Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggebern benötigt; hier geht es insbesondere um **Architekten- und Ingenieurleistungen** zur Realisierung von **Bauvorhaben der öffentlichen Hand**. Da der einschlägige **EU-Schwellenwert** bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für **Planungsleistungen** ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen.
###Vergabe- und vertragsrechtliche Aspekte beachten
Welche Vorgehensweise gilt es bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen mit einem Honorarvolumen unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts zu berücksichtigen? In unserer Veranstaltung gehen die Referierenden auf die **vergabe- und vertragsrechtlichen Aspekte** bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ein und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur **rechtssicheren Ausgestaltung des Verfahrens** unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts.
###Beschränkung ziviler Güter
Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.
###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht
Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.
###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle
Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.
###Sie sind ein wichtiger Bestandteil im Betreuungsrecht und betreffen alle Beteiligten: Andere Hilfen. Doch was ist damit gemeint und wie werden sie erfolgreich vermittelt?
Als Mitarbeiter:in einer Betreuungsbehörde haben Sie gemäß **§8, 11 BtOG** zu prüfen, ob anstelle einer Betreuung nicht auch andere Hilfen als Unterstützung ausreichend sein können. Sie unterbreiten entsprechende **Beratungs- und Unterstützungsangebote** und **tragen Sorge** dafür, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Unsere Veranstaltung bereitet Sie gut auf diese anspruchsvolle Aufgabe vor und vermittelt Ihnen wertvolle Impulse und das notwendige **Handwerkszeug**.
###Das ist schön und gut, doch wie ist das, wenn die Vermittlung an andere Hilfen nicht ausreichen?
Dann kommt das **erweiterte Unterstützungsangebot** zum Tragen (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG) und Sie als Mitarbeiter:in eines Betreuungsvereines oder als Berufsbetreuer:in ins Spiel. Da die Delegation der erweiterten Unterstützung an Betreuungsvereine und selbständig berufliche Betreuer:innen möglich ist, entsteht für Sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue **Verdienstmöglichkeit**.
In unserem Webinar erfahren Sie, wie das Verfahren zur Vermittlung anderer Hilfen bei den Betreuungsbehörden abläuft und was die erweiterte Unterstützung darüber hinaus darstellt. Sie sind gem. § 1821 Abs. 6 BGB auch angehalten, bereits betreuten Menschen „andere Hilfen“ zur Wiederherstellung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit zu erschließen und dadurch die **Aufhebung der Betreuung** potenziell möglich zu machen. Dieser Einblick kann Ihnen daher abseits von Sachkundemodulen wertvolle Tipps geben.
Bei Vertragsgestaltung im Handel mit Unternehmen im Drittland müssen Sie an vieles denken. Gerne vernachlässigt wird dabei der Bereich rund um die Zollabfertigung. Doch auch hier verbergen sich Tücken, selbst wenn es nur eine banal anmutende Codierung in der Zollanmeldung ist. Fehlende Informationen zur Ware oder nicht recherchierte Zollsätze **können beim Grenzübertritt zu Verzögerungen und ungeplanten Kosten führen**.
###Sorgfältige Recherche schützt vor unliebsamen Konsequenzen
Im elektronischen Zolltarif online (kurz EZT-online) der deutschen Zollverwaltung finden Sie sowohl zur Einfuhr als auch zu Ausfuhr **für Ihre Zolltarifnummer wichtige Informationen**:
+ Drittlands- und Zusatzzollsätze, Ermäßigungen und Kontingente,
+ statistische Pflichtangaben zu Maßeinheit und Anzahl,
+ gegebenenfalls betroffene Rechtsgebiete mit Verboten und Beschränkungen (VuB),
+ in Zollanmeldungen zwingend erforderliche VuB-rechtliche Aussagen.
Hinter letzterem Punkt verbergen sich u.a. die **Y-Codierungen**, die eine rechtsverbindliche Aussage gegenüber der Zollbehörde darstellen und daher sorgfältig von Ihnen geprüft sein sollten. Melden Sie z.B. bei der Ausfuhr die Y901 an und bestätigen dem Zoll damit, dass es sich nicht um eine Dual-Use-Ware im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung handelt, sollten Sie zuvor den Anhang I der Verordnung geprüft haben. Stellt sich im Nachhinein raus, dass die Ware genehmigungspflichtig war, kann dies **empfindliche Strafen** für Sie nach sich ziehen.
