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Zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Prozesse und Abläufe und deren innerbetriebliche Organisation

Jedes im Welthandel tätige Unternehmen muss sich den Herausforderungen stellen, die untrennbar mit dem internationalen Warenhandel verbunden sind. Dies gilt umso mehr für aufstrebende Unternehmen und den Mittelstand:

+ Zollrecht
Ausfuhr(zoll)abfertigung im Verkaufsland
Einfuhr(zoll)abfertigung im Bestimmungs-/Empfangsland
+ Außenhandel
Inhalte, Form und Fluss der Dokumente wie (Handels)Rechnung, Lieferschein, Normen etc.
+ Außenwirtschaftsrecht
Darf ich die gewünschte Ware im- bzw. exportieren?
+ Compliance (Exportkontrolle)
Länder- und personenspezifische Embargos beachten

Der Käufer weiß, dass spätestens mit der Ankunft einer Ware eine Einfuhrverzollung anzustoßen ist – aber in welches Zollverfahren soll die Ware überführt werden? Bereits im frühen Stadium der Auftragsanbahnung gilt es den gesamten Prozess so zu fixieren, dass alle Möglichkeiten optimal (aus)-genutzt werden. Das Verabreden des passenden INCOTERMS ist hier sicherlich die Kür des Ganzen! Darf aber der Verkäufer diese Ware in das gedachte (Bestimmungs)-Land und/oder an den möglichen Kunden liefern? Bedarf es hierfür einer (Ausfuhr)Genehmigung? Diese Parameter wollen ebenfalls exakt geklärt sein, bevor es zur Unterzeichnung eines Vertrags oder der Quittierung einer Bestellung
kommt.

Wer aber kümmert sich im Unternehmen um derartige Prozesse? Der Ablauf ist unternehmensspezifisch zu untersuchen, zu organisieren und zu strukturieren – denn nur so ist sichergestellt, dass es am Ende keine bösen Überraschungen gibt! Untrennbar mit dieser Organisation ist die Frage der Haftung verbunden, beginnend in der Geschäftsleitung bis hin zur Sachbearbeiterebene. Wo platziere ich diese Themenbereiche in der Firma? Das eine abteilungsübergreifende Koordination und vor allem auch Kommunikation erforderlich ist, scheint einleuchtend. Welche Abteilung aber nimmt sich dieser Themenbereiche an? Stabsstelle versus Abteilung oder doch nur lästiges Anhängsel von Versand oder Logistik? Zertifizierungen wie der AEO, der Bekannte Versender in der Luftfracht oder die Neubewertung von vereinfachten Zollverfahren werden in Zukunft an Häufigkeit und Intensität zunehmen – wie stellt sich mein Unternehmen diesen Herausforderungen?
Personalauswahl, -weiterbildung und -überwachungsvorgaben obliegen auch haftungsrelevant der Geschäftsleitung. Wie weit muss das betroffene Unternehmen im Fall von Unstimmigkeiten Rede und Antwort stehen, welche Bußgeld- und Strafvorschriften können hier greifen? Wann aber kommt es zur persönlichen Haftungsübernahme durch die unterschiedlichen Personalverantwortlichen wie Geschäfts-, Abteilungs-, Gruppen oder Teamleiter/innen?
Lassen sich Zollgeschäfte outsourcen, bin ich dann alle Verantwortungen los? Während die Antwort auf den ersten Teil dieser Frage fast uneingeschränkt „Ja heißt, muss der zweite Teil umso entschiedener mit Nein beantwortet werden. Diese Erkenntnis muss nur klar sein, damit es im Fall von Unzulänglichkeiten nicht zu unerwarteten Abgabenzahlungen und ggf. Bußgeldern kommt. Fazit: Das Innenverhältnis zwischen Vertreter und Vertretenem muss für alle Beteiligten klar geregelt werden.
Die Beachtung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten und -fristen will, abgestellt auf die einzelnen Rechtsbereiche eines internationalen Geschäfts, organisiert sein. Wer legt welche Informationen wo ab, wer stellt was in die EDV ein und wie lange muss archiviert werden? Derartige Fragen sollten nicht erst kurz vor dem Beginn einer Außenprüfung angegangen werden. Die Grundlagen der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Prozesse werden aus Sicht / Praxis eines mittelständischen Unternehmens dargestellt, mit den Teilnehmern diskutiert und auf deren Belange eingegangen.

