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Einführung in das Verbrauchsteuerrecht und die Warenbeförderung mit EMCS

Lernen Sie in unserem Seminar **Einführung in die Systematik des Verbrauchsteuerrechts und die Warenbeförderung mit EMCS (steuerrechtlich freier Verkehr/Steueraussetzungsverfahren)** die Grundzüge, wie exemplarische Steuergegenstände oder die Begrifflichkeiten des Verbrauchsteuerrechts wie beispielsweise das Steuerlager, Steuergebiet, der Registrierte bzw. zertifizierte Versender/Empfänger der gesetzlichen Bestimmungen des Verbrauchsteuerrechts kennen.

###Aktuelle Änderungen im Verbrauchsteuerrecht

Erfahren Sie nach welchen Vorgaben die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu erfolgen hat (Pflicht zur Verwendung von EMCS in bestimmten Fällen), bei innerdeutschen und innergemeinschaftlichen Beförderungen sowie bei der Ein- bzw. Ausfuhr.

###Excise Movement and Control System

Sie lernen praxisnah in unserem Seminar die **Abwicklungen** exemplarisch anhand einer **für Sie speziell vorgesehenen und anschaulichen Teilnehmersoftware kennen und anwenden!**

Betreuungsführung MIT dem betreuten Menschen

Die Reform des Betreuungsrechts stärkt das **Selbstbestimmungsrecht** der Betroffenen. Damit stellt sie auch neue Anforderungen an Sie als Betreuer:in. Die Wünsche der betreuten Menschen stehen im Mittelpunkt.

###Sie fragen sich:

+ Was ändert sich dadurch in der Betreuungsführung für mich?
+ Wie kann ich eine andere Form der Beteiligung der betreuten Menschen gewährleisten?
+ Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es?
+ Welche Haltung sollte ich als Betreuer:in einnehmen?
+ Was hat es mit der **unterstützten Entscheidungsfindung** auf sich?
+ Wie kann ich den Prozess der Betreuungsführung aktiv gestalten?

###Den Spagat zwischen Wunschbefolgung und möglichen Grenzen dieser meistern

Neben der Klärung dieser Fragen erwarten Sie in der Veranstaltung **Übungen und Fallbesprechungen**, um das erworbene Wissen in die Praxis umsetzen zu können. Sie erfahren, wie es gelingen kann, dass die Betreuung von den betreuten Menschen in erster Linie **als Unterstützung wahrgenommen** wird.

Digitalisierung im Zollbereich und der Exportkontrolle

###Zoll 4.0: Digitalisierung – Chancen und Herausforderungen für die Zollfunktion

Die Digitalisierung im Zoll ist in vollem Gang. Weltweite Vernetzung und neue rechtliche Rahmenbedingungen führen dazu, dass Unternehmen ihre Abläufe umstellen müssen.

Die Vorteile der Digitalisierung liegen auf der Hand:
+ Effizientere Prozesse zum Beispiel bei der digitalen Zolldeklaration, durch elektronische Zollanmeldung, elektronische Handelsdokumente: wie Fracht-, Lager- und Versicherungsdokumente
+ Mehr Sichtbarkeit und Transparenz in Unternehmensprozessen
+ Transparenz mittels Dashboards
+ Einfache Kommunikation mit Zollbehörden

Ob Zollabwicklung oder Compliance: Fast jede Transaktion lässt sich digital effizienter durchführen und rechtskonform abwickeln.

###Wie gelingt Digitalisierung von Zollprozessen in Unternehmen?

Ungeachtet aller Vorteile: Unternehmen stehen vor den Herausforderungen ihre eigenen Prozesse zu digitalisieren. Welche Software sollen wir verwenden? Ist Outsourcing eine Lösung? Wie hoch sind die Kosten der Digitalisierung? Und was sind die nächsten Schritte? Im Webinar klären wir genau diese Fragen und erstellen ein Digitalisierungskonzept für Ihr Unternehmen.

