Schlagwort-Archive: 2023

Digitale Fachvorträge – Innovatives Aussteller- und Sponsorenprogramm im Rahmen des 4. Berliner VergabeKongress

Bereits vor dem 4. Berliner VergabeKongress am 04. Mai 2023 laden wir Sie zur Teilnahme an unserem innovativen Aussteller- und Sponsorenprogramm herzlich ein. In kostenfreien Webinaren erhalten Sie weitere Einblicke in spannende Vergabe Themen. Nutzen Sie den direkten Austausch und stellen Ihre Fragen. Eine Vielzahl digitaler Fachvorträge erwartet Sie!

###Vergaberecht und Interessenausgleich – forum vergabe e.V.
**21.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Nutzen Sie den Fachvortrag mit dem Geschäftsführer des forum vergabe e.V., Prof. Dr. Mark von Wietersheim und erfahren Sie, wie Sie sich als Auftraggeber attraktiv am Markt positionieren, die Perspektive der Unternehmen berücksichtigen und Ihr Netzwerk optimal nutzen können!

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###Subventionsberatung – DTAD GmbH
**22.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Kosten und Zinsen steigen. Projekte sind schwerer planbar, müssen dennoch finanziert werden.
Gleichzeitig werden 51 % der Fördermitteltöpfe in Deutschland nicht abgerufen. Denn viele wissen nicht, welche Vorhaben förderfähig sind.
Ihnen geht es auch so? Dann erhalten Sie im kostenfreien Vortrag der DTAD GmbH in Kooperation mit der Buse GmbH einen 360 Grad Blick über nicht rückzahlbare Subventionsmöglichkeiten für zukünftige und vergangene Projekte!

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###E-Vergabe mit DTVP – Deutsches Vergabeportal GmbH
**23.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Sie möchten mehr über das Angebot von DTVP erfahren?
Im Zuge des Vortrags stellen wir Ihnen das Deutsche Vergabeportal vor und geben einen kurzen Überblick, wie Vergabeverfahren unkompliziert abgewickelt werden und die Kommunikation mit den teilnehmenden Unternehmen abläuft.

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###Nachforderung von Unterlagen – Leinemann Partner Rechtsanwälte
**18.04.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Bei Vergabeverfahren kommt es häufig vor, dass Unterlagen, Belege oder Nachweise fehlen, obwohl diese eigentlich mit dem Angebot eingereicht werden sollten. Doch wie soll man in solchen Fällen vorgehen?
Sind unvollständige Angebote von vornherein auszuschließen oder besteht die Möglichkeit, fehlende Unterlagen nachzufordern? Und wie sieht es mit Unterlagen aus, die für die Wertung des Angebots von Bedeutung sind?
Diese und weitere Fragen beantwortet RAin Annett Hartwecker, Leinemann Partner Rechtsanwälte.

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###Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – Anwendung und Umsetzung – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
**24.04.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Auftraggeber haben bis zum 31.12.2025 bestimmte saubere Mindestziele bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen und verkehrsrelevanten Dienstleistungen zu erreichen. Viel Zeit bleibt nicht!
Sie möchten mehr zum Anwendungsbereich und zur Anwendung des Gesetzes erfahren? Rechtsanwalt Frederic Delcuvé (Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte) wird die wichtigsten Fragestellungen

+ Was sind saubere Straßenfahrzeuge?
+ Wer muss das Gesetz beachten?
+ Auf welche Beschaffungen ist das Gesetz anzuwenden?
+ Wie werden die Mindestziele berechnet?
+ Wie erfolgt die Umsetzung im Vergabeverfahren?

beleuchten und mit Ihnen diskutieren. Sie sind herzlichst eingeladen, sich mit Fragestellungen und Hinweisen aktiv zu beteiligen!

Lohn-, Sozialleistungs- & Kontenpfändung erfolgreich abwehren

Als **Berufsbetreuer:in** kommen Sie im Bereich der Vermögenssorge bei Ihrer betreuten Person häufig mit den Themen **„Schulden und Zwangsvollstreckung“** in Berührung. Da Vollstreckungsmaßnahmen durch Gerichtsvollzieher häufig ergebnislos verlaufen, versuchen Gläubiger:innen, das Zahlungskonto „leerzuräumen“ und den Lohn sowie Sozialleistungen oder im Wege der Doppelpfändung („kumulativ!“) zu pfänden.

###Als Berufsbetreuer:in mit Forderungen taktisch umgehen

In der Veranstaltung erlangen Sie die erforderlichen **systematischen Kenntnisse**, um die Bedeutung eines vollstreckungsrechtlichen Zugriffs auf Lohn und ein Zahlungskonto **richtig einschätzen** und gegebenenfalls **kenntnisreich abwehren** zu können. Des Weiteren erhalten Sie Tipps zu den **Reaktionsmöglichkeiten** bei der Pfändung von laufenden oder einmaligen Sozialleistungen Ihrer betreuten Person.

