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Webinar: Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert. Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer/innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung wird ein neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer/innen eingeführt.

Dieses Kompakt-Webinar bereitet Sie in 4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor. Sie erhalten einen ersten Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG und über das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG).

**Teilnehmerstimmen, September 2021** (Sandra Schlenger, Überörtliche Betreuungsbehörde, Cottbus):
*Ich habe selten so ein gut organisiertes, qualitativ hochwertiges und fachlich gewinnbringendes Webinar erlebt!”*

Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt: Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

Unsere erfahrenen Referentinnen waren an der Gesetzgebung im Referat für das Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz maßgeblich beteiligt.

###Termine/Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.

+ **14.6.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **15.6.2022:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)
+ **7.11.2022:** 09:00 bis 10:00 Uhr + 10:30 bis 12:00 Uhr | **8.11.2021:** 09:00 bis 10:30 Uhr + 11:00 bis 12:00 Uhr (5 Stunden)

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 149,00 €**; Normalpreis 169,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Die Betriebsprüfung durch das Hauptzollamt (inkl. IDEA)

Nach wie vor ist die Ein- und die Ausfuhr ein Massenverfahren. Eine Fehlerquote ist daher sehr wahrscheinlich. Auch in dem Bemühen, die Zollanmeldung mit ihren Daten korrekt zu erstellen, sind Unzulänglichkeiten auch mit fiskalischer Auswirkung häufig, ohne dass eine strafrechtliche Relevanz gegeben ist. 80 % der deutschen Einfuhren werden im Rahmen von vereinfachten Verfahren abgewickelt.

Für die Zollanmeldung erforderliche Dokumente werden nicht mehr vorgelegt, sondern im Unternehmen bereitgehalten. Dies gilt auch für die restlichen 20 %, wenn die Zollanmeldung elektronisch unter Nutzung des deutschen EDV-System ATLAS abgegeben wird. Ausfuhren werden regelmäßig auch im Rahmen der „vereinfachten Anmeldeverfahren SDE (bisher ZA)“ bzw. das Verfahren „Vertrauenswürdiger Ausführer“ abgewickelt.
Die Beschauquote des deutschen Zolls liegt hier bei ca. 1 %. Fehler bei der Einfuhr finden sich regelmäßig bei falscher Einreihung in den Zolltarif, nicht berücksichtigter Kostenfaktoren beim Zollwertrecht (z. B. nicht gemeldete nachträgliche Rechnungskorrekturen) und Mängeln bei Präferenznachweisen oder gar fehlende Verzollungsnachweise. Bei der Ausfuhr geht es regelmäßig im Rahmen der Außenwirtschaftsprüfung um die Frage, ob als genehmigungsfrei deklarierte Waren in der Nachschau nicht doch einer Ausfuhrgenehmigung bedurft hätten. Auch die Belange des Meldewesens gegenüber der Deutschen Bundesbank werden dabei mitgeprüft.
Im Grunde wird in Deutschland die schnelle Abfertigung mit einer kaum vorhandenen Beschauquote durch die nachträgliche Prüfung kompensiert. Neuerdings wird auch die wirtschaftliche Lage, also die Liquidität des Unternehmens (Anhaltspunkte für drohende Insolvenz) regelmäßig mit bewertet. Ergebnisse durch-geführter Außenprüfungen werden immer bei der Bewertung „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ berücksichtigt.

**Der Prüfungsbericht ist für den Zoll das zentrale Dokument hinsichtlich der Beurteilung des Unternehmens und der etwaigen Risiken.**

Alle Wirtschaftsbeteiligten und deren Warenbewegungen werden bei der Ausfuhr zu 100 % vom deutschen EDV-System ATLAS erfaßt, bei der Einfuhr nahezu alle Einfuhranmeldungen. Dem Hauptzollamt liegen daher für jeden Beteiligten alle Informationen über das Volumen und die Art der Waren vor. Jedes Unternehmen mit seiner EORI-Nummer wird grundsätzlich mit bestimmten Prüfungsgegenständen in den Zollsystemen geführt. So kann z.B. eine Plausibilität zwischen Zolltarifnummer, Warenwert und tatsächlich gezahlte oder nicht gezahlte Antidumpingzölle angestellt werden. Hieraus kann sich dann ein Prüfungsanlass ergeben. Wirtschaftsbeteiligte, die den Status des AEO nicht erworben haben oder ihn nicht erlangen konnten, werden zunehmend geprüft; AEOs werden im Gegenzug weniger häufig einer nachträglichen Prüfung unterworfen.

