Im Bereich Exportkontrolle ist das oberste Ziel Verstöße und Zuwiderhandlungen zu vermeiden. Diese führen nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern oder gar Freiheitsstrafen, sondern auch zu Imageschäden durch negative Pressemitteilungen. Zudem droht der Verlust von zollrechtlichen Vereinfachungen, welche für eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Außenwirtschaftsgeschäfts unabdingbar sind.
Auf qualifiziertes und kompetentes Personal in diesem Bereich können Sie somit nicht verzichten. Es genügt aber nicht, die Mitarbeiter einmalig intensiv auszubilden, vielmehr muss der Ausfuhrverantwortliche sicherstellen, dass das eingesetzte Fachpersonal regelmäßig geschult wird. Erschwerend kommt hinzu, dass das Außenwirtschaftsrecht ein schnelllebiger Themenbereich ist.
Wir bieten daher exklusiv für unsere Exportkontrollfachwirte/innen (brav)® die erstklassige Möglichkeit sich im Rahmen des Exklusiv-Update-Forums über die relevanten Änderungen im Bereich des Außenwirtschaftsrechts zu informieren. Zudem werden hier die wichtigsten Neuerungen im Zollrecht erläutert. Profitieren Sie auch von dem Austausch mit anderen fachkundigen Teilnehmern sowie unseren Referenten.
Sie können das Teilnahmezertifikat im Rahmen der Nachweispflichten gegenüber dem BAFA und der Zollverwaltung nutzen.
Schlagwort-Archive: 22
Exklusiv-Update für Zollfachwirte (brav)®
Die Reguvis Akademie bildet Fach- und Führungskräfte für das Zollmanagement und die operative Zollabwicklung in der Wirtschaft mit verschieden längerfristigen Programmen aus. Die umfassenden und konsequent auf praktische Abwicklung ausgelegten Lerninhalte müssen jedoch stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Daher bieten wir mehrmals jährlich dieses Exklusiv-Forum an. Hier werden die Lerninhalte des Zollfachwirte/innen-Programms im Einzelnen mit allen rechtlichen und verwaltungspraktischen Änderungen vorgestellt, erläutert und analysiert. Damit erhalten die Teilnehmer/innen ein umfassendes Update zu allen Bereichen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielsfällen und Übungen in die Praxis transferiert. Der jährliche Besuch dieses Update-Forums sorgt für immer aktuelles Wissen und ist daher auch gegenüber der Zollbehörde ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von Zollkompetenz im Unternehmen
**Hotel**
Sie können in unmittelbarer Nähe unseres Veranstaltungszentrums Hotelzimmer buchen.
Gerne senden wir Ihnen mit der Seminarbestätigung eine Übersicht über Partnerhotel in der direkten Umgebung.
**Organisation/Erwartungen an die Teilnehmer**
Wir bauen zunehmend elektronische Medien und online verfügbare Quellen in unseren Seminaren ein. Bitte bringen Sie daher nach Möglichkeit einen internetfähigen Laptop mit zum Seminar. Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum –ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.
**In der Seminargebühr sind enthalten:**
+ Umfangreiche Seminarunterlagen in Print- sowie in Onlineversion
+ Teilnahmezertifikat
+ Seminarverpflegung (Getränke, Mittagessen, Obst und weitere Pausenverpflegung)
**Ansprechpartner und Beratung**
Sollten Sie Rückfragen zu dem Seminar haben oder sich nicht sicher sein, ob das Seminar für Sie passend ist, sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0421 98 99 29-0, oder per Mail an veranstaltungen@reguvis.de
AW-Next Fernlehrgang Manager/in Zoll
Der AW NEXT-Fernlehrgang Manager(in) Zoll bietet Ihnen die Möglichkeit sich im Büro, zuhause oder unterwegs, neben der beruflichen Tätigkeit sicheres Fachwissen für die praktische Zollabwicklung anzueignen. Dabei können Sie selbstbestimmt entscheiden, wann Sie lernen und die Weiterbildung flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihren persönlichen Lebensstil anpassen. Zudem vermeiden Sie Ausfallzeiten im Unternehmen und sparen unnötige Reisekosten.
Mit einem umfangreichen Fachbuch, einem Web Based-Training (WBT) und zehn Lehrbriefen mit praktischen Übungsaufgaben vermitteln wir Ihnen die Hintergründe, Praxis und Zusammenhänge der täglichen Zollabwicklung. Durch die Kombination der verschiedenen Medien werden komplexe Themen mit anschaulichen Praxisbeispielen spielerisch erlernt.
