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Gefahrenquelle Lithiumbatterien

Der richtige Umgang und die Lagerung sowie der Transport von Lithiumbatterien birgt enorme Risiken. Unser Seminar „Gefahrenquelle Lithiumbatterien“ gibt Ihnen an einem Tag in zwei Modulen einen kompakten Überblick über alles Wissenswerte zur richtigen Handhabung und Lagerung von Lithiumbatterien. Neben der praxisnahen Erläuterung relevanter Vorschriften bleibt genug Raum für Ihre Fragen.

###Transportrisiken minimieren
Den Transport von Lithiumbatterien im Straßen-, See- und Luftverkehr regeln die jeweiligen Vorschriften ADR/RID, IMDG-Code und IATA-DGR – doch kennen Sie alle Details? Und wie sieht es mit der Lagerung und dem Umgang mit den Energieträgern und ihren Gefahren aus?

Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen unsere Expertin und vermittelt Ihnen die wichtigsten Tipps, damit Lithiumbatterien für Sie keine Gefahrenquelle mehr darstellen.

Prüfmaßstab zur Beurteilung von Ergebnisqualität (teil- und vollstationär)

Das **Prüfsystem** im stationären Bereich stellt für alle Beteiligten, insbesondere für Sie als **Führungskraft** in der Pflege, eine grundlegende Veränderung in der Art und Weise dar, wie Qualität bewertet wird. Im Mittelpunkt steht die individuelle Versorgungssituation des Menschen mit Pflegebedarf. Jede Pflegesituation ist einzigartig und erfordert einen **individuellen Bewertungsmaßstab**.

###Welche Maßstäbe werden bei einer Qualitätsprüfung zugrunde gelegt?

In diesem **6-stündigen Seminar** lernen Sie die Grundsätze und Ausrichtung des Prüfverfahrens kennen. Sie erhalten einen Überblick über die **Qualitätsaspekte**, welche die jeweils wichtigen Versorgungsaufgaben umfassen und das im Regelfall wünschenswerte Versorgungsziel beschreiben. In diesem Zusammenhang beleuchten Sie die **„Bedarfe“** und **„Bedürfnisse“** der versorgten Personen und deren Bedeutung bei der direkten Bewertung der Ergebnisqualität.

Gelungene Vorbereitung auf eine Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI

Sie kennen das? Bald steht die jährliche **Regelprüfung** an und Sie fragen sich, ob Ihre Pflegeeinrichtung gut auf diese vorbereitet ist? Eventuell ist es Ihre erste Qualitätsprüfung als Qualitätsmanagementbeauftragte:r, Einrichtungs-, Wohnbereichs- oder Pflegedienstleitung und Sie sind ein bisschen aufgeregt?

In diesem **6-stündigen Seminar** erhalten Sie die notwendige Sicherheit, um Ihre Ängste und Sorgen über Bord zu werfen und sich optimal für die Qualitätsprüfung nach §§ 114 ff. SGB XI in Ihrer vollstationären und/oder teilstationären Pflegeeinrichtung aufzustellen.

Neben grundlegenden Informationen zum Ablauf einer Prüfung erfahren Sie, welche **Qualitätsaspekte** bewertet werden. Sie lernen den **Handlungsspielraum** der Qualitätsprüfer:innen kennen und wissen, welche Anforderungen an Ihre Einrichtung berechtigt sind. Des Weiteren erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen eines gelungenen Fachgesprächs. Wertvolle Tipps und Hinweise unterstützen Sie dabei, Ihre Mitarbeitenden zu motivieren, das **Fachgespräch** sicher und kompetent zu führen.

Merkantiler Minderwert intensiv

###Was ist ein merkantiler Minderwert überhaupt?
Der **merkantile Minderwert** ist der Minderwert, der besteht, wenn nach fachgerechter Mangel- oder **Schadensbeseitigung** bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine Abneigung gegen den Erwerb der Immobilie bestehen bleibt, weil das **Vertrauen** in die Qualität des Gebäudes **erschüttert** ist. Er äußert sich in der Befürchtung, dass **Folgeschäden** auch künftig eintreten könnten.

###Technischer Minderwert vs. merkantiler Minderwert
Wenn es nach der Behebung von Mängeln zu einer **Abweichung vom Vertragssoll** kommt, wird diese mit dem **technische Minderwert** bemessen. Oftmals ist der technische Minderwert gering, so dass zusätzlich ein merkantiler Minderwert gefordert wird. Aber ist das immer angemessen? Kann man einem Unternehmer den **Werklohn kürzen**, obwohl er seine **Leistung mangelfrei erbracht** hat? Der **merkantile Minderwert** muss oftmals für **subjektive Minderwerte** herhalten.