###Entwickeln Sie eine Roadmap für die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen

Im Webinar erhalten Sie einen konkreten Überblick über das Thema Digitalisierung im Zoll – so, dass Sie handlungsfähig werden. Sie erstellen eine Roadmap zur Digitalisierung von Zollprozessen in Ihrem Unternehmen – bedarfsgerecht. Sie erhalten außerdem die einzigartige Möglichkeit, sich mit anderen Teilnehmenden aus der Branche auszutauschen und zu vernetzen. Sie entwickeln gemeinsam geeignete Lösungsansätze. Am Ende wissen Sie, worauf es bei der Digitalisierung ankommt und wie sie den Prozess in Ihrem Unternehmen anstoßen und weiterführen. Positionieren Sie sich mit Expertise in diesem Bereich, und bringen Sie die Zukunft voran!

**Tipp**: Bringen Sie konkrete Fallbeispiele aus Ihrem Unternehmen in das Webinar ein – gerne vorab per E-Mail! Auch der Dozent bringt Praxisbeispiele mit.

Flächenberechnungen in der Praxis der Immobilienbewertung

Die **Basis** jeder Immobilienbewertung ist eine sorgfältig erstellte **Flächenermittlung**.
Je nach Anlass, werden unterschiedliche Flächen benötigt, so zum Beispiel die **Grundstücksfläche**, die **Grundfläche** (GF), die **Geschossfläche** (GF), die **Wohn-, Nutz- oder Konstruktionsfläche**, um nur einige Beispiele zu nennen.
In Deutschland gibt es für verschiedene dieser Flächenermittlungen **keine gesetzlichen Grundlagen**, weder im gewerblichen noch im wohnwirtschaftlichen Bereich. Die Wertermittlungspraxis verwendet hier entsprechend dem jeweiligen Anlass **unterschiedliche Berechnungsstandards**, wie z. B. DIN oder gif.

Ziel des Webinars ist, sowohl einen umfassenden und anwendungsbezogenen **Überblick** über die richtige **Flächenberechnung** zum entsprechenden Anlass zu bieten, als auch die Berechnung in konkreten Beispielen anzuwenden. Sie erlangen einen exakten Überblick über die verschiedenen Bewertungsstandards. Zudem erläutert Ihnen unsere Expertin anhand von Beispielrechnungen wichtigsten Grundlagen.

Best Practice: Lieferantenerklärungen

Ein wichtiger Bestandteil des Handels in der EU sind Lieferantenerklärungen als Nachweis der Präferenzeigenschaft einer Ware. Wenn Sie die Erklärungen für Kunden ausstellen und/oder die Ihrer Lieferanten prüfen, müssen Sie die Formvorschriften kennen. Denn nur eine im Detail korrekt ausgestellte Lieferantenerklärung ist gültig und sorgt für die erhofften Vorteile im Rahmen der Präferenzabkommen.

###Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf für maximale Rechtssicherheit
Viele Unternehmen stellen Langzeitlieferantenerklärungen aus, die meist zum Jahresende von den Kunden gefordert werden. Damit Sie für die nächste große Welle gerüstet sind und Ihre Erklärung korrekt ausstellen, fasst unsere Veranstaltung kompakt die aktuellen, notwendigen Formvorschriften zusammen. Im Rahmen eines „Best Practice“-Austausch erfahren Sie zudem, wie andere Unternehmen die Anfragen abwickeln und was sich bewährt hat.

Dieselben Formvorschriften gelten für die Lieferantenerklärungen, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten. Auch hier unterstützt Sie die Veranstaltung in der praktischen Umsetzung und gibt Ihnen wertvolle Tipps.

Gefahrenquelle Lithiumbatterien

Der richtige Umgang und die Lagerung sowie der Transport von Lithiumbatterien birgt enorme Risiken. Unser Seminar „Gefahrenquelle Lithiumbatterien“ gibt Ihnen an einem Tag in zwei Modulen einen kompakten Überblick über alles Wissenswerte zur richtigen Handhabung und Lagerung von Lithiumbatterien. Neben der praxisnahen Erläuterung relevanter Vorschriften bleibt genug Raum für Ihre Fragen.

