Schlagwort-Archive: 2023

Fit für 2023 – Ex- und Import – Zoll, Außenwirtschaft, Umsatzsteuer –

Aktuelle Sicherheitsaspekte, globale Handelsstreitigkeiten, neue Freihandelsabkommen und die weiter andauernden Reformen des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts werden für die verantwortlichen Zollfachkräfte auch in den kommenden Jahren anspruchsvolle Betätigungs- und Regelungsfelder sein. Hinzu kommen immer höhere Anforderungen der Zollverwaltung an die Unternehmen, insbesondere bei den Fragen zur Zollkompetenz im Unternehmen oder zum funktionierenden internen Kontrollprogramm (IKP) der Zoll- und Exportkontrollprozesse. Mitarbeiter/innen in Zollabteilungen arbeiten im Spannungsfeld der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (Abgabenerhebung) zumeist das Unternehmen und gefährden den wirtschaftlichen Erfolg. Adressaten von Sanktionen (straf- und bußgeldrechtliche Folgen) sind hingegen fast immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Daher ist es elementar auf aktuellem Stand zu bleiben, um rechtliche Neurungen im Unternehmen umsetzen zu können.

Daher bieten wir seit vielen Jahren mit großem Erfolg die Fortbildungsreihe FIT FÜR … an. Die Veranstaltungen haben sich in der deutschen Seminarlandschaft zu einer festen Institution für alle verantwortungsvoll handelnden Zollfach- und -führungskräfte entwickelt, denn in diesem Format konnten alle Teilnehmer/innen stets ihr Wissen auf aktuellem Stand halten und damit die hohe, durch die Unternehmensführung und die Zollbehörden geforderten Zollkompetenzen im Unternehmen sichern.

Damit erhalten Sie als Fach- und Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Die Teilnehmer/innen werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzu-
bereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR …-Trainings sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen.

Methodisch-didaktisch legen unsere Referenten/innen dabei den Schwerpunkt auf solche Rechts- und Verfahrensänderungen, die tatsächliche praktische Relevanz haben. Allein juristisch-theoretische Änderungen ohne Praxisauswirkungen werden thematisiert, ohne jedoch den Schwer-punkt des Seminars zu bilden.

Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

Die **Teilnahmegebühr** beträgt pro Person/Termin wie folgt:

**349,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (415,31 € inkl. MwSt.) behinaltet
die Teilnahme an dieser Veranstaltung sowie den Vortragsunterlagen ausschließlich in digitalen Form (PDF)

**Exklusivpaket: 849,00 €** zzgl. Mehrwertsteuer (1.010,31 € inkl. MwSt.) beinhaltet
+ Teilnahme an der Fit für 2023 – Veranstaltung in Präsenz oder Online
+ Vortragsunterlagen in Print und Digital
+ Teilnahme an der Online-Sprechstunde einmal monatlich – für 12 Monate
(Termine werden noch bekannt gegeben)

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen (digital)

**Organisatorisches**

**Hinweis:** Sollten auf Grund wieder eintretenden Coronaschutzmaßnahmen die Präsenzveranstaltungen ausfallen, werden wir Ihnen alternativ eine Online-Veranstaltung dazu anbieten. Den gleichen Termin können wir hier dann ledier nicht verbindlich zusagen!

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**Für das Webinar:**
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zu unserer Webinar-Plattform ZOOM zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Geeignete Browser: Google Crome oder Modzilla Firfox.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Exportkontrolle für Spezialisten

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen Ihnen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden.

#### Auch versteckte Fälle im Griff haben

Sie wissen bereits um die zentrale Bedeutung der Exportkontrolle im Außenhandel und besitzen Grundlagenwissen in diesem Bereich. Sie möchten nun Ihre Kenntnisse vertiefen, um **komplexere Fälle zu erkennen und rechtssicher zu lösen**. Größere Schwierigkeiten bringen Ihnen u.a. die Bereiche Technologietransfer und Brokering (Vermittlungsgeschäfte), die beide keinen physischen Warenexport bei Ihnen voraussetzen.

Um Verstöße zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen **fachkundiges Personal**. Durch unsere Veranstaltung „Exportkontrolle für Spezialisten“ erhalten Sie besonderes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen. Sie erhalten ebenfalls Handlungsempfehlungen für den Fall eines Verstoßes.

Zudem geben wir Ihnen Einblicke in das extraterritoriale Re-Exportkontrollrecht der USA und der Kollision mit der EU-Boykott-Verordnung.

Exportkontrolle für Spezialisten

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen Ihnen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden.