Sollten in der Vergangenheit Mängel festgestellt worden sein, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer weiteren Prüfung nach 3 Jahren zu rechnen (Anschlusspüfung), die u.a. der Feststellung dient, ob die vorherigen Fehler abgestellt worden sind. Der 3-Jahresrhythmus ergibt sich aus der Festsetzungsverjährung, die nach europäischem Zollrecht eben genau 3 Jahre dauert. Darüber hinaus wird grundsätzlich jeder Importeur und Exporteur im Rahmen der dezentralen Beteiligtenbewertung zensiert, er erhält also eine Note. Die deutsche Zollverwaltung hat zudem aufgrund europäischer Vorgaben im Zollkodex ein Risikomanagement eingeführt. So können auch Hinweise bei der Falschdeklaration von anderen Beteiligten in anderen Mitgliedstaaten verwertet werden, und zwar mit der Folge, dass vergleichbare Fälle auch in Deutschland ebenso unzutreffend abgewickelt sein könnten. Ausfuhrseitig werden Informationen des Zollkriminalamts oder Hinweise der Zollämter konsequent weiterverfolgt. Nur die wenigsten Außenprüfungen – wiewohl es sie gibt – erfolgen nach dem Zufallsprinzip. Außenprüfungen haben daher fast immer einen Grund. Prüfungsrelevante Firmen werden am Jahresende risikoorientiert für das kommende Jahr in einem Prüfungsgeschäftsplan nach den Kapazitäten des Prüfungsdienstes für die jeweilige Region festgelegt.

Die Außenprüfer verwenden regelmäßig das Datenimport- und Auswertewerkzeug IDEA (Interactive Data Extraction and Analysis). Mit dieser Software lassen sich verschiedene Dateiformate impor-tieren und auswerten.
Unter anderem sind dies:
AS400, dBase, Drucklisten (z.B. *txt, *csv), Access, Excel, ODBC, SAP AIS, ASCII feste Länge, ASCII delimited, Lotus und XML.
Eine gute Vorbereitung trägt zum Gelingen einer guten Außenprüfung bei. Im Rahmen der AP werden immer bestimmte Risiken abgeprüft, die
dem Unternehmen bekannt sein sollten.

Gibt es Möglichkeiten, aktiv den Prüfungsablauf zu beeinflussen? Wann macht eine Schlussbesprechung Sinn oder ist gar unerlässlich? Wie bereite ich eine derartige Schlussbesprechung vor? Wer nimmt unternehmensseitig daran teil?

Feststellungen in Außenprüfungen sind auch konkrete Anhaltspunkte, wo Schwachstellen liegen und was demnach verbesserungswürdig ist. Aber auch die Frage der Rechtsmittel bei Nacherhebungen von Abgaben ist ein wichtiges Thema, das beherrscht werden will. Wer kann schon davon ausgehen, dass immer und grundsätzlich keine derartigen Bescheide ergehen?
Welche Risiken werden bei der AP im Wesentlichen abgeprüft? Wann beantrage ich selbst die Durchführung einer AP?

Hier wird nicht nur pekuniär Ihre Arbeit auf dem Prüfstand stehen, sondern womöglich auch die Qualität Ihres Handelns vom Vorgesetzten interpretiert. Überlassen Sie daher dieses Feld nicht kampflos oder gar ausschließlich Fachberatern. Gute Grundkenntnisse über die Voraussetzungen von Einspruch, deren Begründungen, Aussetzung der Vollziehung, Stundung oder den Rechtsmitteln bei Bußgeld- oder Strafandrohungen gehören schlicht zum Handwerkszeug; Nicht nur, wenn die Prüfung terminiert ist!

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

AW NEXT CON

**Welcome on Board:** In unserer **Convention** „AW NEXT CON“ steht das Networking mit Experten und Newcomern in **Außenwirtschaft, Zoll und Exportkontrolle** im Mittelpunkt.