Obwohl das **Zollrecht und das Mehrwertsteuerrecht** zu unterschiedlichen Regelungsbereichen gehören, gibt es zahlreiche wechselseitige **Beziehungen und Abhängigkeiten bei grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehren** sowie im europäischen Binnenmarkt. Auf den Kölner Tagen Umsatzsteuer und Zoll 2024 werden die Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Abhängigkeiten anhand **aktueller gesetzgeberischer Initiativen und praktischer Fallgestaltungen** aus der Rechtsprechung vorgestellt, analysiert und diskutiert.
###Länderberichte, E-Commerce und ViDA
Im Rahmen von Länderberichten wird auf die Praktiken der EU-Mitgliedstaaten **Deutschland, Österreich, Frankreich und Rumänien** eingegangen. Als größte Handelspartner Deutschlands und der EU wird auch auf relevante Themen des **Zoll- und Steuerrechts in den USA** geschaut.
Ein weiteres Augenmerk wird auf die geplanten zoll- und mehrwertsteuerrechtlichen Maßnahmen für den **E-Commerce** gelegt. Die aktuellen Diskussionen um **ViDA** (VAT in the Digital Age) und zur Einführung der elektronischen Rechnung sind ebenfalls Gegenstand der Konferenz.
###Blick in die Zukunft
Der **Einsatz künstlicher Intelligenz** ist auch in den Bereichen Zoll und Mehrwertsteuer zu erwarten. Unsere kompetenten Referenten wagen einen Blick in die Zukunft und diskutieren über mögliche Auswirkungen auf die Praxis.
Abschließend lassen sich der **Rechtsprechung als auch der Gesetzgebung** auf deutscher und EU-Ebene umfangreiche Erkenntnisse zur gemeinsamer Handhabung der beiden Regelungsbereiche entnehmen.
Lernen Sie in unserem Seminar **Einführung in die Systematik des Verbrauchsteuerrechts und die Warenbeförderung mit EMCS (steuerrechtlich freier Verkehr/Steueraussetzungsverfahren)** die Grundzüge, wie exemplarische Steuergegenstände oder die Begrifflichkeiten des Verbrauchsteuerrechts wie beispielsweise das Steuerlager, Steuergebiet, der Registrierte bzw. zertifizierte Versender/Empfänger der gesetzlichen Bestimmungen des Verbrauchsteuerrechts kennen.
###Aktuelle Änderungen im Verbrauchsteuerrecht
Erfahren Sie nach welchen Vorgaben die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu erfolgen hat (Pflicht zur Verwendung von EMCS in bestimmten Fällen), bei innerdeutschen und innergemeinschaftlichen Beförderungen sowie bei der Ein- bzw. Ausfuhr.
###Excise Movement and Control System
Sie lernen praxisnah in unserem Seminar die **Abwicklungen** exemplarisch anhand einer **für Sie speziell vorgesehenen und anschaulichen Teilnehmersoftware kennen und anwenden!**
Die Reform des Betreuungsrechts stärkt das **Selbstbestimmungsrecht** der Betroffenen. Damit stellt sie auch neue Anforderungen an Sie als Betreuer:in. Die Wünsche der betreuten Menschen stehen im Mittelpunkt.
###Sie fragen sich:
+ Was ändert sich dadurch in der Betreuungsführung für mich?
+ Wie kann ich eine andere Form der Beteiligung der betreuten Menschen gewährleisten?
+ Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es?
+ Welche Haltung sollte ich als Betreuer:in einnehmen?
+ Was hat es mit der **unterstützten Entscheidungsfindung** auf sich?
+ Wie kann ich den Prozess der Betreuungsführung aktiv gestalten?
