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Tarifieren – Einreihung von Waren mit dem Elektronischen Zolltarif

Ohne die Zolltarif- oder Warennummer geht gar nichts beim Zoll. Für Einfuhr, Ausfuhr, Exportkontrolle, die Ermittlung des Präferenzursprungs braucht es immer zunächst die korrekte Zolltarifnummer für die Ware. Das korrekte Tarifieren einer Ware erfordert Fachwissen und geübten Umgang mit dem Zolltarif.

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Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Management der Zollaufgaben

Bis heute gibt es keine geregelte Ausbildung zum „Wirtschaftszöllner. Unter dem Aspekt, dass der Gesetzgeber aber den allwissenden Fachmann als Ansprechpartner und Zeichnungsverantwortlichen erwartet (natürlich zu Recht), ist diese Lücke zwischen Angebot und Erwartung permanent schwer zu schließen.

In unserem Segment treten daher beinah alle Kolleginnen und Kollegen als Quereinsteiger in diese Thematik ein. Liegen Ihre beruflichen Wurzeln nun im speditionellen Bereich oder haben Sie Großund Einzelhandelskauffrau/mann erlernen können, dann ist zumindest noch eine gewisse Ausbildungsbasis vorhanden.

Nicht wenige Damen und Herren, die sich verantwortlich um die Geschicke der grenzüberschreitenden Warenverkehre kümmern, kommen aber aus Einkauf oder Verkauf, aus Disposition oder aus sonstigem, eigentlich völlig artfremden Berufshintergrund. Wie es so schön heißt: wie die Jungfrau zum Kinde. Dabei entstehen in relativ kurzer Zeit ganze Abteilungen Zoll, oft eigenständig als Stabsstelle eingerichtet oder als Unterabteilung von Versand oder Logistik oder Steuer. Natur-gemäß verlangt diese entsprechende Ausrichtung auch unterschiedliche Ansätze der Organisation. Unterstellt also, dass Sie Ihr Tagesgeschäft sachlich und inhaltlich im Griff haben, sich durch Literatur, Fachkreise oder natürlich auch durch Schulungen fachlich fit halten, begleitet Sie doch die Frage, ob denn auch im Rahmen der betrieblichen Abläufe die richtigen und nötigen Organisationsstrukturen gesetzt sind und z. B. die Verzahnung zu anderen Abteilungen ausreichend gegeben ist. Wer hat wo
was zu sagen? Wer bestimmt die Ausfuhr frei zu geben? Wer stoppt bei unklaren Geschäften den Versand? Sind die betrauten Mitarbeiter mit der Materie wirklich vertraut? Wie werden sie überwacht und geführt? Wer berät bei fachlichen Fragen? Sind die Entscheidungen wirklich in richtiger
Hand?

In einem Tag machen wir Sie fit, die Bedingungen einer funktionierenden Abteilung Zoll zu kennen und die eigenen Strukturen darauf abzustimmen.

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Grundlagen und Praxis des Energiesteuerrechts

Das Webinar behandelt die Grundlagen des mittlerweile äußerst komplexen und schnelllebigen Energiesteuerrechts und wird hierzu einen ersten Überblick vermitteln. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Energiesteuerrechts praxisnah dargestellt. Dabei stehen sowohl das Besteuerungsverfahren als auch die diversen Begünstigungs- und Entlastungstatbestände im Fokus.

