Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.
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Webinarreihe: Grundlagen zur Einreihung von Waren in den EZT
Die Einreihung von Waren in die Nomenklatur ist im internationalen Geschäft eine „conditio sine qua non“. Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export eingesetzt, die Einreihung der Ware löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die eben mit exakt dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die richtige Einreihung steht also gleich zu Beginn einer jeden grenzüberschreitenden Warenbewegung. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codierung ist ein einheitliches Erfordernis, um anschließend die weiteren Erkenntnisse ableiten zu können (Zollsatz, Zollkontingente, Zollaussetzungen, Antidumpingmaßnahmen, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen usw.). Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: „Was kostet die Ware dann inkl. Zollabgaben?“ Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung! Auch bei DV-gestützten Zollanmeldungen (in ATLAS) ist die Angabe der zutreffenden Code-/Warennummer ein wesentliches Element. Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.
Webinar-Reihe “Vergleichswertverfahren im Überblick”
Das Vergleichswertverfahren ist das wichtigste der drei normierten Verfahren im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach BauGB und ImmowertV. Es dient als abschließendes Verfahren vor allem der Bewertung von Eigentumswohnungen und Reihenhausgrundstücken, also grundsätzlich vergleichbaren Immobilien. Darüber hinaus wird das Vergleichswertverfahren aber zur Bodenwertermittlung im Ertragswertverfahren und im Sachwertverfahren benötigt. Ohne die sichere Beherrschung des Vergleichswertverfahrens ist deshalb eine fachüblichen Grundsätzen genügende Verkehrswertermittlung nicht möglich. Statistische Kenntnisse sind für die Durchführung des Vergleichswertverfahrens notwendig, sie werden im Webinar vermittelt. Abschließend werden Fehlerquellen aufgezeigt und besprochen, die bei der Grundlagenermittlung als auch bei der Auswertung entstehen können.
Die Webinar-Reihe besteht aus 5 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Die Schwerpunkte sind unterschiedlich, so dass gleichermaßen sowohl für jüngere Sachverständige als auch für erfahrene Praktiker interessante Informationen in den Modulen enthalten sind. Das Webinar kann auch zur Auffrischung vorhandener Kenntnisse und zur Prüfungsvorbereitung gebucht werden
**Inhalte**
+ **Modul 1: Die Grundlagen des Vergleichswertverfahrens** Rechtsvorschriften (ImmoWertV, Vergleichswertrichtlinie) – Herkunft der Daten – Vergleichbarkeit – Vergleichspreisermittlung – besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale – Vergleichswert – Besonderheiten bei der Bodenwertermittlung
+ **Modul 2: Statistik im Vergleichswertverfahren ** Indexierung – Mittelwertbildung – Vertrauensbereich – Genauigkeit – Exkurs: ein Blick auf Ertragswert- und Sachwertverfahren
+ **Modul 3: Vergleichswertverfahren, Vertiefungsseminar** Die Qualität der Stichprobe – Grenzen der Anpassung – übergroße Grundstücke – Daten gut, alles gut?
+ **Modul 4: Fehlerquellen ihm Vergleichswertverfahren** ungenaue Stichprobe – ungenauer Mittelwert– fehlende Indexierung –– wie viele Ausreißer sind zu erwarten? – falsche Anpassung – Auswirkungen falscher Bodenwerte im Ertragswert- und im Sachwertverfahren
+ **Modul 5: Vertiefung und Übungen**
**Termine**:
Herbst: 04.+06.+10.+12.+17.10.2022 | jeweils von 10:00 bis 11:30 | online
**Kompaktpreis: 329,00 € (zzgl. MwSt.)**
Spezialwebinar – Der/Die Zollbeauftragte
Regelmäßig werden in Unternehmen mit internationaler Ausrichtung aus den Reihen der Mitarbeiter Zollbeauftragte gekürt. Insbesondere aufgrund der Einführung der zolltechnischen Rechtsperson des
“zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten/AEO” ist solch ein/e Zollbeauftragte/r offiziell zu bestellen und wird damit zum “allwissenden” Ansprechpartner/in der Verwaltung. Zollbeauftragte/r, Zollbevollmächtige/r, Gesamtverantwortliche/r Zoll – das sind gängige Funktionsbeschreibungen, zu denen sich gerne auch die Ursprungsverantwortlichkeiten hinzugesellen. Die Ausfuhrverantwortlichkeiten obliegen hingegen der Geschäftsleitung – die praktische Umsetzung wird aber in der Regel dem/der Zollbeauftragten übertragen!