###Den Spagat zwischen Wunschbefolgung und möglichen Grenzen dieser meistern
Neben der Klärung dieser Fragen erwarten Sie in der Veranstaltung **Übungen und Fallbesprechungen**, um das erworbene Wissen in die Praxis umsetzen zu können. Sie erfahren, wie es gelingen kann, dass die Betreuung von den betreuten Menschen in erster Linie **als Unterstützung wahrgenommen** wird.
###Zoll 4.0: Digitalisierung – Chancen und Herausforderungen für die Zollfunktion
Die Digitalisierung im Zoll ist in vollem Gang. Weltweite Vernetzung und neue rechtliche Rahmenbedingungen führen dazu, dass Unternehmen ihre Abläufe umstellen müssen.
Die Vorteile der Digitalisierung liegen auf der Hand:
+ Effizientere Prozesse zum Beispiel bei der digitalen Zolldeklaration, durch elektronische Zollanmeldung, elektronische Handelsdokumente: wie Fracht-, Lager- und Versicherungsdokumente
+ Mehr Sichtbarkeit und Transparenz in Unternehmensprozessen
+ Transparenz mittels Dashboards
+ Einfache Kommunikation mit Zollbehörden
Ob Zollabwicklung oder Compliance: Fast jede Transaktion lässt sich digital effizienter durchführen und rechtskonform abwickeln.
###Wie gelingt Digitalisierung von Zollprozessen in Unternehmen?
Ungeachtet aller Vorteile: Unternehmen stehen vor den Herausforderungen ihre eigenen Prozesse zu digitalisieren. Welche Software sollen wir verwenden? Ist Outsourcing eine Lösung? Wie hoch sind die Kosten der Digitalisierung? Und was sind die nächsten Schritte? Im Webinar klären wir genau diese Fragen und erstellen ein Digitalisierungskonzept für Ihr Unternehmen.
###Entwickeln Sie eine Roadmap für die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen
Im Webinar erhalten Sie einen konkreten Überblick über das Thema Digitalisierung im Zoll – so, dass Sie handlungsfähig werden. Sie erstellen eine Roadmap zur Digitalisierung von Zollprozessen in Ihrem Unternehmen – bedarfsgerecht. Sie erhalten außerdem die einzigartige Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmenden aus der Branche auszutauschen und zu vernetzen. Sie entwickeln gemeinsam geeignete Lösungsansätze. Am Ende wissen Sie, worauf es bei der Digitalisierung ankommt und wie sie den Prozess in Ihrem Unternehmen anstoßen und weiterführen. Positionieren Sie sich mit Expertise in diesem Bereich, und bringen Sie die Zukunft voran!
**Tipp**: Bringen Sie konkrete Fallbeispiele aus Ihrem Unternehmen in das Webinar ein – gerne vorab per E-Mail! Auch der Dozent bringt Praxisbeispiele mit.
Die **Basis** jeder Immobilienbewertung ist eine sorgfältig erstellte **Flächenermittlung**.
Je nach Anlass, werden unterschiedliche Flächen benötigt, so zum Beispiel die **Grundstücksfläche**, die **Grundfläche** (GF), die **Geschossfläche** (GF), die **Wohn-, Nutz- oder Konstruktionsfläche**, um nur einige Beispiele zu nennen.
In Deutschland gibt es für verschiedene dieser Flächenermittlungen **keine gesetzlichen Grundlagen**, weder im gewerblichen noch im wohnwirtschaftlichen Bereich. Die Wertermittlungspraxis verwendet hier entsprechend dem jeweiligen Anlass **unterschiedliche Berechnungsstandards**, wie z. B. DIN oder gif.
Ziel des Webinars ist, sowohl einen umfassenden und anwendungsbezogenen **Überblick** über die richtige **Flächenberechnung** zum entsprechenden Anlass zu bieten, als auch die Berechnung in konkreten Beispielen anzuwenden. Sie erlangen einen exakten Überblick über die verschiedenen Bewertungsstandards. Zudem erläutert Ihnen unsere Expertin anhand von Beispielrechnungen wichtigsten Grundlagen.
Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.
###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden. Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften zusammen. Im Rahmen eines „Best Practice“-Austausch erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und was sich bewährt hat.
Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.