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Der/die Zollbeauftragte

Regelmäßig werden in Unternehmen mit internationaler Ausrichtung aus den Reihen der Mitarbeiter Zollbeauftragte gekürt. Insbesondere aufgrund der Einführung der zolltechnischen Rechtsperson des “zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten/AEO” ist solch ein Zollbeauftragter offiziell zu bestellen und wird damit zum “allwissenden” Ansprechpartner der Verwaltung. Zollbeauftragter, Zollbevollmächtiger, Gesamtverantwortlicher Zoll – das sind gängige Funktionsbeschreibungen, zu denen sich gerne auch die Ursprungsverantwortlichkeiten hinzugesellen. Die Ausfuhrverantwortlichkeiten obliegen hingegen der Geschäftsleitung – die praktische Umsetzung wird aber in der Regel dem Zollbeauftragten übertragen! All solchen Verantwortlichkeiten ist immerhin gemein, dass die Organisationsstrukturen eines Unternehmens davon betroffen sind. Innerbetriebliche Abläufe wollen fixiert und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass der Zollbeauftragte tatsächlich entsprechende Kompetenzen hat, um seine Verantwortlichkeiten auch de facto umsetzen zu können. Oftmals sind diese Strukturen aber nicht gegeben. Wer aber mag sich freiwillig einer Verantwortung aussetzen, die letztlich immer dann eine leere Wortphrase bleibt, wenn die
**Einbindung in Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse** nur Makulatur ist? Dies dient weder dem Zollbeauftragten noch dem Unternehmen. Eine klare Job-Beschreibung garantiert die Implementierung der notwendigen Gedanken in den innerbetrieblichen Ablauf und minimiert den Aufwand – denn: persönliche und unternehmerische Haftungsrisiken wollen erkannt und berücksichtigt werden!
Der Zollbeauftragte ist also im Rahmen zollrechtlicher Bewilligungen unterschiedlich zu betrachten, je nachdem, ob er für die Versandverfahren, das Zolllager, die Veredelungsverfahren, die Ausfuhren oder gar den AEO verantwortlich zeichnen soll. Hier spielen sogar auch unterschiedliche Gesetzesgrundlagen herein, so z.B. die Abgabenordnung, das Energiesteuergesetz oder das Luftverkehrsrecht.
Insgesamt gilt also, als “Freiwilliger” die zahlreichen **Wagnisse und deren Tragweite ab- und einschätzen** zu können. Welche **Funktion**, welche **Rechte**, aber auch welche **Pflichten** obliegen dem/der Zollbeauftragten? Abgeleitet von den konkret genutzten Zollverfahren und Verfahrenserleichterungen fällt das Anforderungsprofil sehr unterschiedlich aus. Bleibt noch die Frage zu klären, ob die mittel- oder unmittelbar betroffenen Abteilungen auch die entsprechenden Fachkompetenzen aufweisen und welche Hilfsmittel zur Verfügung stehen: Literatur, innerbetriebliche Unterweisung, Informationsfluss z. B. per Hausmitteilung etc.. Der Zollbeauftragte kann seine Leistung für das Unternehmen nur dann entfalten, wenn der Unterbau entsprechend kompetent ausgestattet ist. Und Sie denken richtig: Auch hierfür zeichnet der Zollbeauftragte verantwortlich!
Untrennbar mit diesen Überlegungen verbunden ist die Frage: **Wo im Unternehmen ist Zoll überhaupt platziert?** Nur aufgrund dieser Gesamtbetrachtung lassen sich die Verantwortlichkeiten festlegen. Unabhängig, ob Konzern, Mittelstand oder kleines Unternehmen, Handelshaus oder Produktionsbetrieb: Im internationalen Handel ist Zoll eine nicht umschiffbare Klippe!

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Lieferantenerklärungen in der Praxis

Viel zu oft verfügen Unternehmensmitarbeiter, die Lieferantenerklärungen ausstellen über zu geringe Kenntnisse im Präferenzrecht. Die Auswirkungen können dramatisch sein und werden oft unterschätzt. Ziel dieses Webinars soll es sein, den Teilnehmern zunächst einen Überblick über die erforderlichen Grundlagen im Präferenzrecht zu geben um sie so in die Lage zu versetzen, korrekte Lieferantenerklärungen auszustellen. Der Schwerpunkt soll auf der korrekten Anwendung der Verarbeitungslisten in den Präferenzabkommen und im korrekten Ausfüllen der Lieferantenerklärungen liegen. Auf häufige Fehler im Umgang mit Lieferantenerklärungen wird eingegangen.