Daraus leiten sich die organisatorisch erforderlichen Möglichkeiten / Maßnahmen ab, die zur Vermeidung von Konsequenzen bei Nichteinhalten der relevanten Vorschriften erforderlich sind.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

Webinar: Freihandelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich (VK) gehört seit dem Ende der Übergangsphase endgültig nicht mehr zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU). Das hat zur Folge, dass fortan keine Vereinfachungen mehr gelten und eine zollrechtliche Abfertigung sowohl import- als auch exportseitig durchzuführen ist.
Um schwerwiegende wirtschaftliche Folgen auf beiden Seiten zu verhindern wurde intensiv über ein Handels- und Kooperationsabkommen verhandelt. In letzter Minute haben die EU und das VK ein Handels- und Kooperationsabkommen (TCA – Trade and Cooperation Agreement) unterzeichnet, dass seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.
Das Trade and Cooperation Agreement (TCA) regelt dabei insbesondere den präferenziellen Warenverkehr mit Ursprungserzeugnissen zwischen der EU und dem VK. Dabei sieht das Abkommen eine vollständige Zollfreiheit für alle Waren vor, die auf dessen Grundlage Ursprungswaren der Vertragsparteien sind. Wie Sie mit Ihrem Unternehmen davon profitieren können, wird Ihnen im Webinar erläutert.
Wir erklären Ihnen außerdem, wie der präferenzielle Ursprung der Waren geprüft und der Präferenznachweis ausgestellt wird.
Nutzen Sie daher die Chance sich über die Inhalte zu informieren und von den Vorteilen des Abkommens im Warenverkehr mit dem VK zu profitieren.

**Organisatorisches**

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daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
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Überblick über den Elektronischen Zolltarif / EZT

Ziel dieses Webinar ist hier nicht die korrekte Einreihung von Waren, sondern die Beantwortung der Frage, welche Informationen der EZT für den Import (Zollsatz, Antidumpingzollsatz) bzw. Export (Dual-UsePrüfung, Exportgenehmigungspflichten u.a.) einer Ware bereitstellt. Anhand praktischer Beispiele soll also sowohl für Import als auch Exportvorgänge gezeigt werden, wie der EZT wertvolle Hilfe für Zollsachbearbeiter
im Unternehmen geben kann.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

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Überblick über das Präferenzrecht

Die EU schließt mit immer mehr Ländern Freihandelsabkommen ab. Unternehmen können beim korrekten Anwenden dieser Präferenzabkommen sehr viel Zoll einsparen. Das Webinar soll daher einen Überblick über das Präferenzrecht geben und als Schwerpunkt vermitteln, wie man eine korrekte Präferenzkalkulation durchführt. Im Anschluss soll die korrekte Ausstellung der erforderlichen Präferenznachweise (EUR.1, EUR-MED, Satz auf Rechnung) vermittelt werden.

**In der Webinargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

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Import-Zollabwicklung

Der Import von Rohstoffen und Vormaterialien gehört zum Alltag von Einkaufsmitarbeitern in international arbeitenden Unternehmen. Alle importierten Waren müssen verzollt werden. Zum Teil sind erhebliche Zollzahlungen erforderlich, die einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen. Im Rahmen einer ImportBetriebsprüfung kommt es oft zur Feststellung von Fehlern und teils empfindlicher Nacherhebung von Zöllen.
Das Webinar soll zunächst einen kurzen Überblick über mögliche Importverfahren geben (und dabei auf aktive Veredelung, passive Veredelung und Zolllager eingehen). Schwerpunkt bildet dann die Überführung von Waren in den freien Verkehr, zu dem auch die Festsetzung des richtigen Zollwertes gehört. Abschließend soll auf die Verpflichtung jedes Unternehmens zur nachträglichen Überprüfung der ATLAS-Steuerbescheide eingegangen werden und der Aufbau eines ATLAS-Bescheides am konkreten Beispiel dargestellt werden.

