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Hilfe! Ich bin verantwortlich für Zoll/Exportkontrolle

### Stärken Sie Ihre Position als Zoll-/Exportkontrollbeauftragte:r

„Zoll? Mach du das mal eben mit, das ist doch nicht viel.“ – „Die Ware muss raus, mir ist doch egal, was der Zoll sagt.“ – „Wir liefern doch keine Waffen, wir brauchen keine Exportkontrolle.“ – „Dass du von der Exportkontrolle auch immer nein sagen musst oder alles ausbremsen, dich frag ich gar nicht mehr.“

Der **Alltag** im Bereich Zoll und Exportkontrolle **ist oft geprägt** von verständnislosen Kollegen und Vorgesetzten, **von Widerstand und Druck**, von unzureichender Organisation und nicht optimierten Abläufen. Und auch die Behörden melden ihre Ansprüche an und üben Druck aus.

**Aus „Arbeiten“ wird schnell „Überleben“** und irgendwie durch den Tag kommen – eine unangenehme Situation für Sie als Zoll- oder Exportkontrollverantwortlicher. Doch auch für das Unternehmen eine **schlechte Ausgangsposition für eine rechtssichere, effiziente und kostenoptimierte Abwicklung** von Zoll und Exportkontrolle.

### Werden Sie tragende Kraft in Ihrem Unternehmen

In unserer Veranstaltung mit **Workshop-Charakter** lernen und erarbeiten Sie sich zusammen mit den anderen Teilnehmern in vertraulicher Umgebung und unter Anleitung unserer Referenten die **Aufgaben eines Zoll- oder Exportverantwortlichen** und wie Sie diese optimal im Unternehmen umsetzen. Ein weiterer Fokus liegt auf Ihrer **Stellung im Unternehmen** – was benötigen Sie, um Ihre Arbeit wirkungsvoll und rechtssicher zu erledigen. Abgerundet wird die Veranstaltung mit **Blick auf Sie selbst**: gute Kommunikation, Umgang mit Druck und Ihre Work-Life-Balance, um Ihre Arbeitskraft zu erhalten und ideal einzusetzen.

Ertragswertverfahren im Überblick

Die Webinar-Reihe vermittelt kompakt das notwendige Fachwissen zur Durchführung des Ertragswertverfahrens im Rahmen der Verkehrswertermittlung von Grundstücken.

Das **Ertragswertverfahren** ist methodisch das variantenreichste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach **BauGB und ImmoWertV**. Es dient der Bewertung von **ertragsorientierten Immobilien**, sogenannten **Renditeobjekten**.

Die dem Verfahren eigene Begrifflichkeiten, die einzelnen **Bewertungsparameter**, die Datenquellen sowie die **Rechenmethodik** werden umfangreich behandelt. Neben dem Allgemeinen Ertragswertverfahren (**Standardverfahren**) werden auch die methodischen Varianten (**Vereinfachtes Ertragswertverfahren, Periodisches Ertragswertverfahren**) umfassend erläutert.

Zudem wird auf wesentliche **Fehlerquellen** bei der praktischen Anwendung des Ertragswertverfahrens einschließlich der Auswirkung mangelnder **(Daten-)Recherche** eingegangen.

Die Webinar-Reihe besteht aus **5 Modulen** mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten

Die Beschaffung der **relevanten Daten** zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens – das Spannungsfeld zwischen Wollen und Können (**Vollständigkeit**), Müssen (**Zeitdruck**) und Sollen (**Konzentration auf das Wesentliche**).

###Daten als Grundlage der Verkehrswertermittlung
Die **Erstattung eines Verkehrswertgutachtens** gründet sich naturgemäß auf die dazu erhobenen bzw. zu erhebenden **Daten**.
Sie als Sachverständige stehen zunächst vor der Aufgabe zu klären, welche **Informationen** überhaupt **relevant** sind. Im nächsten Schritt sind – vor dem Ortstermin – wesentliche **Grundlagen** zu beschaffen, die schon ein Bild des Wertermittlungsobjekts abzeichnen können. Die Besichtigung ist sorgfältig zu planen und strukturiert durchzuführen.
Anschließend sind die Daten **auszuwerten und zu verdichten**, bevor sie in die Wertermittlung münden.

Das Webinar liefert in kompakter Form **Hinweise, Anregungen und Handlungsempfehlungen** zu diesem Handlungsfeld. **Das Lernziel**: Sie können nach diesem Seminar die notwendigen **Informationen** leichter **identifizieren**, schneller **beschaffen** und zielgerichtet **verarbeiten**.

