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Webinar: Abdichtung von Flachdächern, Dachterrassen und Balkonen | Online

Feuchteschäden wegen Mängeln der Flachdachabdichtung sind vermeidbar, wenn die Abdichtungsplanung und -ausführung im Zeichen der Risikoreduzierung stehen. Daher ist es wichtig, sich mit der Abdichtung nicht genutzter und genutzter Dächer zu befassen. Anhand praktischer
Beispiele werden die Neuerungen der einschlägigen Regelwerke vorgestellt und Unterschiede besprochen. Z. B. wird der Frage nachgegangen, ob Balkone in gleicher Art und Weise abzudichten wie Dachterrassen sind? Die neue Flachdachabdichtungsnorm (DIN 18531:2017-07), die nun auch für genutzte Dächer gilt, und die neue Flachdachrichtlinie (2016-12) schüren diese Streitigkeiten, da sie eine uneinheitliche Bewertung dieser Situationen vorgeben.
Aus diesem Grund ist es wichtig – trotz jahrelanger Diskussion über Qualitätsklassen für den Bereich der nicht genutzten Dächer – auch für die genutzten Dächer über die notwendigen Zuverlässigkeits und Sicherheitskriterien der unterschiedlichen Bauweisen, die sich insbesondere in den
Schadensfolgen und dem Aufwand der Schadensbeseitigung ermessen lassen, zu berichten.

Im Vortrag werden folgende besonders zu beachtenden Aspekte behandelt:
1. DIN 18531 vs. Flachdachrichtlinie? Regelwerke – Gefälle und Stoffe
2. Kritik und Ausblick zu Anwendungsklassen K1, K2
3. Bedeutung des Gefälles
4. Zuverlässige, dauerhafte nicht genutzte und genutzte Flachdächer: ja!
5. Bauweisen genutzter Dächer und Balkone
6. Details

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl.-Ing. Architektin Silke Sous beantwortet.

**Wann:** 5.10.2021 09:00 bis 10:30 Uhr
**Wer:** Bausachverständige, Architekten, Ingenieure und alle Interessierten
**Was:** Das Webinar erläutert die Notwendigkeit der Zuverlässigkeits- und Sicherheitskriterien unterschiedlicher Bauweisen.

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.

Webinar: Wissen für Betreuungsvereine – Anforderungen des neuen Betreuungsrechts 2023

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Das neue Gesetz ändert vieles für die Betreuungsvereine, die ehrenamtlichen und die beruflichen Betreuer/innen. Informieren Sie sich rechtzeitig und rechtssicher!

Dieses 3-stündige Webinar bereitet Sie als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins optimal auf die neue Rechtslage vor und gibt Antworten auf die für Sie relevanten Fragen – was ist neu, was bleibt wie bisher? Im Fokus stehen die für Sie als Mitarbeiter/in eines Vereins wichtigsten Themenkomplexe, u.a. Anforderungen an Mitarbeiter/innen, Aufgaben, Betreuungsführung, Anerkennung, Förderung und Finanzierung.

Unsere Referentin, Barbara Dannhäuser, ist Sozialarbeiterin, Supervisorin und Referentin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM in Düsseldorf. Sie hat selbst lange im Betreuungsverein gearbeitet und ist seit 2006 auf Bundesebene tätig. Sie war im Diskussionsprozess des BMJV beteiligt, ist eine anerkannte Expertin für Betreuungsvereine und Mitglied im BGT Vorstand.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine und Preise

+ 27.4.2022 | 9:30 – 11:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 25.10.2022 | 9:30 – 11:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 84,00 €**; Normalpreis 99,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Webinar: Wissen für Betreuungsvereine – Anforderungen des neuen Betreuungsrechts 2023

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Das neue Gesetz ändert vieles für die Betreuungsvereine, die ehrenamtlichen und die beruflichen Betreuer/innen. Informieren Sie sich rechtzeitig und rechtssicher!

Dieses 3-stündige Webinar bereitet Sie als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins optimal auf die neue Rechtslage vor und gibt Antworten auf die für Sie relevanten Fragen – was ist neu, was bleibt wie bisher? Im Fokus stehen die für Sie als Mitarbeiter/in eines Vereins wichtigsten Themenkomplexe, u.a. Anforderungen an Mitarbeiter/innen, Aufgaben, Betreuungsführung, Anerkennung, Förderung und Finanzierung.

