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Warenursprungs- und Präferenzrecht für Experten

Das Präferenzrecht hält für Sie noch einige Optimierungsmöglichkeiten bereit, die Ihnen zum Präferenzursprung verhelfen können. Diese können Ihnen sowohl in Einzelfällen als auch dauerhaft zu Ersparnissen verhelfen.

###Reizen Sie Ihre Möglichkeiten aus
Wenn Sie die Vorteile von Präferenzabkommen beim Export und Import im vollen Umfang nutzen wollen, können Sie eine Vielzahl von Sonderregelungen im Präferenzrecht nutzen.
So können beispielsweise die **vielseitigen Möglichkeiten der Kumulierung** zu neuen Lieferketten führen.
Sie wollen Ihre Waren in Entwicklungsländern kostengünstig veredeln oder herstellen lassen? Dann sollten Sie sich bereits beim Export, Gedanken über mögliche Präferenznachweise machen.

###Erfolgreiche Umsetzung in der Praxis
Anhand einer Vielzahl praktischer Übungen lernen Sie in unserer Veranstaltung „Warenursprungs- und Präferenzrecht für Experten“ die Grenz- oder Sonderfälle für sich zu nutzen.

Einführung in die Exportkontrolle

Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Exportvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden erfordern eine gut funktionierende Exportkontrolle. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
In den meisten Unternehmen werden komplexe außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle durch Personal ohne systematische erworbene Fachkenntnisse erledigt. Die hiermit verbundenen Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen oder werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät. Dieses Webinar gibt Ihnen einen ersten Überblick über die umfangreichen Exportkontrollvorschriften und sensibilisiert Sie für den täglichen Umgang damit. Danach sind Sie in der Lage zu entscheiden, ob Sie oder Ihre Mitarbeiter tiefergehende Kenntnisse in diesem Bereich benötigen.

Der Transport von verbrauchssteuerpflichtigen Waren im Steuerabsetzungsverfahren – EMCS

Auf vielen Waren liegen Verbrauchsteuern. Als Privatperson kennen Sie die Steuer auf Benzin, früher Mineralölsteuer genannt. Aber auch andere Produkte unterliegen der Verbrauchsteuer, z. B. Energieerzeugnisse, Tabakwaren, Alkohol usw.. Besteuert werden soll, wie der Name schon sagt, der Verbrauch. Die Verbrauchsteuersätze sind in jedem Land unterschiedlich hoch, es gilt das Territorialitätsprinzip. Als Verbraucher entrichten wir die Verbrauchsteuer aber nicht direkt beim Kauf, sondern diese wird im Normalfall vom Hersteller entrichtet. Werden aber verbrauchsteuerpflichtige Waren z. B. von einem Steuerlager in Deutschland in ein anderes Land befördert, soll die Verbrauchsteuer wegen des Territorialitätsprinzips erst im Bestimmungsland anfallen. Sinnvollerweise ist ein solcher Transport nach den rechtlichen Vorgaben ohne Entrichtung der Steuer in Deutschland möglich. Der Transport erfolgt dann im sogenannten Steueraussetzungsverfahren, welches auch in weiteren Fällen Anwendung findet. Die Abwicklung des Aussetzungsverfahrens erfolgt seit dem 01.01.2011 nur noch elektronisch mit dem Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System), das Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

IT-Grundschutz-Cockpit: Funktionen und Inhalte

Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen des IT-Grundschutz-Cockpits! Neben der Möglichkeit des kostenlosen Tests bietet Ihnen unser Webinar einen verständlichen Einstieg in die umfangreichen Funktionalitäten des Online-Tools.

Wir führen Sie durch die intuitive Such- und Filterfunktion, zeigen Ihnen hilfreiche Verlinkungen und Verknüpfungen sowie die verschiedenen Möglichkeiten, Suchergebnisse ganz nach Ihrem konkreten Bedarf zu nutzen. Organisieren Sie anschließend Ihren IT-Grundschutz ganz unkompliziert mithilfe des IT-Grundschutz-Cockpits.

Das Webinar dauert ungefähr 30 Minuten und ist für Sie kostenfrei.

Stellen Sie während des Seminars gerne Ihre Fragen, die wir nach Möglichkeit sofort, bei Bedarf aber auch im Anschluss an die Veranstaltung beantworten.

Alle Termine finden Sie im Drop-Down-Menü auf der rechten Seite.

###Technische Voraussetzungen
Nehmen Sie ganz einfach mit Ihrem Desktop-PC oder einem mobilen Endgerät an dem Webinar teil. Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003).

Teilnahme
Mit dem Teilnahme-Link gelangen Sie in Ihren Webbrowser und können an der Sitzung teilnehmen. Sie haben alternativ die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w030002).