###Inhalt des Webinars
Haben wir vielleicht ein **Definitionsproblem**? In diesem Webinar beschäftigen wir uns intensiv mit dem **merkantilen Minderwert** und beleuchten dabei die **Situation aller Beteiligten**. Dabei werden auch mögliche **Vorgehensweisen** zur Ermittlung des Minderwerts **besprochen**. Es ist erlaubt und gewünscht, dass die Teilnehmenden ihre **eigenen Beispiele** vorstellen, um diese gemeinsam zu besprechen.

Digitale Fachvorträge – Innovatives Aussteller- und Sponsorenprogramm im Rahmen des 4. Berliner VergabeKongress

Bereits vor dem 4. Berliner VergabeKongress am 04. Mai 2023 laden wir Sie zur Teilnahme an unserem innovativen Aussteller- und Sponsorenprogramm herzlich ein. In kostenfreien Webinaren erhalten Sie weitere Einblicke in spannende Vergabe Themen. Nutzen Sie den direkten Austausch und stellen Ihre Fragen. Eine Vielzahl digitaler Fachvorträge erwartet Sie!

###Vergaberecht und Interessenausgleich – forum vergabe e.V.
**21.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Nutzen Sie den Fachvortrag mit dem Geschäftsführer des forum vergabe e.V., Prof. Dr. Mark von Wietersheim und erfahren Sie, wie Sie sich als Auftraggeber attraktiv am Markt positionieren, die Perspektive der Unternehmen berücksichtigen und Ihr Netzwerk optimal nutzen können!

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###Subventionsberatung – DTAD GmbH
**22.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Kosten und Zinsen steigen. Projekte sind schwerer planbar, müssen dennoch finanziert werden.
Gleichzeitig werden 51 % der Fördermitteltöpfe in Deutschland nicht abgerufen. Denn viele wissen nicht, welche Vorhaben förderfähig sind.
Ihnen geht es auch so? Dann erhalten Sie im kostenfreien Vortrag der DTAD GmbH in Kooperation mit der Buse GmbH einen 360 Grad Blick über nicht rückzahlbare Subventionsmöglichkeiten für zukünftige und vergangene Projekte!

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###E-Vergabe mit DTVP – Deutsches Vergabeportal GmbH
**23.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Sie möchten mehr über das Angebot von DTVP erfahren?
Im Zuge des Vortrags stellen wir Ihnen das Deutsche Vergabeportal vor und geben einen kurzen Überblick, wie Vergabeverfahren unkompliziert abgewickelt werden und die Kommunikation mit den teilnehmenden Unternehmen abläuft.

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###Nachforderung von Unterlagen – Leinemann Partner Rechtsanwälte
**18.04.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Bei Vergabeverfahren kommt es häufig vor, dass Unterlagen, Belege oder Nachweise fehlen, obwohl diese eigentlich mit dem Angebot eingereicht werden sollten. Doch wie soll man in solchen Fällen vorgehen?
Sind unvollständige Angebote von vornherein auszuschließen oder besteht die Möglichkeit, fehlende Unterlagen nachzufordern? Und wie sieht es mit Unterlagen aus, die für die Wertung des Angebots von Bedeutung sind?
Diese und weitere Fragen beantwortet RAin Annett Hartwecker, Leinemann Partner Rechtsanwälte.

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###Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – Anwendung und Umsetzung – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
**24.04.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Auftraggeber haben bis zum 31.12.2025 bestimmte saubere Mindestziele bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen und verkehrsrelevanten Dienstleistungen zu erreichen. Viel Zeit bleibt nicht!
Sie möchten mehr zum Anwendungsbereich und zur Anwendung des Gesetzes erfahren? Rechtsanwalt Frederic Delcuvé (Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte) wird die wichtigsten Fragestellungen

+ Was sind saubere Straßenfahrzeuge?
+ Wer muss das Gesetz beachten?
+ Auf welche Beschaffungen ist das Gesetz anzuwenden?
+ Wie werden die Mindestziele berechnet?
+ Wie erfolgt die Umsetzung im Vergabeverfahren?

beleuchten und mit Ihnen diskutieren. Sie sind herzlichst eingeladen, sich mit Fragestellungen und Hinweisen aktiv zu beteiligen!

Profi-Tipps für Bausachverständige

Sachverständige aufgepasst! Unsere beliebte Reihe **„Profi-Tipps für Bausachverständige“** geht in die nächste Runde.
Anschaulich und kompakt gehen wir in unserer **vierteiligen Webinar-Reihe** verschiedenen fachspezifischen Themen nach, die Sie in Ihrer Berufspraxis bewegen.

