Schlagwort-Archive: 09

Exportkontrolle für Spezialisten

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen Ihnen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden.

#### Auch versteckte Fälle im Griff haben

Sie wissen bereits um die zentrale Bedeutung der Exportkontrolle im Außenhandel und besitzen Grundlagenwissen in diesem Bereich. Sie möchten nun Ihre Kenntnisse vertiefen, um **komplexere Fälle zu erkennen und rechtssicher zu lösen**. Größere Schwierigkeiten bringen Ihnen u.a. die Bereiche Technologietransfer und Brokering (Vermittlungsgeschäfte), die beide keinen physischen Warenexport bei Ihnen voraussetzen.

Um Verstöße zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen **fachkundiges Personal**. Durch unsere Veranstaltung „Exportkontrolle für Spezialisten“ erhalten Sie besonderes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen. Sie erhalten ebenfalls Handlungsempfehlungen für den Fall eines Verstoßes.

Zudem geben wir Ihnen Einblicke in das extraterritoriale Re-Exportkontrollrecht der USA und der Kollision mit der EU-Boykott-Verordnung.

Exportkontrolle für Spezialisten

Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen Ihnen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden.

#### Auch versteckte Fälle im Griff haben

Sie wissen bereits um die zentrale Bedeutung der Exportkontrolle im Außenhandel und besitzen Grundlagenwissen in diesem Bereich. Sie möchten nun Ihre Kenntnisse vertiefen, um **komplexere Fälle zu erkennen und rechtssicher zu lösen**. Größere Schwierigkeiten bringen Ihnen u.a. die Bereiche Technologietransfer und Brokering (Vermittlungsgeschäfte), die beide keinen physischen Warenexport bei Ihnen voraussetzen.

Um Verstöße zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen **fachkundiges Personal**. Durch unsere Veranstaltung „Exportkontrolle für Spezialisten“ erhalten Sie besonderes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen. Sie erhalten ebenfalls Handlungsempfehlungen für den Fall eines Verstoßen.

Zudem geben wir Ihnen Einblicke in das extraterritoriale Re-Exportkontrollrecht der USA und der Kollision mit der EU-Boykott-Verordnung.

Kompaktwissen aus erster Hand: Das neue Betreuungsrecht 2023

Mit der **Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023** wird das Betreuungsrecht umfassend geändert und auch in seiner Struktur grundlegend reformiert.
Inhaltlich liegt der Fokus der Reform in der Gewährleistung der Unterstützung der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten. Rechtliche Betreuer:innen dürfen das Mittel der Stellvertretung nur einsetzen, soweit es erforderlich ist.
Zur **Qualitätssicherung** wird ein **neues Registrierungsverfahren mit persönlichen und fachlichen Eignungsvoraussetzungen für Rechtliche Berufsbetreuer:innen **eingeführt.

###Das erwartet Sie
Dieses Kompakt-Webinar informiert Sie in **4 Sessions zu je 90 bzw. 60 Minuten** auf die **neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts**.
Sie erhalten einen **Überblick über die wesentlichen Änderungen im BGB, im FamFG, in der ZPO, im VBVG** und über das neue **Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)**.

###Inhalte
Bezogen auf die unterschiedlichen Akteure des Betreuungswesens wird die zentrale Frage behandelt:
**Welche Aufgaben kommen auf Sie zu – Was ist neu, was bleibt wie bisher?**
+ z.B. aus dem **Bereich Büroorganisation (Berichtswesen):** Welche Änderungen sind bei den Berichtspflichten zu beachten? Wer ist Adressat, was sind die Inhalte?
+ z.B. aus dem **Aufgabenbereich Vermögenssorge:** Welche Neuerungen sind in der Vermögenssorge zu beachten? Gibt es wesentlichen Änderungen bei den Genehmigungspflichten?
+ z.B. **Anhörungspflichten:** Was ändert sich – an welchen Kriterien hat sich die gerichtliche Aufsicht künftig zu orientieren?
+ z.B. **Aufgaben der Betreuungsbehörden und -vereine:** Was haben Betreuungsbehörden und -vereine zukünftig in Bezug auf den Datenschutz zu beachten? Welche Aufgaben kommen im Rahmen der erweiterten Unterstützung auf die Betreuungsbehörden zu und was können sie delegieren? Wie sieht das neue Registrierungsverfahren aus?

Unsere erfahrenen Referentinnen waren an der Gesetzgebung im Referat für das Betreuungsrecht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz maßgeblich beteiligt.

