Schlagwort-Archive: 2023

4. Berliner Beteiligungskongress

###Digitalisierung, Energiewende, ESG – Zeitenwende für öffentliche Unternehmen
Am 10. Mai 2023 findet bereits zum 4. Mal der Berliner Beteiligungskongress statt. Treffen Sie sich mit Expertinnen und Experten aus Politik, Beteiligungsunternehmen und Verbänden im Maritim proArte Hotel Berlin und diskutieren Sie gemeinsam über die Zeitenwende für öffentliche Unternehmen.

Hochkarätige Referentinnen und Referenten geben Ihnen spannende Impulse und widmen sich den Fokusthemen Digitalisierung, Energiewende und ESG. Dabei beleuchten Sie sowohl die Herausforderungen als auch Chancen und Risiken.

Seien Sie Teil des Branchentreffs und beraten Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen sowie Expertinnen Experten über die Bewältigung der kommenden Herausforderungen.

Der 4. Berliner Beteiligungskongress ist eine Veranstaltung von Mazars, Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e. V. (AdAR) und Reguvis.

ImmoWertV 2021: Für die Wertermittlung erforderliche Daten | Modul 2 – Regressionsanalyse, Datenmodellierung, Bodenrichtwerte

Ab dem 01.01.2022 gilt in Deutschland die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Immobilienwertermittlung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtet Gutachterausschüsse und Sachverständige in Deutschland zur Anwendung standardisierter Verfahren und Modelle zur Ermittlung von Verkehrswerten nach § 194 BauGB. Aber auch die Ableitung von Bodenrichtwerten nach § 196 BauGB ist verbindlich festgelegt worden.
Die neuen rechtlichen Vorgaben erfordern ein Umdenken bei Gutachterausschüssen und Sachverständigen. Insbesondere bekommt die Befassung mit aktuellen Methoden zur Ableitung von Bodenrichtwerten eine stärkere Bedeutung. Für die Sachverständigen gilt es, die Hintergründe der Ableitung zu verstehen und damit zur sicheren Anwendung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten zu kommen. Insbesondere müssen Sachverständige und Gutachterausschüsse in der Lage sein, z. B. vor Gericht, die Anwendung dieser Daten zu erläutern und Abweichungen gut begründet vorzutragen.

Die Webinar-Reihe vertieft das Grundlagenwissen für die neuen rechtlichen Zusammenhänge und das Verständnis der statistischen Methodiken bei der Wertermittlung nach der neuen ImmoWertV. Dabei werden die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten im Sinne der ImmoWertV 2021 genauso besprochen wie das Vorgehen bei der Ableitung der Daten.

Die Teilnehmenden werden nach den Webinarblöcken ein besseres Verständnis für das Vorgehen bei der Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten haben und in ihrer Anwendung sicherer sein.

Die Webinare bauen aufeinander auf, wobei das Grundlagenwissen im Webinar 1, weiterführende Kenntnisse zur Regressionsanalyse im Teil 2 und die praktischen Anwendungen in Teil 3 vermittelt werden. Insgesamt werden Grundlagenwissen in der Immobilienwertermittlung und in den Webinaren 2 und 3 die Kenntnisse der Themen der vorangegangenen Webinare 2 bzw. 3 vorausgesetzt.

**Termine:** 17.+18.04.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
**Preise:**Einzelmodule (jeweils 2tägig): 359,- € bzw. 309,- € für Abonnenten (zzgl. MwSt.)

**Sie wollen die gesamte Webinar-Reihe buchen?**
[** Webinar-Reihe: ImmowertV 2021: Für die Wertermittlung erforderlichen Daten**](https://shop.reguvis.de/webinar/immowertv-2021-fur-die-wertermittlung-erforderliche-daten/)

**Termine:** 22.+23.03. / 17.+18.04. / 25.+26.04.2023 | je 13:30 bis 16:30 Uhr | online
Kompaktpreis – alle Module: 915,- € (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreise für Abonnenten: 819,- € (zzg. MwSt.)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Verpflichtungen aus dem LkSG treffen aber letztlich alle Zulieferer in Deutschland. Stellen Sie sicher, dass Sie gesetzeskonform handeln und die Anforderungen Ihrer größeren deutschen Kunden erfüllen können.

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) – oft kurz als Lieferkettengesetz, ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
Den Unternehmen wird mit diesem Gesetz erstmalig eine Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße ihrer ausländischen Vorlieferanten auferlegt. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen Menschenrechtsstandards vorzubeugen. Die Anforderungen sind nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Auf Grundlage einer Risikoanalyse müssen für das eigene Unternehmen sowie gegenüber den unmittelbaren Zulieferbetrieben Präventionsmaßnahmen festgelegt werden, die die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards. Bei Verstößen müssen die Unternehmen umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es auch ermöglicht, Rechtsverletzungen im Hinblick auf mittelbare Zulieferer zu melden. Auch dafür muss ein Prozess im Unternehmen inklusive Zuständigkeiten implementiert werden. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Wer im Detail betroffen ist und wie Sie die Anforderungen konkret in der Praxis umsetzen können, vermitteln wir Ihnen in unserem Online-Training.