###Die Methode der Technischen Quotelung richtig anwenden

In den ersten beiden Webinaren widmen wir uns der **„technischen Quotelung“**. Sie kommt dann zum Tragen, wenn ein Problem besteht, auf das Mehrere Einfluss genommen haben könnten. Die einzelnen Beteiligten oder das Gericht befassen sich dann mit der Verteilung der Beseitigungskosten auf die einzelnen Beteiligten. Die technische Quotelung kann somit für Rechtsstreite als auch für Schiedsgutachten von Bedeutung sein. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese richtig erstellen, um somit den eigenen **Vergütungsanspruch** nicht zu verlieren sowie die **eigene Haftung zu vermeiden**.

###Was Sie bei der Gutachtenerstellung unbedingt beachten sollten

Im dritten Modul gehen wir der Frage nach, wie ein Gutachten noch **präziser* und gleichzeitig **rechtssicher** formuliert werden kann, um es für Leser:innen einfacher und nachvollziehbarer zu gestalten sowie **Missverständnisse zu vermeiden**. Typische Beispiele hierfür sind die Begriffe Mangel, Schaden und Norm, die für Juristinnen und Juristen etwas vollkommen anderes bedeuten können als für Ingenieurinnen/Ingenieure oder Handwerker:innen. Lernen Sie, wie die **Sprache zu Ihrem Werkzeug** wird und tragen Sie mit Ihrem **sprachlich gut ausgearbeiteten Gutachten** dazu bei, die Urteilsfindung vor Gericht zu erleichtern und sichern sich gleichzeitig lukrative **Folgeaufträge**.

###Digital kommunizieren mit der E-Akte

Abschließend wagen wir einen Blick in die Zukunft, in dem wir das Thema **„E-Akte“** näher beleuchten. Seit 2018 ist es erlaubt, Sachverständigengutachten digital bei Gericht einzureichen, seit 2022 ist der elektronische Rechtsverkehr für Gerichte sogar verbindlich. Von Seiten der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ wurde angeregt, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ab dem 01.01.2026 verpflichtet werden, am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen.
Erfahren Sie, wie die **digitale Kommunikation** funktioniert, welche Schritte Sie hierzu veranlassen müssen und welchen **Nutzen** Sie aus der Digitalakte ziehen können.

**Wir freuen uns auf Sie!**

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Klare und gute Erklärung des komplexen Themas.“*
**Peter Liechti, Tiger GmbH, Sachverständiger, zu Modul I und II: Technische Quotelung**

Import für Newcomer

Bei der Wareneinfuhr in die EU müssen Sie den Spagat schaffen zwischen der Einhaltung zollrechtlicher Vorschriften und einer kostenoptimierten, schnellen Zollabwicklung. Fehler können schnell zu hohen, ungeplanten Nacherhebungen führen.

###Rechtssicherheit für Ihre Importabwicklung

In jedem Fall ist Ihre einzuführende Ware zollrechtlich zu behandeln. Hierfür ist die **Abgabe einer Zollanmeldung** mit den gesetzlich geforderten Angaben unerlässlich. Selbstverständlich können Sie sich bzw. Ihr Unternehmen auch zollrechtlich vertreten lassen. Doch auch bei einer **Vertretung durch einen Dienstleister** bleiben Sie als importierendes Unternehmen in der vollen Verantwortung gegenüber den Zollbehörden! Sie benötigen grundlegende Kenntnisse im Zollrecht, um selbst die Zollformalitäten durchzuführen oder Ihren Dienstleister entsprechend anzuweisen und zu kontrollieren.

###Nutzen Sie alle zollrechtlichen Möglichkeiten

Soll Ihre Ware im Zollgebiet der Union in den Wirtschaftskreislauf eingehen, müssen Sie als Wirtschaftsbeteiligter diese in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr überführen. Aber auch die Nutzung von besonderen Zollverfahren kann sinnvoll sein, um Ihre **internen Abläufe zu optimieren und Zeit und Kosten zu sparen**. Unser Grundlagenkurs “Import für Newcomer” ist speziell für Einsteiger:innen konzipiert und bietet Ihnen die Möglichkeit, solides Grundwissen für die Arbeit in der Zollabteilung zu erlernen.

Informationsbeschaffung zur Erstattung von Verkehrswertgutachten

Die Beschaffung der **relevanten Daten** zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens – das Spannungsfeld zwischen Wollen und Können (**Vollständigkeit**), Müssen (**Zeitdruck**) und Sollen (**Konzentration auf das Wesentliche**).

