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Hilfe! Ich bin verantwortlich für Zoll/Exportkontrolle

###Stärken Sie Ihre Position als Zoll-/Exportkontrollbeauftragte:r

„Zoll? Mach du das mal eben mit, das ist doch nicht viel.“ – „Die Ware muss raus, mir ist doch egal, was der Zoll sagt.“ – „Wir liefern doch keine Waffen, wir brauchen keine Exportkontrolle.“ – „Dass du von der Exportkontrolle auch immer nein sagen musst oder alles ausbremsen, dich frag ich gar nicht mehr.“

Der **Alltag** im Bereich Zoll und Exportkontrolle **ist oft geprägt** von verständnislosen Kolleginnen/Kollegen und Vorgesetzten, **von Widerstand und Druck**, von unzureichender Organisation und nicht optimierten Abläufen. Und auch die Behörden melden ihre Ansprüche an und üben Druck aus.

**Aus „Arbeiten“ wird schnell „Überleben“** und irgendwie durch den Tag kommen – eine unangenehme Situation für Sie als Zoll- oder Exportkontrollverantwortliche:r. Doch auch für das Unternehmen eine **schlechte Ausgangsposition für eine rechtssichere, effiziente und kostenoptimierte Abwicklung** von Zoll und Exportkontrolle.

###Werden Sie tragende Kraft in Ihrem Unternehmen

In unserer Veranstaltung mit **Workshop-Charakter** lernen und erarbeiten Sie sich zusammen mit den anderen Teilnehmenden in vertraulicher Umgebung und unter Anleitung unserer Referierenden die **Aufgaben von Zoll- oder Exportverantwortlichen** und wie Sie diese optimal im Unternehmen umsetzen. Ein weiterer Fokus liegt auf Ihrer **Stellung im Unternehmen** – was benötigen Sie, um Ihre Arbeit wirkungsvoll und rechtssicher zu erledigen. Abgerundet wird die Veranstaltung mit **Blick auf Sie selbst**: gute Kommunikation, Umgang mit Druck und Ihre Work-Life-Balance, um Ihre Arbeitskraft zu erhalten und ideal einzusetzen.

Basis Zolltarif

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

###Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen:
**„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

###Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

###Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.

BtPrax-Tag

Der **BtPrax-Tag 2024** widmet sich dem Thema **„Chancen und Grenzen“ im Betreuungsrecht**. Als Expertin bzw. Experte in diesem Bereich stehen Sie vor der Aufgabe, rechtliche Anforderungen praxisnah umzusetzen. Sie kennen sicherlich Situationen, in denen Recht und Praxis zunächst nicht harmonierten und **individuelle Lösungen** für betreute Personen gefunden werden mussten.

Die Online-Fachtagung bietet nicht nur aktuelle Beiträge, sondern auch reale Geschichten. Erfolgreiche **Best Practice** Beispiele werden präsentiert, um mögliche Ansätze für rechtliche, institutionelle, gesundheitliche, kulturelle und ethische Aspekte zu diskutieren.

###Neu in 2024: Austauschforum BtPrax nachgefragt – Ihre Fragen beantwortet

Der Vortag lädt Sie ein, Einblicke zu erhalten, Fragen zu stellen und in den **interdisziplinären Austausch** zu gehen. Es erwarten Sie ein Impulsvortrag und eine Podiumsdiskussion zu konkreten Thesen mit Teilnehmenden aus allen Bereichen im Betreuungsrecht. Ob mit einer Rechtspflegerin, einem Betreuungsrichter, einem Vertreter aus dem Betreuungsverein oder einer Betreuungsbehörde oder einer Betreuten selbst – Sie haben die Gelegenheit, in kleinen Gruppen online das Gespräch mit einer Expertin/einem Experten aus dem jeweiligen Betreuungsbereich zu vertiefen. Das Ziel ist, die **Zusammenarbeit zugunsten der betreuten Personen zu stärken**.

Zoll für Newcomer

Wenn Sie bisher die Zollabfertigung erledigt haben, ohne genau zu wissen, wieso, weshalb, warum Förmlichkeiten und Formulare abzugeben sind, sind Sie hier genau richtig! Der Grundlagenkurs Zoll bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für Ihre Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen.

###Compliance und Kostenoptimierung – kein Widerspruch
Mit den notwendigen Fachkenntnissen sind Sie in der Lage Ihren internationalen Warenhandel nicht nur rechtskonform zu gestalten, sondern auch schnell und ohne unnötigen Kosten. Durch Ihr erworbenes Wissen steigt auch Ihre Fähigkeit, Probleme effizient zu lösen.

Sie erlernen in unserer zweitägigen Veranstaltung „Zoll für Newcomer“, wie Sie Ihre Importe und Exporte zollrechtlich abwickeln, auf welche Details Sie achten sollten und wie die verschiedenen Rechtsgebiete miteinander verknüpft sind.

Ermittlung von zollrechtlichen Maßnahmen im EZT (Import + Export)

Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.

###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen

Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.

Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.

In unserer Veranstaltung lernen Sie, wie Sie schnell und rechtssicher die Maßnahmen recherchieren und so rechtzeitig die notwendigen Prüfungen durchführen und fehlende Informationen einholen können.

Best Practice: Lieferantenerklärungen

Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.