All solchen Verantwortlichkeiten ist immerhin gemein, dass die Organisationsstrukturen eines Unternehmens davon betroffen sind. Innerbetriebliche Abläufe wollen fixiert und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass der/die Zollbeauftragte tatsächlich entsprechende Kompetenzen hat, um seine Verantwortlichkeiten auch de facto umsetzen zu können. Oftmals sind diese Strukturen aber nicht gegeben. Wer aber mag sich freiwillig einer Verantwortung aussetzen, die letztlich immer dann eine leere Wortphrase bleibt, wenn die Einbindung in Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse nur Makulatur ist? Dies dient weder dem/der Zollbeauftragten noch dem Unternehmen. Eine klare Job-Beschreibung garantiert die Implementierung der notwendigen Gedanken in den innerbetrieblichen Ablauf und minimiert den Aufwand – denn: persönliche und unternehmerische Haftungsrisiken wollen erkannt und berücksichtigt werden!
Dieses Webinar ist speziell für den Bereich des/der Zollbeauftragten im Unternehmen konzipiert. Sie erarbeiten gemeinsam mit dem/der Referenten/in die Funktion, Rechte, aber auch Pflichten des/der Zollbeauftragten. Dabei werden die rechtlichen und praktisch-technischen Rahmenbedingungen fundiert, systematisch und konsequent praxisorientiert dargestellt.
Einführung in das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz)
Die Bundesregierung hat Ende Juni das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – verabschiedet. Sie greift damit einer noch ausstehenden EU-weiten Regelung für faire globale Liefer- und Wertschöpfungsketten vor, um Tatsachen zumindest für deutsche Unternehmen zu schaffen.
Ab 2023 wird das Gesetz zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die Unternehmen werden mit diesem Gesetz verpflichtet, zu ermitteln, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit zu Menschenrechtsverletzungen führen kann. Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich dabei auf ihre gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen Menschenrechtsstandards vorzubeugen. Die Anforderungen an diese Maßnahmen werden nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Auf Grundlage einer Risikoanalyse müssen für das eigene Unternehmen sowie gegenüber den unmittelbaren Zulieferbetrieben Präventionsmaßnahmen festgelegt werden, die die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards. Bei Verstößen müssen die Unternehmen umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es auch ermöglicht, Rechtsverletzungen im Hinblick auf mittelbare Zulieferer zu melden. Auch dafür muss ein Prozess im Unternehmen inklusive Zuständigkeiten implementiert werden. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Wer im Detail betroffen ist und wie Sie die Anforderungen konkret in der Praxis umsetzen können, vermitteln wir Ihnen in unserem Online-Training.
+ Stand der Gesetzgebung
+ Inhalte der Neuregelung
+ Vorbereitung im Unternehmen
+ Risikomanagement – Anforderungen
+ Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Nachträgliche Bauwerksabdichtung
Bei Abdichtungsmaßnahmen im Bestand sind die bautechnischen und bauphysikalischen Zusammenhänge wichtige Voraussetzung für gebrauchstaugliche Konstruktionen, wenn nicht grundsätzlich eine Modernisierung mit konsequenter Anwendung von Neubauregeln im Vordergrund stehen soll. Da dieses nicht selten aus finanziellen, situativen und/oder denkmalpflegerischen Gründen nicht möglich ist, wird eine Anpassung oder in manchen Fällen ein bewusstes Abweichen von Regelwerken erforderlich, um einen angemessenen Feuchteschutz zu erzielen. Möglichkeiten und Instandsetzungsziele einer nachträglichen Abdichtung werden detailliert erläutert.
Ein weiterer, derzeit häufig diskutierter Aspekt ist der Schutz gegen Radon. Im Vortrag wird erläutert, in welchen Fällen zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind und wie diese ausgeführt werden können.
Der Vortrag befasst sich im Einzelnen mit folgenden Themen:
1. Grundlagen der nachträglichen Bauwerksabdichtung
2. Maßnahmen bei Feuchtigkeitsschäden erdberührter Bauteile – immer erforderlich? Probleme und Lösungen; nachträgliche Querschnittsabdichtungen
3. Funktionsweise von Sanierputzen
4. Anforderungen an die Trockenheit von Kellern
5. Schutz gegen Radon
Ihre individuellen Fragen werden im Anschluss gerne durch die Referentin Dipl.-Ing. Architektin Silke Sous beantwortet.
