrunde legen. Sie müssen eine **Vielzahl an weiteren möglichen Kosten**, wie z.B. Qualitäts- und Analysekosten, Forschungs- und Entwicklungskosten und Werkzeugkosten berücksichtigen, was das Zollwertrecht zu einem komplexen Themenbereich macht. Daneben werden auch häufig Waren **unentgeltlich geliefert**, z.B. als Muster oder zur Reparatur. Hier stellt sich die Zollwertermittlung für Sie auch **kompliziert** dar.

### Verpassen Sie keine Rechtsänderung

Häufig wird im Rahmen von Zollprüfungen festgestellt, dass die **Zollwerte fehlerhaft berechnet** wurden. Dies kann zu **hohen Nacherhebungen** führen. Für Sie ist **Rechtssicherheit** enorm wichtig, um Ihre **Kostenplanung korrekt** vornehmen zu können und damit Ihren Gewinn zu sichern. Doch die Auslegung der Zollwertvorschriften ist nicht immer einfach. Daher werden immer wieder Leitlinien und Dienstvorschriften genauer gefasst, teils auch aufgrund neuer Rechtsprechung oder geänderter Vorgaben der EU.

In unserer Veranstaltung „Aktuelles Zollwertrecht“ erfahren Sie **speziell für den Bereich Zollwert die neuesten Entwicklungen** und wie Sie diese in der Praxis umsetzen können. Auch die **typischen Fehlerquellen** werden Ihnen aufgezeigt, damit Sie bei Bedarf gegensteuern und korrigieren können.

Aktuelles Zollwertrecht

Die Höhe des Zollwertes bestimmt bei der Einfuhr in die EU maßgeblich Ihre Kosten. Leider ist es nicht damit getan, wenn Sie einfach den Rechnungspreis zugrunde legen. Sie müssen eine **Vielzahl an weiteren möglichen Kosten**, wie z.B. Qualitäts- und Analysekosten, Forschungs- und Entwicklungskosten und Werkzeugkosten berücksichtigen, was das Zollwertrecht zu einem komplexen Themenbereich macht. Daneben werden auch häufig Waren **unentgeltlich geliefert**, z.B. als Muster oder zur Reparatur. Hier stellt sich die Zollwertermittlung für Sie auch **kompliziert** dar.

### Verpassen Sie keine Rechtsänderung

Häufig wird im Rahmen von Zollprüfungen festgestellt, dass die **Zollwerte fehlerhaft berechnet** wurden. Dies kann zu **hohen Nacherhebungen** führen. Für Sie ist **Rechtssicherheit** enorm wichtig, um Ihre **Kostenplanung korrekt** vornehmen zu können und damit Ihren Gewinn zu sichern. Doch die Auslegung der Zollwertvorschriften ist nicht immer einfach. Daher werden immer wieder Leitlinien und Dienstvorschriften genauer gefasst, teils auch aufgrund neuer Rechtsprechung oder geänderter Vorgaben der EU.

In unserer Veranstaltung „Aktuelles Zollwertrecht“ erfahren Sie **speziell für den Bereich Zollwert die neuesten Entwicklungen** und wie Sie diese in der Praxis umsetzen können. Auch die **typischen Fehlerquellen** werden Ihnen aufgezeigt, damit Sie bei Bedarf gegensteuern und korrigieren können.

Zoll kompakt – ein Einblick

Fast jedes Unternehmen ist heute im globalen Handel unterwegs. Die ersten Schritte im internationalen Warenverkehr sind für Sie eine große Herausforderung. Sie benötigen zumindest einen fundierten Einblick in die Zollvorschriften, um deren Relevanz und dadurch vorhandenes Risiko für Sie erkennen zu können.

### Kostenoptimierung und Schnelligkeit vs. Compliance

Die Grundvoraussetzung in Ihrem Unternehmen ist **fachkundiges Personal**, das über **solide Zollrechtskenntnisse** verfügt. So sind Sie in der Lage Ihren internationalen Warenhandel sowohl kostenoptimiert als auch schnell zu gestalten. Und zwar mit hoher Compliance in der Zollabwicklung.

Unsere Veranstaltung „Zoll kompakt – ein Einblick“ ermöglicht Ihnen **kompakt das grundlegende zollrechtliche Wissen systematisch zu erlangen** und so ein Verständnis für Behördenvorgaben und notwendige Prozesse zu entwickeln.

Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten

Die Beschaffung der **relevanten Daten** zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens – das Spannungsfeld zwischen Wollen und Können (**Vollständigkeit**), Müssen (**Zeitdruck**) und Sollen (**Konzentration auf das Wesentliche**).