###Daten als Grundlage der Verkehrswertermittlung
Die **Erstattung eines Verkehrswertgutachtens** gründet sich naturgemäß auf die dazu erhobenen bzw. zu erhebenden **Daten**.
Sie als Sachverständige stehen zunächst vor der Aufgabe zu klären, welche **Informationen** überhaupt **relevant** sind. Im nächsten Schritt sind – vor dem Ortstermin – wesentliche **Grundlagen** zu beschaffen, die schon ein Bild des Wertermittlungsobjekts abzeichnen können. Die Besichtigung ist sorgfältig zu planen und strukturiert durchzuführen.
Anschließend sind die Daten **auszuwerten und zu verdichten**, bevor sie in die Wertermittlung münden.

Das Webinar liefert in kompakter Form **Hinweise, Anregungen und Handlungsempfehlungen** zu diesem Handlungsfeld. **Das Lernziel**: Sie können nach diesem Seminar die notwendigen **Informationen** leichter **identifizieren**, schneller **beschaffen** und zielgerichtet **verarbeiten**.

Das Webinar vermittelt in zwei Modulen die Grundlagen zur Beschaffung von Informationen zur Erstattung eines Verkehrswertgutachtens.

Der Bogen spannt sich über die **Auftragsannahme**, die inhaltlichen **Anforderungen an Verkehrswertgutachten**, die Bestimmung der notwendigen **Daten**, die Beschaffung relevanter **Informationen und deren Auswertung**, die Verwendung der erhobenen Daten (einschließlich Bildmaterial) unter Berücksichtigung des **Datenschutzes** bis hin zur Planung und **Durchführung des Ortstermins** einschließlich der dazu notwendigen Ausstattung.

Vergleichswertverfahren im Überblick

Die Webinar-Reihe vermittelt kompakt das notwendige Fachwissen zur Durchführung des Vergleichswertverfahrens im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken.

Das **Vergleichswertverfahren** ist das **wichtigste** der drei normierten **Verfahren** im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach **BauGB und ImmowertV**.

Es dient als abschließendes Verfahren vor allem der Bewertung von **Eigentumswohnungen und Reihenhausgrundstücken**, also grundsätzlich vergleichbaren Immobilien. Darüber hinaus wird das Vergleichswertverfahren aber zur **Bodenwertermittlung** im Ertragswertverfahren und im Sachwertverfahren benötigt. Ohne die sichere Beherrschung des Vergleichswertverfahrens ist deshalb eine fachüblichen Grundsätzen genügende Verkehrswertermittlung nicht möglich. **Statistische Kenntnisse** sind für die Durchführung des Vergleichswertverfahrens notwendig, sie werden im Webinar vermittelt.

Abschließend werden **Fehlerquellen** aufgezeigt und besprochen, die bei der Grundlagenermittlung als auch bei der Auswertung entstehen können.

Die Webinar-Reihe besteht aus **5 Modulen** mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.

IHK – Zertifikatslehrgang – Die Praxis des Zollrechts

### Ihre Partner für eine qualifizierte Weiterbildung

Sie wünschen sich eine intensive Ausbildung im Zollrecht bei minimalem Zeiteinsatz? Wir haben mit unserem Kooperationspartner der Industrie- und Handelskammer zu Köln den Zertifikatslehrgang Praxis des Zollrechts konzipiert. Unser Lehrgang ist inzwischen fester Bestandteil unseres Portfolios und wir lotsen Jahr für Jahr viele Teilnehmende durch den Dschungel des Zollrechts.

### Das richtige Schulungsformat für Berufstätige

Neben unserem Intensivunterricht, der in der Regel von Donnerstag bis Samstag stattfindet, erhalten Sie Lernbriefe zur freien Bearbeitung. Damit können Sie Ihre Lernzeiten flexibel gestalten. Mit den vier Lernbriefen vertiefen Sie die Inhalte aus den Präsenzblöcken. Fragen, die sich aus den Lernbriefen ergeben, diskutieren und beantworten wir gerne in unseren Online-Trainings, die regelmäßig zwischen den Präsenzterminen angeboten werden. Testen Sie Ihr erworbenes Wissen und nehmen Sie an der IHK-Prüfung teil. Bei Bestehen der Prüfung erhalten Sie Ihr persönliches IHK-Zertifikat.

### Aus der Praxis in die Praxis… des Zollrechts

Der Lehrgang ist insbesondere auf die praktische Umsetzbarkeit im Unternehmen ausgerichtet, so können Sie mit dem Erlernten unmittelbar arbeiten. Alle Vorträge, Übungen und Darstellungen basieren auf dem aktuellen Recht des Unionszollkodex. So sind Sie für Ihre firmeninterne Zollabwicklung bestens vorbereitet und können die Ein- oder/und Ausfuhrabwicklung eigenständig umsetzen.