###Transportrisiken minimieren
Den Transport von Lithiumbatterien im Straßen-, See- und Luftverkehr regeln die jeweiligen Vorschriften ADR/RID, IMDG-Code und IATA-DGR – doch kennen Sie alle Details? Und wie sieht es mit der Lagerung und dem Umgang mit den Energieträgern und ihren Gefahren aus?

Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen unsere Expertin und vermittelt Ihnen die wichtigsten Tipps, damit Lithiumbatterien für Sie keine Gefahrenquelle mehr darstellen.

Prüfmaßstab zur Beurteilung von Ergebnisqualität (teil- und vollstationär)

Das **Prüfsystem** im stationären Bereich stellt für alle Beteiligten, insbesondere für Sie als **Führungskraft** in der Pflege, eine grundlegende Veränderung in der Art und Weise dar, wie Qualität bewertet wird. Im Mittelpunkt steht die individuelle Versorgungssituation des Menschen mit Pflegebedarf. Jede Pflegesituation ist einzigartig und erfordert einen **individuellen Bewertungsmaßstab**.

###Welche Maßstäbe werden bei einer Qualitätsprüfung zugrunde gelegt?

In diesem **6-stündigen Seminar** lernen Sie die Grundsätze und Ausrichtung des Prüfverfahrens kennen. Sie erhalten einen Überblick über die **Qualitätsaspekte**, welche die jeweils wichtigen Versorgungsaufgaben umfassen und das im Regelfall wünschenswerte Versorgungsziel beschreiben. In diesem Zusammenhang beleuchten Sie die **„Bedarfe“** und **„Bedürfnisse“** der versorgten Personen und deren Bedeutung bei der direkten Bewertung der Ergebnisqualität.

Gelungene Vorbereitung auf eine Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI

Sie kennen das? Bald steht die jährliche **Regelprüfung** an und Sie fragen sich, ob Ihre Pflegeeinrichtung gut auf diese vorbereitet ist? Eventuell ist es Ihre erste Qualitätsprüfung als Qualitätsmanagementbeauftragte:r, Einrichtungs-, Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung und Sie sind ein bisschen aufgeregt?

In diesem **6-stündigen Seminar** erhalten Sie die notwendige Sicherheit, um Ihre Ängste und Sorgen über Bord zu werfen und sich optimal für die Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff. SGB XI in Ihrer vollstationären und/oder teilstationären Pflegeeinrichtung aufzustellen.

Neben grundlegenden Informationen zum Ablauf einer Prüfung erfahren Sie, welche **Qualitätsaspekte** bewertet werden. Sie lernen den **Handlungsspielraum** der Qualitätsprüfer:innen kennen und wissen, welche Anforderungen an Ihre Einrichtung berechtigt sind. Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen eines gelungenen Fachgesprächs. Wertvolle Tipps und Hinweise unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeitenden zu motivieren, das **Fachgespräch** sicher und kompetent zu führen.

Merkantiler Minderwert intensiv

###Was ist ein merkantiler Minderwert überhaupt?
Der **merkantile Minderwert** ist der Minderwert, der besteht, wenn nach fachgerechter Mangel- oder **Schadensbeseitigung** bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine Abneigung gegen den Erwerb der Immobilie bestehen bleibt, weil das **Vertrauen** in die Qualität des Gebäudes **erschüttert** ist. Er äußert sich in der Befürchtung, dass **Folgeschäden** auch künftig eintreten könnten.

###Technischer Minderwert vs. merkantiler Minderwert
Wenn es nach der Behebung von Mängeln zu einer **Abweichung vom Vertragssoll** kommt, wird diese mit dem **technische Minderwert** bemessen. Oftmals ist der technische Minderwert gering, so dass zusätzlich ein merkantiler Minderwert gefordert wird. Aber ist das immer angemessen? Kann man einem Unternehmer den **Werklohn kürzen**, obwohl er seine **Leistung mangelfrei erbracht** hat? Der **merkantile Minderwert** muss oftmals für **subjektive Minderwerte** herhalten.