###Daten als Grundlage der Verkehrswertermittlung
Die **Erstattung eines Verkehrswertgutachtens** gründet sich naturgemäß auf die dazu erhobenen bzw. zu erhebenden **Daten**.
Sie als Sachverständige stehen zunächst vor der Aufgabe zu klären, welche **Informationen** überhaupt **relevant** sind. Im nächsten Schritt sind – vor dem Ortstermin – wesentliche **Grundlagen** zu beschaffen, die schon ein Bild des Wertermittlungsobjekts abzeichnen können. Die Besichtigung ist sorgfältig zu planen und strukturiert durchzuführen.
Anschließend sind die Daten **auszuwerten und zu verdichten**, bevor sie in die Wertermittlung münden.

Das Webinar liefert in kompakter Form **Hinweise, Anregungen und Handlungsempfehlungen** zu diesem Handlungsfeld. **Das Lernziel**: Sie können nach diesem Seminar die notwendigen **Informationen** leichter **identifizieren**, schneller **beschaffen** und zielgerichtet **verarbeiten**.

Das Webinar vermittelt in zwei Modulen die Grundlagen zur Beschaffung von Informationen zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens.

Der Bogen spannt sich über die **Auftragsannahme**, die inhaltlichen **Anforderungen an Verkehrswertgutachten**, die Bestimmung der notwendigen **Daten**, die Beschaffung relevanter **Informationen und deren Auswertung**, die Verwendung der erhobenen Daten (einschließlich Bildmaterial) unter Berücksichtigung des **Datenschutzes** bis hin zur Planung und **Durchführung des Ortstermins** einschließlich der dazu notwendigen Ausstattung.

Hotelmanagement

Die **Bewertung von Hotelimmobilien** stellt Immobiliensachverständige vor Herausforderungen: Die **Verfügbarkeit von Daten** ist begrenzt und einzelne Transaktionen auf dem Hotelimmobilienmarkt sind nicht zwangsläufig auch vergleichbar.

Der Bewertungssachverständige müssen daher auf Methoden zurückgreifen, die den Fokus auf die Erzielung (nachhaltiger) **marktgerechter Erträge aus dem originären Hotelgeschäft** legen, wie etwa Logis, Food & Beverage und Incentive-Veranstaltungen.
Gängige Verfahren, die die vorgenannten Aspekte aufgreifen, sind das Ertrags- und im Besonderen das Pachtwertverfahren. International wird üblicherweise auf das **Discounted-Cash-Flow-Verfahren** zurückgegriffen.

###Darum geht es in unserer Veranstaltung
Zur Anwendung dieser Verfahren sind jedoch bestimmte **Kenntnisse** über die komplexen Funktionsweisen des heterogenen **Immobilientyps „Hotel“** unabdingbar. Hierzu zählen beispielsweise das Verständnis über die unterschiedlichen Preis-Qualitäts-Standards, das Branding und die Markenbildung von Hotels, die Kundenbindung und Zielgruppen und das Hotelcontrolling, das u.a. das Verständnis über die Funktionsweise des „Uniform Systems of Accounts for the lodging industry“ (**USALI**) voraussetzt. Insbesondere in volatilen Zeiten, wie sie die Jahre 2020 bis 2022 darstellen, ist ein tiefergehendes Verständnis über die vorgenannten Zusammenhänge unabdingbar, um einen **marktgerechten Wert** eines Hotelgrundstücks zu ermitteln.

###Hotelmanagement (Tag 1)

Eine tiefergehende Bewertung von **Betreiberimmobilien** setzt das Verständnis über die **Funktionsweisen der jeweiligen Märkte** und Unternehmen voraus.

Das Seminar Hotelmanagement bietet die Möglichkeit, sich mit den **Erfolgskomponenten eines Hotelbetriebes** auseinandersetzen. Die Schulung der Teilnehmer an diesem Seminar konzentriert sich daher auf die Zusammenhänge, die zur **Führung eines erfolgreichen Hotelbetriebes** notwendig sind. Im Einzelnen geht es um Fragen der (touristischen) **Märkte, Standortwahl, Hotelbau und -ausstattung, Zielgruppen, Budgetierung, Finanzierung, Vermarktung über Hotelsterne, Betreiberformen, Ketten- und Individualhotels, Hotelcontrolling und USALI**.

Das Seminar bietet damit auch die Grundvoraussetzungen für die Einschätzung der operativen **Ertragsstärke und Zukunftsperspektiven** eines Hotelbetriebes.

