Rund um das Thema Lithiumbatterien gibt es viele Unsicherheiten.
Den Transport von Lithiumbatterien im Straßen-, See- und Luftverkehr regeln die jeweiligen Vorschriften ADR/RID, IMDG-Code und IATA-DGR – kennen Sie alle Details?
Und wie sieht es mit dem Umgang mit den Energieträgern und ihren Gefahren aus?
Unser Grundlagen-Webinar gibt Ihnen einen Überblick über alles Wissenswerte bei Umgang, Lagerung und Transport von Lithiumbatterien. Neben der praxisnahen Erläuterung relevanter Vorschriften in zwei Online-Modulen bleibt genug Raum für Ihre Fragen rund um die Energieträger.
**Modul 1: Vorschriften für Umgang und Lagerung von Lithiumbatterien**
09:30 – 11:00 Uhr
**Modul 2: Transport von Lithiumbatterien**
11:30 – 13:00 Uhr
**Preis**
324,- € zzgl. MwSt.
**Webinartermine** **BITTE WÄHLEN SIE OBEN RECHTS IHREN PASSENDEN TERMIN AUS!**
11.03.2022
08.09.2022
16.11.2022
jeweils von 09:30 – 11:00 Uhr und 11:30 – 13:00 Uhr
Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen
Lassen Sie sich direkt zu Beginn des Jahres bequem aus dem Homeoffice von unserem versierten Expertenteam Dr. Ulrich Möllenhoff, Klaus Pelz und Stefanie Schick aufzeigen, welche Änderungen in Gesetzen und Verwaltungspraxis sich auf Ihren Arbeitsalltag auswirken.
– Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
– Worauf müssen Sie sich 2022 konzentrieren?
– Wie sind die Vorgaben umzusetzen?
Nutzen Sie den digitalen Fortbildungstag: Stellen Sie Fragen an die Referenten, nehmen Sie direkt verwertbare Handlungsempfehlungen für Ihre berufliche Praxis mit und sparen Sie die An- und Abreisezeit.
**Organisatorisches**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Chrome
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.
Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen
Lassen Sie sich direkt zu Beginn des Jahres bequem aus dem Homeoffice von unserem versierten Expertenteam Dr. Ulrich Möllenhoff, Klaus Pelz und Stefanie Schick aufzeigen, welche Änderungen in Gesetzen und Verwaltungspraxis sich auf Ihren Arbeitsalltag auswirken.
– Welche Regelungen sind neu und was hat sich verändert?
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Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
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Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.
Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.
**Organisatorisches**
Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.
**In der Seminargebühr enthalten**
In der Seminargebühr sind enthalten:
– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)
Egal nun ob Großunternehmer, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur, die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich. Im Mittelpunkt dieser Basis-Veranstaltung steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Dabei werden Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” an passender Stelle berücksichtigt.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist und welche Vereinfachungsmöglichkeiten Sie nutzen können, um Ihren Ausfuhrprozess so effektiv wie möglich zu gestalten, ist weiteres Kernthema dieses Webinars. Sie erfahren live die Wege der elektronischen (Zoll)Anmeldung, richtig, zielgenau und praxisorientiert.
Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.
**Organisatorisches**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.
**In der Webinargebühr ist enthalten:**
+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen
Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.
**Organisatorisches**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.
**In der Webinargebühr ist enthalten:**
+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen
Mit der Novellierung soll erreicht werden, dass das Immobilienwertermittlungsrecht gleichsam aus einem Guss insgesamt neu gefasst wird. Dabei soll zum einen die erstrebte einheitlichere Anwendung der Grundsätze der Wertermittlung gewährleistet werden. Zum anderen soll die Übersichtlichkeit des Wertermittlungsrechts verbessert werden.
Die Erstellung der neuen ImmoWertV durch das BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) wurde intensiv mit den Verbänden und auch mit Einzelpersonen abgestimmt und teilweise auch sehr kontrovers erörtert.
Für weitergehende Hinweise, die keinen Regelungscharakter haben, aber zum Verständnis beitragen, werden voraussichtlich im kommenden Jahr Anwendungshinweise zur ImmoWertV beschlossen (ImmoWertA). Zurzeit liegt hierzu lediglich ein Entwurf vor.
Ziel des Seminars ist eine sehr kompakte synoptische Darstellung der für die Praxis notwendigen Änderungen um eine zeitnahe Umsetzung gewährleisten zu können. Dabei wird die Struktur des neuen Wertermittlungsrechts dargelegt und die neuen verbindlicheren Vorgaben herausgearbeitet. Wesentliche Diskussionspunkte werden erörtert und Hintergrundinformationen dargelegt (Grundsatz der Modellkonformität, objektspezifische Liegenschaftszinssätze/ Vergleichsfaktoren/ Sachwertfaktoren, Baukosten-Regionalfaktoren, Überarbeitungsbedarf der NHK 2010, Bestimmung der Restnutzungsdauer, Regelungen zu den grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen (insbesondere das Erbbaurecht) und vieles mehr).