Das Webinar vermittelt in zwei Modulen die Grundlagen zur Beschaffung von Informationen zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens.

Der Bogen spannt sich über die **Auftragsannahme**, die inhaltlichen **Anforderungen an Verkehrswertgutachten**, die Bestimmung der notwendigen **Daten**, die Beschaffung relevanter **Informationen und deren Auswertung**, die Verwendung der erhobenen Daten (einschließlich Bildmaterial) unter Berücksichtigung des **Datenschutzes** bis hin zur Planung und **Durchführung des Ortstermins** einschließlich der dazu notwendigen Ausstattung.

Vergleichswertverfahren im Überblick

Die Webinar-Reihe vermittelt kompakt das notwendige Fachwissen zur Durchführung des Vergleichswertverfahrens im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken.

Das **Vergleichswertverfahren** ist das **wichtigste** der drei normierten **Verfahren** im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach **BauGB und ImmowertV**.

Es dient als abschließendes Verfahren vor allem der Bewertung von **Eigentumswohnungen und Reihenhausgrundstücken**, also grundsätzlich vergleichbaren Immobilien. Darüber hinaus wird das Vergleichswertverfahren aber zur **Bodenwertermittlung** im Ertragswertverfahren und im Sachwertverfahren benötigt. Ohne die sichere Beherrschung des Vergleichswertverfahrens ist deshalb eine fachüblichen Grundsätzen genügende Verkehrswertermittlung nicht möglich. **Statistische Kenntnisse** sind für die Durchführung des Vergleichswertverfahrens notwendig, sie werden im Webinar vermittelt.

Abschließend werden **Fehlerquellen** aufgezeigt und besprochen, die bei der Grundlagenermittlung als auch bei der Auswertung entstehen können.

Die Webinar-Reihe besteht aus **5 Modulen** mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

Hotelbewertung

Die **Bewertung von Hotelimmobilien** stellt Immobiliensachverständige vor Herausforderungen: Die **Verfügbarkeit von Daten** ist begrenzt und einzelne Transaktionen auf dem Hotelimmobilienmarkt sind nicht zwangsläufig auch vergleichbar.

Der Bewertungssachverständige müssen daher auf Methoden zurückgreifen, die den Fokus auf die Erzielung (nachhaltiger) **marktgerechter Erträge aus dem originären Hotelgeschäft** legen, wie etwa Logis, Food & Beverage und Incentive-Veranstaltungen.
Gängige Verfahren, die die vorgenannten Aspekte aufgreifen, sind das Ertrags- und im Besonderen das Pachtwertverfahren. International wird üblicherweise auf das **Discounted-Cash-Flow-Verfahren** zurückgegriffen.

###Darum geht es in unserer Veranstaltung
Zur Anwendung dieser Verfahren sind jedoch bestimmte **Kenntnisse** über die komplexen Funktionsweisen des heterogenen **Immobilientyps „Hotel“** unabdingbar. Hierzu zählen beispielsweise das Verständnis über die unterschiedlichen Preis-Qualitäts-Standards, das Branding und die Markenbildung von Hotels, die Kundenbindung und Zielgruppen und das Hotelcontrolling, das u.a. das Verständnis über die Funktionsweise des „Uniform Systems of Accounts for the lodging industry“ (**USALI**) voraussetzt. Insbesondere in volatilen Zeiten, wie sie die Jahre 2020 bis 2022 darstellen, ist ein tiefergehendes Verständnis über die vorgenannten Zusammenhänge unabdingbar, um einen **marktgerechten Wert** eines Hotelgrundstücks zu ermitteln.

###Hotelbewertung (Tag 2)

Die im **Hotelmarkt erzielbaren Erträge** eines Hotelbetriebes sind Ausgangspunkt für die Hotelimmobilienwertermittlung.

Das Seminar Hotelbewertung setzt somit zum einen nahtlos an das Seminar Hotelmanagement an. Zum anderen kann die Teilnahme aber auch unabhängig davon erfolgen, falls für den Teilnehmer in erster Linie die **„Techniken“ der Hotelimmobilienbewertung** im Vordergrund stehen sollen.
Die Bewertung von Hotelimmobilien stellt Immobiliensachverständige vor Herausforderungen: Die **Verfügbarkeit von Daten ist begrenzt** und einzelne Transaktionen auf dem Hotelimmobilienmarkt sind nicht zwangsläufig auch vergleichbar.
Der Bewertungssachverständige müssen daher auf Methoden zurückgreifen, die den **Fokus** auf die **Erzielung (nachhaltiger) marktgerechter Erträge** aus dem originären Hotelgeschäft legen, wie etwa **Logis, Food & Beverage** und Incentive-Veranstaltungen.
Gängige Verfahren, die die vorgenannten Aspekte aufgreifen, sind das Ertrags- und im Besonderen das Pachtwertverfahren. International wird üblicherweise auf das **Discounted-Cash-Flow-Verfahren** zurückgegriffen.

Die Teilnehmer werden dazu eingeladen, anhand verschiedener **Praxisbeispiele** die Verfahren der **Hotelimmobilienbewertung** im Rahmen des Seminars anzuwenden und zu trainieren.

Hotelmanagement

Die **Bewertung von Hotelimmobilien** stellt Immobiliensachverständige vor Herausforderungen: Die **Verfügbarkeit von Daten** ist begrenzt und einzelne Transaktionen auf dem Hotelimmobilienmarkt sind nicht zwangsläufig auch vergleichbar.

Der Bewertungssachverständige müssen daher auf Methoden zurückgreifen, die den Fokus auf die Erzielung (nachhaltiger) **marktgerechter Erträge aus dem originären Hotelgeschäft** legen, wie etwa Logis, Food & Beverage und Incentive-Veranstaltungen.
Gängige Verfahren, die die vorgenannten Aspekte aufgreifen, sind das Ertrags- und im Besonderen das Pachtwertverfahren. International wird üblicherweise auf das **Discounted-Cash-Flow-Verfahren** zurückgegriffen.

###Darum geht es in unserer Veranstaltung
Zur Anwendung dieser Verfahren sind jedoch bestimmte **Kenntnisse** über die komplexen Funktionsweisen des heterogenen **Immobilientyps „Hotel“** unabdingbar. Hierzu zählen beispielsweise das Verständnis über die unterschiedlichen Preis-Qualitäts-Standards, das Branding und die Markenbildung von Hotels, die Kundenbindung und Zielgruppen und das Hotelcontrolling, das u.a. das Verständnis über die Funktionsweise des „Uniform Systems of Accounts for the lodging industry“ (**USALI**) voraussetzt. Insbesondere in volatilen Zeiten, wie sie die Jahre 2020 bis 2022 darstellen, ist ein tiefergehendes Verständnis über die vorgenannten Zusammenhänge unabdingbar, um einen **marktgerechten Wert** eines Hotelgrundstücks zu ermitteln.

###Hotelmanagement (Tag 1)

Eine tiefergehende Bewertung von **Betreiberimmobilien** setzt das Verständnis über die **Funktionsweisen der jeweiligen Märkte** und Unternehmen voraus.

Das Seminar Hotelmanagement bietet die Möglichkeit, sich mit den **Erfolgskomponenten eines Hotelbetriebes** auseinandersetzen. Die Schulung der Teilnehmer an diesem Seminar konzentriert sich daher auf die Zusammenhänge, die zur **Führung eines erfolgreichen Hotelbetriebes** notwendig sind. Im Einzelnen geht es um Fragen der (touristischen) **Märkte, Standortwahl, Hotelbau und -ausstattung, Zielgruppen, Budgetierung, Finanzierung, Vermarktung über Hotelsterne, Betreiberformen, Ketten- und Individualhotels, Hotelcontrolling und USALI**.

Das Seminar bietet damit auch die Grundvoraussetzungen für die Einschätzung der operativen **Ertragsstärke und Zukunftsperspektiven** eines Hotelbetriebes.

Hotelmanagement und Hotelbewertung

Die **Bewertung von Hotelimmobilien** stellt Immobiliensachverständige vor Herausforderungen: Die **Verfügbarkeit von Daten** ist begrenzt und einzelne Transaktionen auf dem Hotelimmobilienmarkt sind nicht zwangsläufig auch vergleichbar.

Der Bewertungssachverständige müssen daher auf Methoden zurückgreifen, die den Fokus auf die Erzielung (nachhaltiger) **marktgerechter Erträge aus dem originären Hotelgeschäft** legen, wie etwa Logis, Food & Beverage und Incentive-Veranstaltungen.
Gängige Verfahren, die die vorgenannten Aspekte aufgreifen, sind das Ertrags- und im Besonderen das Pachtwertverfahren. International wird üblicherweise auf das **Discounted-Cash-Flow-Verfahren** zurückgegriffen.

###Darum geht es in unserer Veranstaltung
Zur Anwendung dieser Verfahren sind jedoch bestimmte **Kenntnisse** über die komplexen Funktionsweisen des heterogenen **Immobilientyps „Hotel“** unabdingbar. Hierzu zählen beispielsweise das Verständnis über die unterschiedlichen Preis-Qualitäts-Standards, das Branding und die Markenbildung von Hotels, die Kundenbindung und Zielgruppen und das Hotelcontrolling, das u.a. das Verständnis über die Funktionsweise des „Uniform Systems of Accounts for the lodging industry“ (**USALI**) voraussetzt. Insbesondere in volatilen Zeiten, wie sie die Jahre 2020 bis 2022 darstellen, ist ein tiefergehendes Verständnis über die vorgenannten Zusammenhänge unabdingbar, um einen **marktgerechten Wert** eines Hotelgrundstücks zu ermitteln.

Das Seminar greift die vorgenannten Zusammenhänge auf, geht auf zahlreiche **Besonderheiten in der Hotelbewertung** ein und ermöglicht es Ihnen, sich in die Details der Hotelimmobilienbewertung einzuarbeiten.

Sie können jeden Tag **separat** oder beide Tage zum **Kompaktpreis** buchen.

###Hotelmanagement (Tag 1)
**14.02.2023 – 14:00 – 17:30 Uhr**

Eine tiefergehende Bewertung von **Betreiberimmobilien** setzt das Verständnis über die **Funktionsweisen der jeweiligen Märkte** und Unternehmen voraus.

Das Seminar Hotelmanagement bietet die Möglichkeit, sich mit den **Erfolgskomponenten eines Hotelbetriebes** auseinandersetzen. Die Schulung der Teilnehmer an diesem Seminar konzentriert sich daher auf die Zusammenhänge, die zur **Führung eines erfolgreichen Hotelbetriebes** notwendig sind. Im Einzelnen geht es um Fragen der (touristischen) **Märkte, Standortwahl, Hotelbau und -ausstattung, Zielgruppen, Budgetierung, Finanzierung, Vermarktung über Hotelsterne, Betreiberformen, Ketten- und Individualhotels, Hotelcontrolling und USALI**.

Das Seminar bietet damit auch die Grundvoraussetzungen für die Einschätzung der operativen **Ertragsstärke und Zukunftsperspektiven** eines Hotelbetriebes.

###Hotelbewertung (Tag 2)
**15.02.2023 – 09:00 – 17:00 Uhr**

Die im **Hotelmarkt erzielbaren Erträge** eines Hotelbetriebes sind Ausgangspunkt für die Hotelimmobilienwertermittlung.

Das Seminar Hotelbewertung setzt somit zum einen nahtlos an das Seminar Hotelmanagement an. Zum anderen kann die Teilnahme aber auch unabhängig davon erfolgen, falls für den Teilnehmer in erster Linie die **„Techniken“ der Hotelimmobilienbewertung** im Vordergrund stehen sollen.
Die Bewertung von Hotelimmobilien stellt Immobiliensachverständige vor Herausforderungen: Die **Verfügbarkeit von Daten ist begrenzt** und einzelne Transaktionen auf dem Hotelimmobilienmarkt sind nicht zwangsläufig auch vergleichbar.
Der Bewertungssachverständige müssen daher auf Methoden zurückgreifen, die den **Fokus** auf die **Erzielung (nachhaltiger) marktgerechter Erträge** aus dem originären Hotelgeschäft legen, wie etwa **Logis, Food & Beverage** und Incentive-Veranstaltungen.
Gängige Verfahren, die die vorgenannten Aspekte aufgreifen, sind das Ertrags- und im Besonderen das Pachtwertverfahren. International wird üblicherweise auf das **Discounted-Cash-Flow-Verfahren** zurückgegriffen.

Die Teilnehmer werden dazu eingeladen, anhand verschiedener **Praxisbeispiele** die Verfahren der **Hotelimmobilienbewertung** im Rahmen des Seminars anzuwenden und zu trainieren.

Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).

Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.

Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.

Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.

###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen

###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
21.09.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnierende (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 139,00 €**; Normalpreis 159,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).

Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.

Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.

Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.

###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen

###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
06.06.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
21.09.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnierende (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 139,00 €**; Normalpreis 159,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Grundlagen der Exportkontrolle

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen Ihnen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden.

#### Strafen und Imageschaden vermeiden

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch **geeignete organisatorische Maßnahmen** sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Zusätzlich zu den Bußgeldern und Strafen gegen die handelnden Personen und Geschäftsführung drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.

Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen **fachkundiges Personal**. Durch unsere Veranstaltung „Grundlagen der Exportkontrolle“ erhalten Sie fundiertes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.