###Das sagen unsere Kund:innen:
*”Ich habe selten so ein gut organisiertes, qualitativ hochwertiges und fachlich gewinnbringendes Webinar erlebt!”*
**Sandra Schlenger, Überörtliche Betreuungsbehörde, Cottbus**

Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör

Die Einreihung von Teilen und Zubehör stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar, da das zolltarifrechtliche Verständnis eines Teils/Zubehörs von der tatsächlichen Verwendung abweichen kann. So kann es schnell zu falschen Einreihungen kommen.

#### Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach! Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind jedoch umfangreich: Zölle werden nicht richtig erhoben, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u. v. m.

Die Unterscheidung zwischen Teil und Zubehör ist hierbei genauso interessant wie das grundlegende Verständnis, welche Kriterien eine Ware erfüllen muss, um im Zolltarif als Teil oder Zubehör zu gelten. Ist eine Ware als Teil oder Zubehör identifiziert, sind besondere Regeln zur Einreihung zu beachten.

#### Rechtssicherheit in der Praxis
Anhand ausgewählter Fälle werden in unserer Veranstaltung „Zolltarif – Einreihung von Teilen und Zubehör“ die Identifizierung einer Ware als Teil, Zubehör oder eigenständige Ware erläutert und die Regeln zur Einreihung in den Zolltarif erklärt.

Exportabwicklung für Praktiker

Ob Großunternehmer:in, Mittelstand oder Gelegenheitsexporteur:in: Die gesetzlichen Bedingungen gelten immer und für alle gleich!
Im Mittelpunkt dieses Seminars steht die systematische Darstellung der unmittelbaren Warenausfuhren in Drittländer, also die zollrechtlichen Bedingungen. Erläuterungen zu außenwirtschaftsrechtlichen Ge- und Verboten unter dem Stichwort: “Exportkontrolle” werden hierbei an passender Stelle berücksichtigt. Außerdem werden Ihnen mögliche Handelshemmnisse sowie die Importbeschränkungen im Empfängerland (z. B. Verpackungsvorschriften) nähergebracht und Sie erlernen die Beurteilung der Eckwerte für eine (umsatz)steuerfreie Ausfuhrlieferung.
Ihre Kundinnen und Kunden erwartet einen Präferenznachweis? Dann prüfen Sie die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Nachweis erbracht werden kann, denn dies bedeutet einerseits bares Geld für die Kundinnen und Kunden, welche die Zölle im Importland in aller Regel nicht zahlen müssen, andererseits verschaffen Sie sich dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber Ihren Mitbewerber:innen – so binden Sie ausländische Kundinnen und Kunden.
Und ganz wichtig und damit unerlässlich: Die elektronische (Zoll)Anmeldung – Stichwort ATLAS! Wie hier vorzugehen ist, Anmeldung im Normalverfahren oder im vereinfachten Verfahren und die richtige Aufbereitung entsprechender Anträge dazu ist weiteres Kernthema dieses Export-Seminars.

Im Tagesgeschäft werden oftmals Standard-Verfahren angewendet, obwohl zwischenzeitig das Volumen der Ausfuhren schon lange zugenommen hat, entweder im Warenwert, den unterschiedlichen Stückzahlen oder gar in der Häufigkeit der Ausfuhranmeldungen selbst. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung ist es daher nur richtig und sinnvoll, auch mögliche Vereinfachungen zu erläutern. Ob für die unmittelbare Anwendung heute oder für die Antragstellung in der Zukunft. Wichtig ist immer, dass Sie das gesamte Spektrum Ihrer Möglichkeiten präsent haben. So lernen Sie das Bewilligungsverfahren und die Anwendung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV (ex ZA-Verfahren) kennen, ein Instrument zur Erleichterung des Tagesgeschäfts. Inhaber solcher Verfahrensvereinfachungen brauchen die Ausfuhr-dokumente (inkl. der Ware) der zuständigen Zollstelle nicht zu präsentieren, sie sind mittels und im Rahmen dieser Bewilligung davon befreit. Und damit letztendlich alle unnötigen Wege eingespart werden, verknüpfen Sie doch die Vereinfachung des Vereinfachten Anmeldeverfahrens SDE / VAV” mit der des Ermächtigen Ausführers. Das wiederum ist die Legitimation, die Präferenzkalkulationen eigenverantwortlich durchzuführen und anstelle einer EUR. 1 eine Ursprungserklärung auf einem Handelsdokument abzugeben.

