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Überblick über das Präferenzrecht

Die EU schließt mit immer mehr Ländern Freihandelsabkommen ab. Unternehmen können beim korrekten Anwenden dieser Präferenzabkommen sehr viel Zoll einsparen. Das Webinar soll daher einen Überblick über das Präferenzrecht geben und als Schwerpunkt vermitteln, wie man eine korrekte Präferenzkalkulation durchführt. Im Anschluss soll die korrekte Ausstellung der erforderlichen Präferenznachweise (EUR.1, EUR-MED, Satz auf Rechnung) vermittelt werden.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Die Betriebsprüfung durch das Hauptzollamt (inkl. IDEA)

Nach wie vor ist die Ein- und die Ausfuhr ein Massenverfahren. Eine Fehlerquote ist daher sehr wahrscheinlich. Auch in dem Bemühen, die Zollanmeldung mit ihren Daten korrekt zu erstellen, sind Unzulänglichkeiten auch mit fiskalischer Auswirkung häufig, ohne dass eine strafrechtliche Relevanz gegeben ist. 80 % der deutschen Einfuhren werden im Rahmen von vereinfachten Verfahren abgewickelt.

Für die Zollanmeldung erforderliche Dokumente werden nicht mehr vorgelegt, sondern im Unternehmen bereitgehalten. Dies gilt auch für die restlichen 20 %, wenn die Zollanmeldung elektronisch unter Nutzung des deutschen EDV-System ATLAS abgegeben wird. Ausfuhren werden regelmäßig auch im Rahmen der „vereinfachten Anmeldeverfahren SDE (bisher ZA)“ bzw. das Verfahren „Vertrauenswürdiger Ausführer“ abgewickelt.
Die Beschauquote des deutschen Zolls liegt hier bei ca. 1 %. Fehler bei der Einfuhr finden sich regelmäßig bei falscher Einreihung in den Zolltarif, nicht berücksichtigter Kostenfaktoren beim Zollwertrecht (z. B. nicht gemeldete nachträgliche Rechnungskorrekturen) und Mängeln bei Präferenznachweisen oder gar fehlende Verzollungsnachweise. Bei der Ausfuhr geht es regelmäßig im Rahmen der Außenwirtschaftsprüfung um die Frage, ob als genehmigungsfrei deklarierte Waren in der Nachschau nicht doch einer Ausfuhrgenehmigung bedurft hätten. Auch die Belange des Meldewesens gegenüber der Deutschen Bundesbank werden dabei mitgeprüft.
Im Grunde wird in Deutschland die schnelle Abfertigung mit einer kaum vorhandenen Beschauquote durch die nachträgliche Prüfung kompensiert. Neuerdings wird auch die wirtschaftliche Lage, also die Liquidität des Unternehmens (Anhaltspunkte für drohende Insolvenz) regelmäßig mit bewertet. Ergebnisse durch-geführter Außenprüfungen werden immer bei der Bewertung „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ berücksichtigt.

**Der Prüfungsbericht ist für den Zoll das zentrale Dokument hinsichtlich der Beurteilung des Unternehmens und der etwaigen Risiken.**

Alle Wirtschaftsbeteiligten und deren Warenbewegungen werden bei der Ausfuhr zu 100 % vom deutschen EDV-System ATLAS erfaßt, bei der Einfuhr nahezu alle Einfuhranmeldungen. Dem Hauptzollamt liegen daher für jeden Beteiligten alle Informationen über das Volumen und die Art der Waren vor. Jedes Unternehmen mit seiner EORI-Nummer wird grundsätzlich mit bestimmten Prüfungsgegenständen in den Zollsystemen geführt. So kann z.B. eine Plausibilität zwischen Zolltarifnummer, Warenwert und tatsächlich gezahlte oder nicht gezahlte Antidumpingzölle angestellt werden. Hieraus kann sich dann ein Prüfungsanlass ergeben. Wirtschaftsbeteiligte, die den Status des AEO nicht erworben haben oder ihn nicht erlangen konnten, werden zunehmend geprüft; AEOs werden im Gegenzug weniger häufig einer nachträglichen Prüfung unterworfen.