Unsere Referentin, Barbara Dannhäuser, ist Sozialarbeiterin, Supervisorin und Referentin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM in Düsseldorf. Sie hat selbst lange im Betreuungsverein gearbeitet und ist seit 2006 auf Bundesebene tätig. Sie war im Diskussionsprozess des BMJV beteiligt, ist eine anerkannte Expertin für Betreuungsvereine und Mitglied im BGT Vorstand.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 16.2.2022 | 9:30 – 11.00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online
+ 27.4.2022 | 9:30 – 11.00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1, 5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 84,00 €**; Normalpreis 99,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Welche Aufgaben haben Betreuungsvereine nach der Reform – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ Was ist neu bei der der Anerkennung?
+ Wie funktioniert die Registrierung von neuen Mitarbeitenden im Verein?
+ Was ändert sich bei der Betreuungsführung (z.B. Betreuerpflichten und unterstützte Entscheidungsfindung)?
+ Wie kann die Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung mit Ehrenamtlichen gestaltet werden?
+ Was müssen ehrenamtliche Betreuer beachten?
+ Was ist bei der Landes-Förderung der Vereine zu beachten?

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Neues im Bereich Rechtspflege – Betreuungsrechtsreform 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das bisherige Betreuungsrecht umfassend geändert und neu strukturiert. Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Sowohl für Betreuer/innen als auch für Rechtspfleger/innen ergeben sich daraus umfangreiche neue Aufgaben und Pflichten, u.a.:

+ Die Rechtspfleger/innen werden stärker mit Anhörungen und Prüfungen der Berichte befasst sein.
+ Im Rahmen der Berichtspflichten der Betreuer/innen gibt es weitergehende Vorgaben.
+ Wichtige Neuregelungen sind insbesondere im Rahmen der Vermögenssorge zu beachten.

Dieses 2-stündige Webinar bereitet Sie auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts. Sie erfahren, wie die neuen Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit zwischen Rechtspflegern und Betreuern beeinflusst und was künftig zu beachten ist. Im Fokus stehen u.a. hier insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren (z.B. Anhörungen), der Vermögenssorge und den Berichtspflichten.
Unser Referent, Roland Schlitt, seit über 18 Jahren Rechtspfleger für Betreuungen am Amtsgericht Kassel, war als Experte am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und ist Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zu Platzierung individueller Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise

13.12.2022 | 9:30 – 11:30 Uhr (2 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 62,00 €**; Normalpreis 74,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Der Grundsatzes der Selbstbestimmung auch im Rahmen der Vermögensverwaltung und im Genehmigungsrecht
+ § 1838-E BGB (Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten):
+ Was müssen Betreuer und Rechtspfleger bei Berichten gegenüber dem Gericht, bei der Dokumentation der Vermögensverwaltung und im Rahmen des Genehmigungsrechts neu beachten?
+ Veränderungen, Vereinfachungen und Entbürokratisierungen im Bereich der Vermögenssorge?
+ Änderungen bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses
+ „Anlagegeld“ und „Verfügungsgeld“, bargeldloser Zahlungsverkehr – was ist neu?
+ Präzisierung/Nachschärfung des Trennungsgebots
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1810 BGB („Innengenehmigung“) und § 1846-E BGB (Anzeigepflicht)
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1811 BGB („Innengenehmigung“ bei anderer Art der Anlegung) und § 1848-E BGB (Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld)
+ Besonderheit des § 1858-E Abs. 3 BGB (einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber Gericht oder Behörde)
+ Schenkungen
+ Der Anfangsbericht
+ Stärkere Einbeziehung der Betreuten im Rahmen des Jahresberichts und auch der Dokumentation der Vermögensentwicklung

Webinar: Neues im Bereich Rechtspflege – Betreuungsrechtsreform 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das bisherige Betreuungsrecht umfassend geändert und neu strukturiert. Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Sowohl für Betreuer/innen als auch für Rechtspfleger/innen ergeben sich daraus umfangreiche neue Aufgaben und Pflichten, u.a.:

+ Die Rechtspfleger/innen werden stärker mit Anhörungen und Prüfungen der Berichte befasst sein.
+ Im Rahmen der Berichtspflichten der Betreuer/innen gibt es weitergehende Vorgaben.
+ Wichtige Neuregelungen sind insbesondere im Rahmen der Vermögenssorge zu beachten.