Aber auch die Lieferungen im Binnenmarkt lernen Sie kennen. Machen Sie sich auch hier fit, denn gerade im EU-Handel gilt: Verunglückte Geschäfte durch falsche Handhabung können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben! Alle nötigen Randgebiete werden ebenfalls behandelt: Extra- und Intrahandelsstatistik, ZM = zusammenfassende Meldungen, die richtige Form der Umsatzsteuerausfuhrnachweise, u.a. Gelangensbestätigung, Beantragung und Prüfung von UST-ID-Nummern, Heilungschancen von verunglückten Präferenzen, Betriebsprüfungen etc.

Es erwartet Sie eine umfassende, aktuelle Darstellung des gesamten Exportrechts, ganz abgestellt auf die Belange der Praxis.
Vorteile
Systematisch erarbeiten wir die Grundlagen der Exportabwicklung mit dem Ziel reibungsloser grenzüberschreitender Warenbewegungen.
Sie erhalten step by step die Kenntnis über Abfertigungsabläufe, welche Kontrollsysteme erforderlich sind, welche Vereinfachungen in Anspruch genommen werden können und wie die Bewilligungen dafür zu erhalten sind.
Während des Seminars können Fragen gestellt werden, die durch den/die Trainer:in während des Vortrags oder in einer anschließenden Diskussionsrunde berücksichtigt werden.

Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken

Mit der Veranstaltung **„Wertermittlung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken“** erhalten Sie einen umfassenden Überblick über das Erbbaurecht: von den Grundlagen und dem Inhalt des Erbbaurechts über den Erbbauzins bis zur Ermittlung des Verkehrswerts nach BauGB und ZVG im Rahmen der novellierten ImmoWertV (2021).

Die **Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ist regelmäßig mit Unsicherheiten behaftet.
Zum einen gilt dies für die meisten Sachverständigen, die eher selten mit der Verkehrswertermittlung in diesem **speziellen Teilmarkt** beauftragt werden.
Zum anderen aber auch bezüglich der **von den Gutachterausschüssen veröffentlichten Daten** in den Grundstücksmarktberichten. Die genannte Problematik beruht insbesondere auf der Tatsache, dass bei der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten – entsprechend der geringen Verbreitung dieser Rechtsform auf dem Grundstücksmarkt – ein **geringer Datensatz an Kaufpreisen** einem vergleichsweise großen **Spektrum an Einflussgrößen**, die sich aus den **Vertragsinhalten der Erbbaurechtsverträge** ergeben, gegenübersteht.
Schlussendlich obliegt es den Sachverständigen, die zur Verfügung stehenden Daten auf Ihre Eignung im Sinne des** § 6 Abs. 1 ImmoWertV 2021** zu prüfen, ggf. in sachverständiger Schätzung nach **§ 9 Abs. 3 ImmoWertV 2021** anzupassen und den Verkehrswert unter Würdigung der Aussagefähigkeit der oder des angewendeten Wertermittlungsverfahrens zu ermitteln.

###Darum geht es
Die Veranstaltung bildet – ausgehend von den Grundlagen zum Thema Erbbaurecht – das **gesamte Spektrum der Wertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten** ab.
Zugleich werden relevante Inhalte vertiefend ausgeführt.
Sie haben daneben die **Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren**.

Je nach Bedarf können neben allgemeinen Fragen auch **fallbezogene Herausforderungen und Fallstricke** in der Verkehrswertermittlung im Zusammenhang mit Erbbaurechten sowie der **Gutachtenerstellung** erörtert werden.

Besonderes Augenmerk wird zudem auf den **Begriff „Erbbauzins“** und die Differenzierung von Erbbauzins-Begriffen gelegt. Die Reihe vermittelt unter anderem das notwendige **Handwerkszeug zur Ermittlung des erzielbaren Erbbauzinses** als eine der wesentlichen wertrelevanten Einflussgrößen.

Das Erbbaurecht und das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück (**Erbbaugrundstück**) sind jeweils selbstständige Gegenstände der Wertermittlung mit eigenen, nicht vergleichbaren **Marktmechanismen**.
Die **novellierte ImmoWertV bietet hierfür verschiedene Bewertungsmodelle** an, die im Seminar vorgestellt werden. Auch auf die **Besonderheiten** der Verkehrswertermittlung in **Zwangsversteigerungsverfahren** wird eingegangen.
Zudem werden **typische Fehlerquellen bei der Gutachtenerstattung** anhand von Praxisfällen aufgezeigt.

Die Präsentation wird den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

Sanktionslistenprüfung

Sanktionslisten-Screening ist in aller Munde – doch was genau bedeutet das für Sie und Ihr Unternehmen? Und welche Konsequenzen drohen Ihnen, wenn Sie keine Sanktionslisten prüfen?

###Sanktionslistenprüfung ist Eigenschutz

**Sanktionslisten-Screening** meint die Prüfung, ob gegen z.B. Kunden oder Lieferanten Finanzsanktionen der EU verhängt sind und diese somit nicht von Ihnen beliefert werden dürfen. Jemand, der von Finanzsanktionen betroffen ist (der „gelistet“ ist), darf **keinerlei Vermögenswerte oder wirtschaftliche Ressourcen von Ihnen erhalten** – und zwar unabhängig davon, ob diese Person oder dieses Unternehmen in einem Embargoland ansässig ist oder in Ihrer Nachbarstadt.

Neben den gesetzlichen Grundlagen erfahren Sie, wie weit Ihre **Prüfungsnotwendigkeiten in der Praxis** tatsächlich gehen und ob Sie z.B. auch Ihr Personal diesbezüglich überprüfen müssen. Aufgrund der harten Strafen im Bereich der Sanktionslisten, erhalten Sie einen Einblick in die **möglichen Konsequenzen** für sich und Ihr Unternehmen.

In unserer Veranstaltung „Sanktionslistenprüfung“ lernen Sie nicht nur, wie das Screening abläuft und dokumentiert wird, sondern auch wie Sie es in Ihrem Unternehmen umsetzen und täglich optimal anwenden können.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Verpflichtungen aus dem LkSG treffen aber letztlich alle Zulieferer in Deutschland. Stellen Sie sicher, dass Sie gesetzeskonform handeln und die Anforderungen Ihrer größeren deutschen Kunden erfüllen können.

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) – oft kurz als Lieferkettengesetz, ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten.
Den Unternehmen wird mit diesem Gesetz erstmalig eine Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße ihrer ausländischen Vorlieferanten auferlegt. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Verstößen gegen Menschenrechtsstandards vorzubeugen. Die Anforderungen sind nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Auf Grundlage einer Risikoanalyse müssen für das eigene Unternehmen sowie gegenüber den unmittelbaren Zulieferbetrieben Präventionsmaßnahmen festgelegt werden, die die Achtung der Menschenrechte sicherstellen, zum Beispiel das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit und die Einhaltung international anerkannter Sozialstandards. Bei Verstößen müssen die Unternehmen umgehend Abhilfemaßnahmen ergreifen. Sie müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das es auch ermöglicht, Rechtsverletzungen im Hinblick auf mittelbare Zulieferer zu melden. Auch dafür muss ein Prozess im Unternehmen inklusive Zuständigkeiten implementiert werden. Die Einhaltung des Gesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft. Wer im Detail betroffen ist und wie Sie die Anforderungen konkret in der Praxis umsetzen können, vermitteln wir Ihnen in unserem Online-Training.

Einreihung von Waren in den EZT

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

### Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen: **„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“** Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

### Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

### Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Einreihung von Waren in den EZT“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs.

Ehegattenvertretungsrecht – Anwendung und Praxisfragen

Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird es mit § 1358 BGB zum 1.1.2023 ein eingeschränktes Ehegattenvertretungsrecht für die Gesundheitssorge geben. Die Betreuungsbehörden und die Betreuungsvereine haben im Rahmen der Vorsorgeberatung auch auf das neue Ehegattenvertretungsrecht hinzuweisen. Sie haben allerdings keine Verpflichtung, vertretende Ehegatten zu beraten und zu unterstützen. Die Voraussetzungen für den Eintritt des neuen Ehegattenvertretungsrechts sind komplex und von vielfachen Bedingungen abhängig.
In dem Online-Seminar werden die grundlegenden Voraussetzungen und der Umfang des Ehegattenvertretungsrechts vorgestellt und die notwendigen Prüfschritte sowie die gesetzlichen Ausschlussgründe erläutert. Daneben werden Anwendungsprobleme der Praxis erörtert sowie Checklisten und verschiedene Mustervorlagen zum Ehegattenvertretungsrecht vorgestellt.

**Termine und Preise**
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.

* 10.03.2023 | 09:00 – 11:00 Uhr (2 Stunden) | online
* 08.08.2023 | 09:00 – 11:00 Uhr (2 Stunden) | online

Sonderpreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht): 79,00 € zzgl. 19% MwSt. (94,01 € inkl. MwSt.);
Normalpreis: 89,00 € zzgl. 19% MwSt. (105,91 € inkl. MwSt.)