**Organisatorisches**

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**In der Seminargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

Der ermächtige Ausführer / Der registrierte Ausführer

Dieses Webinar ist speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen konzipiert, die im Rahmen des Exports ihren Kunden präferenzbegünstigte EU-Waren liefern möchten. Dafür benötigen Sie keinen separaten Vordruck mehr, sondern Sie können den Präferenznachweis z.B. direkt auf der Rechnung abgeben! Um sich lange Wege zu den Zollstellen zu sparen um einen Stempel zu bekommen, bietet sich die Bewilligung als „Ermächtigter Ausführer“ bzw. die Registrierung als „Registrierter Ausführer“ regelrecht an, wenn Sie kostengünstig und effektiv arbeiten möchten.

Eine Bewilligung bzw. eine Registrierung ist teilweise sogar unumgänglich, wenn Ihr Unternehmen mit bestimmten Abkommensländern Geschäfte macht!

Im strukturellen Aufbau wird zielgenau darauf Wert gelegt, wie Sie erfolgreich eine Bewilligung/Registrierung vom zuständigen Hauptzollamt erhalten können.

Im direkten Anschluss gibt es noch die Möglichkeit, dass ihre individuellen Fragen vom Referenten diskutiert werden.

**Organisatorisches**

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**In der Seminargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat

IT-Vergabe

**IT-Vergabe**
**Am 30.09.: 10:00 – 12:00 + 13:00 – 15:00 Uhr | Am 01.10.: 10:00 – 12:00 Uhr**
Die besonderen Anforderungen bei IT-Projekten bringen eine zusätzliche Komplexität in die Vorbereitung und die Durchführung von Vergabeverfahren. Das Seminar IT-Vergabe geht auf die Besonderheiten der IT-Vergabe aus Auftraggeber- und aus Bietersicht ein.

**Inhalte:**
– Besonderheiten der IT-Vergabe bei Hardware-Beschaffung, Software-Beschaffung, Beschaffung von Wartung und Dienstleistung, Software-Erstellung und IT-Systembeschaffung
– IT-Leistungsbeschreibung, produktneutrale vs. herstellerspezifische Leistungsbeschreibung
– IT-Vertragsrecht, EVB-IT, IT-Rahmenverträge
– Dringlichkeit und Fristen
– Projektanten, Beratung und Unterstützung im Vorfeld der Ausschreibung
– Teststellungen
– Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen für IT-Vergaben
– Formale Anforderungen, Eignungskriterien
– Anforderungen an die Bieterangebote
– Zuschlagskriterien
Beispiele und Tipps aus der Praxis runden das Seminar ab.

###Technische Voraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre

Warenursprungs- und Präferenzregeln

Die Europäische Union/Gemeinschaft hat weltweit mit über 200 Ländern Abkommen über die Gewährung von Zollvorteilen, sog. Präferenz-abkommen, geschlossen. Neben den Rest-EFTA-Ländern und zahlreichen Mittelmeeranrainern (z. B. Marokko und Tunesien) sind u. a. auch Mexiko, Chile, Kanada, Japan oder Singapur zu nennen. Die Abkommen sehen dabei im Regelfall gegenseitige Zollbegünstigungen vor, wirken aber manchmal auch nur bei der Einfuhr in die EU (z. B. Entwicklungsländer).

Die Gewährung dieser Präferenzen bei der Einfuhr im Bestimmungsland hängt von der Vorlage eines Präferenznachweises (z. B. EUR. 1) ab. Maßgeblich beim Export hat also der EU-Aussteller eines Präferenznachweises damit seine “Hausaufgaben” zu erledigen. Auf die Einhaltung der richtigen Ursprungsregeln kommt es an! Erst nach erfolgter Ursprungskalkulation ist die Abgabe/Beantragung eines Präferenznachweises möglich. Eine Dokumentation über die getätigten Präferenzkalkulationen und damit der ordnungsgemäßen Ausstellung ist für die Überprüfung durch die zuständige Zollbehörde vorzuhalten.