Vermögenssorge: Kontenpfändung erfolgreich abwehren

Als **Berufsbetreuer:in** kommen Sie im Bereich der Vermögenssorge bei Ihrer betreuten Person häufig mit den Themen **„Schulden und Insolvenz“** in Berührung. Da Vollstreckungsmaßnahmen durch Gerichtsvollzieher häufig ergebnislos verlaufen, versuchen Gläubiger:innen, den Lohn oder das Zahlungskonto zu pfänden bzw. „leerzuräumen“.

###Als Berufsbetreuer:in mit Forderungen taktisch umgehen

In unserem sechsstündigen Webinar erlangen Sie die erforderlichen Kenntnisse, um die Bedeutung eines vollstreckungsrechtlichen Zugriffs **richtig einschätzen** und gegebenenfalls **abwehren** zu können. Des Weiteren erhalten Sie Tipps zur **Schuldenregulierung** und dem Umgang mit Pfändung bei Erhalt von Sozialleistungen.

Grundlagen und Praxis des Stromsteuerrechts

###Verbrauchsteuerrechtliche Definition von „Strom“ und die dazugehörigen steuerrechtlichen Begriffe sowie den anzuwendenden **Steuertarif** kennen lernen

Sie lernen die **Grundlagen** und erhalten einen ersten **Überblick über das Stromsteuerrecht**. Neben den europarechtlichen Grundlagen wird die Systematik des deutschen Stromsteuerrechts praxisnah dargestellt. Sowohl das **Besteuerungsverfahren** als auch die diversen **Begünstigungs- und Entlastungstatbestände** stehen dabei im Fokus.
###Das erwartet Sie

Es wird ein umfassender Überblick über die vorhandenen Rechtsquellen und deren Systematik vorgestellt. In diesem Webinar werden sowohl die europarechtlichen Grundlagen (insbesondere die Energiesteuerrichtlinie) als auch deren Umsetzung in nationales Recht (**Stromsteuergesetz und Stromsteuer-Durchführungsverordnung**) sowie begleitende Informationsquellen vorgestellt.

Das **Stromsteuerrecht** kennt eine Vielzahl von Steuerbegünstigungen, die in Form von **Steuerbefreiungen** oder als **Steuerentlastung** gewährt werden. Hier werden die zentralen **Begünstigungstatbestände** (bspw. für **Unternehmen des Produzierenden Gewerbes** oder für den Einsatz von Strom im Rahmen bestimmter, energieintensiver Prozesse und Verfahren) einschließlich der für die Inanspruchnahme erforderlichen Voraussetzungen dargestellt. Dabei werden auch das **Antragsverfahren** sowie die dabei zu verwendenden **amtlichen Vordrucke** behandelt.

Schwerpunkte wie die Erzeugung, Weiterleitung und die **Steuerentstehung** werden dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage des **Steuerschuldners** einschließlich der durch diese zu erfüllenden Verpflichtungen (**Steueranmeldung, -entrichtung**, etc.) thematisiert.

Die Mehrheit der **stromsteuerrechtlichen Begünstigungen** sind als **Beihilfe** im Sinne des **Europäischen Beihilferechts** zu klassifizieren. Wir zeigen Ihnen die Abgabe einer **Selbsterklärung mittels Vordruck 1139**.

Zolltarifrecht strukturiert mit Übungen vertiefen

Die zutreffende Zolltarifnummer ist Dreh- und Angelpunkt Ihrer täglichen Arbeit bei Einfuhr und Ausfuhr. Doch selbst mit bereits vorhandenem Grundlagenwissen sind Sie immer wieder an dem Punkt, dass Sie zwischen zwei Nummern schwanken oder Ihr Ergebnis eher intuitiv als rechtlich fundiert treffen. In beiden Fällen haben Sie es schwer, gegenüber der Zollbehörde Ihre Einreihung in den Zolltarif zu begründen.

###Rechtssicherheit und korrekte Kostenkalkulation

Im Fokus steht, dass Sie den Zolltarif besser kennen lernen und die **Systematik verinnerlichen**, gegebenenfalls auch an für Sie fremden Waren. Unsere Veranstaltung „Zolltarifrecht strukturiert mit Übungen vertiefen“ hat **Workshop-Charakter**. Sie ist so konzipiert, dass Sie **in kleinen Schritten** die maßgeblichen Regeln des Zolltarifs wiederholen und **durch Übungen im EZT-Online vertiefen**. Denn nur mit der zutreffenden Zolltarifnummer kann Ihr Unternehmen eine richtige Kosten- und Präferenzkalkulation durchführen. Und Ihnen vor allem **Ärger mit der Zollbehörde ersparen**.