**8.September | DIGITAL**

Sie sind Einsteiger:in in **Außenwirtschaft, Zoll und Exportkontrolle?**

Für alle Neu-/Quereinsteiger und Fachexperten aus den Bereichen Außenwirtschaft, Zoll und Exportkontrolle, die ihr Grundlagenwissen aufbauen oder auffrischen wollen. Hier steht das Netzwerken zwischen Experten und Newcomern im Vordergrund. So können Sie sich Ihr **eigenes Netzwerk** für Ihre praktische Tätigkeit aufbauen. Dies ist der Auftakt zu unseren weiteren AW NEXT-Veranstaltungen.

Der **AW NEXT-Kosmos** beinhaltet noch viele weitere **praxisgerechte Arbeitsmittel.** Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, erhalten alle Besucher der **AW NEXT CON** einen 20,00 € **Rabattcode** für das AW NEXT-Magazin im Abo. (Der Rabattcode ist einlösbar bis zum 30.09.2021)

Wir freuen uns Sie kennenzulernen!
Ihr AW NEXT-Team

**Organisatorisches**
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Webinar-Reihe: AW Next US-(Re-)Exportkontrollrecht für Newcomer

Nicht nur die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland sehen für den Außenwirtschaftsverkehr Verbote und Beschränkungen vor, sondern auch beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika (USA).
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch
daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
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Intensiv-Webinar für Berufsbetreuer/innen – Die Betreuungsrechtsreform 2023 (6-stündig)

Mit der Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 wird das bisherige Betreuungsrecht umfassend geändert und neu strukturiert. Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Das Mittel der Stellvertretung darf nur eingesetzt werden, soweit es erforderlich ist. Zur Qualitätssicherung der Berufsbetreuung wird zudem ein Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Mindesteignungsvoraussetzungen eingeführt.

Dieses Webinar informiert Sie als Rechtliche Betreuer/in umfassend und praxisorientiert über die für Sie als Berufsbetreuer/in relevanten Änderungen durch die Reform. In 4 Sessions zu je 1, 5 Stunden werden alle Aspekte des neuen Rechts beleuchtet. Besondere Schwerpunkte werden auf die Themenkomplexe gelegt, in denen im Rahmen der Berufsbetreuung die meisten Praxisfragen auftauchen, z.B.: Registrierungsverfahren, Vergütung, Pflichten bei Führung der Betreuung (Stärkung der Selbstbestimmung, unterstützte Entscheidungsfindung etc.) und in den einzelnen Aufgabenbereichen, auf die genauer eingegangen wird.

Unser erfahrener Referent, Jürgen Thar, ist seit 29 Jahren Berufsbetreuer, renommierter Fachbuchautor (u.a. Das Betreuungsbüro, Leitfaden Betreuungsrecht) und ausgewiesener Kenner der Materie.

**Teilnehmerstimmen zum Webinar (Februar 2022):**
*”Das Seminar mit der Intensität, der guten Struktur und der Klarheit in den Aussagen von Herrn Thar hat mir sehr zugesagt.” – “Vielen Dank an Herrn Thar für den hervorragenden Kurs!”*

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

##Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin oben in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 17.8. + 18.8.2022 | jeweils 09.30 – 11.00 Uhr und 13.30 – 15.00 Uhr | 4 x 1,5 Stunden | online
+ 24.10. + 25.10. + 2.11. + 3.11.2022 | jeweils 9.30 – 11.00 Uhr | 4 x 1,5 Stunden | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 169,00 €**; Normalpreis 189,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre E-Mail-Adresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Fit für 2021 – Ex- und Import

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Das Zollrecht und das übrige europäische Unionsrecht stellen sich als „Fertigmischung“ vieler Nationen mit ihren ganz eigenen Interessen dar. Das nationale Recht fügt dieser „Gewürze“ bei, die nicht nur eine andere „Geschmacksnote“ setzen.

Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft „just in time“ freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen
Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung.
Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf, ob die Waren im Empfängerland überhaupt verkehrsgängig sind oder ob Einfuhrbestimmungen im Zielland Einschränkungen ergeben… all das soll durch den Exporteur geprüft sein.
Auch das Jahr 2020 hat wieder eine Flut vielfältiger neuer Gesetze und Verordnungen beschert, die es zu beachten gilt.
Wo sich einerseits Handelsfreiräume auftun, z.B. mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA), Singapur und demnächst Vietnam und hoffentlich auch Südamerika (Mercosur), schließen sich andererseits wichtige Märkte oder werden aktuell deutlich schwieriger (Strafzölle USA; Brexit). Welche positiven Szenarien sind im Brexit noch zu erwarten? Welche Übergangsregelungen können noch in Anspruch genommen werden, welche Umstände müssen sofort berücksichtigt werden?