Testen
Testen Sie sicherheitshalber vorab [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w060001) Ihre Internetverbindung.

Fragen und Antworten:
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten zur eingesetzten Software „GoToTraining“ finden Sie hier.

Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Verstöße in der Exportkontrolle werden hart bestraft. Gleichzeitig stehen Sie einem sehr komplexen, sich schnell anpassenden Rechtsgebiet gegenüber. Das macht die tägliche Arbeit und die Zukunftsplanung zu einer großen Herausforderung für Sie.

### Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle

In vielen Unternehmen werden außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorgänge durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften **drohen empfindliche Strafen**, insbesondere:

+ Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen,
+ Bußgelder gegen die Geschäftsleitung aufgrund eines Organisationsmangels,
+ die Bruttoerlösabschöpfung,
+ der Image-Schaden für das Unternehmen.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang

In unserem Zertifikatslehrgang „Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ erlernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Exportkontrollwissen **für die unmittelbare praktische Anwendung**. Sie schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Optische Bauforensik – Aufbauseminar

**Dokumentation, Messung, Interpretation, Bildbearbeitung**

Dieses **Aufbauseminar** ist gleichermaßen geeignet als Auffrischung für frühere Absolventen und als direkter **Aufbau auf das Grundseminar**, da alle Techniken der optischen Bau-Forensik gefestigt und an anderen Trainingsstationen als im Grundseminar vertieft werden. Das Aufbauseminar enthält vieles, was für die die praktische Arbeit, **Auswertung der Fotos** und beim **Verfassen des Gutachtens / Untersuchungsberichtes** sehr hilfreich ist.

###Aus dem Inhalt des Aufbauseminars
+ Finden der **optimalen Kombinationen von Lichtquelle und Filter** für jedes Untersuchungsobjekt
+ Praktische Verbesserung der eigenen **Fototechnik**: Blende, Ausschnitt, Schärfe, Weißabgleich
+ Wichtige Informationen aus der automatisch gespeicherten **EXIF-Datei** herausholen
+ **Dokumentation** der Foto- und Objektdaten mittels erprobter Checkliste
+ Techniken und **Befunde im Gutachten** richtig benennen und erläutern
+ **Arbeiten mit Fluoreszenz** Helligkeitsstandard
+ Arbeiten mit Fluoreszenz Farbstandard
+ **Messen** von Intensität und Farbton von Untersuchungsobjekten mit der Kamera
+ **Tricks und Hilfen** bei der Arbeit mit dem kostenlosen Programm Canon DPP
+ Am PC noch mehr aus **Bau-Forensik Fotos** herausholen und Fehler zu korrigieren: Verzeichnung, Bildstil, Helligkeit, Kontrast, Weißabgleich, Farbkontrast, Farbverschiebung, Schärfe, Rauschen verbessern

Gelernt und praktisch geübt wird an bautypischen unterschiedlichen Trainingsstationen aus folgenden Bereichen: Zusatzstoffen zu Zement und mineralischen Bindemitteln, Textile Materialien, Verunreinigungen, Farben und Beschichtungsmittel, Schadstoffe.
Im Vergleich zum Grundseminar wird mit mehr Zeit vertieft an jeder einzelnen Trainingsstation gearbeitet. Thematisiert werden die Werkzeugwahl und die schriftlichen Dokumentation sowie die Bildverarbeitung.

###Hinweis
**Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbauseminar ist die Absolvierung des Praxisseminars „Optische Bauforensik“.**
**Das Mitbringen eines eigenen Notebooks/Tabletts mit installiertem Programm Canon DPP ist möglich, jedoch in keiner Weise Voraussetzung.**

Das Seminar kann einzeln gebucht werden oder als Kombipaket mit dem [Praxisseminar “Optische Bauforensik”](https://shop.reguvis.de/seminar/optische-bauforensik/), alle drei Tage zusammen.

**VERANSTALTUNGSORT**
Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart
Nobelstraße 12
70569 Stuttgart
www.irb.fraunhofer.de

Hotelempfehlungen in der Nähe: [HOTELEMPFEHLUNGEN](https://cloud.reguvis.de/s/CXsDSjLKppARSdt)

###WICHTIGE INFORMATION
Diese Seminar ist eine reine Präsenz Veranstaltung und kann nicht digital besucht werden!
Die Teilnahme richtet sich nach den aktuellen Landeschutzverordnungen.

Basiswissen Vergaberecht

Sie sind neu im Vergaberecht und möchten sich nicht allein durch die umfassende Literatur zum Vergaberecht arbeiten?