Sollten in der Vergangenheit Mängel festgestellt worden sein, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer weiteren Prüfung nach 3 Jahren zu rechnen (Anschlusspüfung), die u.a. der Feststellung dient, ob die vorherigen Fehler abgestellt worden sind. Der 3-Jahresrhythmus ergibt sich aus der Festsetzungsverjährung, die nach europäischem Zollrecht eben genau 3 Jahre dauert. Darüber hinaus wird grundsätzlich jeder Importeur und Exporteur im Rahmen der dezentralen Beteiligtenbewertung zensiert, er erhält also eine Note. Die deutsche Zollverwaltung hat zudem aufgrund europäischer Vorgaben im Zollkodex ein Risikomanagement eingeführt. So können auch Hinweise bei der Falschdeklaration von anderen Beteiligten in anderen Mitgliedstaaten verwertet werden, und zwar mit der Folge, dass vergleichbare Fälle auch in Deutschland ebenso unzutreffend abgewickelt sein könnten. Ausfuhrseitig werden Informationen des Zollkriminalamts oder Hinweise der Zollämter konsequent weiterverfolgt. Nur die wenigsten Außenprüfungen – wiewohl es sie gibt – erfolgen nach dem Zufallsprinzip. Außenprüfungen haben daher fast immer einen Grund. Prüfungsrelevante Firmen werden am Jahresende risikoorientiert für das kommende Jahr in einem Prüfungsgeschäftsplan nach den Kapazitäten des Prüfungsdienstes für die jeweilige Region festgelegt.

Die Außenprüfer verwenden regelmäßig das Datenimport- und Auswertewerkzeug IDEA (Interactive Data Extraction and Analysis). Mit dieser Software lassen sich verschiedene Dateiformate impor-tieren und auswerten.
Unter anderem sind dies:
AS400, dBase, Drucklisten (z.B. *txt, *csv), Access, Excel, ODBC, SAP AIS, ASCII feste Länge, ASCII delimited, Lotus und XML.
Eine gute Vorbereitung trägt zum Gelingen einer guten Außenprüfung bei. Im Rahmen der AP werden immer bestimmte Risiken abgeprüft, die
dem Unternehmen bekannt sein sollten.

Gibt es Möglichkeiten, aktiv den Prüfungsablauf zu beeinflussen? Wann macht eine Schlussbesprechung Sinn oder ist gar unerlässlich? Wie bereite ich eine derartige Schlussbesprechung vor? Wer nimmt unternehmensseitig daran teil?

Feststellungen in Außenprüfungen sind auch konkrete Anhaltspunkte, wo Schwachstellen liegen und was demnach verbesserungswürdig ist. Aber auch die Frage der Rechtsmittel bei Nacherhebungen von Abgaben ist ein wichtiges Thema, das beherrscht werden will. Wer kann schon davon ausgehen, dass immer und grundsätzlich keine derartigen Bescheide ergehen?
Welche Risiken werden bei der AP im Wesentlichen abgeprüft? Wann beantrage ich selbst die Durchführung einer AP?

Hier wird nicht nur pekuniär Ihre Arbeit auf dem Prüfstand stehen, sondern womöglich auch die Qualität Ihres Handelns vom Vorgesetzten interpretiert. Überlassen Sie daher dieses Feld nicht kampflos oder gar ausschließlich Fachberatern. Gute Grundkenntnisse über die Voraussetzungen von Einspruch, deren Begründungen, Aussetzung der Vollziehung, Stundung oder den Rechtsmitteln bei Bußgeld- oder Strafandrohungen gehören schlicht zum Handwerkszeug; Nicht nur, wenn die Prüfung terminiert ist!

**Organisatorisches**

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Tarifieren – Einreihung von Maschinen, Apparaten und Geräten

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Der Notwendigkeit einer exakten tariflichen Betrachtung wird oft nicht die entsprechende Bedeutung zugemessen. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.

Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos den Einreihungsvorschlag des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner Tarifierung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element.

Die Einreihung von Maschinen(ersatz)teilen und -zubehör ist stets eine besondere Herausforderung. Was ist, wenn Maschinen miteinander arbeiten oder mehrere Funktionen ausüben können? Was sind Ein- und Ausgabeeinheiten für einen Computer?

