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Hybrid – IHK – Zertifikatslehrgang – Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht

Der Hybrid-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 31. Juli 2021 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2022 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens.

Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert.

Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen.

Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock.

Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen.

Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen.

Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen.

Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

**Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie**
Nach bislang 13 Präsenz- und Onlinelehrgängen findet unser 2022er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie erstmalig als Hybrid-Schulung statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen oder in Präsenz in unserem Campus der Reguvis Akademie in Köln. Hier werden selbstverständlich alle notwendigen Hygienemaßnahmen sicher ausgeführt. Die Abschlussprüfung wird aus-schließlich in Präsenzform in unserem Campus in Köln absolviert.

**Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten**

Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar.

**Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist**

Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Stromsteuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag.

**In der Lehrgangsgebühr sind enthalten:**

+ Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und/oder als PDF
+ Teilnahmebescheinigung
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor
Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere
Pausenverpflegung)

+ Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK Köln ein IHK Zertifikat

**Organisatorisches**
**Für die Online-Teilnehmer:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

**Ihr Referenten-Team**

Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.

BAFA-Antragsverfahren

Der schwierigste Schritt im Bereich der Exportkontrolle ist getan, wenn Sie die Genehmigungspflicht für Ihre Güter identifiziert haben. Hier lernen Sie, welche Genehmigungen Sie nutzen können und wie Sie diese konkret beantragen. Auch für den Fall, dass Sie sich nicht sicher sind, ob eine Genehmigungspflicht besteht, lernen Sie hier die passenden Hilfsmittel kennen. Die Praxisbeispiele helfen Ihnen bei der effizienten späteren Umsetzung im eigenen Arbeitsleben.

(Re-)Exportkontrollrecht China

Zum 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkontrollgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz bietet eine breitere Basis für Exportkontrollen sensitiver Güter aus China. Das müssen nicht ausschließlich sog. “Dual-Use-Güter” und/oder Militärgüter sein. Vielmehr können ausdrücklich auch andere Güter, Technologien, Dienstleistungen und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen kontrolliert werden. Überdies können auf Basis dieses Gesetzes auch (Re-)Exportkontrollen für chinesische Güter außerhalb Chinas etabliert werden.

Es zeichnen sich damit in China ähnliche Entwicklungen ab, wie in den aufkommenden zusätzlichen (Re-)Exportkontrollen der US-Amerikaner für sogenannte “emerging/foundational technologies”. In Bezug zu den auch weiterhin zu erwartenden protektionistischen US-Maßnahmen (Stichwort: Huawei) steht auch die neue chinesische Sanktionsliste, die “Unreliable Entity List”. Der erst zu Ende des Gesetzgebungsprozesses eingeführte Art. 48 erlaubt überdies ausdrücklich gegenseitige Maßnahmen gegen Länder, deren Ausfuhrkontrollmaßnahmen „die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen der Volksrepublik China gefährden“.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Handel mit Embargoländern

Embargos sind Wirtschaftssanktionen, die oftmals als politisches Druckmittel gegen Personen, Gruppierungen oder Staaten eingesetzt werden. Durch die Verhängung von Embargomaßnahmen können Unternehmen in den Fokus der Exportkontrolle geraten, auch wenn sie keine kritischen Güter wie Dual-Use-Güter oder Rüstungsgüter exportieren.
Embargos schließen jedoch den Handel mit und technische Unterstützung von betroffenen Ländern nicht aus. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern oder Strafen geahndet, sodass eine fachkundige Einzelfallprüfung im Handel mit Embargos unerlässlich ist. Durch diese Veranstaltung erhalten Sie die Grundlagen für den rechtssicheren Handel mit Embargoländer.