Die Lehrbriefe stellen wir Ihnen zum Download online bereit. Auf Wunsch senden wir diese auch gern per Post zu Ihnen nach Hause. Die Lehrbriefe werden pro Thema wöchentlich bzw. alle zwei Wochen ausgegeben. Die Übungsaufgaben können Sie nach Bearbeitung gern an uns zur Korrektur senden.
Ergänzend zum Lehrbuch, dem WBT und den Lehrbriefen bieten wir Ihnen zu festen Terminen „Sprechstunden“ bei unseren Dozenten an. Dort können Sie Ihre Fragen zu den Lehrinhalten stellen. Außerdem werden Ihnen Lernvideos zur Verfügung gestellt, die ausgewählte Themenbereiche wiederholen oder vertiefen.
Die Teilnehmer erhalten nach der bestandenen Abschlussprüfung ein Teilnahmezertifikat, welches Ihnen als qualifizierter Nachweis gegenüber den Behörden, wie beispielsweise der Zollverwaltung, dient.
Einreihung von Waren in den EZT – Aufbauworkshop
Das Einreihen von Waren in den Elektronischen Zolltarif ist DIE Basis für alle Zollanmeldungen. Ist die Einreihung falsch, ist auch der gesamte Rest der Zollanmeldung unrichtig, da die falschen zollrechtlichen Maßnahmen (Zollsätze, Kontingente, Ursprungsregeln u.a.) angewendet werden. Falsche Warennummern werden daher durch die Zollbehörden als Kernpflichtverletzungen besonders hart sanktioniert.
In diesem Seminar wird die Einreihung von Waren in den Zolltarif systematisch, grundlegend, intensiv und konsequent praxisorientiert trainiert.
Der Aufbauworkshop vertieft dabei einzelne Problemkreise des Grundlagenkurses und erarbeitet die Lösungen von schwierigen Fällen, die erfahrungsgemäß in der Praxis häufig falsch angemeldet werden. Der Kurs geht auf die immer wieder auftauchenden Problemfelder der Tagespraxis ein und führt systematisch an die richtige Lösung heran. Die Teilnehmer/innen werden dabei zu Beginn des Seminars eingeladen, die Schwerpunkte zur nachfolgenden Themenauswahl (zeitlich und inhaltlich) selbst mitzubestimmen.
**Organisatorisches**
Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.
**In der Seminargebühr enthalten**
In der Seminargebühr sind enthalten:
– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)
Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).
Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.
Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.
Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.
###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen
###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
02.06.2022 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
12.09.2022 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 124,00 €**; Normalpreis 149,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)
###Technische Vorraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung ZOOM. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre E-Mail-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer/innen im Webinar sichtbar.
Hybrid – IHK – Zertifikatslehrgang – Einführung in das Energie und Stromsteuerrecht
Der Hybrid-Lehrgang befasst sich mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Energiesteuergesetz, dem Stromsteuergesetz und den bis zum 31. Juli 2021 erfolgten einschlägigen Gesetzes- und Verordnungsänderungen. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden – soweit bekannt – auch die geplanten Rechtsänderungen des Jahres 2022 vorgestellt. Das Seminar gliedert sich in sieben Themenbereiche. Wie der Name schon sagt, dient es der Einführung in das Energie- und Stromsteuerrecht beziehungsweise der Aktualisierung und Konsolidierung bereits vorhandenen Basiswissens.
Der erste Themenschwerpunkt liegt auf den allgemeinen Bestimmungen des Energiesteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstände, Steuertarife, begünstigte und sonstige begünstigte Anlagen definiert.
Der zweite umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den Bestimmungen für Energieerzeugnisse außer Kohle und Erdgas. Er untergliedert sich in die Bereiche Steueraussetzung, Verbringen und Einfuhr von Energieerzeugnissen des freien Verkehrs, Freier Verkehr in sonstigen Fällen und in Steuerbefreiungen.
Der dritte große Komplex behandelt die Regelungen für Kohle und zeigt auf, dass in diesem Spezialbereich sowohl andere Begriffsdefinitionen als auch andere energiesteuerliche Bestimmungen gelten als im zuvor beschriebenen zweiten Themenblock.
Schwerpunkt vier befasst sich intensiv mit den Regelungen für Erdgas, die ebenfalls von den „üblichen“ Bestimmungen für Energieerzeugnisse abweichen.
