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Webinar: Wissen für Betreuungsvereine – Anforderungen des neuen Betreuungsrechts 2023

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Das neue Gesetz ändert vieles für die Betreuungsvereine, die ehrenamtlichen und die beruflichen Betreuer/innen. Informieren Sie sich rechtzeitig und rechtssicher!

Dieses 3-stündige Webinar bereitet Sie als Mitarbeiter/in eines Betreuungsvereins optimal auf die neue Rechtslage vor und gibt Antworten auf die für Sie relevanten Fragen – was ist neu, was bleibt wie bisher? Im Fokus stehen die für Sie als Mitarbeiter/in eines Vereins wichtigsten Themenkomplexe, u.a. Anforderungen an Mitarbeiter/innen, Aufgaben, Betreuungsführung, Anerkennung, Förderung und Finanzierung.

Unsere Referentin, Barbara Dannhäuser, ist Sozialarbeiterin, Supervisorin und Referentin der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF und SKM in Düsseldorf. Sie hat selbst lange im Betreuungsverein gearbeitet und ist seit 2006 auf Bundesebene tätig. Sie war im Diskussionsprozess des BMJV beteiligt, ist eine anerkannte Expertin für Betreuungsvereine und Mitglied im BGT Vorstand.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

+ 14.02.2023 | 9:30 – 11:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1,5 Stunden) | online
+ 16.05.2023 | 9:30 – 11:00 Uhr und 13:00 – 14:30 Uhr (2 x 1,5 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 99,00 €**; Normalpreis 109,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

13. Thementag Außenwirtschaft 2023

Der **Thementag Außenwirtschaft** in Köln steht unter dem Motto: Experten referieren – Praktiker diskutieren. Unser umfangreiches Update hält Sie über aktuelle Neuentwicklungen im Bereich Außenwirtschaft auf Stand.

###Steigende Risiken im Welthandel

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, Sanktionen und Embargos, neue Zollvorschriften sowie gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an eine funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligten erfordern ein **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung**. Dies gilt ebenso für ein sensibles Riskmanagement. Um dies zu gewährleisten ist eine regelmäßige **Weiterbildung und ein Austausch** notwendig.

###Thementag Außenwirtschaft erstmals an zwei Tagen

Der Thementag Außenwirtschaft wird in seiner 13. Auflage **am 17. und 18. Oktober 2023** stattfinden. Das bedeutet für Sie:

**Mehr Programm** – Sie haben dadurch die Möglichkeit an drei, statt bislang nur zwei Workshops teilzunehmen. Zudem werden wir das Hauptprogramm um weitere inhaltliche Programmpunkte aus dem Themenbereichen Zoll, Exportkontrolle, Außenhandel sowie Warenursprung und Präferenzen verstärken.

**Mehr Referierende** – Von unseren hochqualifizierten Expertinnen und Experten erhalten Sie noch mehr Tipps für die praktische Umsetzung in Ihrem Unternehmen.

**Mehr Networking** – Durch die Verlängerung auf zwei Tage stehen Ihnen mehr Pausen und damit mehr Zeit zur Verfügung, um sich mit Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Branche über die aktuellen Herausforderungen auszutauschen.

**Mehr Abendprogramm** – Am Abend des ersten Veranstaltungstages findet ein gemeinsames Get-together mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Referierenden und Partnern aus der Wirtschaft statt.

###Das sagen unsere Teilnehmer:innen

*„Der Thementag war wieder einmal hochinformativ und geprägt von dem Erfahrungsschatz der Referenten und den anwesenden Experten. Unverzichtbare Veranstaltung!“*
**Katrin Klatt, SPINNER GmbH, Abteilung: Exportkontrolle**

*„Wie immer eine gelungene Veranstaltung, mit neuen und alten Erkenntnissen.“*
**Jutta Knorz, JK-EXPORT-IMPORT-AGENTUR**