Die Webinar-Reihe vermittelt sehr kompakt das notwendige Fachwissen zur ImmoWertV. Die beiden Module bauen aufeinander auf und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt.
**Wann:** 24.+ 25.01.2022, 15:00 bis 16:30 Uhr
**Wer:** Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken jeder Ausbildungs- und Erfahrungsstufe
**Was:** Die Webinar-Reihe vermittelt kompakt das notwendige Fachwissen zu der Novellierung der ImmoWertV
**Preis:** 179,- € zzgl. MwSt. Normalpreis / 152,- € zzgl. MwSt. Vorzugspreis für Abonnenten
Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Exporte aus Deutschland im Jahr 2020 auf über 1.200 Mrd. Euro. All diese Waren müssen im Rahmen des Ausfuhrverfahrens zollrechtlich abgefertigt werden. Sie sind im Tagesgeschäft für die Abwicklung der Ausfuhrgeschäfte zuständig? Dann wissen Sie aus eigener Erfahrung, dass sich aus der täglichen Praxis häufig besondere Warenlieferungen ergeben, die nicht nach Schema-F abgearbeitet werden können. Wie behandelt man beispielsweise vorübergehende Ausfuhren? Gibt es besondere Zollverfahren, die Ihnen auf der Exportseite einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen können? Welche umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben muss man beim Export beachten?
Nutzen Sie dieses Webinar um Ihr Zollwissen aufzufrischen und beleuten gemeinsam mit dem Referenten / der Referentin die Besonderheiten bei der Exportabwicklung.
Das Ertragswertverfahren ist das methodisch variantenreichste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach BauGB und ImmoWertV. Es dient vor allem zur maßgeblichen Bewertung von ertragsorientierten Immobilien. Die dem Verfahren eigene Begrifflichkeit, die einzelnen Bewertungsparameter, die Datenquellen sowie die Rechenmethodik werden umfangreich behandelt. Neben dem „Allgemeinen Ertragswertverfahren“ (Standardverfahren) werden auch die methodischen Varianten (Vereinfachtes Ertragswertverfahren, Periodisches Ertragswertverfahren) erläutert. Zudem wird auf wesentliche Fehlerquellen bei der praktischen Anwendung der Ertragswertermittlung einschließlich der Auswirkung mangelnder (Daten-)Recherchen eingegangen.
Die Webinar-Reihe besteht aus 5 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.
**Inhalte**
+ **Modul 1: Grundlagen des Ertragswertverfahrens** Rechtsvorschriften (ImmoWertV, Ertragswertrichtlinie) – wesentliche Begriffe – Rechenprinzip – Allgemeines Ertragswertverfahren (Standardverfahren) – Bewirtschaftungskosten – Nutzungsdauern – Rechenbeispiele
+ **Modul 2: Bewertungsparameter und Datenquellen des Ertragswertverfahrens** Finanzmathematische Grundlagen – Barwertfaktoren – Liegenschaftszinssätze – besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale – Variationsrechnungen
+ **Modul 3: Varianten des Ertragswertverfahrens, ** Vereinfachtes Ertragswertverfahren – periodisches Ertragswertverfahren bei konstanten und differierende Zahlungsströmen – Rechenbeispiele
+ **Modul 4: Besonderheiten und Fehlerquellen im Ertragswertverfahren** übergroße Grundstücke – selbständig nutzbare Teilflächen – Übungsaufgabe – Literaturhinweise
+ ** Modul 5: weiterführende Beispiele und Vertiefungen** Beispiele: Grundstücke mit Gebäuden unterschiedlicher Ertragssituation und unterschiedlicher Restnutzungsdauer – Minderwertberechnungen im Standardverfahren bei Underrent-Objekten – Grundstücke mit Gebäude-Liquidation.
Vertiefungen: Kapitalisierungs- und Diskontierungsfaktoren bei mangelnden Tabellenwerten – partielle Diskontierung – Vervielfältiger-Differenzverfahren – jährlich vorschüssige Kapitalisierung – Aktualisierungsberechnungen für Bewirtschaftungskosten nach ImmoWertV (EW-RL) sowie gemäß der II. BV und der AGVGA-NRW.
**Termin:** 31.03. + 01.04. + 07.04. + 08.04. + 25.04.2022 | jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr | online
**Kompaktpreis: 399,00 € (zzgl. MwSt.)**
Vorzugspreis für Abonnenten: 359,00 € (zzgl. MwSt.)