Hotelmanagement und Hotelbewertung

Die **Bewertung von Hotelimmobilien** stellt Immobiliensachverständige vor Herausforderungen: Die **Verfügbarkeit von Daten** ist begrenzt und einzelne Transaktionen auf dem Hotelimmobilienmarkt sind nicht zwangsläufig auch vergleichbar.

Der Bewertungssachverständige müssen daher auf Methoden zurückgreifen, die den Fokus auf die Erzielung (nachhaltiger) **marktgerechter Erträge aus dem originären Hotelgeschäft** legen, wie etwa Logis, Food & Beverage und Incentive-Veranstaltungen.
Gängige Verfahren, die die vorgenannten Aspekte aufgreifen, sind das Ertrags- und im Besonderen das Pachtwertverfahren. International wird üblicherweise auf das **Discounted-Cash-Flow-Verfahren** zurückgegriffen.

###Darum geht es in unserer Veranstaltung
Zur Anwendung dieser Verfahren sind jedoch bestimmte **Kenntnisse** über die komplexen Funktionsweisen des heterogenen **Immobilientyps „Hotel“** unabdingbar. Hierzu zählen beispielsweise das Verständnis über die unterschiedlichen Preis-Qualitäts-Standards, das Branding und die Markenbildung von Hotels, die Kundenbindung und Zielgruppen und das Hotelcontrolling, das u.a. das Verständnis über die Funktionsweise des „Uniform Systems of Accounts for the lodging industry“ (**USALI**) voraussetzt. Insbesondere in volatilen Zeiten, wie sie die Jahre 2020 bis 2022 darstellen, ist ein tiefergehendes Verständnis über die vorgenannten Zusammenhänge unabdingbar, um einen **marktgerechten Wert** eines Hotelgrundstücks zu ermitteln.

Das Seminar greift die vorgenannten Zusammenhänge auf, geht auf zahlreiche **Besonderheiten in der Hotelbewertung** ein und ermöglicht es Ihnen, sich in die Details der Hotelimmobilienbewertung einzuarbeiten.

Sie können jeden Tag **separat** oder beide Tage zum **Kompaktpreis** buchen.

###Hotelmanagement (Tag 1)
**14.02.2023 – 14:00 – 17:30 Uhr**

Eine tiefergehende Bewertung von **Betreiberimmobilien** setzt das Verständnis über die **Funktionsweisen der jeweiligen Märkte** und Unternehmen voraus.

Das Seminar Hotelmanagement bietet die Möglichkeit, sich mit den **Erfolgskomponenten eines Hotelbetriebes** auseinandersetzen. Die Schulung der Teilnehmer an diesem Seminar konzentriert sich daher auf die Zusammenhänge, die zur **Führung eines erfolgreichen Hotelbetriebes** notwendig sind. Im Einzelnen geht es um Fragen der (touristischen) **Märkte, Standortwahl, Hotelbau und -ausstattung, Zielgruppen, Budgetierung, Finanzierung, Vermarktung über Hotelsterne, Betreiberformen, Ketten- und Individualhotels, Hotelcontrolling und USALI**.

Das Seminar bietet damit auch die Grundvoraussetzungen für die Einschätzung der operativen **Ertragsstärke und Zukunftsperspektiven** eines Hotelbetriebes.

###Hotelbewertung (Tag 2)
**15.02.2023 – 09:00 – 17:00 Uhr**

Die im **Hotelmarkt erzielbaren Erträge** eines Hotelbetriebes sind Ausgangspunkt für die Hotelimmobilienwertermittlung.

Das Seminar Hotelbewertung setzt somit zum einen nahtlos an das Seminar Hotelmanagement an. Zum anderen kann die Teilnahme aber auch unabhängig davon erfolgen, falls für den Teilnehmer in erster Linie die **„Techniken“ der Hotelimmobilienbewertung** im Vordergrund stehen sollen.
Die Bewertung von Hotelimmobilien stellt Immobiliensachverständige vor Herausforderungen: Die **Verfügbarkeit von Daten ist begrenzt** und einzelne Transaktionen auf dem Hotelimmobilienmarkt sind nicht zwangsläufig auch vergleichbar.
Der Bewertungssachverständige müssen daher auf Methoden zurückgreifen, die den **Fokus** auf die **Erzielung (nachhaltiger) marktgerechter Erträge** aus dem originären Hotelgeschäft legen, wie etwa **Logis, Food & Beverage** und Incentive-Veranstaltungen.
Gängige Verfahren, die die vorgenannten Aspekte aufgreifen, sind das Ertrags- und im Besonderen das Pachtwertverfahren. International wird üblicherweise auf das **Discounted-Cash-Flow-Verfahren** zurückgegriffen.