Kindgerechte Anhörung

Als **Jurist:in** arbeiten Sie im Rahmen von familiengerichtlichen, insbesondere **Kinderschutzverfahren** eng mit weiteren Verfahrensbeteiligten, wie Verfahrensbeiständinnen/Verfahrensbeiständen, Mitarbeitenden des Jugendamtes und Sachverständigen zusammen. Das Hinzuziehen verschiedener Professionen ist ein wichtiges Instrument, um – dem Kindeswohl entsprechend – **die richtige Entscheidung für den weiteren Lebensweg von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern zu treffen**.
Aufgrund Ihres rechtswissenschaftlichen Studiums sind Sie hierbei **bestens vertraut mit den Gesetzen**, die für die erfolgreiche und professionelle Ausübung Ihres Berufes relevant sind. Trotz der Einbindung von Fachkräften, stellen Sie fest, dass Sie **Ihre Expertise auf den Gebieten der Pädagogik und der Entwicklungs- sowie Bindungspsychologie gerne erweitern möchten**. Beispielsweise machen Sie sich Gedanken,
+ welches ein **gutes Setting für die Anhörung eines Kindes/Jugendlichen** ist
+ wie Sie ein **Gespräch mit einem Kleinkind** eröffnen, das sich sprachlich noch nicht so artikulieren kann wie eine Jugendliche oder ein Jugendlicher
+ wie Sie **mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen umgehen**
+ wie Sie **hinter die Fassade blicken** können, um herauszufinden, was gut für das Kind ist
+ welche **sprachlichen Methoden** Sie anwenden können, wenn das Kind/Jugendliche:r nicht sprechen möchte oder gar Angst hat, eine Aussage zu machen, welche die Eltern belasten könnte

Wenn Sie diese Fragen bewegen, sind Sie bei uns richtig – denn um diese Themen geht es in unserem **4-teiligen berufsbegleitenden Webinar „Kindgerechte Anhörung“**. Die Veranstaltung dient keinesfalls dazu, die Profession der oben genannten Fachkräfte zu ersetzen, ganz im Gegenteil. Sie soll Ihnen in Ihrer täglichen juristischen Arbeit **unterstützende Werkzeuge an die Hand geben**, mit denen Sie unter Einbezug verschiedener Blickwinkel **bestmöglich im Sinne des Kindeswohls agieren**.

###Termine
20.04.2023, 27.04.2023, 04.05.2023 und 17.05.2023 | 13:30 – 17:00 Uhr | online

Einreihung von Waren in den EZT

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

### Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“** Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

### Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

### Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Einreihung von Waren in den EZT“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

Ehegattenvertretungsrecht – Anwendung und Praxisfragen

Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird es mit § 1358 BGB zum 1.1.2023 ein eingeschränktes Ehegattenvertretungsrecht für die Gesundheitssorge geben. Die Betreuungsbehörden und die Betreuungsvereine haben im Rahmen der Vorsorgeberatung auch auf das neue Ehegattenvertretungsrecht hinzuweisen. Sie haben allerdings keine Verpflichtung, vertretende Ehegatten zu beraten und zu unterstützen. Die Voraussetzungen für den Eintritt des neuen Ehegattenvertretungsrechts sind komplex und von vielfachen Bedingungen abhängig.
In dem Online-Seminar werden die grundlegenden Voraussetzungen und der Umfang des Ehegattenvertretungsrechts vorgestellt und die notwendigen Prüfschritte sowie die gesetzlichen Ausschlussgründe erläutert. Daneben werden Anwendungsprobleme der Praxis erörtert sowie Checklisten und verschiedene Mustervorlagen zum Ehegattenvertretungsrecht vorgestellt.

**Termine und Preise**
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.

* 10.03.2023 | 09:00 – 11:00 Uhr (2 Stunden) | online
* 08.08.2023 | 09:00 – 11:00 Uhr (2 Stunden) | online

Sonderpreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht): 79,00 € zzgl. 19% MwSt. (94,01 € inkl. MwSt.);
Normalpreis: 89,00 € zzgl. 19% MwSt. (105,91 € inkl. MwSt.)

Ehegattenvertretungsrecht – Anwendung und Praxisfragen

Mit dem **Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts** wird es mit § 1358 BGB zum 1.1.2023 ein eingeschränktes **Ehegattenvertretungsrecht** für die Gesundheitssorge geben.

Die Betreuungsbehörden und die Betreuungsvereine haben im Rahmen der **Vorsorgeberatung** auch auf das neue Ehegattenvertretungsrecht hinzuweisen.
Sie haben allerdings keine Verpflichtung, vertretende Ehegatten zu beraten und zu unterstützen. Die Voraussetzungen für den Eintritt des neuen Ehegattenvertretungsrechts sind komplex und von vielfachen Bedingungen abhängig.