Dieses 2-stündige Webinar bereitet Sie auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts. Sie erfahren, wie die neuen Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit zwischen Rechtspflegern und Betreuern beeinflusst und was künftig zu beachten ist. Im Fokus stehen u.a. hier insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren (z.B. Anhörungen), der Vermögenssorge und den Berichtspflichten.
Unser Referent, Roland Schlitt, seit über 18 Jahren Rechtspfleger für Betreuungen am Amtsgericht Kassel, war als Experte am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und ist Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zu Platzierung individueller Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 20.9.2022 | 9:30 – 11:30 Uhr (2 Stunden) | online
+ 13.12.2022 | 9:30 – 11:30 Uhr (2 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 62,00 €**; Normalpreis 74,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Der Grundsatzes der Selbstbestimmung auch im Rahmen der Vermögensverwaltung und im Genehmigungsrecht
+ § 1838-E BGB (Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten):
+ Was müssen Betreuer und Rechtspfleger bei Berichten gegenüber dem Gericht, bei der Dokumentation der Vermögensverwaltung und im Rahmen des Genehmigungsrechts neu beachten?
+ Veränderungen, Vereinfachungen und Entbürokratisierungen im Bereich der Vermögenssorge?
+ Änderungen bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses
+ „Anlagegeld“ und „Verfügungsgeld“, bargeldloser Zahlungsverkehr – was ist neu?
+ Präzisierung/Nachschärfung des Trennungsgebots
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1810 BGB („Innengenehmigung“) und § 1846-E BGB (Anzeigepflicht)
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1811 BGB („Innengenehmigung“ bei anderer Art der Anlegung) und § 1848-E BGB (Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld)
+ Besonderheit des § 1858-E Abs. 3 BGB (einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber Gericht oder Behörde)
+ Schenkungen
+ Der Anfangsbericht
+ Stärkere Einbeziehung der Betreuten im Rahmen des Jahresberichts und auch der Dokumentation der Vermögensentwicklung

Webinar: Neues im Bereich Rechtspflege – Betreuungsrechtsreform 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das bisherige Betreuungsrecht umfassend geändert und neu strukturiert. Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Sowohl für Betreuer/innen als auch für Rechtspfleger/innen ergeben sich daraus umfangreiche neue Aufgaben und Pflichten, u.a.:

+ Die Rechtspfleger/innen werden stärker mit Anhörungen und Prüfungen der Berichte befasst sein.
+ Im Rahmen der Berichtspflichten der Betreuer/innen gibt es weitergehende Vorgaben.
+ Wichtige Neuregelungen sind insbesondere im Rahmen der Vermögenssorge zu beachten.

Dieses 2-stündige Webinar bereitet Sie auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts. Sie erfahren, wie die neuen Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit zwischen Rechtspflegern und Betreuern beeinflusst und was künftig zu beachten ist. Im Fokus stehen u.a. hier insbesondere Fragen im Zusammenhang mit dem Verfahren (z.B. Anhörungen), der Vermögenssorge und den Berichtspflichten.
Unser Referent, Roland Schlitt, seit über 18 Jahren Rechtspfleger für Betreuungen am Amtsgericht Kassel, war als Experte am Gesetzgebungsverfahren beteiligt und ist Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zu Platzierung individueller Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 24.5.2022 | 9:30 – 11.30 Uhr (2 Stunden) | online
+ 20.9.2022 | 9:30 – 11.30 Uhr (2 Stunden) | online
+ 13.12.2022 | 9:30 – 11.30 Uhr (2 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 62,00 €**; Normalpreis 74,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