#### Auch versteckte Fälle im Griff haben

Sie wissen bereits um die zentrale Bedeutung der Exportkontrolle im Außenhandel und besitzen Grundlagenwissen in diesem Bereich. Sie möchten nun Ihre Kenntnisse vertiefen, um **komplexere Fälle zu erkennen und rechtssicher zu lösen**. Größere Schwierigkeiten bringen Ihnen u.a. die Bereiche Technologietransfer und Brokering (Vermittlungsgeschäfte), die beide keinen physischen Warenexport bei Ihnen voraussetzen.

Um Verstöße zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen **fachkundiges Personal**. Durch unsere Veranstaltung „Exportkontrolle für Spezialisten“ erhalten Sie besonderes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen. Sie erhalten ebenfalls Handlungsempfehlungen für den Fall eines Verstoßen.

Zudem geben wir Ihnen Einblicke in das extraterritoriale Re-Exportkontrollrecht der USA und der Kollision mit der EU-Boykott-Verordnung.

Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der **Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023** wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert.
Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer:innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist.
Zur **Qualitätssicherung** wird ein **neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer:innen **eingeführt.

###Das erwartet Sie
Dieses Kompakt-Webinar informiert Sie in **4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten** auf die **neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts**.
Sie erhalten einen **Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG** und über das neue **Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)**.

###Inhalte
Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt:
**Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?**
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

Unsere erfahrenen Referentinnen waren an der Gesetzgebung im Referat für das Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz maßgeblich beteiligt.

###Das sagen unsere Kund:innen:
*”Ich habe selten so ein gut organisiertes, qualitativ hochwertiges und fachlich gewinnbringendes Webinar erlebt!”*
**Sandra Schlenger, Überörtliche Betreuungsbehörde, Cottbus**

Exklusives Vorabendevent zum 6. ZKJ-Tag

Läuten Sie gemeinsam mit uns den 6. ZKJ-Tag am 07.03.2023 ein und melden sich zum exklusiven Vorabendprogramm am
**06.03.2023 von 16:00 bis 18:00 Uhr**

im

**Campus der Reguvis Akademie GmbH
Neven DuMont Haus
Amsterdamer Straße 192
50735 Köln**

an.

Seien Sie live dabei und lauschen gespannt den Praxisvorträgen von **Dipl.-Päd. Regina Reichart-Corbach** und **Dr. Rainer Balloff** zu den Themen **„Gelungene Auflösung von Umgangsverweigerungen bei Kindern“** sowie **„ Die Rechte von Kindern nach Adoption im Umgang mit den leiblichen Eltern“**. Nutzen Sie die Gelegenheit, in gemütlicher Atmosphäre bei einem Getränk **mit den Referierenden und weiteren Teilnehmenden in den Austausch zu gehen**. Moderiert wird das Event durch das Team der Reguvis Akademie. Melden Sie sich rechtzeitig an und **sichern Sie sich einen der begehrten Plätze**.

**Sind Sie schon angemeldet zur Fachtagung? Buchen Sie Ihr Ticket gleich hier: [ZKJ-TAG](https://shop.reguvis.de/kongresstagung/6-zkj-tag/)**

Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör

Die Einreihung von Teilen und Zubehör stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar, da das zolltarifrechtliche Verständnis eines Teils/Zubehörs von der tatsächlichen Verwendung abweichen kann. So kann es schnell zu falschen Einreihungen kommen.

#### Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.

Die Unterscheidung zwischen Teil und Zubehör ist hierbei genauso interessant wie das grundlegende Verständnis, welche Kriterien eine Ware erfüllen muss, um im Zolltarif als Teil oder Zubehör zu gelten. Ist eine Ware als Teil oder Zubehör identifiziert, sind besondere Regeln zur Einreihung zu beachten.

#### Rechtssicherheit in der Praxis
Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör“ die Identifizierung einer Ware als Teil, Zubehör oder eigenständige Ware erläutert und die Regeln zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.

Exportabwicklung für Praktiker

Ob Großunternehmer:in, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur:in: Die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich!
Im Mittelpunkt dieses Seminars steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” werden hierbei an passender Stelle berücksichtigt. Außerdem werden Ihnen mögliche Handelshemmnisse sowie die Importbeschränkungen im Empfängerland (z. B. Verpackungsvorschriften) nähergebracht und Sie erlernen die Beurteilung der Eckwerte für eine (umsatz)steuerfreie Ausfuhrlieferung.
Ihre Kundinnen und Kunden erwartet einen Präferenznachweis? Dann prüfen Sie die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Nachweis erbracht werden kann, denn dies bedeutet einerseits bares Geld für die Kundinnen und Kunden, welche die Zölle im Importland in aller Regel nicht zahlen müssen, andererseits verschaffen Sie sich dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber Ihren Mitbewerber:innen – so binden Sie ausländische Kundinnen und Kunden.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist, Anmeldung im Normalverfahren oder im vereinfachten Verfahren und die richtige Aufbereitung entsprechender Anträge dazu ist weiteres Kernthema dieses Export-Seminars.