Sanktionslistenprüfung

Durch die Embargoregelungen der EU werden gegen bestimmte Personen und Organisationen Finanzsanktionen verhängt. Diese verbieten es,
den gelisteten Personen und Organisationen Vermögenswerte jeglicher Art zukommen zu lassen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben stehen den Unternehmen Sanktionslisten zur Verfügung, die von den Unternehmen eigenverantwortlich geprüft werden. Ein Verstoß gegen die Sanktionslisten kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Durch diese Veranstaltung erhalten Sie eine Übersicht über die zu prüfenden Sanktionslisten der EU und lernen Ihr Wissen im täglichen Berufsleben optimal anzuwenden.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar (vorzugsweise über den Browser Google Chrome). Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Grundlagen der Exportkontrolle

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training erhalten Sie fundiertes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

Spezialwebinar Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör

Das Einreihen von Waren in den Zolltarif ist DIE Basis für alle Zollanmeldungen. Eine falsche Zolltarifnummer führt zu falschen zollrechtlichen Maßnahmen (Zollsätze, Kontingente, Ursprungsregeln u.a.) und in der Praxis regelmäßig zu einer Nichtannahme Ihrer Zollanmeldung. Auf Grund der großen Bedeutung der Codenummer werden falsche Warennummern durch die Zollbehörden als Kernpflichtverletzungen besonders hart sanktioniert.
Jedes Jahr wird das Harmonisierte System auf einen aktuellen Stand gebracht. Daher müssen alle Unternehmen fortlaufend ihre in den Stammdaten hinterlegten Warentarifnummern überprüfen und ggf. Neueinreihungen vornehmen.
Gerade die Einreihung von Teilen und Zubehör stellt dabei für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. In diesem Webinar wird die Einreihung von Waren in den Zolltarif systematisch, grundlegend, intensiv und konsequent praxisorientiert trainiert. Dabei wird auf die Besonderheiten eingegangen, die das Einreihen von Teilen und Zubehör mit sich bringt.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Webinar: Suchmaschinenmarketing für Sachverständige (Modul 3)

Für Sachverständige ist eine Präsenz in den digitalen Medien unentbehrlich. Die Informationsrecherche erfolgt heute fast ausschließlich über das Internet.
In den letzten 12 Monaten wurden die Begriffe „Bausachverständiger“ und „Kfz-Gutachten“ jeweils über 120.000-mal deutschlandweit über Google recherchiert.
In unserer Webinar-Reihe „Online-Marketing für Sachverständige“ informiert der Referent Kim Weinand — Autor des gleichnamigen Buches, EDV-Sachverständiger sowie Online-Marketing-Manager — über die wichtigsten Möglichkeiten der Internetwerbung für Sachverständige und über die wesentlichen Aspekte, die es bei der Website-Erstellung zu berücksichtigen gilt.

Die Webinar-Reihe gliedert sich in drei Module, die sich jeweils einem Themenschwerpunkt widmen.
Alle drei Module sind jeweils separat oder zusammen als Kompaktangebot buchbar.

**MODUL 3: Suchmaschinenmarketing für Sachverständige**

**Wann:** 30.11.2022 | 10:00 – 11:30 Uhr
**Wer:** Sachverständige und alle Interessierten
**Was:** Suchmaschinenmarketing und Suchmaschinenoptimierung (Begriffsdefinition und Abgrenzung), SEO (organische Listung in den Suchergebnissen), SEA (bezahlte Werbeanzeigen bei Google & Co.), Tools (Internetanwendungen zur Unterstützung Ihrer Werbetätigkeit – Beispielsweise „Google Search-Console“, „Google Ads“, „Google Analytics“)

**Preis: € 99,- zzgl. MwSt.** (Kompaktpreis für alle drei Module: € 249,- zzgl. MwSt.)

**WEITERE MODULE DER REIHE**

[Modul 1 – Online-Marketing für Sachverständige – Online Marketing Basics](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-online-marketing-basics-modul-1-was-ist-onlinemarketing-was-kann-online-marketing-fur-sachverstandige-leisten/)

[Modul 2: Online-Marketing für Sachverständige – Website Erstellung](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-online-marketing-basics-modul-2-website-erstellung-fur-sachverstandige/

[Alle Module (1-3) Online-Marketing für Sachverständige](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-online-marketing-fur-sachverstandige/)

Technische Vorraussetzungen für Zoom finden Sie unten unter Hinweise.

Webinar: Online-Marketing Basics (Modul 2) Website-Erstellung für Sachverständige

Für Sachverständige ist eine Präsenz in den digitalen Medien unentbehrlich. Die Informationsrecherche erfolgt heute fast ausschließlich über das Internet.
In den letzten 12 Monaten wurden die Begriffe „Bausachverständiger“ und „Kfz-Gutachten“ jeweils über 120.000-mal deutschlandweit über Google recherchiert.
In unserer Webinar-Reihe „Online-Marketing für Sachverständige“ informiert der Referent Kim Weinand — Autor des gleichnamigen Buches, EDV-Sachverständiger sowie Online-Marketing-Manager — über die wichtigsten Möglichkeiten der Internetwerbung für Sachverständige und über die wesentlichen Aspekte, die es bei der Website-Erstellung zu berücksichtigen gilt.

