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Einreihung von Waren in den EZT

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

### Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“** Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

### Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

### Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Einreihung von Waren in den EZT“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die **steuerliche Immobilienbewertung** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des **Bewertungsgesetzes**. Allerdings haben Steuerzahler:innen die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Die Webinar-Reihe **Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz** erläutert anschaulich, welche **Regelungen** im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dadurch können Sie die **Wertansätze und Bewertungsgrundlagen** nachvollziehen. Ferner ermöglicht es Ihnen, einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen **Nachweis** des niedrigeren gemeinen Werts durch ein **Sachverständigengutachten** zu führen. Seit 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine **konkrete Zertifizierung** von Sachverständigen.

Die konkreten **Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens** werden aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch das Spannungsfeld der Berücksichtigung von **Belastungen**. Die **Kriterien**, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert. Hierzu hat die **Finanzverwaltung** Ende 2022 **gleich lautende Erlasse** herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit bestehen neue **Berichtigungsmöglichkeiten** bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis.

**Modul 1**
Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der **steuerlichen Immobilienbewertung** maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung von **unbebauten Grundstücken** dargestellt.

**Modul 2**
Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der **steuerlichen Immobilienbewertung** maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung im **Ertragswertverfahren** dargestellt.

**Modul 3**
Mit dem **Jahressteuergesetz** hat der Gesetzgeber das **Sachwertverfahren** erneut angepasst. Zuletzt erfolgte eine Korrektur des Sachwertverfahrens des **Bewertungsgesetzes** zum 1.1.2016. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die **ImmoWertV 2021** anpassen. Damit gilt eine verbindliche **Bindung an den Baupreisindex**, der jährlich vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen ist. Ferner ist ein **Regionalisierungsfaktor** eingeführt worden und die Berücksichtigung eines **Alterswertminderungsfaktors** erforderlich. Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die **steuerliche Bewertung im Sachwertverfahren** dargestellt.

**Modul 4**
Die im Steuerrecht erforderliche **Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen** ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. In erster Linie ist die Abgrenzung wichtig, um zu entscheiden, welche **Bestandteile eines Grundstücks** nicht in die Wertermittlung einzubeziehen sind. Das ist auch Sie für Gutachter oder Gutachterin maßgebend, wenn Sie den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach **§ 198 BewG** für Zwecke der **Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer** führen wollen. Darüber hinaus sind die Abgrenzungsgrundsätze jedoch auch für andere Steuerarten maßgebend, wie beispielsweise für die **Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer** sowie ggf. für **Investitionszulagen**. Dieses Modul stellt dar, wann nach der Maßgabe des Bewertungsgesetzes eine **Betriebsvorrichtung** vorliegt. Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei aus dem sog. **Abgrenzungserlass der Finanzverwaltung**. Darüber hinaus sind auch Entscheidungen der **Rechtsprechung** von Bedeutung, die in dem Seminar zu Veranschaulichung exemplarisch dargestellt werden.

**Modul 5**
Die **steuerliche Immobilienbewertung** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Diese enthalten eine Vielzahl von **Pauschalierungen**, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein fundiertes Sachverständigengutachten **nachzuweisen**.
**Neu:** Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen **Nachweis über die hinreichende Qualifizierung** durch eine konkrete Zertifizierung von Sachverständigen. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung Ende **2022 gleich lautende Erlasse** herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.
Das Webinar erläutert in einem einführenden **Überblick**, welche Regelungen im Rahmen der **steuerlichen Immobilienbewertung** maßgebend sind. Anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens aufgezeigt, damit die letztlich **„richtige“ Steuer festgesetzt** werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie das Finanzamt mit Belastungen durch ein **Nießbrauchsrecht** umgeht. Die **Kriterien**, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von **Sachverständigengutachten** anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

Änderungen durch das JStG 2022 bei der Bewertung des Grundvermögens

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem **JStG 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend **überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung** angepasst. Zum Teil wird befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen.

Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes **Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Das Webinar erläutert Ihnen anschaulich, die neuen **maßgeblichen Regelungen**, die zu beachten sind.

