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Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 2 – Regressionsanalyse, Datenmodellierung, Bodenrichtwerte

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

**Termine:** 10.+11.05.2022 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 349,- € bzw. 299,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[** Webinar-Reihe: ImmowertV 2021: Für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 25.+26.04. / 10.+11.05. / 31.+01.06.2022 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 890,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 790,- € (zzg. MwSt.)

Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 1 – Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

**Termine:** 25.+26.04.2022 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 349,- € bzw. 299,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[**Webinar-Reihe: ImmowertV 2021: Für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 25.+26.04. / 10.+11.05. / 31.+01.06.2022 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 890,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 790,- € (zzg. MwSt.)

Webinar-Reihe: ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

**Termine:** 25.+26.04. / 10.+11.05. / 31.+01.06.2022 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**
Kompaktpreis – alle Module: 890,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 790,- € (zzg. MwSt.)
Einzelmodule (jeweils 2tägig): 349,- € bzw. 299,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen nur einzelne Module der Reihe buchen?**
[**Modul 1: Rechtsgrundlagen, Visualisierung, Statistik und Finanzmathematik**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-1-rechtsgrundlagen-visualisierung-statistik-und-finanzmathematik/)

[**Modul 2: Regressionsanalyse, Datenmodellierung, Bodenrichtwerte**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-2-regressionsanalyse-datenmodellierung-bodenrichtwerte/)

[**Modul 3: Ableitung und Veröffentlichung der wichtigsten Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/webinar-reihe-immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten-modul-1-rechtsgrundlagen-visualisierung-statistik-und-finanzmathematik/)

Webinarreihe: Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT

Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Novellierung der ImmoWertV

Mit der Novellierung soll erreicht werden, dass das Immobilienwertermittlungsrecht gleichsam aus einem Guss insgesamt neu gefasst wird. Dabei soll zum einen die erstrebte einheitlichere Anwendung der Grundsätze der Wertermittlung gewährleistet werden. Zum anderen soll die Übersichtlichkeit des Wertermittlungsrechts verbessert werden.

Die Erstellung der neuen ImmoWertV durch das BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) wurde intensiv mit den Verbänden und auch mit Einzelpersonen abgestimmt und teilweise auch sehr kontrovers erörtert.

Für weitergehende Hinweise, die keinen Regelungscharakter haben, aber zum Verständnis beitragen, werden voraussichtlich im kommenden Jahr Anwendungshinweise zur ImmoWertV beschlossen (ImmoWertA). Zurzeit liegt hierzu lediglich ein Entwurf vor.

Ziel des Seminars ist eine sehr kompakte synoptische Darstellung der für die Praxis notwendigen Änderungen um eine zeitnahe Umsetzung gewährleisten zu können. Dabei wird die Struktur des neuen Wertermittlungsrechts dargelegt und die neuen verbindlicheren Vorgaben herausgearbeitet. Wesentliche Diskussionspunkte werden erörtert und Hintergrundinformationen dargelegt (Grundsatz der Modellkonformität, objektspezifische Liegenschaftszinssätze/ Vergleichsfaktoren/ Sachwertfaktoren, Baukosten-Regionalfaktoren, Überarbeitungsbedarf der NHK 2010, Bestimmung der Restnutzungsdauer, Regelungen zu den grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen (insbesondere das Erbbaurecht) und vieles mehr).     

Die Webinar-Reihe vermittelt sehr kompakt das notwendige Fachwissen zur ImmoWertV. Die beiden Module bauen aufeinander auf und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt.

**Wann:** 24.+ 25.01.2022, 15:00 bis 16:30 Uhr
**Wer:** Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken jeder Ausbildungs- und Erfahrungsstufe
**Was:** Die Webinar-Reihe vermittelt kompakt das notwendige Fachwissen zu der Novellierung der ImmoWertV
**Preis:** 179,- € zzgl. MwSt. Normalpreis / 152,- € zzgl. MwSt. Vorzugspreis für Abonnenten

Exportkontrolle für Spezialisten

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und -bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training vertiefen Sie Ihr bereits vorhandenes Wissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen komplexere Sachverhalte zu lösen und wie Sie sich im Falle eines Verstoßes verhalten.

Einführung: HADDEX Sanktionslisten Online

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen unserer tagesaktuellen Online-Datenbank! Unser Webinar bietet Ihnen einen ersten Einblick in unsere Web-Anwendung.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit nur wenigen Klicks intuitiv und rechtssicher mittels manueller Recherche Ihre in- und ausländischen Geschäftskontakte gegen verschiedenste Sanktionslisten prüfen können.
Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, unsere Datenbank für einen Zeitraum von **4 Wochen** kostenlos zu testen.