Auch die Handhabung der formellen Nachweise wird im Seminar ausführlich behandelt. Neben dem Ausstellen der förmlichen Nachweise (EUR. 1, EUR-MED, A.TR) durch den Zoll können Sie auch vereinfachte Verfahren wie den Ermächtigten oder den Registrierten Ausführer nutzen. Dadurch sparen Sie Zeit und Geld. Wir erklären Ihnen die Vorteile und Voraussetzungen.

Bei Lieferungen innerhalb der EU wird von Ihren Kunden häufig eine Lieferantenerklärung gefordert. Wir besprechen mit Ihnen, den Sinn und Zweck der LE und was Sie bei der Ausstellung beachten müssen und erläutern auch, was Sie bei eingehenden Lieferantenerklärungen Ihrer Zulieferer prüfen müssen.

Anhand praxisbezogener Beispiele erklärt Ihr Referent Ihnen Präferenzen sicher und zielgerichtet zu ermitteln.

**Diskussion von Einzelfragen der Teilnehmer erwünscht**

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat

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Webinar: Freihandelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich (VK) gehört seit dem Ende der Übergangsphase endgültig nicht mehr zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU). Das hat zur Folge, dass fortan keine Vereinfachungen mehr gelten und eine zollrechtliche Abfertigung sowohl import- als auch exportseitig durchzuführen ist.
Um schwerwiegende wirtschaftliche Folgen auf beiden Seiten zu verhindern wurde intensiv über ein Handels- und Kooperationsabkommen verhandelt. In letzter Minute haben die EU und das VK ein Handels- und Kooperationsabkommen (TCA – Trade and Cooperation Agreement) unterzeichnet, dass seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.
Das Trade and Cooperation Agreement (TCA) regelt dabei insbesondere den präferenziellen Warenverkehr mit Ursprungserzeugnissen zwischen der EU und dem VK. Dabei sieht das Abkommen eine vollständige Zollfreiheit für alle Waren vor, die auf dessen Grundlage Ursprungswaren der Vertragsparteien sind. Wie Sie mit Ihrem Unternehmen davon profitieren können, wird Ihnen im Webinar erläutert.
Wir erklären Ihnen außerdem, wie der präferenzielle Ursprung der Waren geprüft und der Präferenznachweis ausgestellt wird.
Nutzen Sie daher die Chance sich über die Inhalte zu informieren und von den Vorteilen des Abkommens im Warenverkehr mit dem VK zu profitieren.

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Webinar: (Re-)Exportkontrollrecht China

Zum 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkontrollgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz bietet eine breitere Basis für Exportkontrollen sensitiver Güter aus China. Das müssen nicht ausschließlich sog. “Dual-Use-Güter” und/oder Militärgüter sein. Vielmehr können ausdrücklich auch andere Güter, Technologien, Dienstleistungen und Gegenstände im Zusammenhang mit dem Schutz nationaler Sicherheitsinteressen kontrolliert werden. Überdies können auf Basis dieses Gesetzes auch (Re-)Exportkontrollen für chinesische Güter außerhalb Chinas etabliert werden.

Es zeichnen sich damit in China ähnliche Entwicklungen ab, wie in den aufkommenden zusätzlichen (Re-)Exportkontrollen der US-Amerikaner für sogenannte “emerging/foundational technologies”. In Bezug zu den auch weiterhin zu erwartenden protektionistischen US-Maßnahmen (Stichwort: Huawei) steht auch die neue chinesische Sanktionsliste, die “Unreliable Entity List”. Der erst zu Ende des Gesetzgebungsprozesses eingeführte Art. 48 erlaubt überdies ausdrücklich gegenseitige Maßnahmen gegen Länder, deren Ausfuhrkontrollmaßnahmen „die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen der Volksrepublik China gefährden“.

**Organisatorisches**

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