###Inhalt des Webinars
Haben wir vielleicht ein **Definitionsproblem**? In diesem Webinar beschäftigen wir uns intensiv mit dem **merkantilen Minderwert** und beleuchten dabei die **Situation aller Beteiligten**. Dabei werden auch mögliche **Vorgehensweisen** zur Ermittlung des Minderwerts **besprochen**. Es ist erlaubt und gewünscht, dass die Teilnehmenden ihre **eigenen Beispiele** vorstellen, um diese gemeinsam zu besprechen.

Digitale Fachvorträge – Innovatives Aussteller- und Sponsorenprogramm im Rahmen des 4. Berliner VergabeKongress

Bereits vor dem 4. Berliner VergabeKongress am 04. Mai 2023 laden wir Sie zur Teilnahme an unserem innovativen Aussteller- und Sponsorenprogramm herzlich ein. In kostenfreien Webinaren erhalten Sie weitere Einblicke in spannende Vergabe Themen. Nutzen Sie den direkten Austausch und stellen Ihre Fragen. Eine Vielzahl digitaler Fachvorträge erwartet Sie!

###Vergaberecht und Interessenausgleich – forum vergabe e.V.
**21.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Nutzen Sie den Fachvortrag mit dem Geschäftsführer des forum vergabe e.V., Prof. Dr. Mark von Wietersheim und erfahren Sie, wie Sie sich als Auftraggeber attraktiv am Markt positionieren, die Perspektive der Unternehmen berücksichtigen und Ihr Netzwerk optimal nutzen können!

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###Subventionsberatung – DTAD GmbH
**22.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Kosten und Zinsen steigen. Projekte sind schwerer planbar, müssen dennoch finanziert werden.
Gleichzeitig werden 51 % der Fördermitteltöpfe in Deutschland nicht abgerufen. Denn viele wissen nicht, welche Vorhaben förderfähig sind.
Ihnen geht es auch so? Dann erhalten Sie im kostenfreien Vortrag der DTAD GmbH in Kooperation mit der Buse GmbH einen 360 Grad Blick über nicht rückzahlbare Subventionsmöglichkeiten für zukünftige und vergangene Projekte!

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###E-Vergabe mit DTVP – Deutsches Vergabeportal GmbH
**23.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Sie möchten mehr über das Angebot von DTVP erfahren?
Im Zuge des Vortrags stellen wir Ihnen das Deutsche Vergabeportal vor und geben einen kurzen Überblick, wie Vergabeverfahren unkompliziert abgewickelt werden und die Kommunikation mit den teilnehmenden Unternehmen abläuft.

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###Nachforderung von Unterlagen – Leinemann Partner Rechtsanwälte
**18.04.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Bei Vergabeverfahren kommt es häufig vor, dass Unterlagen, Belege oder Nachweise fehlen, obwohl diese eigentlich mit dem Angebot eingereicht werden sollten. Doch wie soll man in solchen Fällen vorgehen?
Sind unvollständige Angebote von vornherein auszuschließen oder besteht die Möglichkeit, fehlende Unterlagen nachzufordern? Und wie sieht es mit Unterlagen aus, die für die Wertung des Angebots von Bedeutung sind?
Diese und weitere Fragen beantwortet RAin Annett Hartwecker, Leinemann Partner Rechtsanwälte.

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###Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – Anwendung und Umsetzung – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
**24.04.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Auftraggeber haben bis zum 31.12.2025 bestimmte saubere Mindestziele bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen und verkehrsrelevanten Dienstleistungen zu erreichen. Viel Zeit bleibt nicht!
Sie möchten mehr zum Anwendungsbereich und zur Anwendung des Gesetzes erfahren? Rechtsanwalt Frederic Delcuvé (Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte) wird die wichtigsten Fragestellungen

+ Was sind saubere Straßenfahrzeuge?
+ Wer muss das Gesetz beachten?
+ Auf welche Beschaffungen ist das Gesetz anzuwenden?
+ Wie werden die Mindestziele berechnet?
+ Wie erfolgt die Umsetzung im Vergabeverfahren?

beleuchten und mit Ihnen diskutieren. Sie sind herzlichst eingeladen, sich mit Fragestellungen und Hinweisen aktiv zu beteiligen!