Die Webinar-Reihe gliedert sich in drei Module, die sich jeweils einem Themenschwerpunkt widmen.
Alle drei Module sind jeweils separat oder zusammen als Kompaktangebot buchbar.

**MODUL 2: Website-Erstellung für Sachverständige**

**Wann:** 23.11.2022 , 09:00 – 10:30 Uhr
**Wer:** Sachverständige und alle Interessierten
**Was:** Nutzungsverhalten der Internetnutzer (mobile first), Usability (Mehrwert für Besucher ist mehr wert für den Geschäftserfolg), Findability (suchen und gefunden werden), Webanalyse (die wichtigsten Werte im Überblick), Websitesysteme und Tools (ein kurzer Überblick)

**Preis: € 99,- zzgl. MwSt.** (Kompaktpreis für alle drei Module: € 249,- zzgl. MwSt.)

**WEITERE MODULE DER REIHE**

[Alle Module (1-3) Online-Marketing für Sachverständige](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-online-marketing-fur-sachverstandige/)

[Modul 1 – Online-Marketing für Sachverständige – Online Marketing Basics](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-online-marketing-basics-modul-1-was-ist-onlinemarketing-was-kann-online-marketing-fur-sachverstandige-leisten/)

[Modul 3 – Online-Marketing für Sachverständige – Suchmaschinenmarketing](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-suchmaschinenmarketing-fur-sachverstandige-modul-3/)

Technische Vorraussetzungen für Zoom finden Sie unten unter Hinweise.

Webinar: Online-Marketing Basics (Modul 1): Was ist Onlinemarketing? Was kann Online-Marketing für Sachverständige leisten?

Für Sachverständige ist eine Präsenz in den digitalen Medien unentbehrlich. Die Informationsrecherche erfolgt heute fast ausschließlich über das Internet.
In den letzten 12 Monaten wurden die Begriffe „Bausachverständiger“ und „Kfz-Gutachten“ jeweils über 120.000-mal deutschlandweit über Google recherchiert.
In unserer Webinar-Reihe „Online-Marketing für Sachverständige“ informiert der Referent Kim Weinand — Autor des gleichnamigen Buches, EDV-Sachverständiger sowie Online-Marketing-Manager — über die wichtigsten Möglichkeiten der Internetwerbung für Sachverständige und über die wesentlichen Aspekte, die es bei der Website-Erstellung zu berücksichtigen gilt.

Die Webinar-Reihe gliedert sich in drei Module, die sich jeweils einem Themenschwerpunkt widmen.
Alle drei Module sind jeweils separat oder zusammen als Kompaktangebot buchbar.

**MODUL 1: Online-Marketing Basics: Was ist Onlinemarketing? Was kann Online-Marketing für Sachverständige leisten?**

**Wann:** 16.11.2022, 09:00 – 10:30 Uhr
**Wer:** Sachverständige und alle Interessierten
**Was:** Internetnutzung (Nutzungs- und Surfverhalten der Deutschen), Zielgruppenansprache (Targeting), die wichtigsten Kanäle, Webanalyse & -auswertung

**Preis: € 99,- zzgl. MwSt.** (Kompaktpreis für alle drei Module: € 249,- zzgl. MwSt.)

**WEITERE MODULE DER REIHE**

**Sie möchten nur einzelne Module der Reihe buchen?**

[Alle Module (1-3) Online-Marketing für Sachverständige](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-online-marketing-fur-sachverstandige/)

[Modul 2: Online-Marketing für Sachverständige – Website Erstellung](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-online-marketing-basics-modul-2-website-erstellung-fur-sachverstandige/

[Modul 3 – Online-Marketing für Sachverständige – Suchmaschinenmarketing](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-suchmaschinenmarketing-fur-sachverstandige-modul-3/)

Technische Vorraussetzungen für Zoom finden Sie unten unter Hinweise.