Der fünfte umfangreiche Themenschwerpunkt befasst sich zunächst mit den allgemeinen Steuerentlastungen der §§ 46 bis 49 EnergieStG und den jeweils einschlägigen Regelungen der Energiesteuer-Durchführungsverordnung. Danach folgt die Beschäftigung mit den Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren nach § 51 EnergieStG und für die Schiff- und Luftfahrt nach § 52 EnergieStG. Weiterhin umfasst er die Anwen-dung des Energiesteuergesetzes und der Energiesteuer-Durchführungsverordnung im Rahmen der Stromerzeugung und der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) nach den §§ 53 und 53a EnergieStG. Danach werden die Steuerentlastungen für Unternehmen nach § 54 EnergieStG und für Unternehmen in Sonderfällen nach § 55 EnergieStG (so genannter „Spitzenausgleich“) vorgestellt. Zum guten Schluss lernen die Teilnehmer die Steuerentlastungsmöglichkeiten für den Öffentlichen Personennahverkehr nach § 56 EnergieStG, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach § 57 EnergieStG, für Diplomaten-kraftstoff nach § 59 und beim Zahlungsausfall nach § 60 EnergieStG kennen.
Der sechste Themenschwerpunkt liegt auf den Bestimmungen des Stromsteuerrechts. Hier werden Grundlagenwissen vermittelt und Begriffe wie z. B. Steuergegenstand, Produzierendes Gewerbe, Steuertarif, Steuerentstehung und Steuerbefreiung definiert. Im Rahmen der Ausführungen zum Stromsteuerrecht sollen auch die Neuregelungen zur Steuerbefreiung für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien und für die Stromerzeugung in kleinen Stromerzeugungsanlagen zur Sprache kommen.
Der siebte und letzte Themenschwerpunkt setzt sich einerseits mit den seit dem 1. Juli 2016 zu erfüllenden EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten und der hierzu erlassenen nationalen Verordnung zur Umsetzung dieser Pflichten (EnSTransV) auseinander. Zum anderen beschäftigt er sich mit einem durchaus brisanten Thema. Die Inanspruchnahme oder Beantragung energie- und stromsteuerlicher Beihilfen ist zum einen für diejenigen Unternehmen nicht zulässig, die zu einer Rückzahlung von Beihilfen auf Grund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt verpflichtet worden sind und dieser Rückzahlungsanforderung nicht nachgekommen sind. Daneben gilt dieses Gebot auch für Unternehmen in Schwierigkeiten. Einschlägig sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2018 geltenden §§ 3b EnergieStG und 2a StromStG. Staatliche Beihilfen finden sich in den §§ 3, 3a, 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 53a, 54, 55, 56 und 57 EnergieStG sowie den §§ 9 Absatz 1 Nummer 1 und 3, Absatz 2, Absatz 3, 9b und 10 StromStG. Darüber hinaus befassen wir uns auch mit den beihilferechtlichen Erleichterungen seitens der EU-KOM und des nationalen Gesetzgebers zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
**Besonderer Hinweis bezüglich der Corona-Pandemie**
Nach bislang 13 Präsenz- und Onlinelehrgängen findet unser 2022er Zertifizierungslehrgang aufgrund der Corona-Pandemie erstmalig als Hybrid-Schulung statt. So können Sie unbesorgt in Ihrem Homeoffice an der Veranstaltung teilnehmen oder in Präsenz in unserem Campus der Reguvis Akademie in Köln. Hier werden selbstverständlich alle notwendigen Hygienemaßnahmen sicher ausgeführt. Die Abschlussprüfung wird aus-schließlich in Präsenzform in unserem Campus in Köln absolviert.
**Anmerkung zur Unterrichtsgestaltung und Gliederung der Lerneinheiten**
Alle im Programm genannten Themen werden im Laufe des Zertifizierungslehrgangs angesprochen. Dabei bilden sich erfahrungsgemäß Schwerpunkte heraus. Zum einen sind dies Inhalte, die von Ihren Referenten als besonders wichtig angesehen werden. Zum anderen gehen wir auch so weit als möglich auf Ihre Wünsche ein. Diese ergeben sich hauptsächlich aus den Besonderheiten Ihres Unternehmens (z. B. Hersteller, Verwender oder Logistiker von Energieerzeugnissen). Insoweit stellt das Ihnen vorliegende Programm lediglich einen Gesamtüberblick dar.