**Organisatorisches**

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**In der Seminargebühr ist enthalten:**

+ Umfangreiche Seminarunterlagen
+ Teilnahmezertifikat

Die Warenausfuhr in Drittländer / Die Lieferung in der EU

Dieses Online-Seminar vermittelt die systematische Abwicklung von Warenausfuhren in Drittländer. Im Rahmen außenwirtschaftsrechtlicher Ge und Verbote (Exportkontrolle) und anderen Handelshemmnissen. Ebenso lernen Sie, welche Details bei der umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung zu beachten sind. Welche Arten und grundlegenden Vereinfachungen des Ausfuhrverfahrens sind möglich? Das Standardverfahren bis zum SDE-Verfahren (früher: ZA-Verfahren) wird anschaulich dargestellt.

Welche Vorteile können Sie ihrem Kunden im Drittland durch die Ausstellung eines Präferenznachweises ermöglichen? Lohnt es sich, die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer zu beantragen?

Die Zollanmeldung wird praxisorientiert erläutert. Sie erfahren, welche Codierungen und Angaben in die Ausfuhranmeldung gehören, egal ob sie die Zollanmeldung per IAA Plus vornehmen oder eine eigene Software für die ATLAS-Ausfuhranmeldung verwenden.

Die Lieferung im Binnenmarkt – innerhalb der Europäischen Union – erfordert ebenfalls Kenntnisse über die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung, welche Nachweise zu erbringen sind und wie sie die Umsatzsteuer-ID-Nummern prüfen können
.

Im direkten Anschluss gibt es noch die Möglichkeit, dass ihre individuellen Fragen vom Referenten diskutiert werden.

**Organisatorisches**

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Webinar: Rechtsfragen der Beratung und Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Als Mitarbeiter/in einer Betreuungsbehörden oder eines Betreuungsvereins müssen Sie zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beraten und informieren. Die Urkundsperson der Betreuungsbehörde soll Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen.

Dieses Webinar vermittelt Ihnen anschaulich und praxisnah die einschlägigen Rechtsgrundlagen sowie die Rechte und Pflichten rund um Beratung und Beglaubigung. Auf die Änderungen durch die Reform des Betreuungsrechts wird eingegangen. Im Fokus stehen Fragen und Fallbeispiele zu den folgenden Themenkomplexen:

+ Rechtsgrundlagen der Aufgaben der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
+ Typische Beratungsfragen: Wirksamkeit und Widerruf der Vollmacht, Haftung des Bevollmächtigten, Aufwendungsersatz und Vergütung für Bevollmächtigte, Formerfordernisse für Vollmachten
+ Vollmachten und RDG
+ Rechtsgrundlagen zu Vollmachten und zum Auftragsverhältnis
+ Inhaltliche Regelungen des Auftragsverhältnisses
+ Rechtsfragen zur Beglaubigung durch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde
+ Haftungsfragen der Beratung, Haftung der Bevollmächtigten
+ Aktuelle Praxisfragen und Rechtsprechung
+ Ausblick: Änderungen durch die Reform des Betreuungsrechts

Unser erfahrener Referent, Guy, Walther, Frankfurt am Main, ist renommierter Fachbuchautor (u.a. Handbuch Betreuungsbehörde) und Referent zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht. Als Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt a.M. ist er ausgewiesener Kenner der Materie. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu aktuellen Praxisfragen.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung zwei Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**
+ 14.6.2021, 09:00 – 11:00 Uhr + 13:30 – 15:30 Uhr
+ 20.9.2021, 09:00 – 11:00 Uhr + 13:30 – 15:30 Uhr

**Sonderpreis für Abonnenten (Zeitschrift BtPrax oder Datenbank Bt-Recht): € 89,00 (zzgl. MwSt.)**; Normalpreis: € 99,00 (zzgl. MwSt.)