Im Tagesgeschäft werden oftmals Standard-Verfahren angewendet, obwohl zwischenzeitig das Volumen der Ausfuhren schon lange zugenommen hat, entweder im Warenwert, den unterschiedlichen Stückzahlen oder gar in der Häufigkeit der Ausfuhranmeldungen selbst. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung ist es daher nur richtig und sinnvoll, auch mögliche Vereinfachungen zu erläutern. Ob für die unmittelbare Anwendung heute oder für die Antragstellung in der Zukunft. Wichtig ist immer, dass Sie das gesamte Spektrum Ihrer Möglichkeiten präsent haben. So lernen Sie das Bewilligungsverfahren und die Anwendung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV (ex ZA-Verfahren) kennen, ein Instrument zur Erleichterung des Tagesgeschäfts. Inhaber solcher Verfahrensvereinfachungen brauchen die Ausfuhr-dokumente (inkl. der Ware) der zuständigen Zollstelle nicht zu präsentieren, sie sind mittels und im Rahmen dieser Bewilligung davon befreit. Und damit letztendlich alle unnötigen Wege eingespart werden, verknüpfen Sie doch die Vereinfachung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV” mit der des Ermächtigen Ausführers. Das wiederum ist die Legitimation, die Präferenzkalkulationen eigenverantwortlich durchzuführen und anstelle einer EUR. 1 eine Ursprungserklärung auf einem Handelsdokument abzugeben.

Aber auch die Lieferungen im Binnenmarkt lernen Sie kennen. Machen Sie sich auch hier fit, denn gerade im EU-Handel gilt: Verunglückte Geschäfte durch falsche Handhabung können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben! Alle nötigen Randgebiete werden ebenfalls behandelt: Extra- und Intrahandelsstatistik, ZM = zusammenfassende Meldungen, die richtige Form der Umsatzsteuerausfuhrnachweise, u.a. Gelangensbestätigung, Beantragung und Prüfung von UST-ID-Nummern, Heilungschancen von verunglückten Präferenzen, Betriebsprüfungen etc.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des gesamten Exportrechts, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.
Vorteile
Systematisch erarbeiten wir die Grundlagen der Exportabwicklung mit dem Ziel reibungsloser grenzüberschreitender Warenbewegungen.
Sie erhalten step by step die Kenntnis über Abfertigungsabläufe, welche Kontrollsysteme erforderlich sind, welche Vereinfachungen in Anspruch genommen werden können und wie die Bewilligungen dafür zu erhalten sind.
Während des Seminars können Fragen gestellt werden, die durch den/die Trainer:in während des Vortrags oder in einer anschließenden Diskussionsrunde berücksichtigt werden.

Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken

Mit der Veranstaltung **„Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken“** erhalten Sie einen umfassenden Überblick über das Erbbaurecht: von den Grundlagen und dem Inhalt des Erbbaurechts über den Erbbauzins bis zur Ermittlung des Verkehrswerts nach BauGB und ZVG im Rahmen der novellierten ImmoWertV (2021).

Die **Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet.
Zum einen gilt dies für die meisten Sachverständigen, die eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem **speziellen Teilmarkt** beauftragt werden.
Zum anderen aber auch bezüglich der **von den Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten** in den Grundstücksmarktberichten. Die genannte Problematik beruht insbesondere auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt – ein **geringer Datensatz an Kaufpreisen** einem vergleichsweise großen **Spektrum an Einflussgrößen**, die sich aus den **Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge** ergeben, gegenübersteht.
Schlussendlich obliegt es den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des** § 6 Abs. 1 ImmoWertV 2021** zu prüfen, ggf. in sachverständiger Schätzung nach **§ 9 Abs. 3 ImmoWertV 2021** anzupassen und den Verkehrswert unter Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens zu ermitteln.

###Darum geht es
Die Veranstaltung bildet – ausgehend von den Grundlagen zum Thema Erbbaurecht – das **gesamte Spektrum der Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ab.
Zugleich werden relevante Inhalte vertiefend ausgeführt.
Sie haben daneben die **Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren**.

Je nach Bedarf können neben allgemeinen Fragen auch **fallbezogene Herausforderungen und Fallstricke** in der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten sowie der **Gutachtenerstellung** erörtert werden.