### Agenda/Themen
+ Der Grundsatzes der Selbstbestimmung auch im Rahmen der Vermögensverwaltung und im Genehmigungsrecht
+ § 1838-E BGB (Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten):
+ Was müssen Betreuer und Rechtspfleger bei Berichten gegenüber dem Gericht, bei der Dokumentation der Vermögensverwaltung und im Rahmen des Genehmigungsrechts neu beachten?
+ Veränderungen, Vereinfachungen und Entbürokratisierungen im Bereich der Vermögenssorge?
+ Änderungen bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses
+ „Anlagegeld“ und „Verfügungsgeld“, bargeldloser Zahlungsverkehr – was ist neu?
+ Präzisierung/Nachschärfung des Trennungsgebots
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1810 BGB („Innengenehmigung“) und § 1846-E BGB (Anzeigepflicht)
+ Verhältnis/Unterschied zwischen § 1811 BGB („Innengenehmigung“ bei anderer Art der Anlegung) und § 1848-E BGB (Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld)
+ Besonderheit des § 1858-E Abs. 3 BGB (einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber Gericht oder Behörde)
+ Schenkungen
+ Der Anfangsbericht
+ Stärkere Einbeziehung der Betreuten im Rahmen des Jahresberichts und auch der Dokumentation der Vermögensentwicklung

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar: Datenschutz und die Arbeit der Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine (4-stündig)

In der Betreuungsarbeit gibt es für Sie als Berufsbetreuer/in, sei es in einem eigenen Büro oder als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins, zahlreiche Berührungspunkte zum Datenschutzrecht: Im Zusammenhang mit dem Betreuungsverfahren haben Sie viele sensible Daten über Betreute und andere Dritte erheben, sammeln und verarbeitet. Daher müssen Sie nicht nur die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes kennen, sondern auch wissen, welche technischen und organisatorischen Regelungen zum Schutz der Daten zu treffen sind. Die Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften kann haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

In diesem 4-stündigen Webinar beantwortet unser Referent Guy Walther die für Sie als Berufs- oder Vereinsbetreuer/in wichtigsten Fragestellungen rund um den Datenschutz, u.a.: Welches sind die Informationspflichten nach der DSGVO und wie können sie konkret umgesetzt werden? Was ist bei der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine zu beachten? Datenpannen oder Datenschutzverstöße – was ist zu tun und wo liegen die Haftungsrisiken? Was sind Ihre Datenschutzrechte gegenüber Behörden und Gerichten? Auch die besondere Fragestellungen, Prüf- und Dokumentationspflichten beim Einsatz einer Software oder beim Betrieb eine Website werden besprochen. Zudem wird ein Ausblick auf relevante Neuregelungen des Datenschutzes durch die Reform des Betreuungsrechts gegeben.

Im Webinar werden Fallbeispiele aus der Praxis besprochen, es besteht zudem die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu aktuellen und individuellen Praxisfragen. Das ausführliche Skript enthält viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine und Preise

10.6.2022 | 09:00 bis 11:00 Uhr + 11:30 bis 13:30 Uhr (2 x 2 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 124,00 €**; Normalpreis 149,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Themen/Schwerpunkte:
+ Allgemeine Grundlagen des Datenschutzes
+ Neuregelungen des Datenschutzrechts durch die DSGVO
+ Grundlagen für die Datenverarbeitung durch Berufs- und Vereinsbetreuer/innen
+ Informationspflichten nach der DSGVO
+ Datenschutz beim Betrieb von Webseiten
+ Meldepflicht bei Datenpannen nach der DSGVO
+ Datenschutz für die Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine
+ Datenschutz und Anforderungen an den Einsatz von EDV in der Arbeit der Berufsbetreuer/innen und Betreuungsvereine
+ Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
+ Akteneinsicht und Auskunftsrechte
+ Datenschutzrechte als Berufs- und Vereinsbetreuer/in gegenüber Betreuungsbehörden und Betreuungsgerichten
+ Haftungsfragen und Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverstößen
+ Aktuelle Praxisfragen des Datenschutzes, Rechtsprechung
+ Ausblick: Neuregelungen des Datenschutzes durch die Reform des Betreuungsrechts

Webinar “Die Reform des Betreuungsrechts – Neue Anforderungen für Betreuungsbehörden nach dem BtOG”

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Ganz neu ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das ab dem 1.1.2023 an die Stelle des Betreuungsbehördengesetzes tritt. Mit dem neuen BtOG kommen auf Betreuungsbehörden z.T. ganz neue Aufgaben zu, u.a. durch das dort angesiedelte Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer gemäß §§ 23 ff. BtOG.