Merkantiler Minderwert intensiv

###Was ist ein merkantiler Minderwert überhaupt?
Der **merkantile Minderwert** ist der Minderwert, der besteht, wenn nach fachgerechter Mangel- oder **Schadensbeseitigung** bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine Abneigung gegen den Erwerb der Immobilie bestehen bleibt, weil das **Vertrauen** in die Qualität des Gebäudes **erschüttert** ist. Er äußert sich in der Befürchtung, dass **Folgeschäden** auch künftig eintreten könnten.

###Technischer Minderwert vs. merkantiler Minderwert
Wenn es nach der Behebung von Mängeln zu einer **Abweichung vom Vertragssoll** kommt, wird diese mit dem **technische Minderwert** bemessen. Oftmals ist der technische Minderwert gering, so dass zusätzlich ein merkantiler Minderwert gefordert wird. Aber ist das immer angemessen? Kann man einem Unternehmer den **Werklohn kürzen**, obwohl er seine **Leistung mangelfrei erbracht** hat? Der **merkantile Minderwert** muss oftmals für **subjektive Minderwerte** herhalten.

###Inhalt des Webinars
Haben wir vielleicht ein **Definitionsproblem**? In diesem Webinar beschäftigen wir uns intensiv mit dem **merkantilen Minderwert** und beleuchten dabei die **Situation aller Beteiligten**. Dabei werden auch mögliche **Vorgehensweisen** zur Ermittlung des Minderwerts **besprochen**. Es ist erlaubt und gewünscht, dass die Teilnehmenden ihre **eigenen Beispiele** vorstellen, um diese gemeinsam zu besprechen.

Digitale Fachvorträge – Innovatives Aussteller- und Sponsorenprogramm im Rahmen des 4. Berliner VergabeKongress

Bereits vor dem 4. Berliner VergabeKongress am 04. Mai 2023 laden wir Sie zur Teilnahme an unserem innovativen Aussteller- und Sponsorenprogramm herzlich ein. In kostenfreien Webinaren erhalten Sie weitere Einblicke in spannende Vergabe Themen. Nutzen Sie den direkten Austausch und stellen Ihre Fragen. Eine Vielzahl digitaler Fachvorträge erwartet Sie!

###Vergaberecht und Interessenausgleich – forum vergabe e.V.
**21.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Nutzen Sie den Fachvortrag mit dem Geschäftsführer des forum vergabe e.V., Prof. Dr. Mark von Wietersheim und erfahren Sie, wie Sie sich als Auftraggeber attraktiv am Markt positionieren, die Perspektive der Unternehmen berücksichtigen und Ihr Netzwerk optimal nutzen können!

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###Subventionsberatung – DTAD GmbH
**22.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Kosten und Zinsen steigen. Projekte sind schwerer planbar, müssen dennoch finanziert werden.
Gleichzeitig werden 51 % der Fördermitteltöpfe in Deutschland nicht abgerufen. Denn viele wissen nicht, welche Vorhaben förderfähig sind.
Ihnen geht es auch so? Dann erhalten Sie im kostenfreien Vortrag der DTAD GmbH in Kooperation mit der Buse GmbH einen 360 Grad Blick über nicht rückzahlbare Subventionsmöglichkeiten für zukünftige und vergangene Projekte!

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###E-Vergabe mit DTVP – Deutsches Vergabeportal GmbH
**23.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Sie möchten mehr über das Angebot von DTVP erfahren?
Im Zuge des Vortrags stellen wir Ihnen das Deutsche Vergabeportal vor und geben einen kurzen Überblick, wie Vergabeverfahren unkompliziert abgewickelt werden und die Kommunikation mit den teilnehmenden Unternehmen abläuft.

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###Nachforderung von Unterlagen – Leinemann Partner Rechtsanwälte
**18.04.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Bei Vergabeverfahren kommt es häufig vor, dass Unterlagen, Belege oder Nachweise fehlen, obwohl diese eigentlich mit dem Angebot eingereicht werden sollten. Doch wie soll man in solchen Fällen vorgehen?
Sind unvollständige Angebote von vornherein auszuschließen oder besteht die Möglichkeit, fehlende Unterlagen nachzufordern? Und wie sieht es mit Unterlagen aus, die für die Wertung des Angebots von Bedeutung sind?
Diese und weitere Fragen beantwortet RAin Annett Hartwecker, Leinemann Partner Rechtsanwälte.

