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Die Warenausfuhr in Drittländer

Dieses Online-Seminar vermittelt die systematische Abwicklung von Warenausfuhren in Drittländer. Im Rahmen außenwirtschaftsrechtlicher Ge und Verbote (Exportkontrolle) und anderen Handelshemmnissen. Ebenso lernen Sie, welche Details bei der umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung zu beachten sind. Welche Arten und grundlegenden Vereinfachungen des Ausfuhrverfahrens sind möglich? Das Standardverfahren bis zum SDE-Verfahren (früher: ZA-Verfahren) wird anschaulich dargestellt.

Welche Vorteile können Sie ihrem Kunden im Drittland durch die Ausstellung eines Präferenznachweises ermöglichen? Lohnt es sich, die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer zu beantragen?

Die Zollanmeldung wird praxisorientiert erläutert. Sie erfahren, welche Codierungen und Angaben in die Ausfuhranmeldung gehören, egal ob sie die Zollanmeldung per IAA Plus vornehmen oder eine eigene Software für die ATLAS-Ausfuhranmeldung verwenden.

Die Lieferung im Binnenmarkt – innerhalb der Europäischen Union – erfordert ebenfalls Kenntnisse über die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung, welche Nachweise zu erbringen sind und wie sie die Umsatzsteuer-ID-Nummern prüfen können
.

Im direkten Anschluss gibt es noch die Möglichkeit, dass ihre individuellen Fragen vom Referenten diskutiert werden.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Webinar: Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung

Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Diese enthalten eine Vielzahl von Pauschalierungen, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Das Webinar erläutert in einem einführenden Überblick, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie das Finanzamt mit Belastungen durch ein Nießbrauchsrecht umgeht. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

**Wann:** 01.09.2021, 10:00 bis 11:30 Uhr
**Wer:** Sachverständige, Gutachterausschüsse, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und alle Interessierten

**Preis:** 89,-€ zzgl. MwSt.

**Weitere Module der Reihe**

[Alle Module – Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-immobilienbewertung-nach-dem-bewertungsgesetz-344505/)
[Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliche-bewertung-von-unbebauten-grundstuecken-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-344507/)
[Modul 2 – Steuerliches Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliches-ertragswertverfahren-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-344503/)
[Modul 3 – Steuerliches Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliches-sachwertverfahren-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-344509/)
[Modul 4 – Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-abgrenzung-der-steuerlichen-betriebsvorrichtungen-vom-grundvermoegen-344513/)

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)

Webinar-Reihe Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz

Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Allerdings hat der Steuerzahler die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.

Die Webinar-Reihe „Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz“ erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dadurch kann der Sachverständige die Wertansätze und Bewertungsgrundlagen nachvollziehen. Ferner ermöglicht dies dem Sachverständigen einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigen-Gutachten zu führen.

Die konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigen-Gutachtens werden aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch das Spannungsfeld der Berücksichtigung von Belastungen. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

Die Webinar-Reihe besteht aus 5 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Sie können jedes der 5 Module separat oder alle 5 Module zum Kompaktpreis buchen.

**Wann**:
Modul 1: 23.08.2021, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 2: 24.08.2021, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 3: 25.08.2021, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 4: 31.08.2021, von 10:00 bis 11:30 Uhr
Modul 5: 01.09.2021, von 10:00 bis 11:30 Uhr

**Wer:** Sachverständige, Gutachterausschüsse, Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und alle Interessierten

**Preis:** € 315,00 zzgl. MwSt. (Bei Einzelbuchung; Preis für das einzelne Modul: € 89,00 zzgl. MwSt.)

**Inhalte**

+ **Modul 1: Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**
23.08.2021, 10:00 bis 11:30 Uhr

Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken dargestellt.