*„Die Organisation klasse, die Referenten und auch die Themen waren sehr gut gewählt. Das erste Mal wieder in Präsenz, deshalb auch eine Veranstaltung bei der sich wieder die Gelegenheit zum Networking ergeben hat. Termin für mich seit Jahren in meinem Kalender reserviert.“*
**Doris Boegel, DST Defence Service Tracks GmbH, Abteilung: Exportkontrolle Compliance**

*„Interessante aktuelle Themen, tolle Referenten, angenehme Atmosphäre sowohl während der Vorträge als auch in den Workshops, Verpflegung immer wieder ein Highlight, gerne 2023 wieder mit dabei.“*
**Michaela Eder, Ceratizit Business Services GmbH, Abteilung: Customs Management**

Export für Spezialisten

Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Exporte aus Deutschland im Jahr 2020 auf über 1.200 Mrd. Euro. All diese Waren müssen im Rahmen des Ausfuhrverfahrens zollrechtlich abgefertigt werden. Sie sind im Tagesgeschäft für die Abwicklung der Ausfuhrgeschäfte zuständig? Dann wissen Sie aus eigener Erfahrung, dass sich aus der täglichen Praxis häufig besondere Warenlieferungen ergeben, die nicht nach Schema-F abgearbeitet werden können. Wie behandelt man beispielsweise vorübergehende Ausfuhren? Gibt es besondere Zollverfahren, die Ihnen auf der Exportseite einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen können? Welche umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben muss man beim Export beachten?

Nutzen Sie dieses Seminar um Ihr Zollwissen aufzufrischen und beleuten gemeinsam mit dem Referenten / der Referentin die Besonderheiten bei der Exportabwicklung.

Grundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle

Das US-(Re-)Exportkontrollrecht befasst sich vorrangig mit den Exporten aus den USA. Daneben enthält es allerdings auch Vorgaben für die Ausfuhren aus Drittländern (=Reexport), wenn es sich bei den exportierenden Gütern um sogenannte „US-Güter“ handelt. Dies ist schon der Fall, wenn die ausländischen Waren US-Vormaterialien bis zu einem bestimmten Prozentsatz enthalten (=“de-minimis“) oder Waren unter Verwendung von US-Software bzw. US-Technologie produziert werden. Somit sehen die US-Behörden die Anwendung des US-(Re-)Exportkontrollrechts weltweit, was als extraterritoriale Anwendung bezeichnet wird.
Bedingt durch die international abgestimmten Güterlisten durch die vier großen Exportkontrollregimes ähneln die Güterlisten der USA teilweise denen der Europäischen Union, beispielsweise die EG-Dual-Use-Verordnung. Allerdings sehen die US-Regularien deutlich mehr nationale Genehmigungsvorbehalte vor. Ferner ist auch die Auffassung des Zuständigkeitsbereichs der US-Behörden abweichend von der gängigen Handhabe in Europa:
In diesem Webinar werden Ihnen die Grundlagen des US-(Re-)Exportkontrollrechts vermittelt. Sie lernen zu prüfen, inwieweit Ihr Unternehmen vom US-Recht betroffen ist. Viele Beispiele und Übungsaufgaben unterstützen bei der praktischen Umsetzung im Unternehmen.

Warenursprungs- und Präferenzrecht für Experten

Das Präferenzrecht hält für Sie noch einige Optimierungsmöglichkeiten bereit, die Ihnen zum Präferenzursprung verhelfen können. Diese können Ihnen sowohl in Einzelfällen als auch dauerhaft zu Ersparnissen verhelfen.

###Reizen Sie Ihre Möglichkeiten aus
Wenn Sie die Vorteile von Präferenzabkommen beim Export und Import im vollen Umfang nutzen wollen, können Sie eine Vielzahl von Sonderregelungen im Präferenzrecht nutzen.
So können beispielsweise die **vielseitigen Möglichkeiten der Kumulierung** zu neuen Lieferketten führen.
Sie wollen Ihre Waren in Entwicklungsländern kostengünstig veredeln oder herstellen lassen? Dann sollten Sie sich bereits beim Export, Gedanken über mögliche Präferenznachweise machen.