###Inhalte/Themen

**Session 1 | 09:00 bis 11:00 Uhr**
* Rechtsgrundlagen der Aufgaben der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
* Typische Beratungsfragen (Wirksamkeit und Widerruf der Vollmacht, Haftung des Bevollmächtigten, Aufwendungsersatz und Vergütung für Bevollmächtigte, Formerfordernisse für Vollmachten)
* Vollmachten und RDG
* Rechtsgrundlagen zu Vollmachten und zum Auftragsverhältnis

**Session 2 | 13:30 bis 15:30 Uhr**
* Inhaltliche Regelungen des Auftragsverhältnisses
* Rechtsfragen zur Beglaubigung durch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde
* Haftungsfragen der Beratung, Haftung der Bevollmächtigten
* Aktuelle Praxisfragen und Rechtsprechung
* Ausblick: Änderungen durch die Reform des Betreuungsrechts

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Rechtsfragen der Beratung und Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Als Mitarbeiter/in einer Betreuungsbehörden oder eines Betreuungsvereins müssen Sie zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beraten und informieren. Die Urkundsperson der Betreuungsbehörde soll Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen.

Dieses Webinar vermittelt Ihnen anschaulich und praxisnah die einschlägigen Rechtsgrundlagen sowie die Rechte und Pflichten rund um Beratung und Beglaubigung. Auf die Änderungen durch die Reform des Betreuungsrechts wird eingegangen. Im Fokus stehen Fragen und Fallbeispiele zu den folgenden Themenkomplexen:

+ Rechtsgrundlagen der Aufgaben der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
+ Typische Beratungsfragen: Wirksamkeit und Widerruf der Vollmacht, Haftung des Bevollmächtigten, Aufwendungsersatz und Vergütung für Bevollmächtigte, Formerfordernisse für Vollmachten
+ Vollmachten und RDG
+ Rechtsgrundlagen zu Vollmachten und zum Auftragsverhältnis
+ Inhaltliche Regelungen des Auftragsverhältnisses
+ Rechtsfragen zur Beglaubigung durch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde
+ Haftungsfragen der Beratung, Haftung der Bevollmächtigten
+ Aktuelle Praxisfragen und Rechtsprechung
+ Ausblick: Änderungen durch die Reform des Betreuungsrechts

Unser erfahrener Referent, Guy, Walther, Frankfurt am Main, ist renommierter Fachbuchautor (u.a. Handbuch Betreuungsbehörde) und Referent zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht. Als Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt a.M. ist er ausgewiesener Kenner der Materie. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu aktuellen Praxisfragen.

###Termine/Preise
Termin: 20.9.2021, 09:00 – 11:00 Uhr + 13:30 – 15:30 Uhr (4 Stunden) | online

**Sonderpreis für Abonnenten (Zeitschrift BtPrax oder Datenbank Bt-Recht): € 89,00 (zzgl. MwSt.)**; Normalpreis: € 99,00 (zzgl. MwSt.)

###Inhalte/Themen

**Session 1 | 09:00 bis 11:00 Uhr**
* Rechtsgrundlagen der Aufgaben der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
* Typische Beratungsfragen (Wirksamkeit und Widerruf der Vollmacht, Haftung des Bevollmächtigten, Aufwendungsersatz und Vergütung für Bevollmächtigte, Formerfordernisse für Vollmachten)
* Vollmachten und RDG
* Rechtsgrundlagen zu Vollmachten und zum Auftragsverhältnis

**Session 2 | 13:30 bis 15:30 Uhr**
* Inhaltliche Regelungen des Auftragsverhältnisses
* Rechtsfragen zur Beglaubigung durch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde
* Haftungsfragen der Beratung, Haftung der Bevollmächtigten
* Aktuelle Praxisfragen und Rechtsprechung
* Ausblick: Änderungen durch die Reform des Betreuungsrechts

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

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Management der Zollaufgaben

Bis heute gibt es keine geregelte Ausbildung zum „Wirtschaftszöllner. Unter dem Aspekt, dass der Gesetzgeber aber den allwissenden Fachmann als Ansprechpartner und Zeichnungsverantwortlichen erwartet (natürlich zu Recht), ist diese Lücke zwischen Angebot und Erwartung permanent schwer zu schließen.

In unserem Segment treten daher beinah alle Kolleginnen und Kollegen als Quereinsteiger in diese Thematik ein. Liegen Ihre beruflichen Wurzeln nun im speditionellen Bereich oder haben Sie Großund Einzelhandelskauffrau/mann erlernen können, dann ist zumindest noch eine gewisse Ausbildungsbasis vorhanden.