Nationale Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, zahlreiche nationale Dienstvorschriften, Erlasse und Urteile bis hin zum richtigen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke sowie der große Bereich des Ursprungs.

Die Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) beschäftigen uns „Zöllner“ noch Jahre! Und der Blick über den Tellerrand ist zeitgleich auch unumgänglich. Wenn sich die Möglichkeit einer zentralen Einfuhrabwicklung nach dem UZK auftun, sollten Sie mit offenen Augen darüber Bescheid wissen. Es steht an, dass die Märkte sich dann neuerlich ändern, der mögliche Wettbewerbsvorteil muss dann Ihnen gehören!

Der Verlust des Überblicks ist bei mangelnder Information vorprogrammiert, ob nun beim „Gelegenheitszöllner“ mit wenigen Meldungen pro Jahr und erst Recht für den Mitarbeiter eines Großkonzerns, in dem alle möglichen Geschäfte vorkommen können, oft unter massivem Zeitdruck.

Bedienen Sie sich zum Jahreswechsel des umfangreichen Angebotes Ihrer ZAK. In Kurzform FF21 oder „Fit für 2021“ ist das Rezept, mit dem Sie sicher dem Verlust aktueller Kenntnis vorbeugen können. Wir informieren an einem Tag über alle anstehenden Reformen, Neuerungen und Änderungen, eingebunden in jeweilige Praxisbeispiele. Im Rahmen der Möglichkeiten sind Rückfragen willkommen..

Die Themen sind -soweit möglich- eingebunden in praktische Beispiele, um Sie jeweils mit dem Fachgebiet vertraut(er) zu machen. Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Die Warenausfuhr in Drittländer / Die Lieferung in der EU – Kompakt

Dieses Online-Seminar vermittelt die systematische Abwicklung von Warenausfuhren in Drittländer. Im Rahmen außenwirtschaftsrechtlicher Ge und Verbote (Exportkontrolle) und anderen Handelshemmnissen. Ebenso lernen Sie, welche Details bei der umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung zu beachten sind. Welche Arten und grundlegenden Vereinfachungen des Ausfuhrverfahrens sind möglich? Das Standardverfahren bis zum SDE-Verfahren (früher: ZA-Verfahren) wird anschaulich dargestellt.

Welche Vorteile können Sie ihrem Kunden im Drittland durch die Ausstellung eines Präferenznachweises ermöglichen? Lohnt es sich, die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer zu beantragen?

Die Zollanmeldung wird praxisorientiert erläutert. Sie erfahren, welche Codierungen und Angaben in die Ausfuhranmeldung gehören, egal ob sie die Zollanmeldung per IAA Plus vornehmen oder eine eigene Software für die ATLAS-Ausfuhranmeldung verwenden.

Die Lieferung im Binnenmarkt – innerhalb der Europäischen Union – erfordert ebenfalls Kenntnisse über die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung, welche Nachweise zu erbringen sind und wie sie die Umsatzsteuer-ID-Nummern prüfen können
.

Im direkten Anschluss gibt es noch die Möglichkeit, dass ihre individuellen Fragen vom Referenten diskutiert werden.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
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Die Warenausfuhr in Drittländer

Dieses Online-Seminar vermittelt die systematische Abwicklung von Warenausfuhren in Drittländer. Im Rahmen außenwirtschaftsrechtlicher Ge und Verbote (Exportkontrolle) und anderen Handelshemmnissen. Ebenso lernen Sie, welche Details bei der umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung zu beachten sind. Welche Arten und grundlegenden Vereinfachungen des Ausfuhrverfahrens sind möglich? Das Standardverfahren bis zum SDE-Verfahren (früher: ZA-Verfahren) wird anschaulich dargestellt.

Welche Vorteile können Sie ihrem Kunden im Drittland durch die Ausstellung eines Präferenznachweises ermöglichen? Lohnt es sich, die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer zu beantragen?

Die Zollanmeldung wird praxisorientiert erläutert. Sie erfahren, welche Codierungen und Angaben in die Ausfuhranmeldung gehören, egal ob sie die Zollanmeldung per IAA Plus vornehmen oder eine eigene Software für die ATLAS-Ausfuhranmeldung verwenden.