Dieses 8-stündige Webinar bereitet Sie Sie als Mitarbeiter/in einer Betreuungsbehörde optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen: Welche Aufgaben kommen mit dem BtOG auf die Betreuungsbehörden zu – was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie sieht das Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer aus? Welche neuen Datenschutzregelungen sind zu beachten?

Unser erfahrener Referent, Guy, Walther, Frankfurt am Main, ist renommierter Fachbuchautor (u.a. Handbuch Betreuungsbehörde), Referent zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht und ausgewiesener Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Zeiten und Preise:
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin oben in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

**Termine 2022**
+ **8.6. + 9.6.2022** | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online
+ **25. + 26.10.2022** | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 169,00 €**; Normalpreis 189,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

**Termin 2023**
25. + 26.10.2022 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 189,00 €**; Normalpreis 209,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Agenda/Themenschwerpunkte
*Hinweis: Nach jedem Themenschwerpunkt sind ca. 15 Minuten für Fragen und Diskussion vorgesehen.*
+ Aufgaben der Betreuungsbehörden nach dem BtOG (§§ 5 – 13 BtOG)
+ Anerkennung und Aufgaben der Betreuungsvereine (§§ 14 – 18 BtOG)
+ Neuregelungen für ehrenamtliche Betreuer/innen, Abschluss einer Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung (§§ 21 – 22 BtOG)
+ Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer/innen (§§ 23 – 30 BtOG)
+ Neue Datenschutzregelungen nach dem BtOG
+ Exkurs: neue Strukturierung des materiellen Betreuungsrechts im BGB; wichtige inhaltliche Neuregelungen im materiellen Recht; Änderungen im FamFG
+ Beratung von Berufsgeheimnisträgern durch die Betreuungsbehörde bei Gefährdung Betreuter (§ 31 BtOG)
+ Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht

Webinar “Die Reform des Betreuungsrechts – Neue Anforderungen für Betreuungsbehörden nach dem BtOG”

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Ganz neu ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das ab dem 1.1.2023 an die Stelle des Betreuungsbehördengesetzes tritt. Mit dem neuen BtOG kommen auf Betreuungsbehörden z.T. ganz neue Aufgaben zu, u.a. durch das dort angesiedelte Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer gemäß §§ 23 ff. BtOG.

Dieses 8-stündige Webinar bereitet Sie Sie als Mitarbeiter/in einer Betreuungsbehörde optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen: Welche Aufgaben kommen mit dem BtOG auf die Betreuungsbehörden zu – was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie sieht das Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer aus? Welche neuen Datenschutzregelungen sind zu beachten?

Unser erfahrener Referent, Guy, Walther, Frankfurt am Main, ist renommierter Fachbuchautor (u.a. Handbuch Betreuungsbehörde), Referent zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht und ausgewiesener Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine, Zeiten und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

**Termine 2021**
+ 19.1.2022. + 20.1.2022 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online
+ 8.6.2022 + 9.6.2022 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 169,00 €**; Normalpreis 189,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Agenda/Themenschwerpunkte
*Hinweis: Nach jedem Themenschwerpunkt sind ca. 15 Minuten für Fragen und Diskussion vorgesehen.*
+ Aufgaben der Betreuungsbehörden nach dem BtOG (§§ 5 – 13 BtOG)
+ Anerkennung und Aufgaben der Betreuungsvereine (§§ 14 – 18 BtOG)
+ Neuregelungen für ehrenamtliche Betreuer/innen, Abschluss einer Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung (§§ 21 – 22 BtOG)
+ Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer/innen (§§ 23 – 30 BtOG)
+ Neue Datenschutzregelungen nach dem BtOG
+ Exkurs: neue Strukturierung des materiellen Betreuungsrechts im BGB; wichtige inhaltliche Neuregelungen im materiellen Recht; Änderungen im FamFG
+ Beratung von Berufsgeheimnisträgern durch die Betreuungsbehörde bei Gefährdung Betreuter (§ 31 BtOG)
+ Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht

Webinar-Reihe: AW Next US-(Re-)Exportkontrollrecht für Newcomer

Nicht nur die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland sehen für den Außenwirtschaftsverkehr Verbote und Beschränkungen vor, sondern auch beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika (USA).
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.