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Import-Zollabwicklung

Der Import von Rohstoffen und Vormaterialien gehört zum Alltag von Einkaufsmitarbeitern in international arbeitenden Unternehmen. Alle importierten Waren müssen verzollt werden. Zum Teil sind erhebliche Zollzahlungen erforderlich, die einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen. Im Rahmen einer ImportBetriebsprüfung kommt es oft zur Feststellung von Fehlern und teils empfindlicher Nacherhebung von Zöllen.
Das Webinar soll zunächst einen kurzen Überblick über mögliche Importverfahren geben (und dabei auf aktive Veredelung, passive Veredelung und Zolllager eingehen). Schwerpunkt bildet dann die Überführung von Waren in den freien Verkehr, zu dem auch die Festsetzung des richtigen Zollwertes gehört. Abschließend soll auf die Verpflichtung jedes Unternehmens zur nachträglichen Überprüfung der ATLAS-Steuerbescheide eingegangen werden und der Aufbau eines ATLAS-Bescheides am konkreten Beispiel dargestellt werden.

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Grundlagen der Exportkontrolle

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung bei der Planung einer Ausfuhr von Waren in Drittländer. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts eingehalten werden. Verstöße gegen die teilweise sehr komplexen und komplizierten Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts werden mit Freiheits- und Geldstrafen, Buß-geldern sanktioniert.

Alle verantwortlichen Personen, die im Bereich Exportkontrolle tätig sind, benötigen daher umfassendes und immer aktuelles Praxiswissen in Bezug auf sämtliche Bereiche des gesamten operativen Ausfuhrprozesses. Das Webinar vermittelt einen praxisnahen Überblick über die Grundlagen der Exportkontrolle und das aktuelle Exportkontroll- und Außenwirtschaftsrecht.

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Die Klassifizierung nach den Güterlisten des Exportkontrollrechts

Das Exportkontrollrecht kontrolliert Auslandsgeschäfte mit Rüstungs- und Dual-Use-Gütern. Es liegt im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Unternehmens festzustellen, ob sich die zu exportierenden Güter in der DualUse oder Rüstungsgüterliste des Exportkontrollrechts finden und damit exportkontrollrechtlichen Beschränkungen unterliegen.

Anhand von konkreten Beispielen erlernen Sie den Umgang mit der Dual-Use-Güterliste des Anhang I der EGDual-Use-VO 428/2009 und dem Teil I der deutschen Ausfuhrliste. Neben Aufbau und Systematik werden Begrifflichkeiten, wie z.B. „besonders konstruiert“ näher bestimmt. Hilfsmittel wie das Umschlüsselungsverzeichnis, das Stichwortverzeichnis und den EZT-online werden mit den dazugehörigen Fallstricken thematisiert.

Gerne können Sie Ihre konkreten Beispiele zu diesem Seminar mitbringen.

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Aufbauwebinar Warenursprungs- und Präferenzregeln bei Ex- und Importgeschäften

Das Ursprungssystem der Europäischen Union/Gemeinschaft bietet die Nutzung von Zollvorteilen/-präferenzen im Warenverkehr mit vielen Ländern an. Zollreduzierungen stehen aber nicht nur im Interesse des Importeurs, sondern Zollvorteile für den ausländischen Kunden sind auch Verkaufsargumente für den Exporteur.