Änderungen durch das JStG 2022 bei der Bewertung des Grundvermögens

Die **Bewertung des Grundbesitzes** für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer erfolgt zwingend nach den **Regelungen des Bewertungsgesetzes**. Mit dem **JStG 2022** hat der Gesetzgeber das Bewertungsgesetz umfassend **überarbeitet** und an die Bewertungsregelungen der **Immobilienwertermittlungsverordnung** angepasst. Zum Teil wird befürchtet, dass die Änderungen zu **höheren Steuern** führen.

Der Gesetzgeber räumt unverändert die Möglichkeit ein, den **niedrigeren gemeinen Wert** durch ein qualifiziertes **Sachverständigengutachten** nachzuweisen.

Das Webinar erläutert Ihnen anschaulich, die neuen **maßgeblichen Regelungen**, die zu beachten sind.

ZKJ-Tag

Als Profi in der Kinder- und Jugendhilfe, im Kindschafts- und Familienrecht sowie in der Erziehungsberatung und dem Kinderschutz sind Sie kontinuierlich mit neuen Herausforderungen in der Praxis konfrontiert.

###Sie möchten auf dem Laufenden bleiben und Antworten auf Fragen in Ihrem beruflichen Alltag erhalten?

Namhafte Expertinnen und Experten aus dem Familienrecht, der Pädagogik und Sozialarbeit sowie der Psychologie und der Kinderschutzmedizin informieren Sie auf dem **ZKJ-Tag** über neuste Entwicklungen und diskutieren mit Ihnen gemeinsam aktuelle Praxis- und Anwendungsfragen.

###Nutzen Sie das erweiterte Programm und intensivieren Sie Ihren Austausch

Aufgrund der hohen Nachfrage **erweitern wir den ZKJ-Tag** um einen halben Tag. Zusätzlich zur Fachtagung haben Sie die Gelegenheit, bereits am **Vortag** ins Gespräch mit Referierenden sowie Kolleginnen und Kollegen zu kommen. Im neu geschaffenen **„ZKJ-Forum“** erwarten Sie spannende **Kurzvorträge und Podiumsdiskussionen** zu ausgewählten Themen, welche die Zusammenarbeit im Rahmen der Verantwortungsgemeinschaft nachhaltig und zukunftsweisend stärken.

Datenbanken zur Recherche für Zollabwicklung und Exportkontrolle

Neben zahlreichen Datenservices zur Integration in verschiedenste Softwarelösungen zur Automatisierung von Zoll- und Außenhandelsprozessen im Unternehmen, stellt Reguvis zusätzlich tagesaktuelle Webapplikationen für die manuelle Recherche zur Verfügung – ganz unkompliziert und ortsunabhängig über den von Ihnen genutzten Browser.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit nur wenigen Klicks intuitiv und schnell an zollrelevante Informationen für Ihre Import- oder Exportabwicklung gelangen oder exportkontrollrelevante Daten aus verschiedensten Quellen recherchieren können.

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, unsere Online-Datenbanken für einen Zeitraum von **4 Wochen kostenfrei** zu testen. Bei Interesse wenden Sie sich an [tarife@reguvis.de](mailto:tarife@reguvis.de)


###HADDEX Sanktionslisten Online
**Mittwoch 10.05.2023 | 11:00 – 11:30 Uhr** (kostenfrei)

* übersichtliche Datenbank basierend auf tagesaktuellen offiziellen Publikationen
* Zusammenführung der wichtigsten Sanktionsregime zur Beachtung internationaler Finanzsanktionen
* Suchfunktion inkl. Fuzzy Logic und Filterfunktionen
* Protokollfunktion als Nachweis bei einer Zoll- und Außenprüfung
* Optionale Integration als Data-Content in Softwarelösungen zum automatisierten Sanktionslistenscreening

Datenbanken zur Recherche für Zollabwicklung und Exportkontrolle

Neben zahlreichen Datenservices zur Integration in verschiedenste Softwarelösungen zur Automatisierung von Zoll- und Außenhandelsprozessen im Unternehmen, stellt Reguvis zusätzlich tagesaktuelle Webapplikationen für die manuelle Recherche zur Verfügung – ganz unkompliziert und ortsunabhängig über den von Ihnen genutzten Browser.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie mit nur wenigen Klicks intuitiv und schnell an zollrelevante Informationen für Ihre Import- oder Exportabwicklung gelangen oder exportkontrollrelevante Daten aus verschiedensten Quellen recherchieren können.

Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, unsere Online-Datenbanken für einen Zeitraum von **4 Wochen kostenfrei** zu testen. Bei Interesse wenden Sie sich an [tarife@reguvis.de](mailto:tarife@reguvis.de)


###TARIFE PREMIUM Online
**Mittwoch, 26.04.2023 | 11:00 – 11:30 Uhr** (kostenfrei)
* Tagesaktuelle 11-stelligen deutsche Importdaten (Zollsätze, Verbote und Beschränkungen, Einfuhrumsatzsteuersätze, Kontingente, Ausgleichszollsätze, Antidumping- und Präferenzmaßnahmen) sowie für EU-weit agierende Unternehmen die entsprechenden 10-stelligen TARIC-Daten in allen EU-Amtssprachen in einer Datenbank
* Nutzung eines Stichwortverzeichnisses, sowie Such- und Filterfunktionen


###HADDEX Sanktionslisten Online
**Mittwoch 10.05.2023 | 11:00 – 11:30 Uhr** (kostenfrei)

* übersichtliche Datenbank basierend auf tagesaktuellen offiziellen Publikationen
* Zusammenführung der wichtigsten Sanktionsregime zur Beachtung internationaler Finanzsanktionen
* Suchfunktion inkl. Fuzzy Logic und Filterfunktionen
* Protokollfunktion als Nachweis bei einer Zoll- und Außenprüfung
* Optionale Integration als Data-Content in Softwarelösungen zum automatisierten Sanktionslistenscreening

ChatGPT – Die wichtigsten Auswirkungen für Ihr Unternehmen

**ChatGPT** ist seit Dezember 2022 in aller Munde. Schüler:innen haben ChatGPT schon längst als praktische Hausaufgabenhilfe entdeckt. Aber was steckt wirklich hinter dem Chatbot und welche Möglichkeiten bietet die Technologie für die Arbeitswelt?

Es gibt wahrscheinlich keine Branche, die aktuell nicht über die **Nutzung von ChatGPT** nachdenkt. Die Überlegungen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt sind dabei allerdings nicht neu, dennoch hat ChatGPT einen **unvergleichlichen Medienhype** ausgelöst.

###ChatGPT = Revolution der Arbeitswelt?

Viele Expertinnen und Experten sehen in ChatGPT nicht weniger als die **Revolution der Arbeitswelt**. Auf Basis von **KI** sollen in jeder Branche neue Wege und Möglichkeiten auf dem Weg zum perfekten Arbeitsergebnis gefunden werden. Bestenfalls in Kooperation mit dem Menschen, wenn nicht zwingend notwendig, aber auch ohne. Zweiteres ist das **Bedrohungsszenario für viele Mitarbeitende**, die sich fragen, ob sie in Zukunft noch gebraucht werden.

Aber wozu ist der Chatbot heute schon fähig und was ist in Zukunft durch technische Weiterentwicklungen noch möglich? Wo ist der Einsatz der Technologie sinnvoll und wie kann dieser kooperativ, mit dem Angestellten erfolgen. In diesem Webinar blicken unsere Experten **hinter die Welt des Chatbots** und zeigen Ihnen, was sich durch den **Einsatz von ChatGPT und künstlicher Intelligenz** tatsächlich verändern kann.

###Experten aus der Praxis

Unsere Experten kommen **aus der Praxis** und setzen täglich Projekte in diesem sehr schnelllebigen Bereich um. Dadurch kennen Sie die **neuesten Entwicklungen** stets sehr genau und teilen ihr Wissen mit Ihnen, damit Sie erfahren, was heute schon für Ihr Unternehmen möglich ist und worauf, beispielswiese beim Thema Datenschutz, zu achten ist. Unsere Profis vermitteln Ihnen **praktische Tipps und konkrete nächste Schritte** auf dem Weg zum **besseren Verständnis beim Einsatz von ChatGPT**.

###Regelmäßiges Update
Da die **Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz** natürlich nicht enden, sondern ganz im Gegenteil, im rasanter voranschreiten, bieten wir Ihnen mit unserem **Komplettabonnement** die einmalige Chance, sich einmal im Quartal von unseren Experten auf den neuesten Stand bringen zu lassen. Im Rahmen des Updates können Sie Ihre Fragen stellen und von unseren Experten beantworten lassen.