1. Einführung
a. Steuerliche Maßgeblichkeit bei der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer
b. Auswirkungen einer Bewertung
c. Escape-Klausel durch Sachverständigen-Gutachten
d. Umfang des Grundvermögens
2. Begriffsbestimmungen
a. Gebäudebegriff
b. Abgrenzung von den Betriebsvorrichtungen
c. Vorrang der steuerlichen Verfahren
d. Definition der Grundstücksarten
3. Bewertung von unbebauten Grundstücken
a. Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse
b. Maßgeblicher Grundstücksmarktbericht
c. Wertbeeinflussende Merkmale
d. Enge Grenzen der Modifikation von Bodenrichtwerten
e. Planungsrechtliche Geschossflächenzahl
f. Abweichende Grundstücksgröße
g. Wertrelevante Geschossflächenzahl
4. Grenzen des Pauschalverfahrens

+ **Modul 2: Steuerliches Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer **
24.08.2021, 10:00 bis 11:30 Uhr

Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung im Ertragswertverfahren dargestellt.

1. Allgemeines
2. Ertragswertverfahren
a. Förmliches Feststellungsverfahren
b. Bewertungsverfahren in Abhängigkeit der Grundstücksarten
c. Berechnungsschema
3. Ermittlung des Gebäudeertragswerts
a. Ermittlung der maßgebenden Miete
b. Umfang in den Mietertrag einzubeziehenden Beträge
c. Nicht zur Miete gehörende Zahlungen
d. Voraussetzungen für den Ansatz der üblichen Miete
e. Bestimmung des Jahresertrags bei Ferienwohnungen
f. Ableitung der üblichen Miete aus dem Mietspiegel
g. Ableitung der üblichen Miete aus dem zu bewertenden Objekt
h. Wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer
i. Gründe für eine Verlängerung der Gesamtnutzungsdauer
j. Kapitalisierung des Gebäudereinertrags
k. Bestimmung des Liegenschaftszinssatzes
l. Ansatz des gesetzlich festgelegten Liegenschaftszinssatzes
4. Aktuelle Fragenstellungen
a. Offene Fragen zum Vorrang des gesetzlichen Liegenschaftszinssatzes gegenüber dem Grundstücksmarktbericht
b.Grenzen des Pauschalverfahrens

+ **Modul 3: Steuerliches Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer**
25.08.2021, 10:00 bis 11:30 Uhr

Ab dem 1.1.2016 hat der Gesetzgeber das Sachwertverfahren des Bewertungsgesetzes vollständig angepasst und neue Regelherstellungskosten vorgegeben. Dabei ist eine verbindliche Bindung an den Baupreisindex eingeführt worden, der jährlich vom Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen ist. Dieses Modul erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dazu wird die steuerliche Bewertung im Sachwertverfahren dargestellt.

1.Allgemeines
2. Sachwertverfahren
a. Förmliches Feststellungsverfahren
b. Bewertungsverfahren in Abhängigkeit der Grundstücksarten
c. Berechnungsschema
3. Ermittlung des Gebäudesachwerts
a. Tabelle Regelherstellungskosten
b. Jährliche Baupreisindizes
c. Alterswertminderung
d. Ansatz eines Mindestwert-Restwerts
e. Wertzahlen
f. Brutto-Grundfläche
g. Änderung bei besonders werthaltigen Außenanlagen
h. Rechtsprechung: „Regelmäßiger“ Mindestwertansatz im Sachwertverfahren
4. Grenzen des Pauschalverfahrens

+ **Modul 4: Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen **
31.08.2021, 10:00 bis 11:30 Uhr

Die im Steuerrecht erforderliche Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. In erster Linie ist die Abgrenzung wichtig, um zu entscheiden, welche Bestandteile eines Grundstücks nicht in die Wertermittlung einzubeziehen sind. Das ist auch für den Gutachter maßgebend, der den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG für Zwecke der Erbschaft-/Schenkung-/Grunderwerbsteuer führen will. Darüber hinaus sind die Abgrenzungsgrundsätze jedoch auch für andere Steuerarten maßgebend, wie beispielsweise für die Ertragsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sowie ggf. für Investitionszulagen. Dieses Modul stellt dar, wann nach der Maßgabe des Bewertungsgesetzes eine Betriebsvorrichtung vorliegt. Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei aus dem sog. Abgrenzungserlass der Finanzverwaltung. Darüber hinaus sind auch Entscheidungen der Rechtsprechung von Bedeutung, die in dem Seminar zu Veranschaulichung exemplarisch dargestellt werden.

