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WuP Spezial: Ausblick auf die neuen Ursprungsregeln im Regionalen Übereinkommen ab September 2021

Voraussichtlich ab dem 1. September 2021 wird es bei den Teilnehmerländern des Regionalen Übereinkommens (EU, EFTA, Türkei, Westbalkan, Länder der Östlichen Partnerschaft, wie Georgien, Moldawien und Ukraine und die Mittelmeerländer wie u.a. Ägypten, Tuneisien, Algerien) im Vorfeld der Modernisierung der Anlage 1 zum Regionalen Übereinkommen ein alternatives Ursprungsreglement geben.

Die Ursprungsregeln werden großzügiger, teilweise werden neue Kriterien vorgesehen. Diese neuen Regeln sind optional und können fakultativ angewendet werden. Die Anwendung der neuen Regeln ist daher eine zusätzliche Möglichkeit und keine Verpflichtung.
Damit können Waren zu europäischen Waren werden, die es bisher nicht werden konnten. Aufgrund der sehr weiten Regeln können bisher not-wendige Lieferantenerklärungen entbehrlich werden. Mit dieser Strategie wird das Reglement des Regionalen Übereinkommens auf dieselbe Stufe der großzügigen neuen Freihandelsabkommen wie z.B. EU-UK angehoben.
Die Allgemeine Toleranz wird erhöht und Durchschnittswerte für Fertigwaren und Vorerzeugnisse können in der Präferenzkalkulation nunmehr Anwendung finden. Darüber hinaus findet auch die volle Kumulation Anwendung. Auch andere Neuerungen sind eingebaut, vor allem die Öffnung für digitale Präferenznachweise.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Keine Risse im Wohnungsneubau – Aber wie? / Welche Risse sind zulässig – Und warum?

Rissbildungen sind neben Feuchtigkeitsschäden eine der häufigen Gründe, sich vor Gericht zu streiten. Wegen unklarer oder fehlender vertraglicher Vereinbarungen sehen sich Besteller in ihren Erwartungen hinsichtlich der Rissfreiheit der Wandoberflächen ihres Gebäudes auch bei kleinsten Rissen enttäuscht. Der hinzugezogene Sachverständige wird dann mit einer Vielzahl von Rissbildern konfrontiert, die er unter Berücksichtigung vertraglicher Vereinbarungen sachgerecht bewerten muss.

Im Vortrag werden Schadensursachen von Rissen in Innenräumen und die Vielschichtigkeit der Rissbewertung an zwei typische Beispielen vorgestellt. Diese Fälle zeigen, in welchen Situationen Rissbildungen zu Recht bemängelt werden und welche Rissbildungen als allgemein üblich oder unvermeidbar einzustufen sind. Ebenso werden Lösungen aufgezeigt, Wandoberflächen rissfrei zu gestalten. Außerdem – sollte es dennoch zu Rissen kommen – werden Grundsätze erläutert, anhand derer die Bewertung von Rissen erfolgt. Im Vortrag werden folgende besonders zu beachtenden Aspekte behandelt:

– Grundsätze der Rissbewertung
– Themenkomplex Bauwerksverformung: vertikale und horizontale Verformung sowie Deckendurchbiegung
– Instandsetzungsmethoden bei Risseschäden
– Zulässige Risse

**Wann:** 02.02.2022 09:00 – 10:30Uhr

**Preis:** € 99,- zzgl. MwSt.

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer*innen im Webinar sichtbar.

WuP Spezial: Ausblick auf die neuen Ursprungsregeln im Regionalen Übereinkommen ab September 2021

Voraussichtlich ab dem 1. September 2021 wird es bei den Teilnehmerländern des Regionalen Übereinkommens (EU, EFTA, Türkei, Westbalkan, Länder der Östlichen Partnerschaft, wie Georgien, Moldawien und Ukraine und die Mittelmeerländer wie u.a. Ägypten, Tuneisien, Algerien) im Vorfeld der Modernisierung der Anlage 1 zum Regionalen Übereinkommen ein alternatives Ursprungsreglement geben.

Die Ursprungsregeln werden großzügiger, teilweise werden neue Kriterien vorgesehen. Diese neuen Regeln sind optional und können fakultativ angewendet werden. Die Anwendung der neuen Regeln ist daher eine zusätzliche Möglichkeit und keine Verpflichtung.
Damit können Waren zu europäischen Waren werden, die es bisher nicht werden konnten. Aufgrund der sehr weiten Regeln können bisher not-wendige Lieferantenerklärungen entbehrlich werden. Mit dieser Strategie wird das Reglement des Regionalen Übereinkommens auf dieselbe Stufe der großzügigen neuen Freihandelsabkommen wie z.B. EU-UK angehoben.
Die Allgemeine Toleranz wird erhöht und Durchschnittswerte für Fertigwaren und Vorerzeugnisse können in der Präferenzkalkulation nunmehr Anwendung finden. Darüber hinaus findet auch die volle Kumulation Anwendung. Auch andere Neuerungen sind eingebaut, vor allem die Öffnung für digitale Präferenznachweise.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Nachträgliche Bauwerksabdichtung