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###Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – Anwendung und Umsetzung – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
**24.04.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Auftraggeber haben bis zum 31.12.2025 bestimmte saubere Mindestziele bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen und verkehrsrelevanten Dienstleistungen zu erreichen. Viel Zeit bleibt nicht!
Sie möchten mehr zum Anwendungsbereich und zur Anwendung des Gesetzes erfahren? Rechtsanwalt Frederic Delcuvé (Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte) wird die wichtigsten Fragestellungen

+ Was sind saubere Straßenfahrzeuge?
+ Wer muss das Gesetz beachten?
+ Auf welche Beschaffungen ist das Gesetz anzuwenden?
+ Wie werden die Mindestziele berechnet?
+ Wie erfolgt die Umsetzung im Vergabeverfahren?

beleuchten und mit Ihnen diskutieren. Sie sind herzlichst eingeladen, sich mit Fragestellungen und Hinweisen aktiv zu beteiligen!

Einreihung von Waren in den EZT

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

### Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“** Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

### Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

### Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Einreihung von Waren in den EZT“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die **steuerliche Immobilienbewertung** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des **Bewertungsgesetzes**. Allerdings haben Steuerzahler:innen die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Die Webinar-Reihe **Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz** erläutert anschaulich, welche **Regelungen** im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dadurch können Sie die **Wertansätze und Bewertungsgrundlagen** nachvollziehen. Ferner ermöglicht es Ihnen, einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen **Nachweis** des niedrigeren gemeinen Werts durch ein **Sachverständigengutachten** zu führen. Seit 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine **konkrete Zertifizierung** von Sachverständigen.

Die konkreten **Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens** werden aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch das Spannungsfeld der Berücksichtigung von **Belastungen**. Die **Kriterien**, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert. Hierzu hat die **Finanzverwaltung** Ende 2022 **gleich lautende Erlasse** herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit bestehen neue **Berichtigungsmöglichkeiten** bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis.

**Modul 1**
Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der **steuerlichen Immobilienbewertung** maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung von **unbebauten Grundstücken** dargestellt.

**Modul 2**
Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der **steuerlichen Immobilienbewertung** maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung im **Ertragswertverfahren** dargestellt.

**Modul 3**
Mit dem **Jahressteuergesetz** hat der Gesetzgeber das **Sachwertverfahren** erneut angepasst. Zuletzt erfolgte eine Korrektur des Sachwertverfahrens des **Bewertungsgesetzes** zum 1.1.2016. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die **ImmoWertV 2021** anpassen. Damit gilt eine verbindliche **Bindung an den Baupreisindex**, der jährlich vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen ist. Ferner ist ein **Regionalisierungsfaktor** eingeführt worden und die Berücksichtigung eines **Alterswertminderungsfaktors** erforderlich. Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die **steuerliche Bewertung im Sachwertverfahren** dargestellt.

**Modul 4**
Die im Steuerrecht erforderliche **Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen** ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. In erster Linie ist die Abgrenzung wichtig, um zu entscheiden, welche **Bestandteile eines Grundstücks** nicht in die Wertermittlung einzubeziehen sind. Das ist auch Sie für Gutachter oder Gutachterin maßgebend, wenn Sie den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach **§ 198 BewG** für Zwecke der **Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer** führen wollen. Darüber hinaus sind die Abgrenzungsgrundsätze jedoch auch für andere Steuerarten maßgebend, wie beispielsweise für die **Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer** sowie ggf. für **Investitionszulagen**. Dieses Modul stellt dar, wann nach der Maßgabe des Bewertungsgesetzes eine **Betriebsvorrichtung** vorliegt. Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei aus dem sog. **Abgrenzungserlass der Finanzverwaltung**. Darüber hinaus sind auch Entscheidungen der **Rechtsprechung** von Bedeutung, die in dem Seminar zu Veranschaulichung exemplarisch dargestellt werden.

**Modul 5**
Die **steuerliche Immobilienbewertung** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Diese enthalten eine Vielzahl von **Pauschalierungen**, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein fundiertes Sachverständigengutachten **nachzuweisen**.
**Neu:** Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen **Nachweis über die hinreichende Qualifizierung** durch eine konkrete Zertifizierung von Sachverständigen. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung Ende **2022 gleich lautende Erlasse** herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.
Das Webinar erläutert in einem einführenden **Überblick**, welche Regelungen im Rahmen der **steuerlichen Immobilienbewertung** maßgebend sind. Anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens aufgezeigt, damit die letztlich **„richtige“ Steuer festgesetzt** werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie das Finanzamt mit Belastungen durch ein **Nießbrauchsrecht** umgeht. Die **Kriterien**, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von **Sachverständigengutachten** anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

Änderungen durch das JStG 2022 bei der Bewertung des Grundvermögens

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem **JStG 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend **überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung** angepasst. Zum Teil wird befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen.

Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes **Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Das Webinar erläutert Ihnen anschaulich, die neuen **maßgeblichen Regelungen**, die zu beachten sind.