1. Allgemeines
a. Erhebliche Konsequenzen bei der steuerlichen Behandlung
b. Steuerübergreifende Bedeutung der Abgrenzungsfragen
2. Umfang des Grundvermögens
a. Maßgeblichkeit des Bewertungsgesetzes
b. Gleich lautende Ländererlasse zur Abgrenzungsfrage
3. Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen
a. Abgrenzungsschema
b. Zusammenhang zum Gewerbe
c. Wesentliche Bestandteile
d. Zubehör
4. Gebäudebegriff
a. Abschließende Bestimmung der Gebäudemerkmale
b. Möglichkeit des Aufenthalts von Menschen
c. Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung
d. Standfestigkeit
e. Feste Verbindung mit dem Grund und Boden
f. Beständigkeit
5. Beispiele aus Rechtsprechung und Verwaltung

+ **Modul 5: Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung**
01.09.2021, 10:00 bis 11:30 Uhr

Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Diese enthalten eine Vielzahl von Pauschalierungen, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahler allerdings die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.
Das Webinar erläutert in einem einführenden Überblick, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Anschließend werden die vom Gesetzgeber vorgesehenen konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens aufgezeigt, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Dazu gehört auch die Frage, wie das Finanzamt mit Belastungen durch ein Nießbrauchsrecht umgeht. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert.

**Sie möchten nur einzelne Module der Reihe buchen?**

[Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliche-bewertung-von-unbebauten-grundstuecken-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-344507/)
[Modul 2 – Steuerliches Ertragswertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliches-ertragswertverfahren-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-344503/)
[Modul 3 – Steuerliches Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-steuerliches-sachwertverfahren-fuer-zwecke-der-erbschaft-schenkungsteuer-344509/)
[Modul 4 – Abgrenzung der steuerlichen Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-abgrenzung-der-steuerlichen-betriebsvorrichtungen-vom-grundvermoegen-344513/)
[Modul 5 – Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-anforderungen-an-den-nachweis-des-niedrigeren-gemeinen-werts-bei-der-steuerlichen-grundbesitzbewertung-344511/)

Preis für das einzelne Modul: € 89,00 zzgl. MwSt.

###TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor dem Webinar den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Die Warenausfuhr in Drittländer / Die Lieferung in der EU – Kompakt

Dieses Online-Seminar vermittelt die systematische Abwicklung von Warenausfuhren in Drittländer. Im Rahmen außenwirtschaftsrechtlicher Ge und Verbote (Exportkontrolle) und anderen Handelshemmnissen. Ebenso lernen Sie, welche Details bei der umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung zu beachten sind. Welche Arten und grundlegenden Vereinfachungen des Ausfuhrverfahrens sind möglich? Das Standardverfahren bis zum SDE-Verfahren (früher: ZA-Verfahren) wird anschaulich dargestellt.

Welche Vorteile können Sie ihrem Kunden im Drittland durch die Ausstellung eines Präferenznachweises ermöglichen? Lohnt es sich, die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer zu beantragen?

Die Zollanmeldung wird praxisorientiert erläutert. Sie erfahren, welche Codierungen und Angaben in die Ausfuhranmeldung gehören, egal ob sie die Zollanmeldung per IAA Plus vornehmen oder eine eigene Software für die ATLAS-Ausfuhranmeldung verwenden.

Die Lieferung im Binnenmarkt – innerhalb der Europäischen Union – erfordert ebenfalls Kenntnisse über die Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung, welche Nachweise zu erbringen sind und wie sie die Umsatzsteuer-ID-Nummern prüfen können
.