Nicht wenige Damen und Herren, die sich verantwortlich um die Geschicke der grenzüberschreitenden Warenverkehre kümmern, kommen aber aus Einkauf oder Verkauf, aus Disposition oder aus sonstigem, eigentlich völlig artfremden Berufshintergrund. Wie es so schön heißt: wie die Jungfrau zum Kinde. Dabei entstehen in relativ kurzer Zeit ganze Abteilungen Zoll, oft eigenständig als Stabsstelle eingerichtet oder als Unterabteilung von Versand oder Logistik oder Steuer. Natur-gemäß verlangt diese entsprechende Ausrichtung auch unterschiedliche Ansätze der Organisation. Unterstellt also, dass Sie Ihr Tagesgeschäft sachlich und inhaltlich im Griff haben, sich durch Literatur, Fachkreise oder natürlich auch durch Schulungen fachlich fit halten, begleitet Sie doch die Frage, ob denn auch im Rahmen der betrieblichen Abläufe die richtigen und nötigen Organisationsstrukturen gesetzt sind und z. B. die Verzahnung zu anderen Abteilungen ausreichend gegeben ist. Wer hat wo
was zu sagen? Wer bestimmt die Ausfuhr frei zu geben? Wer stoppt bei unklaren Geschäften den Versand? Sind die betrauten Mitarbeiter mit der Materie wirklich vertraut? Wie werden sie überwacht und geführt? Wer berät bei fachlichen Fragen? Sind die Entscheidungen wirklich in richtiger
Hand?

In einem Tag machen wir Sie fit, die Bedingungen einer funktionierenden Abteilung Zoll zu kennen und die eigenen Strukturen darauf abzustimmen.

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Grundlagen und Praxis des Energiesteuerrechts

Das Webinar behandelt die Grundlagen des mittlerweile äußerst komplexen und schnelllebigen Energiesteuerrechts und wird hierzu einen ersten Überblick vermitteln. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Energiesteuerrechts praxisnah dargestellt. Dabei stehen sowohl das Besteuerungsverfahren als auch die diversen Begünstigungs- und Entlastungstatbestände im Fokus.

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Webinar-Reihe: AW Next US-(Re-)Exportkontrollrecht für Newcomer

Nicht nur die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland sehen für den Außenwirtschaftsverkehr Verbote und Beschränkungen vor, sondern auch beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika (USA).
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.

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Basiswissen Vergaberecht

Das Webinar zum Buch! Innerhalb von drei Tagen erhalten Sie einen systematischen Überblick über Grundlagen und Neuheiten des Vergaberechts – ausführlich, verständlich und praxisorientiert! Sie lernen alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO.

###Inhalt
In diesem dreitägigen Webinar führen die Autoren des beliebten Einsteiger-Titels “Basiswissen Vergaberecht” Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in die neuen Rechtsgrundlagen ein. Für Einsteiger ins Vergaberecht geeignet, insbesondere auch sinnvoll für all diejenigen, die sich nicht durch die umfassende Literatur zur Reform arbeiten möchten – Sie erhalten innerhalb von nur drei Tagen einen kompakten Überblick über alles, was Sie jetzt über das Vergaberecht wissen müssen. Begleitet wird das Webinar von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmern mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.

###Online-Termin 2021
Am 15. + 16. + 17.11.2021 | online über Zoom
Von 10:00 – 12:30 Uhr + 13:30 – 16:00 Uhr

###Online-Termine 2022
Am 02. + 03. + 04.02.2022 | online
über Zoom
Am 05. + 06. + 07.09.2022 | online
über GoToWebinar
Am 24. + 25. + 28.11.2022 | online über
GoToWebinar

Jeweils von 10:00 – 12:30 Uhr + 13:30 – 16:00 Uhr

###Präsenztermin in 2022
Am 19. + 20.05.2022 | Köln

Tag 1: 9:30 bis 17:00 Uhr | Tag 2: 9:00 bis 16:30 Uhr (inklusive Mittagspause)

Bitte wählen Sie einen Termin im Drop-Down-Menü aus.

###Technische Voraussetzungen für GoToWebinar
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

###Technische Voraussetzungen für ZOOM

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung ZOOM. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.