Bei Abdichtungsmaßnahmen im Bestand sind die bautechnischen und bauphysikalischen Zusammenhänge wichtige Voraussetzung für gebrauchstaugliche Konstruktionen, wenn nicht grundsätzlich eine Modernisierung mit konsequenter Anwendung von Neubauregeln im Vordergrund stehen soll. Da dieses nicht selten aus finanziellen, situativen und/oder denkmalpflegerischen Gründen nicht möglich ist, wird eine Anpassung oder in manchen Fällen ein bewusstes Abweichen von Regelwerken erforderlich, um einen angemessenen Feuchteschutz zu erzielen. Möglichkeiten und Instandsetzungsziele einer nachträglichen Abdichtung werden detailliert erläutert.

Ein weiterer, derzeit häufig diskutierter Aspekt ist der Schutz gegen Radon. Im Vortrag wird erläutert, in welchen Fällen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind und wie diese ausgeführt werden können.

Der Vortrag befasst sich im Einzelnen mit folgenden Themen:
1. Grundlagen der nachträglichen Bauwerksabdichtung
2. Maßnahmen bei Feuchtigkeitsschäden erdberührter Bauteile – immer erforderlich? Probleme und Lösungen; nachträgliche Querschnittsabdichtungen
3. Funktionsweise von Sanierputzen
4. Anforderungen an die Trockenheit von Kellern
5. Schutz gegen Radon

Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl.-Ing. Architektin Silke Sous beantwortet.

**Wann:** 19.01.2022, 09:00 bis 10:30 Uhr
**Was:** Das Webinar erläutert die Möglichkeiten der nachträglichen Bauwerksabdichtung.
**Preis:** 99,-€ zzgl. MwSt.

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Mit Präferenz- und Freihandelsabkommen lassen sich Zollabgaben reduzieren. Beim Einkauf aus Präferenzpartnerländern verschaffen die Handelsabkommen daher einen enormen Wettbewerbsvorteil. Aber auch auf Vertriebsseite werden von Kunden entsprechende Nachweise über die Ursprungseigenschaft gefordert. Während bei klassischen Präferenznachweisen wie der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ein Mitwirken der Zollverwaltung gefragt ist, dürfen Lieferantenerklärungen eigenverantwortlich ausgestellt werden. Für das Ausstellen ist keine Bewilligung bei der Zollverwaltung zu beantragen.
Oftmals wird in Unternehmen dem Thema Lieferantenerklärungen jedoch keine große Bedeutung geschenkt: Vordrucke werden ohne Hinterfragen ausgefüllt und Länder ungeprüft übernommen. Dabei kann eine falsch ausgestellte Lieferantenerklärung unangenehme Konsequenzen zur Folge haben.

In unserem Webinar erläutern wir Ihnen, welche Voraussetzungen für richtig ausgestellte Lieferantenerklärungen gelten, welche Prüfmöglichkeiten Sie haben und worauf Sie bei eingehenden Lieferantenerklärungen im Detail achten müssen.

**Organisatorisches**

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**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Vereinfachungen im formellen Präferenzrecht – Der Ermächtigte Ausführer (EA) / Der Registrierte Ausführer (REX)

Das Webinar richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Waren präferenzbegünstigt an ihre Kunden liefern wollen, und im Rahmen einer zollamtlichen Bewilligung oder einer Registrierung zum REX Präferenznachweise unabhängig vom Wert auf der Handelsrechnung abgeben wollen. In welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können, und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diesen Status zu erlangen, erfahren Sie in diesem Webinar.

Während REX ist bei neuen Handelsabkommen Voraussetzung ist, um Präferenzen gewähren zu können, spart der Status des Ermächtigten Ausführers Ihnen eine Vielzahl an Wegen zum Zollamt, weil Sie dann keine förmlichen Präferenznachweise mehr beantragen müssen.
Auch können Sie den Status mit weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr kombinieren.
Sie werden praxisnah geschult, diese Vorteile im Unternehmen zu nutzen.

**Organisatorisches**

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**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Fit für 2022 – Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter an-dauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkom-petenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse.
Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist
das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen
fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neuerungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe **FIT FÜR** … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handeln-den Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden
mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nach-weis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

**Organisatorisches**

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Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Fit für 2022 – Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter an-dauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkom-petenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse.
Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist
das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen
fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neuerungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe **FIT FÜR** … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handeln-den Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden
mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nach-weis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Fit für 2022 – Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter an-dauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkom-petenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse.
Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist
das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen
fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neuerungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe **FIT FÜR** … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handeln-den Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden
mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nach-weis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Fit für 2022 – Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter an-dauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkom-petenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse.
Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist
das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen
fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neuerungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe **FIT FÜR** … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handeln-den Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden
mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nach-weis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

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Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
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