Im direkten Anschluss gibt es noch die Möglichkeit, dass ihre individuellen Fragen vom Referenten diskutiert werden.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können.
Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link, einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Emailadresse an den Anbieter ZOOM des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

Lieferantenerklärungen in der Praxis

Sie erhalten regelmäßig Anfragen zum Austausch von Lieferantenerklärungen (LE), vor allen Dingen auch Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE)? Sie Fragen sich ob und wie weit die vorgelegten Erklärungen Ihres Lieferanten Ihnen tatsächlich ausreichend dienen? Wie erteilen Sie
für Ihr Unternehmen die LEs? Beachten Sie die entsprechenden Rechts- und Formvorgaben? Und: Wer ist hierfür verantwortlich? Können Lieferanten ihre Erklärungen auf ihrer Homepage einstellen? Taugt das, wenn sich die Bedingungen innerhalb des Zeitraums ändern? Bedarf es hier einer Information, erhalten Sie diese und wenn wie? Was, wenn LEs sich nachträglich als falsch
herausstellen?

Was muss ich tun, damit ich eine Lieferantenerklärung abgeben kann? Wie kalkuliere ich richtig mit den unterschiedlichen Be- / Verarbeitungslisten, die für die in der Lieferantenerklärung genannten Länder maßgebend sind? Es sind somit viele kaufmännische Aspekte zu beachten. Fazit: Die ursprungsrechtliche Kalkulation ist auch für Binnenhandelsgeschäfte in vielen Fällen
weiterhin erforderlich!

Lieferantenerklärungen für eigene Vorlieferungen müssen für viele Waren angefordert werden, damit hinsichtlich der eigenen Produktion eine ursprungsrechtliche Bewertung möglich ist. Für Handelswaren ist das Vorliegen unerlässlich!

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Fit für 2021 – Ex- und Import

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Das Zollrecht und das übrige europäische Unionsrecht stellen sich als „Fertigmischung“ vieler Nationen mit ihren ganz eigenen Interessen dar. Das nationale Recht fügt dieser „Gewürze“ bei, die nicht nur eine andere „Geschmacksnote“ setzen.

Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft „just in time“ freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen
Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung.
Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf, ob die Waren im Empfängerland überhaupt verkehrsgängig sind oder ob Einfuhrbestimmungen im Zielland Einschränkungen ergeben… all das soll durch den Exporteur geprüft sein.
Auch das Jahr 2020 hat wieder eine Flut vielfältiger neuer Gesetze und Verordnungen beschert, die es zu beachten gilt.
Wo sich einerseits Handelsfreiräume auftun, z.B. mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA), Singapur und demnächst Vietnam und hoffentlich auch Südamerika (Mercosur), schließen sich andererseits wichtige Märkte oder werden aktuell deutlich schwieriger (Strafzölle USA; Brexit). Welche positiven Szenarien sind im Brexit noch zu erwarten? Welche Übergangsregelungen können noch in Anspruch genommen werden, welche Umstände müssen sofort berücksichtigt werden?

Nationale Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, zahlreiche nationale Dienstvorschriften, Erlasse und Urteile bis hin zum richtigen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke sowie der große Bereich des Ursprungs.

Die Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) beschäftigen uns „Zöllner“ noch Jahre! Und der Blick über den Tellerrand ist zeitgleich auch unumgänglich. Wenn sich die Möglichkeit einer zentralen Einfuhrabwicklung nach dem UZK auftun, sollten Sie mit offenen Augen darüber Bescheid wissen. Es steht an, dass die Märkte sich dann neuerlich ändern, der mögliche Wettbewerbsvorteil muss dann Ihnen gehören!

Der Verlust des Überblicks ist bei mangelnder Information vorprogrammiert, ob nun beim „Gelegenheitszöllner“ mit wenigen Meldungen pro Jahr und erst Recht für den Mitarbeiter eines Großkonzerns, in dem alle möglichen Geschäfte vorkommen können, oft unter massivem Zeitdruck.