**16. Februar 2022 | 11:00 Uhr – 11:30 Uhr**

Das Webinar dauert ungefähr 30 Minuten und ist für Sie kostenfrei. Während des Webinars können Sie Fragen stellen, die entweder sofort oder im Anschluss beantwortet werden.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem mit der Software GoToWebinar kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Zwei Tage vor dem Webinar erhalten Sie per E-Mail einen Teilnahme-Link. Mit diesem Teilnahme-Link öffnet sich die Anwendung über Ihren Webbrowser. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Die Lieferantenerklärung ist ein Dokument, das häufig im innereuropäischen Handel verlangt wird. Die genauen Vorschriften oder Bedingungen, wann diese Erklärung über den Präferenzusprung einer Ware ausgestellt werden kann, sind aber selten in vollem Umfang bekannt.

In diesem Seminar lernen Sie, welche Bedeutung die Lieferantenerklärung hat, welche Vorteile die Ausstellung oder der Erhalt einer Lieferantenerklärung haben, und wie sie den präferenziellen Ursprung sicher ermitteln.
Die unterschiedlichen Formen der Lieferantenerklärung werden erläutert – von der sendungsbezogenen Einzel-Lieferantenerklärung bis zur Langzeitlieferantenerklärung. Die Sonderformen der LE ohne Ursprung wird ebenso gezeigt.
Lieferantenerklärungen für eingekaufte Vormaterialien sind genauso zu prüfen, wie die Angaben, die Sie auf Ihren Lieferantenerklärungen an die Geschäftspartner abgeben können. Wie Sie bei der Prüfung eingehender LE/LLE vorgehen und welche Pflichten Sie hier beachten müssen, wird im Seminar ebenso thematisiert.

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Die Lieferantenerklärung ist ein Dokument, das häufig im innereuropäischen Handel verlangt wird. Die genauen Vorschriften oder Bedingungen, wann diese Erklärung über den Präferenzusprung einer Ware ausgestellt werden kann, sind aber selten in vollem Umfang bekannt.

In diesem Seminar lernen Sie, welche Bedeutung die Lieferantenerklärung hat, welche Vorteile die Ausstellung oder der Erhalt einer Lieferantenerklärung haben, und wie sie den präferenziellen Ursprung sicher ermitteln.
Die unterschiedlichen Formen der Lieferantenerklärung werden erläutert – von der sendungsbezogenen Einzel-Lieferantenerklärung bis zur Langzeitlieferantenerklärung. Die Sonderformen der LE ohne Ursprung wird ebenso gezeigt.
Lieferantenerklärungen für eingekaufte Vormaterialien sind genauso zu prüfen, wie die Angaben, die Sie auf Ihren Lieferantenerklärungen an die Geschäftspartner abgeben können. Wie Sie bei der Prüfung eingehender LE/LLE vorgehen und welche Pflichten Sie hier beachten müssen, wird im Seminar ebenso thematisiert.

**Organisatorisches**

**Bitte bringen Sie für die Veranstaltung Ihren Laptop mit.**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Die Lieferantenerklärung ist ein Dokument, das häufig im innereuropäischen Handel verlangt wird. Die genauen Vorschriften oder Bedingungen, wann diese Erklärung über den Präferenzusprung einer Ware ausgestellt werden kann, sind aber selten in vollem Umfang bekannt.

In diesem Seminar lernen Sie, welche Bedeutung die Lieferantenerklärung hat, welche Vorteile die Ausstellung oder der Erhalt einer Lieferantenerklärung haben, und wie sie den präferenziellen Ursprung sicher ermitteln.
Die unterschiedlichen Formen der Lieferantenerklärung werden erläutert – von der sendungsbezogenen Einzel-Lieferantenerklärung bis zur Langzeitlieferantenerklärung. Die Sonderformen der LE ohne Ursprung wird ebenso gezeigt.
Lieferantenerklärungen für eingekaufte Vormaterialien sind genauso zu prüfen, wie die Angaben, die Sie auf Ihren Lieferantenerklärungen an die Geschäftspartner abgeben können. Wie Sie bei der Prüfung eingehender LE/LLE vorgehen und welche Pflichten Sie hier beachten müssen, wird im Seminar ebenso thematisiert.