Besonderes Augenmerk wird zudem auf den **Begriff „Erbbauzins“** und die Differenzierung von Erbbauzins-Begriffen gelegt. Die Reihe vermittelt unter anderem das notwendige **Handwerkszeug zur Ermittlung des erzielbaren Erbbauzinses** als eine der wesentlichen wertrelevanten Einflussgrößen.

Das Erbbaurecht und das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück (**Erbbaugrundstück**) sind jeweils selbstständige Gegenstände der Wertermittlung mit eigenen, nicht vergleichbaren **Marktmechanismen**.
Die **novellierte ImmoWertV bietet hierfür verschiedene Bewertungsmodelle** an, die im Seminar vorgestellt werden. Auch auf die **Besonderheiten** der Verkehrswertermittlung in **Zwangsversteigerungsverfahren** wird eingegangen.
Zudem werden **typische Fehlerquellen bei der Gutachtenerstattung** anhand von Praxisfällen aufgezeigt.

Die Präsentation wird den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

Erbbaurecht kompakt

Das Webinar „Erbbaurecht kompakt“ vermittelt die Grundlagen, wertrelevanten Besonderheiten und den Umgang mit dem grundstücksgleichen Recht im Rahmen der Wertermittlung nach den Verfahren der novellierten ImmoWertV (2021).

Die **Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet.
Zum einen gilt dies für die meisten Sachverständigen, die eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem **speziellen Teilmarkt** beauftragt werden.
Zum anderen aber auch bezüglich der von den **Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten** in den Grundstücksmarktberichten. Die genannte Problematik beruht insbesondere auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt – ein **geringer Datensatz an Kaufpreisen** einem vergleichsweise großen **Spektrum an Einflussgrößen**, die sich aus den Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge ergeben, gegenübersteht.
Schlussendlich obliegt es den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des **§ 6 Abs. 1 ImmoWertV 2021** zu prüfen, ggf. in sachverständiger Schätzung nach **§ 9 Abs. 3 ImmoWertV 2021** anzupassen und den Verkehrswert unter **Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens** zu ermitteln.

###Darum geht es in unserer Veranstaltung
Das Kompakt-Webinar bildet ausgehend von den Grundlagen zum Thema Erbbaurecht die **wesentlichen Inhalte der Wertermittlung** im Zusammenhang mit Erbbaurechten ab.

Zunächst wird das **Rechtskonstrukt „Erbbaurecht“** mit seinen Inhalten und Erscheinungsformen auf dem deutschen Grundstücksmarkt sowie der grundbuchlichen Sicherung erläutert. Besonderes Augenmerk wird auf den **Begriff „Erbbauzins“** und die Differenzierung von Erbbauzins-Begriffen gelegt.

Das Erbbaurecht sowie das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück (**Erbbaugrundstück**) sind jeweils selbstständige Gegenstände der Wertermittlung mit eigenen, nicht vergleichbaren **Marktmechanismen**. Die **novellierte ImmoWertV** bietet hierfür **verschiedene Bewertungsmodelle** an, die im Webinar vorgestellt werden.

Die Präsentation wird den Webinarteilnehmer:innen Verfügung gestellt.

Sanktionslistenprüfung

Sanktionslisten-Screening ist in aller Munde – doch was genau bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen? Und welche Konsequenzen drohen Ihnen, wenn Sie keine Sanktionslisten prüfen?

###Sanktionslistenprüfung ist Eigenschutz

**Sanktionslisten-Screening** meint die Prüfung, ob gegen z.B. Kunden oder Lieferanten Finanzsanktionen der EU verhängt sind und diese somit nicht von Ihnen beliefert werden dürfen. Jemand, der von Finanzsanktionen betroffen ist (der „gelistet“ ist), darf **keinerlei Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen von Ihnen erhalten** – und zwar unabhängig davon, ob diese Person oder dieses Unternehmen in einem Embargoland ansässig ist oder in Ihrer Nachbarstadt.

Neben den gesetzlichen Grundlagen erfahren Sie, wie weit Ihre **Prüfungsnotwendigkeiten in der Praxis** tatsächlich gehen und ob Sie z.B. auch Ihr Personal diesbezüglich überprüfen müssen. Aufgrund der harten Strafen im Bereich der Sanktionslisten, erhalten Sie einen Einblick in die **möglichen Konsequenzen** für sich und Ihr Unternehmen.

In unserer Veranstaltung „Sanktionslistenprüfung“ lernen Sie nicht nur, wie das Screening abläuft und dokumentiert wird, sondern auch wie Sie es in Ihrem Unternehmen umsetzen und täglich optimal anwenden können.