Bedienen Sie sich zum Jahreswechsel des umfangreichen Angebotes Ihrer ZAK. In Kurzform FF21 oder „Fit für 2021“ ist das Rezept, mit dem Sie sicher dem Verlust aktueller Kenntnis vorbeugen können. Wir informieren an einem Tag über alle anstehenden Reformen, Neuerungen und Änderungen, eingebunden in jeweilige Praxisbeispiele. Im Rahmen der Möglichkeiten sind Rückfragen willkommen..

Die Themen sind -soweit möglich- eingebunden in praktische Beispiele, um Sie jeweils mit dem Fachgebiet vertraut(er) zu machen. Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Fit für 2021 – Ex- und Import

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Das Zollrecht und das übrige europäische Unionsrecht stellen sich als „Fertigmischung“ vieler Nationen mit ihren ganz eigenen Interessen dar. Das nationale Recht fügt dieser „Gewürze“ bei, die nicht nur eine andere „Geschmacksnote“ setzen.

Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft „just in time“ freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen
Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung.
Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf, ob die Waren im Empfängerland überhaupt verkehrsgängig sind oder ob Einfuhrbestimmungen im Zielland Einschränkungen ergeben… all das soll durch den Exporteur geprüft sein.
Auch das Jahr 2020 hat wieder eine Flut vielfältiger neuer Gesetze und Verordnungen beschert, die es zu beachten gilt.
Wo sich einerseits Handelsfreiräume auftun, z.B. mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA), Singapur und demnächst Vietnam und hoffentlich auch Südamerika (Mercosur), schließen sich andererseits wichtige Märkte oder werden aktuell deutlich schwieriger (Strafzölle USA; Brexit). Welche positiven Szenarien sind im Brexit noch zu erwarten? Welche Übergangsregelungen können noch in Anspruch genommen werden, welche Umstände müssen sofort berücksichtigt werden?

Nationale Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, zahlreiche nationale Dienstvorschriften, Erlasse und Urteile bis hin zum richtigen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke sowie der große Bereich des Ursprungs.

Die Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) beschäftigen uns „Zöllner“ noch Jahre! Und der Blick über den Tellerrand ist zeitgleich auch unumgänglich. Wenn sich die Möglichkeit einer zentralen Einfuhrabwicklung nach dem UZK auftun, sollten Sie mit offenen Augen darüber Bescheid wissen. Es steht an, dass die Märkte sich dann neuerlich ändern, der mögliche Wettbewerbsvorteil muss dann Ihnen gehören!

Der Verlust des Überblicks ist bei mangelnder Information vorprogrammiert, ob nun beim „Gelegenheitszöllner“ mit wenigen Meldungen pro Jahr und erst Recht für den Mitarbeiter eines Großkonzerns, in dem alle möglichen Geschäfte vorkommen können, oft unter massivem Zeitdruck.

Bedienen Sie sich zum Jahreswechsel des umfangreichen Angebotes Ihrer ZAK. In Kurzform FF21 oder „Fit für 2021“ ist das Rezept, mit dem Sie sicher dem Verlust aktueller Kenntnis vorbeugen können. Wir informieren an einem Tag über alle anstehenden Reformen, Neuerungen und Änderungen, eingebunden in jeweilige Praxisbeispiele. Im Rahmen der Möglichkeiten sind Rückfragen willkommen.

Die Themen sind -soweit möglich- eingebunden in praktische Beispiele, um Sie jeweils mit dem Fachgebiet vertraut(er) zu machen. Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Fit für 2021 – Ex- und Import

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Das Zollrecht und das übrige europäische Unionsrecht stellen sich als „Fertigmischung“ vieler Nationen mit ihren ganz eigenen Interessen dar. Das nationale Recht fügt dieser „Gewürze“ bei, die nicht nur eine andere „Geschmacksnote“ setzen.

Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft „just in time“ freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen
Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung.
Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf, ob die Waren im Empfängerland überhaupt verkehrsgängig sind oder ob Einfuhrbestimmungen im Zielland Einschränkungen ergeben… all das soll durch den Exporteur geprüft sein.
Auch das Jahr 2020 hat wieder eine Flut vielfältiger neuer Gesetze und Verordnungen beschert, die es zu beachten gilt.
Wo sich einerseits Handelsfreiräume auftun, z.B. mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA), Singapur und demnächst Vietnam und hoffentlich auch Südamerika (Mercosur), schließen sich andererseits wichtige Märkte oder werden aktuell deutlich schwieriger (Strafzölle USA; Brexit). Welche positiven Szenarien sind im Brexit noch zu erwarten? Welche Übergangsregelungen können noch in Anspruch genommen werden, welche Umstände müssen sofort berücksichtigt werden?

Nationale Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, zahlreiche nationale Dienstvorschriften, Erlasse und Urteile bis hin zum richtigen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke sowie der große Bereich des Ursprungs.

Die Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) beschäftigen uns „Zöllner“ noch Jahre! Und der Blick über den Tellerrand ist zeitgleich auch unumgänglich. Wenn sich die Möglichkeit einer zentralen Einfuhrabwicklung nach dem UZK auftun, sollten Sie mit offenen Augen darüber Bescheid wissen. Es steht an, dass die Märkte sich dann neuerlich ändern, der mögliche Wettbewerbsvorteil muss dann Ihnen gehören!

Der Verlust des Überblicks ist bei mangelnder Information vorprogrammiert, ob nun beim „Gelegenheitszöllner“ mit wenigen Meldungen pro Jahr und erst Recht für den Mitarbeiter eines Großkonzerns, in dem alle möglichen Geschäfte vorkommen können, oft unter massivem Zeitdruck.

Bedienen Sie sich zum Jahreswechsel des umfangreichen Angebotes Ihrer ZAK. In Kurzform FF21 oder „Fit für 2021“ ist das Rezept, mit dem Sie sicher dem Verlust aktueller Kenntnis vorbeugen können. Wir informieren an einem Tag über alle anstehenden Reformen, Neuerungen und Änderungen, eingebunden in jeweilige Praxisbeispiele. Im Rahmen der Möglichkeiten sind Rückfragen willkommen.

Die Themen sind -soweit möglich- eingebunden in praktische Beispiele, um Sie jeweils mit dem Fachgebiet vertraut(er) zu machen. Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ ZAK-Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen

**Organisatorisches**

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Fit für 2021 – Ex- und Import

Beim grenzüberschreitenden Warenverkehr sind diverse Vorschriften und Förmlichkeiten zu beachten. Nach wie vor gibt es keine EU-Einheitlichkeit, weil neben dem EU-Recht noch immer auch das nationale Recht gilt. Das Zollrecht und das übrige europäische Unionsrecht stellen sich als „Fertigmischung“ vieler Nationen mit ihren ganz eigenen Interessen dar. Das nationale Recht fügt dieser „Gewürze“ bei, die nicht nur eine andere „Geschmacksnote“ setzen.