Die Teilnehmer werden dazu eingeladen, anhand verschiedener **Praxisbeispiele** die Verfahren der **Hotelimmobilienbewertung** im Rahmen des Seminars anzuwenden und zu trainieren.

Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).

Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.

Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.

Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.

###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen

###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
21.09.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnierende (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 139,00 €**; Normalpreis 159,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).

Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.

Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.

Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.

###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen

###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
06.06.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
21.09.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnierende (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 139,00 €**; Normalpreis 159,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung sind **Baumängel und Bauschäden** marktgerecht unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigen.

Aufgrund der **stark ansteigenden Nachfrage nach Immobilien in Ballungszentren** steigen auch die Preise erheblich. Das Angebot wird immer knapper.
Aus diesem Grund wirken sich Baumängel und Bauschäden in Ballungsgebieten, also **Gegenden mit hohem Bodenrichtwertniveau**, wenig bis gar nicht auf den Kaufpreis aus. Was zählt, ist die Lage.

Dennoch gibt es einige **Schäden**, bei denen Käufer eher zögerlich sind. Bei **Feuchteerscheinungen oder Schimmelschäden** reagiert der Markt durchaus emotional, auch in Ballungsgebieten.
Ein regelmäßig überschwemmter Keller eines Einfamilienhauses fällt bei einer Kaufentscheidung erfahrungsgemäß eher ins Gewicht als ein Riss in der Fassade oder eine defekte Heizung. Dabei reagiert der Einfamilienhausmarkt wesentlich sensibler als der Mehrfamilienhausmarkt.

###Lernen Sie die Baumängel und Bauschäden in der Wertermilltung kennen

Die Webinar-Reihe stellt zunächst die **typischen Baumängel und Bauschäden aus der Wertermittlungspraxis** vor.

1. Dabei werden auch **Sanierungsmaßnahmen und Kostenansätze** aufgezeigt.
2. Im weiteren Verlauf wird ein **Überblick über die vorhandenen Berechnungsmodelle in den Wertermittlungsrichtlinien** gegeben.
3. Es werden **aktuelle Studien und Bewertungsansätze** vorgestellt und kritisch diskutiert.
4. Zum Abschluss werden **typische Schadensbilder an konkreten Praxisbeispielen** durchgerechnet und es wird besprochen, wie diese am besten im Gutachten dargestellt werden.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl. Ing. Daniela Unglaube beantwortet.

Baumängel und Bauschäden in der Wertermittlung

Gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung sind **Baumängel und Bauschäden** marktgerecht unter den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen zu berücksichtigen.

Aufgrund der **stark ansteigenden Nachfrage nach Immobilien in Ballungszentren** steigen auch die Preise erheblich. Das Angebot wird immer knapper.
Aus diesem Grund wirken sich Baumängel und Bauschäden in Ballungsgebieten, also **Gegenden mit hohem Bodenrichtwertniveau**, wenig bis gar nicht auf den Kaufpreis aus. Was zählt, ist die Lage.

Dennoch gibt es einige **Schäden**, bei denen Käufer eher zögerlich sind. Bei **Feuchteerscheinungen oder Schimmelschäden** reagiert der Markt durchaus emotional, auch in Ballungsgebieten.
Ein regelmäßig überschwemmter Keller eines Einfamilienhauses fällt bei einer Kaufentscheidung erfahrungsgemäß eher ins Gewicht als ein Riss in der Fassade oder eine defekte Heizung. Dabei reagiert der Einfamilienhausmarkt wesentlich sensibler als der Mehrfamilienhausmarkt.

###Lernen Sie die Baumängel und Bauschäden in der Wertermilltung kennen

Die Webinar-Reihe stellt zunächst die **typischen Baumängel und Bauschäden aus der Wertermittlungspraxis** vor.

1. Dabei werden auch **Sanierungsmaßnahmen und Kostenansätze** aufgezeigt.
2. Im weiteren Verlauf wird ein **Überblick über die vorhandenen Berechnungsmodelle in den Wertermittlungsrichtlinien** gegeben.
3. Es werden **aktuelle Studien und Bewertungsansätze** vorgestellt und kritisch diskutiert.
4. Zum Abschluss werden **typische Schadensbilder an konkreten Praxisbeispielen** durchgerechnet und es wird besprochen, wie diese am besten im Gutachten dargestellt werden.

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl. Ing. Daniela Unglaube beantwortet.