**Wann:** am 02.06.2022 von 09:00 bis 11:00 Uhr
**Was:** Das Webinar erläutert die Möglichkeiten der nachträglichen Bauwerksabdichtung.
**Preis:** 119,-€ zzgl. MwSt.
US-(Re-)Exportkontrolle für Spezialisten
Im Grundsätzlichen ähneln die Vorgaben der USA den Regelungen, die für deutsche Unternehmen gelten. Allerdings beanspruchen die USA eine weltweite Geltung ihrer Exportbeschränkungen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Nicht-US-Unternehmen sich mit diesen Vorschriften auseinandersetzen müssen, zumal die Vereinigten Staaten Rechtsverstöße auch außerhalb ihres Territoriums verfolgen und hier empfindliche Strafen drohen. Aktuelle Beispiele aus der Tagespresse zeigen, dass damit sogar Unternehmen komplett vom US-Markt abgeschnitten werden können.
Unsere Experten vermitteln Ihnen die vertieften Kenntnisse, die Sie für die Prüfung der US-(Re-)Exportkontrollbestimmungen benötigen. Mit praxisnahen Beispielen werden die EAR-Vorschriften veranschaulicht. Im Fokus des Webinars stehen zudem die Embargovorschriften sowie Tipps für die Umsetzung im Unternehmen. Daneben informiert dieses Webinar über die Hilfestellungen, die bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Unternehmen wertvoll sind.
Das Webinar geht zudem auf die chinesischen Exportkontrollbestimmungen ein, die seit Dezember 2020 gelten und sich nach und nach formen. Sie erfahren, welche weiteren Risiken für Ihr Unternehmen bestehen und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
US-(Re-)Exportkontrolle für Spezialisten
Im Grundsätzlichen ähneln die Vorgaben der USA den Regelungen, die für deutsche Unternehmen gelten. Allerdings beanspruchen die USA eine weltweite Geltung ihrer Exportbeschränkungen. Somit ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Nicht-US-Unternehmen sich mit diesen Vorschriften auseinandersetzen müssen, zumal die Vereinigten Staaten Rechtsverstöße auch außerhalb ihres Territoriums verfolgen und hier empfindliche Strafen drohen. Aktuelle Beispiele aus der Tagespresse zeigen, dass damit sogar Unternehmen komplett vom US-Markt abgeschnitten werden können.
Unsere Experten vermitteln Ihnen die vertieften Kenntnisse, die Sie für die Prüfung der US-(Re-)Exportkontrollbestimmungen benötigen. Mit praxisnahen Beispielen werden die EAR-Vorschriften veranschaulicht. Im Fokus des Webinars stehen zudem die Embargovorschriften sowie Tipps für die Umsetzung im Unternehmen. Daneben informiert dieses Webinar über die Hilfestellungen, die bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Unternehmen wertvoll sind.
Das Webinar geht zudem auf die chinesischen Exportkontrollbestimmungen ein, die seit Dezember 2020 gelten und sich nach und nach formen. Sie erfahren, welche weiteren Risiken für Ihr Unternehmen bestehen und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
**Organisatorisches**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.
**In der Webinargebühr ist enthalten:**
+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen
Spezialwebinar Zolltarif – Einreihung von Maschinen (Kapitel 84 / 85)
Das Einreihen von Waren in den Zolltarif ist DIE Basis für alle Zollanmeldungen. Eine falsche Zolltarifnummer führt zu falschen zollrechtlichen Maßnahmen (Zollsätze, Kontingente, Ursprungsregeln u.a.) und in der Praxis regelmäßig zu einer Nichtannahme Ihrer Zollanmeldung. Auf Grund der großen Bedeutung der Codenummer werden falsche Warennummern durch die Zollbehörden als Kernpflichtverletzungen besonders hart sanktioniert.
Jedes Jahr wird das Harmonisierte System auf einen aktuellen Stand gebracht. Daher müssen alle Unternehmen fortlaufend ihre in den Stammdaten hinterlegten Warentarifnummern überprüfen und ggf. Neueinreihungen vornehmen.
Gerade die Einreihung von Maschinen und funktionellen Einheiten stellt dabei für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. In diesem Webinar wird die Einreihung von Waren in den Zolltarif systematisch, grundlegend, intensiv und konsequent praxisorientiert trainiert. Dabei wird auf die Besonderheiten eingegangen, die das Einreihen von Maschinen in die Kapitel 84 und 85 des EZT mit sich bringt.
Fit für 2022 – Export – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –
Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter an-dauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkom-petenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse.
Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist
das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen
fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neuerungen im Unternehmen umsetzen zu können.
Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe **FIT FÜR** … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handeln-den Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.
Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden
mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpas-sungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nach-weis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.
Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Ver-fahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.
Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und An-merkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.
**In der Webinargebühr sind enthalten:**
+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
**Organisatorisches**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.