###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden. Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften zusammen. Im Rahmen eines „Best Practice“-Austausch erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und was sich bewährt hat.

Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.

Vermögenssorge: Kontenpfändung erfolgreich abwehren

Als **Berufsbetreuer:in** kommen Sie im Bereich der Vermögenssorge bei Ihrer betreuten Person häufig mit den Themen **„Schulden und Insolvenz“** in Berührung. Da Vollstreckungsmaßnahmen durch Gerichtsvollzieher häufig ergebnislos verlaufen, versuchen Gläubiger:innen, den Lohn oder das Zahlungskonto zu pfänden bzw. „leerzuräumen“.

###Als Berufsbetreuer:in mit Forderungen taktisch umgehen

In unserem sechsstündigen Webinar erlangen Sie die erforderlichen Kenntnisse, um die Bedeutung eines vollstreckungsrechtlichen Zugriffs **richtig einschätzen** und gegebenenfalls **abwehren** zu können. Des Weiteren erhalten Sie Tipps zur **Schuldenregulierung** und dem Umgang mit Pfändung bei Erhalt von Sozialleistungen.

Digitale Fachvorträge – Innovatives Aussteller- und Sponsorenprogramm im Rahmen des 4. Berliner VergabeKongress

Bereits vor dem 4. Berliner VergabeKongress am 04. Mai 2023 laden wir Sie zur Teilnahme an unserem innovativen Aussteller- und Sponsorenprogramm herzlich ein. In kostenfreien Webinaren erhalten Sie weitere Einblicke in spannende Vergabe Themen. Nutzen Sie den direkten Austausch und stellen Ihre Fragen. Eine Vielzahl digitaler Fachvorträge erwartet Sie!

###Vergaberecht und Interessenausgleich – forum vergabe e.V.
**21.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Nutzen Sie den Fachvortrag mit dem Geschäftsführer des forum vergabe e.V., Prof. Dr. Mark von Wietersheim und erfahren Sie, wie Sie sich als Auftraggeber attraktiv am Markt positionieren, die Perspektive der Unternehmen berücksichtigen und Ihr Netzwerk optimal nutzen können!

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###Subventionsberatung – DTAD GmbH
**22.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Kosten und Zinsen steigen. Projekte sind schwerer planbar, müssen dennoch finanziert werden.
Gleichzeitig werden 51 % der Fördermitteltöpfe in Deutschland nicht abgerufen. Denn viele wissen nicht, welche Vorhaben förderfähig sind.
Ihnen geht es auch so? Dann erhalten Sie im kostenfreien Vortrag der DTAD GmbH in Kooperation mit der Buse GmbH einen 360 Grad Blick über nicht rückzahlbare Subventionsmöglichkeiten für zukünftige und vergangene Projekte!

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###E-Vergabe mit DTVP – Deutsches Vergabeportal GmbH
**23.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Sie möchten mehr über das Angebot von DTVP erfahren?
Im Zuge des Vortrags stellen wir Ihnen das Deutsche Vergabeportal vor und geben einen kurzen Überblick, wie Vergabeverfahren unkompliziert abgewickelt werden und die Kommunikation mit den teilnehmenden Unternehmen abläuft.

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###Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – Anwendung und Umsetzung – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
**24.04.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Auftraggeber haben bis zum 31.12.2025 bestimmte saubere Mindestziele bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen und verkehrsrelevanten Dienstleistungen zu erreichen. Viel Zeit bleibt nicht!

Sie möchten mehr zum Anwendungsbereich und zur Anwendung des Gesetzes erfahren? Rechtsanwalt Frederic Delcuvé (Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte) wird die wichtigsten Fragestellungen

+ Was sind saubere Straßenfahrzeuge?
+ Wer muss das Gesetz beachten?
+ Auf welche Beschaffungen ist das Gesetz anzuwenden?
+ Wie werden die Mindestziele berechnet?
+ Wie erfolgt die Umsetzung im Vergabeverfahren?

beleuchten und mit Ihnen diskutieren. Sie sind herzlichst eingeladen, sich mit Fragestellungen und Hinweisen aktiv zu beteiligen!

Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).

Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.

Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.

Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.

###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen

###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
21.09.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnierende (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 139,00 €**; Normalpreis 159,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Exportkontrolle für Spezialisten

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen Ihnen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden.

#### Auch versteckte Fälle im Griff haben

Sie wissen bereits um die zentrale Bedeutung der Exportkontrolle im Außenhandel und besitzen Grundlagenwissen in diesem Bereich. Sie möchten nun Ihre Kenntnisse vertiefen, um **komplexere Fälle zu erkennen und rechtssicher zu lösen**. Größere Schwierigkeiten bringen Ihnen u.a. die Bereiche Technologietransfer und Brokering (Vermittlungsgeschäfte), die beide keinen physischen Warenexport bei Ihnen voraussetzen.

Um Verstöße zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen **fachkundiges Personal**. Durch unsere Veranstaltung „Exportkontrolle für Spezialisten“ erhalten Sie besonderes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen. Sie erhalten ebenfalls Handlungsempfehlungen für den Fall eines Verstoßens.

Zudem geben wir Ihnen Einblicke in das extraterritoriale Re-Exportkontrollrecht der USA und der Kollision mit der EU-Boykott-Verordnung.