Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggebern benötigt; hier geht es insbesondere um **Architekten- und Ingenieurleistungen** zur Realisierung von **Bauvorhaben der öffentlichen Hand**. Da der einschlägige **EU-Schwellenwert** bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für **Planungsleistungen** ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen.
###Vergabe- und vertragsrechtliche Aspekte beachten
Welche Vorgehensweise gilt es bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen mit einem Honorarvolumen unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts zu berücksichtigen? In unserer Veranstaltung gehen die Referierenden auf die **vergabe- und vertragsrechtlichen Aspekte** bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ein und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur **rechtssicheren Ausgestaltung des Verfahrens** unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts.
Der **BtPrax-Tag 2024** widmet sich dem Thema **„Chancen und Grenzen“ im Betreuungsrecht**. Als Expertin bzw. Experte in diesem Bereich stehen Sie vor der Aufgabe, rechtliche Anforderungen praxisnah umzusetzen. Sie kennen sicherlich Situationen, in denen Recht und Praxis zunächst nicht harmonierten und **individuelle Lösungen** für betreute Personen gefunden werden mussten.
Die Online-Fachtagung bietet nicht nur aktuelle Beiträge, sondern auch reale Geschichten. Erfolgreiche **Best Practice** Beispiele werden präsentiert, um mögliche Ansätze für rechtliche, institutionelle, gesundheitliche, kulturelle und ethische Aspekte zu diskutieren.
###Neu in 2024: Austauschforum BtPrax nachgefragt – Ihre Fragen beantwortet
Der Vortag lädt Sie ein, Einblicke zu erhalten, Fragen zu stellen und in den **interdisziplinären Austausch** zu gehen. Es erwarten Sie ein Impulsvortrag und eine Podiumsdiskussion zu konkreten Thesen mit Teilnehmenden aus allen Bereichen im Betreuungsrecht. Ob mit einer Rechtspflegerin, einem Betreuungsrichter, einem Vertreter aus dem Betreuungsverein oder einer Betreuungsbehörde oder einer Betreuten selbst – Sie haben die Gelegenheit, in kleinen Gruppen online das Gespräch mit einer Expertin/einem Experten aus dem jeweiligen Betreuungsbereich zu vertiefen. Das Ziel ist, die **Zusammenarbeit zugunsten der betreuten Personen zu stärken**.
Wenn Sie bisher die Zollabfertigung erledigt haben, ohne genau zu wissen, wieso, weshalb, warum Förmlichkeiten und Formulare abzugeben sind, sind Sie hier genau richtig! Der Grundlagenkurs Zoll bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für Ihre Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen.
###Compliance und Kostenoptimierung – kein Widerspruch
Mit den notwendigen Fachkenntnissen sind Sie in der Lage Ihren internationalen Warenhandel nicht nur rechtskonform zu gestalten, sondern auch schnell und ohne unnötigen Kosten. Durch Ihr erworbenes Wissen steigt auch Ihre Fähigkeit, Probleme effizient zu lösen.
Sie erlernen in unserer zweitägigen Veranstaltung „Zoll für Newcomer“, wie Sie Ihre Importe und Exporte zollrechtlich abwickeln, auf welche Details Sie achten sollten und wie die verschiedenen Rechtsgebiete miteinander verknüpft sind.
Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.
###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen
Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.
Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.
In unserer Veranstaltung lernen Sie, wie Sie schnell und rechtssicher die Maßnahmen recherchieren und so rechtzeitig die notwendigen Prüfungen durchführen und fehlende Informationen einholen können.
Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden. Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften zusammen. Im Rahmen eines „Best Practice“-Austausch erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und was sich bewährt hat.
Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.
Als **Berufsbetreuer:in** kommen Sie im Bereich der Vermögenssorge bei Ihrer betreuten Person häufig mit den Themen **„Schulden und Insolvenz“** in Berührung. Da Vollstreckungsmaßnahmen durch Gerichtsvollzieher häufig ergebnislos verlaufen, versuchen Gläubiger:innen, den Lohn oder das Zahlungskonto zu pfänden bzw. „leerzuräumen“.
###Als Berufsbetreuer:in mit Forderungen taktisch umgehen
In unserem sechsstündigen Webinar erlangen Sie die erforderlichen Kenntnisse, um die Bedeutung eines vollstreckungsrechtlichen Zugriffs **richtig einschätzen** und gegebenenfalls **abwehren** zu können. Des Weiteren erhalten Sie Tipps zur **Schuldenregulierung** und dem Umgang mit Pfändung bei Erhalt von Sozialleistungen.
Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).
Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.
Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.
Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.
###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen
###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
21.09.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
**Vorzugspreis für Abonnierende (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 139,00 €**; Normalpreis 159,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)
Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen Ihnen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden.
#### Auch versteckte Fälle im Griff haben
Sie wissen bereits um die zentrale Bedeutung der Exportkontrolle im Außenhandel und besitzen Grundlagenwissen in diesem Bereich. Sie möchten nun Ihre Kenntnisse vertiefen, um **komplexere Fälle zu erkennen und rechtssicher zu lösen**. Größere Schwierigkeiten bringen Ihnen u.a. die Bereiche Technologietransfer und Brokering (Vermittlungsgeschäfte), die beide keinen physischen Warenexport bei Ihnen voraussetzen.
Um Verstöße zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen **fachkundiges Personal**. Durch unsere Veranstaltung „Exportkontrolle für Spezialisten“ erhalten Sie besonderes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen. Sie erhalten ebenfalls Handlungsempfehlungen für den Fall eines Verstoßens.
Zudem geben wir Ihnen Einblicke in das extraterritoriale Re-Exportkontrollrecht der USA und der Kollision mit der EU-Boykott-Verordnung.
Lieferantenerklärungen werden häufig im innereuropäischen Handel verlangt – doch selten ist die Tragweite und Wichtigkeit in vollem Umfang bekannt. Vermeiden Sie finanzielle Risiken durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen und erlangen Sie Rechtssicherheit.
#### Bedeutung der Lieferantenerklärung
Die Lieferantenerklärung ist ein **offizieller Nachweis** über den präferenziellen Ursprung einer Ware. Die Erklärung stellen Sie **eigenverantwortlich** aus, eine Behörde ist nicht involviert. Doch die genauen Vorschriften oder Bedingungen, wann diese Erklärung ausgestellt werden kann, sind in der Praxis selten im Detail bekannt. Auch die Folgen einer falsch ausgestellten Lieferantenerklärung können meist nicht abgeschätzt werden und es kann im Nachhinein zu hohen finanziellen Forderungen der Kunden kommen.
#### Rechtssicheres Ausstellen der Lieferantenerklärung
In unserer Veranstaltung „Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –„ lernen Sie, welche Bedeutung die Lieferantenerklärung hat, welche Vorteile die Ausstellung oder der Erhalt einer Lieferantenerklärung haben, und wie sie den präferenziellen Ursprung sicher ermitteln.
Lieferantenerklärungen für eingekaufte Vormaterialien sind genauso zu prüfen, wie die Angaben, die Sie auf Ihren Lieferantenerklärungen an die Geschäftspartner abgeben. Wie Sie bei der Prüfung eingehender LE/LLE vorgehen und welche Pflichten Sie hier beachten müssen, wird hier ebenso thematisiert.