Ihnen als Einsteiger fehlt ein kompakter Überblick über das Vergaberecht?
Mit unserer **Einsteiger-Schulung** Basiswissen Vergaberecht werden Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in das Vergaberecht eingeführt. Sie erhalten einen systematischen Überblick über Grundlagen, Neuheiten und alles Wichtige zur **VOB/A, VgV & UVgO**. Unsere Autoren des gleichnamigen Praxisbuches, Dr. Marc Röbke und Stephan Rechten, führen durch die Schulung.
Begleitet werden Sie von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmer:innen mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.

Einführung des Customs Declaration Service im Vereinigten Königreich

CDS – das UK-Zollanmeldesystem wird am *1. Oktober 2022 für Importe verpflichtend*. Was bedeutet das für deutsche Unternehmen, die mit Großbritannien Handel treiben?

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat viele Unternehmen vor praktische Probleme in der Zollabfertigung gestellt. Mit dem „Border Operating Model“ hat die britische Zollbehörde einen Übergangsplan geschaffen, um die Umstellung für die Unternehmen zu erleichtern. In einem nächsten Schritt wird zum 1. Oktober 2022 das *Customs Declaration System (CDS) für die Importzollabfertigung verpflichtend*. Das bisher genutzte System CHIEF wird für Zollanmeldungen abgeschaltet.

Was bedeutet das für Sie als deutsches Unternehmen, das mit Großbritannien Handel treibt oder das Zollmanagement von der EU aus steuert?
In unserer Veranstaltung „Einführung des Customs Declaration Service im Vereinigten Königreich“ erfahren Sie, wie Sie
+ sich optimal darauf vorbereiten,
+ Ihren Broker bestens instruieren und
+ die Zollabfertigung im Nachgang kontrollieren.

Ihre Fragen können Sie uns gerne vorab (bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn) per E-Mail senden oder im Rahmen der Veranstaltung an den Referenten stellen.

Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).

Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.

Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.

Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.

###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen

###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
28.02.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
06.06.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
21.09.2023 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnierende (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 139,00 €**; Normalpreis 159,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

Praxiswissen Verfahrensbeistand – Gesprächsführung mit Kindern – Workshop und Supervision

Als **Verfahrensbeiständin/Verfahrensbeistand** vertreten Sie die Interessen eines minderjährigen Kindes im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens, welches das Kind betrifft. Eine Aufgabe, die ein großes Anforderungsportfolio an Ihre Person beinhaltet. Neben einer fachlichen Berufsqualifikation sowie grundlegenden Rechtskenntnissen spielen im direkten Kontakt zum Kind die persönlichen Kompetenzen, darunter eine große Portion Fingerspitzengefühl, eine zentrale Rolle. Um herauszufinden, welche Wünsche und Bedürfnisse ein Kind hat, ist es von Vorteil, eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, in der sich das Kind in einem geschützten Rahmen öffnen kann. Doch wie gelingt dies am besten, vor allem, wenn das Kind noch sehr jung ist und seine Gedanken und Wünsche sprachlich noch nicht so ausdrücken kann wie ein Kind im Schulalter? Wie geht man damit um, wenn sich das Kind nicht äußern möchte oder gar Angst davor hat, etwas zu sagen, das seine Sorgeberechtigten belasten könnte?

Dies sind nur ein paar von vielen möglichen Beispielen, die in unserem Tagesworkshop zur Gesprächsführung mit Kindern behandelt werden. **In einer kleinen Gruppe von max. 12 Personen** erwerben Sie zunächst Grundlagenkenntnisse in der Entwicklungspsychologie und erarbeiten im nächsten Schritt anhand von Fallbeispielen konkrete Strategien zur praktischen Umsetzung. Arbeitsmaterialien, welche die Inhalte noch einmal zusammenfassen, runden das Programm am ersten Tag ab.

Darüber hinaus haben Sie am zweiten Tag die Chance, an einer Supervision unter Anleitung unserer Referentin teilzunehmen. Im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen in der Gruppe beleuchten und reflektieren Sie anhand eigener, anonymer Fallbeispiele Situationen, in denen Sie in Ihrem beruflichen Kontext vielleicht an Ihre Grenzen gestoßen oder an einer Zweitmeinung interessiert sind, und definieren konkrete Lösungsansätze.

Sollte nicht der gewünschte Termin für Sie dabei oder bereits ausgebucht sein, sprechen Sie uns gerne auf einen Alternativtermin an. Sie erreichen uns telefonisch unter **0221 97668 8080** oder via E-Mail an **veranstaltungen@reguvis.de**.

###Termine&Preise
11.01.2023, 09:00 – 17:30 Uhr und 12.01.2023, 09:00 – 13:00 Uhr | Köln |

**Normalpreis** für 1,5 Tage Praxisworkshop in exklusiver Kleingruppengröße inkl. Supervision: **429,00 € zzgl. MwSt.**

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