**Warum dieser Lehrgang für Sie wichtig ist**
Das moderne Energie- und Stromsteuerrecht ist so komplex, dass es nicht mehr genügt, sich Wissen durch „Einlesen“ in die Thematik zu verschaffen. Hinreichende Kenntnisse der Systematik von Energie- und Stromsteuergesetz, Energie- und Stromsteuer-Durchführungsverordnung, Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpaEfV), Verordnung zur Umsetzung der EU-Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten (EnSTransV), einschlägigem EU-Beihilferecht und den jeweiligen Erlassen, Dienstvorschriften und Verfügungen der Generalzolldirektion sind Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen Umgang mit diesen Rechtsmaterien im betrieblichen Alltag.
**In der Lehrgangsgebühr sind enthalten:**
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen in gedruckter Form und/oder als PDF
+ Teilnahmebescheinigung
+ Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor
Neuinfizierung mit dem Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW) (Getränke, Mittagessen und weitere
Pausenverpflegung)
+ Bei Bestehen des IHK Tests, erhalten Sie von der IHK Köln ein IHK Zertifikat
**Organisatorisches**
**Für die Online-Teilnehmer:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
**Ihr Referenten-Team**
Die Referenten sind seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht aktiv und berichten sowohl über die Entstehung und Fortentwicklung als auch die Umsetzung dieses umfänglichen und spannenden Rechtsgebietes.
BAFA-Antragsverfahren
Der schwierigste Schritt im Bereich der Exportkontrolle ist getan, wenn Sie die Genehmigungspflicht für Ihre Güter identifiziert haben. Hier lernen Sie, welche Genehmigungen Sie nutzen können und wie Sie diese konkret beantragen. Auch für den Fall, dass Sie sich nicht sicher sind, ob eine Genehmigungspflicht besteht, lernen Sie hier die passenden Hilfsmittel kennen. Die Praxisbeispiele helfen Ihnen bei der effizienten späteren Umsetzung im eigenen Arbeitsleben.
(Re-)Exportkontrollrecht China
Zum 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkontrollgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz bietet eine breitere Basis für Exportkontrollen sensitiver Güter aus China. Das müssen nicht ausschließlich sog. “Dual-Use-Güter” und/oder Militärgüter sein. Vielmehr können ausdrücklich auch andere Güter, Technologien, Dienstleistungen und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen kontrolliert werden. Überdies können auf Basis dieses Gesetzes auch (Re-)Exportkontrollen für chinesische Güter außerhalb Chinas etabliert werden.
Es zeichnen sich damit in China ähnliche Entwicklungen ab, wie in den aufkommenden zusätzlichen (Re-)Exportkontrollen der US-Amerikaner für sogenannte “emerging/foundational technologies”. In Bezug zu den auch weiterhin zu erwartenden protektionistischen US-Maßnahmen (Stichwort: Huawei) steht auch die neue chinesische Sanktionsliste, die “Unreliable Entity List”. Der erst zu Ende des Gesetzgebungsprozesses eingeführte Art. 48 erlaubt überdies ausdrücklich gegenseitige Maßnahmen gegen Länder, deren Ausfuhrkontrollmaßnahmen „die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen der Volksrepublik China gefährden“.
**Organisatorisches**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.
Handel mit Embargoländern
Embargos sind Wirtschaftssanktionen, die oftmals als politisches Druckmittel gegen Personen, Gruppierungen oder Staaten eingesetzt werden. Durch die Verhängung von Embargomaßnahmen können Unternehmen in den Fokus der Exportkontrolle geraten, auch wenn sie keine kritischen Güter wie Dual-Use-Güter oder Rüstungsgüter exportieren.
Embargos schließen jedoch den Handel mit und technische Unterstützung von betroffenen Ländern nicht aus. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern oder Strafen geahndet, sodass eine fachkundige Einzelfallprüfung im Handel mit Embargos unerlässlich ist. Durch diese Veranstaltung erhalten Sie die Grundlagen für den rechtssicheren Handel mit Embargoländer.
Sanktionslistenprüfung
Durch die Embargoregelungen der EU werden gegen bestimmte Personen und Organisationen Finanzsanktionen verhängt. Diese verbieten es,
den gelisteten Personen und Organisationen Vermögenswerte jeglicher Art zukommen zu lassen. Zur Einhaltung dieser Vorgaben stehen den Unternehmen Sanktionslisten zur Verfügung, die von den Unternehmen eigenverantwortlich geprüft werden. Ein Verstoß gegen die Sanktionslisten kann erhebliche strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Durch diese Veranstaltung erhalten Sie eine Übersicht über die zu prüfenden Sanktionslisten der EU und lernen Ihr Wissen im täglichen Berufsleben optimal anzuwenden.
**Organisatorisches**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar (vorzugsweise über den Browser Google Chrome). Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.
**In der Webinargebühr ist enthalten:**
+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen