Sachverständige aufgepasst! Unsere beliebte Reihe **„Profi-Tipps für Bausachverständige“** geht in die nächste Runde.
Anschaulich und kompakt gehen wir in unserer **vierteiligen Webinar-Reihe** verschiedenen fachspezifischen Themen nach, die Sie in Ihrer Berufspraxis bewegen.
###Die Methode der Technischen Quotelung richtig anwenden
In den ersten beiden Webinaren widmen wir uns der **„technischen Quotelung“**. Sie kommt dann zum Tragen, wenn ein Problem besteht, auf das Mehrere Einfluss genommen haben könnten. Die einzelnen Beteiligten oder das Gericht befassen sich dann mit der Verteilung der Beseitigungskosten auf die einzelnen Beteiligten. Die technische Quotelung kann somit für Rechtsstreite als auch für Schiedsgutachten von Bedeutung sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese richtig erstellen, um somit den eigenen **Vergütungsanspruch** nicht zu verlieren sowie die **eigene Haftung zu vermeiden**.
###Was Sie bei der Gutachtenerstellung unbedingt beachten sollten
Im dritten Modul gehen wir der Frage nach, wie ein Gutachten noch **präziser* und gleichzeitig **rechtssicher** formuliert werden kann, um es für Leser:innen einfacher und nachvollziehbarer zu gestalten sowie **Missverständnisse zu vermeiden**. Typische Beispiele hierfür sind die Begriffe Mangel, Schaden und Norm, die für Juristinnen und Juristen etwas vollkommen anderes bedeuten können als für Ingenieurinnen/Ingenieure oder Handwerker:innen. Lernen Sie, wie die **Sprache zu Ihrem Werkzeug** wird und tragen Sie mit Ihrem **sprachlich gut ausgearbeiteten Gutachten** dazu bei, die Urteilsfindung vor Gericht zu erleichtern und sichern sich gleichzeitig lukrative **Folgeaufträge**.
###Digital kommunizieren mit der E-Akte
Abschließend wagen wir einen Blick in die Zukunft, in dem wir das Thema **„E-Akte“** näher beleuchten. Seit 2018 ist es erlaubt, Sachverständigengutachten digital bei Gericht einzureichen, seit 2022 ist der elektronische Rechtsverkehr für Gerichte sogar verbindlich. Von Seiten der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ wurde angeregt, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ab dem 01.01.2026 verpflichtet werden, am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen.
Erfahren Sie, wie die **digitale Kommunikation** funktioniert, welche Schritte Sie hierzu veranlassen müssen und welchen **Nutzen** Sie aus der Digitalakte ziehen können.
**Wir freuen uns auf Sie!**
###Das sagen unsere Teilnehmer:innen
*„Klare und gute Erklärung des komplexen Themas.“*
**Peter Liechti, Tiger GmbH, Sachverständiger, zu Modul I und II: Technische Quotelung**