Digitale Fachvorträge – Innovatives Aussteller- und Sponsorenprogramm im Rahmen des 4. Berliner VergabeKongress

Bereits vor dem 4. Berliner VergabeKongress am 04. Mai 2023 laden wir Sie zur Teilnahme an unserem innovativen Aussteller- und Sponsorenprogramm herzlich ein. In kostenfreien Webinaren erhalten Sie weitere Einblicke in spannende Vergabe Themen. Nutzen Sie den direkten Austausch und stellen Ihre Fragen. Eine Vielzahl digitaler Fachvorträge erwartet Sie!

###Vergaberecht und Interessenausgleich – forum vergabe e.V.
**21.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Nutzen Sie den Fachvortrag mit dem Geschäftsführer des forum vergabe e.V., Prof. Dr. Mark von Wietersheim und erfahren Sie, wie Sie sich als Auftraggeber attraktiv am Markt positionieren, die Perspektive der Unternehmen berücksichtigen und Ihr Netzwerk optimal nutzen können!

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###Subventionsberatung – DTAD GmbH
**22.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Kosten und Zinsen steigen. Projekte sind schwerer planbar, müssen dennoch finanziert werden.
Gleichzeitig werden 51 % der Fördermitteltöpfe in Deutschland nicht abgerufen. Denn viele wissen nicht, welche Vorhaben förderfähig sind.
Ihnen geht es auch so? Dann erhalten Sie im kostenfreien Vortrag der DTAD GmbH in Kooperation mit der Buse GmbH einen 360 Grad Blick über nicht rückzahlbare Subventionsmöglichkeiten für zukünftige und vergangene Projekte!

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###E-Vergabe mit DTVP – Deutsches Vergabeportal GmbH
**23.03.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Sie möchten mehr über das Angebot von DTVP erfahren?
Im Zuge des Vortrags stellen wir Ihnen das Deutsche Vergabeportal vor und geben einen kurzen Überblick, wie Vergabeverfahren unkompliziert abgewickelt werden und die Kommunikation mit den teilnehmenden Unternehmen abläuft.

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###Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – Anwendung und Umsetzung – Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
**24.04.2023 | 10:00 Uhr – 11:00 Uhr** (kostenfrei)
Auftraggeber haben bis zum 31.12.2025 bestimmte saubere Mindestziele bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen und verkehrsrelevanten Dienstleistungen zu erreichen. Viel Zeit bleibt nicht!
Sie möchten mehr zum Anwendungsbereich und zur Anwendung des Gesetzes erfahren? Rechtsanwalt Frederic Delcuvé (Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte) wird die wichtigsten Fragestellungen

+ Was sind saubere Straßenfahrzeuge?
+ Wer muss das Gesetz beachten?
+ Auf welche Beschaffungen ist das Gesetz anzuwenden?
+ Wie werden die Mindestziele berechnet?
+ Wie erfolgt die Umsetzung im Vergabeverfahren?

beleuchten und mit Ihnen diskutieren. Sie sind herzlichst eingeladen, sich mit Fragestellungen und Hinweisen aktiv zu beteiligen!

Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

Auf die Feinheiten kommt es an: Zwar können Sie neue Sanktionen oft den Medien entnehmen, doch nur in groben Zügen. Die Details und die praktische Ausgestaltung neuer Rechtsvorgaben haben es in sich. Als von der Exportkontrolle betroffenes Unternehmen auf dem neuesten Stand zu bleiben, hilft Ihnen **Verstöße zu verhindern und Ihre Prozesse optimal zu gestalten**. Die Strafen im Bereich Exportkontrolle sind schmerzhaft und es gilt, diese zu vermeiden.

Es ist eine große Herausforderung für Sie in der Praxis, dass neben Exportkontrolle bei einer physischen Warenausfuhr auch das zollrechtliche Ausfuhrverfahren einzuhalten ist. Auch hier benötigen Sie das aktuelle Wissen, um **Verzögerungen zu vermeiden**.

###Rechtssicherheit durch regelmäßige Fortbildung

In unserer Veranstaltung „Exklusiv-Update Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“ verbinden wir die beiden Elemente Exportkontrolle und Ausfuhrzollabwicklung und geben Ihnen ein übergreifendes Update. Durch Ihre persönliche, konstante Weiterbildung bauen Sie auf dem Grundstein Ihres Zertifikats auf und **festigen nicht nur Ihr Wissen, sondern auch Ihren Wert fürs Unternehmen**.