In dem Online-Webinar werden die **grundlegenden Voraussetzungen** und der Umfang des Ehegattenvertretungsrechts vorgestellt und die **notwendigen Prüfschritte** sowie die gesetzlichen **Ausschlussgründe** erläutert.
Daneben werden **Anwendungsprobleme der Praxis** erörtert sowie **Checklisten** und verschiedene **Mustervorlagen** zum Ehegattenvertretungsrecht vorgestellt.

Ermächtigter Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)

Vermeiden Sie hohen Aufwand und zusätzliche Kosten beim präferenzbegünstigten Warenversand ins Drittland, indem Sie die Vereinfachungen „Ermächtigter Ausführer“ (EA) und „Registrierter Ausführer“ (REX) für sich nutzen.

#### Kosten- und zeitoptimiertes Ausstellen von Präferenznachweisen

Wenn Sie Ihre Waren präferenzbegünstigt an Ihre Kunden im Drittland liefern wollen, müssen Sie nach Ermittlung des erforderlichen Präferenzursprungs auch die **vorgeschriebenen Präferenznachweise** ausstellen.
In einer Vielzahl von Handelsabkommen handelt es sich grundsätzlich um förmliche Präferenznachweise wie die EUR.1, die von Ihrer Zollstelle unter Vorlage von Nachweisen auf original Vordruck abgestempelt werden müssen. Die **Bewilligung des Ermächtigten Ausführers** spart Ihnen den Weg zum Zollamt: Sie stellen **selbständig** Ihren Nachweis als **Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE)** aus – unabhängig vom Warenwert.
In den neueren Handelsabkommen sind förmliche Präferenznachweise nicht mehr vorgesehen. Ab 6.000 EUR Warenwert sind Sie darauf angewiesen, entweder „Ermächtiger Ausführer“ zu sein oder den Status des „Registrierten Ausführers“ (REX) zu erlangen. Sonst können Sie keinen Präferenznachweis ausstellen.

#### Optimierung von Unternehmensabläufen

In unserer Veranstaltung „Ermächtiger Ausführer (EA) & Registrierter Ausführer (REX)“ erfahren Sie, in welchem Rahmen Sie diese Vereinfachungen nutzen können und welche Schritte (sowohl in der Unternehmensorganisation als auch in der Beantragung) notwendig sind, um diese zu erlangen. Auch lernen Sie den Status mit **weiteren Vereinfachungen in der Warenausfuhr** zu kombinieren.

Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit spezifische Fragestellungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Verstöße in der Exportkontrolle werden hart bestraft. Gleichzeitig stehen Sie einem sehr komplexen, sich schnell anpassenden Rechtsgebiet gegenüber. Das macht die tägliche Arbeit und die Zukunftsplanung zu einer großen Herausforderung für Sie.

### Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle

In vielen Unternehmen werden außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorgänge durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften **drohen empfindliche Strafen**, insbesondere:

+ Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen,
+ Bußgelder gegen die Geschäftsleitung aufgrund eines Organisationsmangels,
+ die Bruttoerlösabschöpfung,
+ der Image-Schaden für das Unternehmen.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang „Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ erlernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Exportkontrollwissen **für die unmittelbare praktische Anwendung**. Sie schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Praxistalk Sozialrecht in der rechtlichen Betreuung

**Seien Sie dabei bei unserem ersten Praxistalk zum Thema „Sozialrecht in der rechtlichen Betreuung“.**

In diesem **exklusiven Webinar** beleuchten unsere Experten **Ulf Schönenberg-Wessel (Fachanwalt für Sozialrecht)** und **Jürgen Thar (langjähriger Berufsbetreuer)** das Thema **„Sozialrecht“ und die spezifischen Fragestellungen und Probleme in der Betreuungspraxis**. Unter dem Motto **„Recht haben und Recht bekommen“** werden anhand zahlreicher aktueller Fallbeispiele **Möglichkeiten und Hindernisse diskutiert** und **Handlungsleitfäden für die Umsetzung** in der Praxis abgeleitet. Der **lebendige Austausch** wird moderiert vom Team der Reguvis Akademie.

Haben Sie in Ihrem beruflichen Alltag als rechtliche:r Betreuer:in Situationen im Bereich des Sozialrechts erlebt, in denen Sie nicht weiterwussten, da Theorie und Praxis stark voneinander abwichen? Haben Sie darüber hinaus Fragen zum Sozialrecht, die sich bislang nicht klären ließen oder möchten Ihr Wissen in diesem Bereich vertiefen, um noch mehr **Sicherheit für den beruflichen Alltag** zu erlangen?
**Dann sind Sie bei uns richtig!**

Für eine optimale Vorbereitung bitten wir Sie, uns Ihre **Fragen und Fallbeispiele vorab per E-Mail bis zum 24.02.2023 an veranstaltungen@reguvis.de einzureichen**. Sollten Ihnen im Verlauf des Praxistalks spontan Themen einfallen, haben wir dafür einen zusätzlichen Zeitraum eingeplant.