###Erfolgreiche Umsetzung in der Praxis
Anhand einer Vielzahl praktischer Übungen lernen Sie in unserer Veranstaltung „Warenursprungs- und Präferenzrecht für Experten“ die Grenz- oder Sonderfälle für sich zu nutzen.

Einführung in die Exportkontrolle

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Exportvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden erfordern eine gut funktionierende Exportkontrolle. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
In den meisten Unternehmen werden komplexe außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle durch Personal ohne systematische erworbene Fachkenntnisse erledigt. Die hiermit verbundenen Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen oder werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät. Dieses Webinar gibt Ihnen einen ersten Überblick über die umfangreichen Exportkontrollvorschriften und sensibilisiert Sie für den täglichen Umgang damit. Danach sind Sie in der Lage zu entscheiden, ob Sie oder Ihre Mitarbeiter tiefergehende Kenntnisse in diesem Bereich benötigen.

Der Transport von verbrauchssteuerpflichtigen Waren im Steuerabsetzungsverfahren – EMCS

Auf vielen Waren liegen Verbrauchsteuern. Als Privatperson kennen Sie die Steuer auf Benzin, früher Mineralölsteuer genannt. Aber auch andere Produkte unterliegen der Verbrauchsteuer, z. B. Energieerzeugnisse, Tabakwaren, Alkohol usw.. Besteuert werden soll, wie der Name schon sagt, der Verbrauch. Die Verbrauchsteuersätze sind in jedem Land unterschiedlich hoch, es gilt das Territorialitätsprinzip. Als Verbraucher entrichten wir die Verbrauchsteuer aber nicht direkt beim Kauf, sondern diese wird im Normalfall vom Hersteller entrichtet. Werden aber verbrauchsteuerpflichtige Waren z. B. von einem Steuerlager in Deutschland in ein anderes Land befördert, soll die Verbrauchsteuer wegen des Territorialitätsprinzips erst im Bestimmungsland anfallen. Sinnvollerweise ist ein solcher Transport nach den rechtlichen Vorgaben ohne Entrichtung der Steuer in Deutschland möglich. Der Transport erfolgt dann im sogenannten Steueraussetzungsverfahren, welches auch in weiteren Fällen Anwendung findet. Die Abwicklung des Aussetzungsverfahrens erfolgt seit dem 01.01.2011 nur noch elektronisch mit dem Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System), das Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

IT-Grundschutz-Cockpit: Funktionen und Inhalte

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen des IT-Grundschutz-Cockpits! Neben der Möglichkeit des kostenlosen Tests bietet Ihnen unser Webinar einen verständlichen Einstieg in die umfangreichen Funktionalitäten des Online-Tools.

Wir führen Sie durch die intuitive Such- und Filterfunktion, zeigen Ihnen hilfreiche Verlinkungen und Verknüpfungen sowie die verschiedenen Möglichkeiten, Suchergebnisse ganz nach Ihrem konkreten Bedarf zu nutzen. Organisieren Sie anschließend Ihren IT-Grundschutz ganz unkompliziert mithilfe des IT-Grundschutz-Cockpits.

Das Webinar dauert ungefähr 30 Minuten und ist für Sie kostenfrei.

Stellen Sie während des Seminars gerne Ihre Fragen, die wir nach Möglichkeit sofort, bei Bedarf aber auch im Anschluss an die Veranstaltung beantworten.

Alle Termine finden Sie im Drop-Down-Menü auf der rechten Seite.

###Technische Voraussetzungen
Nehmen Sie ganz einfach mit Ihrem Desktop-PC oder einem mobilen Endgerät an dem Webinar teil. Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003).

Teilnahme
Mit dem Teilnahme-Link gelangen Sie in Ihren Webbrowser und können an der Sitzung teilnehmen. Sie haben alternativ die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w030002).

Testen
Testen Sie sicherheitshalber vorab [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w060001) Ihre Internetverbindung.

Fragen und Antworten:
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten zur eingesetzten Software „GoToTraining“ finden Sie hier.

Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Verstöße in der Exportkontrolle werden hart bestraft. Gleichzeitig stehen Sie einem sehr komplexen, sich schnell anpassenden Rechtsgebiet gegenüber. Das macht die tägliche Arbeit und die Zukunftsplanung zu einer großen Herausforderung für Sie.

### Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle

In vielen Unternehmen werden außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorgänge durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften **drohen empfindliche Strafen**, insbesondere:

+ Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen,
+ Bußgelder gegen die Geschäftsleitung aufgrund eines Organisationsmangels,
+ die Bruttoerlösabschöpfung,
+ der Image-Schaden für das Unternehmen.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang „Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ erlernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Exportkontrollwissen **für die unmittelbare praktische Anwendung**. Sie schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Optische Bauforensik – Aufbauseminar

**Dokumentation, Messung, Interpretation, Bildbearbeitung**

Dieses **Aufbauseminar** ist gleichermaßen geeignet als Auffrischung für frühere Absolventen und als direkter **Aufbau auf das Grundseminar**, da alle Techniken der optischen Bau-Forensik gefestigt und an anderen Trainingsstationen als im Grundseminar vertieft werden. Das Aufbauseminar enthält vieles, was für die die praktische Arbeit, **Auswertung der Fotos** und beim **Verfassen des Gutachtens / Untersuchungsberichtes** sehr hilfreich ist.

###Aus dem Inhalt des Aufbauseminars
+ Finden der **optimalen Kombinationen von Lichtquelle und Filter** für jedes Untersuchungsobjekt
+ Praktische Verbesserung der eigenen **Fototechnik**: Blende, Ausschnitt, Schärfe, Weißabgleich
+ Wichtige Informationen aus der automatisch gespeicherten **EXIF-Datei** herausholen
+ **Dokumentation** der Foto- und Objektdaten mittels erprobter Checkliste
+ Techniken und **Befunde im Gutachten** richtig benennen und erläutern
+ **Arbeiten mit Fluoreszenz** Helligkeitsstandard
+ Arbeiten mit Fluoreszenz Farbstandard
+ **Messen** von Intensität und Farbton von Untersuchungsobjekten mit der Kamera
+ **Tricks und Hilfen** bei der Arbeit mit dem kostenlosen Programm Canon DPP
+ Am PC noch mehr aus **Bau-Forensik Fotos** herausholen und Fehler zu korrigieren: Verzeichnung, Bildstil, Helligkeit, Kontrast, Weißabgleich, Farbkontrast, Farbverschiebung, Schärfe, Rauschen verbessern

Gelernt und praktisch geübt wird an bautypischen unterschiedlichen Trainingsstationen aus folgenden Bereichen: Zusatzstoffen zu Zement und mineralischen Bindemitteln, Textile Materialien, Verunreinigungen, Farben und Beschichtungsmittel, Schadstoffe.
Im Vergleich zum Grundseminar wird mit mehr Zeit vertieft an jeder einzelnen Trainingsstation gearbeitet. Thematisiert werden die Werkzeugwahl und die schriftlichen Dokumentation sowie die Bildverarbeitung.

###Hinweis
**Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbauseminar ist die Absolvierung des Praxisseminars „Optische Bauforensik“.**
**Das Mitbringen eines eigenen Notebooks/Tabletts mit installiertem Programm Canon DPP ist möglich, jedoch in keiner Weise Voraussetzung.**

Das Seminar kann einzeln gebucht werden oder als Kombipaket mit dem [Praxisseminar “Optische Bauforensik”](https://shop.reguvis.de/seminar/optische-bauforensik/), alle drei Tage zusammen.

**VERANSTALTUNGSORT**
Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
www.irb.fraunhofer.de

Hotelempfehlungen in der Nähe: [HOTELEMPFEHLUNGEN](https://cloud.reguvis.de/s/CXsDSjLKppARSdt)

###WICHTIGE INFORMATION
Diese Seminar ist eine reine Präsenz Veranstaltung und kann nicht digital besucht werden!
Die Teilnahme richtet sich nach den aktuellen Landeschutzverordnungen.