Dies gilt insbesondere bei zollrechtlichen Verfahrensvereinfachungen zur optimalen Gestaltung der Ein- und Ausfuhrvorgänge, die nur in der Theorie EU-einheitlich gehandhabt werden. Ohne Bewilligung auf Vereinfachungen ist ein Geschäft „just in time“ freilich kaum noch darzustellen. Ungeachtet dessen wächst das Anforderungsprofil Ihrer meisten Geschäftspartner, denn nur die Warenbewegung innerhalb einer lückenlosen
Warenkette unter zollrechtlich geprüften und zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten ist der Garant für rasche und reibungslose Warenlieferung.
Insbesondere auf den Exporteur kommen umfangreiche Prüfungen zu: Exportkontrolle, also die generelle Frage, ob eine Ware überhaupt ausgeführt werden darf, ob bestimmte Länder oder Personengruppen beliefert werden dürfen, ob es für solche Unterfangen einer Genehmigung bedarf, ob die Waren im Empfängerland überhaupt verkehrsgängig sind oder ob Einfuhrbestimmungen im Zielland Einschränkungen ergeben… all das soll durch den Exporteur geprüft sein.
Auch das Jahr 2020 hat wieder eine Flut vielfältiger neuer Gesetze und Verordnungen beschert, die es zu beachten gilt.
Wo sich einerseits Handelsfreiräume auftun, z.B. mit Kanada (CETA), Japan (JEFTA), Singapur und demnächst Vietnam und hoffentlich auch Südamerika (Mercosur), schließen sich andererseits wichtige Märkte oder werden aktuell deutlich schwieriger (Strafzölle USA; Brexit). Welche positiven Szenarien sind im Brexit noch zu erwarten? Welche Übergangsregelungen können noch in Anspruch genommen werden, welche Umstände müssen sofort berücksichtigt werden?

Nationale Beschränkungen des Außenwirtschaftsrechts, zahlreiche nationale Dienstvorschriften, Erlasse und Urteile bis hin zum richtigen Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke sowie der große Bereich des Ursprungs.

Die Übergangsvorschriften des Unionszollkodex (UZK) beschäftigen uns „Zöllner“ noch Jahre! Und der Blick über den Tellerrand ist zeitgleich auch unumgänglich. Wenn sich die Möglichkeit einer zentralen Einfuhrabwicklung nach dem UZK auftun, sollten Sie mit offenen Augen darüber Bescheid wissen. Es steht an, dass die Märkte sich dann neuerlich ändern, der mögliche Wettbewerbsvorteil muss dann Ihnen gehören!

Der Verlust des Überblicks ist bei mangelnder Information vorprogrammiert, ob nun beim „Gelegenheitszöllner“ mit wenigen Meldungen pro Jahr und erst Recht für den Mitarbeiter eines Großkonzerns, in dem alle möglichen Geschäfte vorkommen können, oft unter massivem Zeitdruck.

Bedienen Sie sich zum Jahreswechsel des umfangreichen Angebotes Ihrer ZAK. In Kurzform FF21 oder „Fit für 2021“ ist das Rezept, mit dem Sie sicher dem Verlust aktueller Kenntnis vorbeugen können. Wir informieren an einem Tag über alle anstehenden Reformen, Neuerungen und Änderungen, eingebunden in jeweilige Praxisbeispiele. Im Rahmen der Möglichkeiten sind Rückfragen willkommen.

Die Themen sind -soweit möglich- eingebunden in praktische Beispiele, um Sie jeweils mit dem Fachgebiet vertraut(er) zu machen. Ihr persönliches Hand-Out zu dieser Info-Veranstaltung beinhaltet auch weitergehende Hinweise und Anmerkungen mit Insiderwissen; Interessierte können sich so ihr jeweiliges Fachgebiet noch weiter anlesen. Ein klarer Mehrwert, den wir Ihnen zukommen lassen möchten. Das Hand-Out wird vielfach auch als Nachschlagewerk für die tägliche Praxis verwendet.

**In der Seminargebühr sind enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Seminarunterlagen

**Organisatorisches**

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Zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Prozesse und Abläufe und deren innerbetriebliche Organisation

Jedes im Welthandel tätige Unternehmen muss sich den Herausforderungen stellen, die untrennbar mit dem internationalen Warenhandel verbunden sind. Dies gilt umso mehr für aufstrebende Unternehmen und den Mittelstand:

+ Zollrecht
Ausfuhr(zoll)abfertigung im Verkaufsland
Einfuhr(zoll)abfertigung im Bestimmungs-/Empfangsland
+ Außenhandel
Inhalte, Form und Fluss der Dokumente wie (Handels)Rechnung, Lieferschein, Normen etc.
+ Außenwirtschaftsrecht
Darf ich die gewünschte Ware im- bzw. exportieren?
+ Compliance (Exportkontrolle)
Länder- und personenspezifische Embargos beachten