Aufbauend auf den Kenntnissen aus den Grundlagenseminaren wird in diesem Seminar insbesondere über die Chancen der Kumulierung gesprochen. Die zentrale Frage lautet: Kann ich eine „verlängerte Werkbank“ (z. B. in Ägypten) präferenzbegünstigt nutzen? Der professionelle Umgang mit den unterschiedlichen Be-/Verarbeitungslisten der einzelnen Abkommen zeichnet den Experten aus! Wo liegen die Grenzen von Prozentklauseln im Vergleich zum geforderten Positionswechsel? Die gezielte Warenbeschaffung sowie die an technischen und qualitativen Anforderungen ausgerichtete “richtige“ Be-/Verarbeitung sind der Garant für den Export mit den zutreffenden Ursprungsnachweisen. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Rezession gewinnt der zollfreie/-begünstigte Einkauf einerseits und der präferenzberechtigte Verkauf von Waren anderseits an Bedeutung: Alle Beteiligten achten auf Kosteneinsparungen!

Welche Vorteile wird der Ausbau der euromediterranen Zone im Mittelmeerbereich bringen? Hier gibt es interessante Märkte für EU-Firmen!

Allerdings darf im internationalen Warenverkehr die Tatsache nicht vernachlässigt werden, dass der Importeur grundsätzlich für die Richtigkeit des von ihm vorgelegten Präferenznachweises haftet. Hieraus ergibt sich ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Ex- und Importeur auf ursprungsrechtlicher Basis. In fast allen Präferenzabkommen ist die Möglichkeit vorgesehen, Präferenznachweise nicht nur im Einzelfall beim
Zollamt zu beantragen, sondern unabhängig vom Warenwert (> 6.000 EUR) ohne Mitwirkung des Zolls in Form einer Ursprungserklärung abgeben zu können. Beantragen Sie hierfür die Bewilligung zum “Ermächtigten Ausführer”. Preis für diese Vereinfachung ist die Übernahme einer höheren Eigenverantwortung für die Ursprungsermittlung: Eine Prozessbeschreibung (Arbeits-/Organisationsanweisung) ist erforderlich!

Im Warenverkehr mit u.a. der Republik Korea oder Singapur ist diese Vereinfachung für den Versand von Sendungen mit Ursprungszeugnissen, deren Wert 6.000 EUR je Sendung übersteigt, immer erforderlich.
In den neueren Präferenzabkommen wird in der Regel keine Bewilligung mehr als „Ermächtigter Ausführer“ benötigt. Hier reicht es aus, wenn sich das Unternehmen beim zuständigen Hauptzollamt registrieren lässt („Registrierter Ausführer“). Nun taucht die zentrale Frage auf: Welche Hürden muss ich nehmen, damit ich die Registrierung erfolgreich hinbekomme? Welche Pflichten sind zu beachten und vor allen Dingen, welche
Risiken sind zu kennen?

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+ ZAK-Teilnahmezertifikat

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Zoll für Einsteiger -Grundlagenwissen für den Einstieg in die Im- und Exportabwicklung-

Sobald Sie sich als Klein- oder mittelständischer Betrieb im Welthandel behaupten wollen, Ware aus dem Ausland beziehen oder dorthin liefern lassen, sollten Sie Aufgaben und Verantwortung kennen – auch wenn Sie die Zollabwicklung kostenpflichtig an einen Dienstleister auslagern. Welche Formulare werden wann benötigt, und wer darf diese ausstellen?
Die Mitarbeiter der verschiedenen Abteilungen von Einkauf bis Logistik haben eine Vielzahl an Aufgaben zu bewältigen. Neue Mitarbeiter müssen schnell und sicher die Grundbegriffe und notwendigen Schritte für eine einwandfreie Zollabwicklung beherrschen, und wissen, welche Schritte für den erfolgreichen Warentransport relevant sind. Und auch, wenn Sie nur gelegentliche Aus- oder Einfuhren haben, sollten Sie sich der Verantwortung im Prozess bewusst sein.
Dieses Grundlagen-Webinar bietet die Möglichkeit, sich dieses Grundwissen schnell anzueignen, und damit die bestehenden Fachkräfte zu entlasten.

Im direkten Anschluss gibt es noch die Möglichkeit, dass ihre individuellen Fragen vom Referenten diskutiert werden.

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