Die Lieferung im Binnenmarkt – innerhalb der Europäischen Union – erfordert ebenfalls Kenntnisse über die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung, welche Nachweise zu erbringen sind und wie sie die Umsatzsteuer-ID-Nummern prüfen können
.

Im direkten Anschluss gibt es noch die Möglichkeit, dass ihre individuellen Fragen vom Referenten diskutiert werden.

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Die Warenausfuhr in Drittländer / Die Lieferung in der EU – Kompakt

Dieses Online-Seminar vermittelt die systematische Abwicklung von Warenausfuhren in Drittländer. Im Rahmen außenwirtschaftsrechtlicher Ge und Verbote (Exportkontrolle) und anderen Handelshemmnissen. Ebenso lernen Sie, welche Details bei der umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung zu beachten sind. Welche Arten und grundlegenden Vereinfachungen des Ausfuhrverfahrens sind möglich? Das Standardverfahren bis zum SDE-Verfahren (früher: ZA-Verfahren) wird anschaulich dargestellt.

Welche Vorteile können Sie ihrem Kunden im Drittland durch die Ausstellung eines Präferenznachweises ermöglichen? Lohnt es sich, die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer zu beantragen?

Die Zollanmeldung wird praxisorientiert erläutert. Sie erfahren, welche Codierungen und Angaben in die Ausfuhranmeldung gehören, egal ob sie die Zollanmeldung per IAA Plus vornehmen oder eine eigene Software für die ATLAS-Ausfuhranmeldung verwenden.

Die Lieferung im Binnenmarkt – innerhalb der Europäischen Union – erfordert ebenfalls Kenntnisse über die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung, welche Nachweise zu erbringen sind und wie sie die Umsatzsteuer-ID-Nummern prüfen können
.

Im direkten Anschluss gibt es noch die Möglichkeit, dass ihre individuellen Fragen vom Referenten diskutiert werden.

**Organisatorisches**

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Fit für 2021 – Ex- und Import

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Das Zollrecht und das übrige europäische Unionsrecht stellen sich als „Fertigmischung“ vieler Nationen mit ihren ganz eigenen Interessen dar. Das nationale Recht fügt dieser „Gewürze“ bei, die nicht nur eine andere „Geschmacksnote“ setzen.

Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft „just in time“ freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen
Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung.
Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf, ob die Waren im Empfängerland überhaupt verkehrsgängig sind oder ob Einfuhrbestimmungen im Zielland Einschränkungen ergeben… all das soll durch den Exporteur geprüft sein.
Auch das Jahr 2020 hat wieder eine Flut vielfältiger neuer Gesetze und Verordnungen beschert, die es zu beachten gilt.
Wo sich einerseits Handelsfreiräume auftun, z.B. mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA), Singapur und demnächst Vietnam und hoffentlich auch Südamerika (Mercosur), schließen sich andererseits wichtige Märkte oder werden aktuell deutlich schwieriger (Strafzölle USA; Brexit). Welche positiven Szenarien sind im Brexit noch zu erwarten? Welche Übergangsregelungen können noch in Anspruch genommen werden, welche Umstände müssen sofort berücksichtigt werden?

Nationale Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, zahlreiche nationale Dienstvorschriften, Erlasse und Urteile bis hin zum richtigen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke sowie der große Bereich des Ursprungs.

Die Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) beschäftigen uns „Zöllner“ noch Jahre! Und der Blick über den Tellerrand ist zeitgleich auch unumgänglich. Wenn sich die Möglichkeit einer zentralen Einfuhrabwicklung nach dem UZK auftun, sollten Sie mit offenen Augen darüber Bescheid wissen. Es steht an, dass die Märkte sich dann neuerlich ändern, der mögliche Wettbewerbsvorteil muss dann Ihnen gehören!

Der Verlust des Überblicks ist bei mangelnder Information vorprogrammiert, ob nun beim „Gelegenheitszöllner“ mit wenigen Meldungen pro Jahr und erst Recht für den Mitarbeiter eines Großkonzerns, in dem alle möglichen Geschäfte vorkommen können, oft unter massivem Zeitdruck.

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Die Themen sind -soweit möglich- eingebunden in praktische Beispiele, um Sie jeweils mit dem Fachgebiet vertraut(er) zu machen. Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen

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