Der Käufer weiß, dass spätestens mit der Ankunft einer Ware eine Einfuhrverzollung anzustoßen ist – aber in welches Zollverfahren soll die Ware überführt werden? Bereits im frühen Stadium der Auftragsanbahnung gilt es den gesamten Prozess so zu fixieren, dass alle Möglichkeiten optimal (aus)-genutzt werden. Das Verabreden des passenden INCOTERMS ist hier sicherlich die Kür des Ganzen! Darf aber der Verkäufer diese Ware in das gedachte (Bestimmungs)-Land und/oder an den möglichen Kunden liefern? Bedarf es hierfür einer (Ausfuhr)Genehmigung? Diese Parameter wollen ebenfalls exakt geklärt sein, bevor es zur Unterzeichnung eines Vertrags oder der Quittierung einer Bestellung
kommt.

Wer aber kümmert sich im Unternehmen um derartige Prozesse? Der Ablauf ist unternehmensspezifisch zu untersuchen, zu organisieren und zu strukturieren – denn nur so ist sichergestellt, dass es am Ende keine bösen Überraschungen gibt! Untrennbar mit dieser Organisation ist die Frage der Haftung verbunden, beginnend in der Geschäftsleitung bis hin zur Sachbearbeiterebene. Wo platziere ich diese Themenbereiche in der Firma? Das eine abteilungsübergreifende Koordination und vor allem auch Kommunikation erforderlich ist, scheint einleuchtend. Welche Abteilung aber nimmt sich dieser Themenbereiche an? Stabsstelle versus Abteilung oder doch nur lästiges Anhängsel von Versand oder Logistik? Zertifizierungen wie der AEO, der Bekannte Versender in der Luftfracht oder die Neubewertung von vereinfachten Zollverfahren werden in Zukunft an Häufigkeit und Intensität zunehmen – wie stellt sich mein Unternehmen diesen Herausforderungen?
Personalauswahl, -weiterbildung und -überwachungsvorgaben obliegen auch haftungsrelevant der Geschäftsleitung. Wie weit muss das betroffene Unternehmen im Fall von Unstimmigkeiten Rede und Antwort stehen, welche Bußgeld- und Strafvorschriften können hier greifen? Wann aber kommt es zur persönlichen Haftungsübernahme durch die unterschiedlichen Personalverantwortlichen wie Geschäfts-, Abteilungs-, Gruppen oder Teamleiter/innen?
Lassen sich Zollgeschäfte outsourcen, bin ich dann alle Verantwortungen los? Während die Antwort auf den ersten Teil dieser Frage fast uneingeschränkt „Ja heißt, muss der zweite Teil umso entschiedener mit Nein beantwortet werden. Diese Erkenntnis muss nur klar sein, damit es im Fall von Unzulänglichkeiten nicht zu unerwarteten Abgabenzahlungen und ggf. Bußgeldern kommt. Fazit: Das Innenverhältnis zwischen Vertreter und Vertretenem muss für alle Beteiligten klar geregelt werden.
Die Beachtung gesetzlicher Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten und -fristen will, abgestellt auf die einzelnen Rechtsbereiche eines internationalen Geschäfts, organisiert sein. Wer legt welche Informationen wo ab, wer stellt was in die EDV ein und wie lange muss archiviert werden? Derartige Fragen sollten nicht erst kurz vor dem Beginn einer Außenprüfung angegangen werden. Die Grundlagen der zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Prozesse werden aus Sicht / Praxis eines mittelständischen Unternehmens dargestellt, mit den Teilnehmern diskutiert und auf deren Belange eingegangen.

Daraus leiten sich die organisatorisch erforderlichen Möglichkeiten / Maßnahmen ab, die zur Vermeidung von Konsequenzen bei Nichteinhalten der relevanten Vorschriften erforderlich sind.

**Organisatorisches**

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**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen