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Grundlagen der Exportkontrolle

Die Exportkontrolle hat eine zentrale Bedeutung im Außenhandel. Die Führung eines Unternehmens hat durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass entsprechende Vorschriften aus dem Außenwirtschaftsrecht eingehalten werden. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen empfindliche Bußgelder und Strafen, die persönlich gegenüber den handelnden Personen und –bei Organisationsmängeln- auch immer gegenüber der Geschäftsleitung verhängt werden. Zusätzlich drohen die Bruttoerlösabschöpfung und ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.
Um all das zu vermeiden, benötigt ein Unternehmen fachkundiges Personal. Durch dieses Training erhalten Sie fundiertes Fachwissen im Themenbereich Exportkontrolle und lernen, dieses in Ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

Grundlagenwissen Warenursprung und Präferenzen (WuP)

Die Abgrenzung des richtigen Warenursprungs ist im Import und Exportgeschäft von hoher Bedeutung.
Wann ein Ursprungszeugnis ausgestellt werden muss, und wie der handelspolitische Warenursprung ermittelt wird, ist genauso relevant wie die Gewährung bzw. Erlangung von Zollvorteilen durch die Vorlage eines Präferenznachweises.

Wie Sie diese Nachweise handhaben, die Ursprungsregeln im nichtpräfernziellen Warenursprung ermitteln und wie Sie die in den Handelsbkommen definierten Listenregeln für den präferenziellen Ursprung in die Praxis umsetzen, erfahren Sie in diesem Seminar anhand von zahlreichen Beispielen.

Die erforderlichen Vorpapiere wie Lieferantenerklärungen und deren Prüfung werden ebenso erläutert, wie die Einsatzmöglichkeiten weiterer förmlicher Präferenznachweise wie die EUR.1 oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Auch die Vorteile des Status “REX” oder “Ermächtigter Ausführer” werden in Zusammenhang gebracht.

Hinweis:
Sie haben danach die Möglichkeit, Feinheiten der Kumulierung und den Einsatz der Präferenznachweise in den neuen Handelsabkommen in unserem Aufbauseminar “Warenursprung und Präferenzen Spezial” zu vertiefen.

**Organisatorisches**

**Bitte bringen Sie für die Veranstaltung Ihren Laptop mit.**

Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie Themen, fachliche Fragestellungen und Probleme einreichen, die im Forum -ggf. in kleinem Kreis- behandelt werden.

**In der Seminargebühr enthalten**

– Umfangreiche Seminarunterlagen
– Teilnahmezertifikat
– Seminarverpflegung gem. den aktuell geltenden Bestimmungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem
Coronavirus (ergänzend CoronaSchVO NRW)
(Getränke, Mittagessen und weitere Pausenverpflegung)

Webinar “Die Reform des Betreuungsrechts – Neue Anforderungen für Betreuungsbehörden nach dem BtOG”

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Ganz neu ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das ab dem 1.1.2023 an die Stelle des Betreuungsbehördengesetzes tritt. Mit dem neuen BtOG kommen auf Betreuungsbehörden z.T. ganz neue Aufgaben zu, u.a. durch das dort angesiedelte Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer gemäß §§ 23 ff. BtOG.

Dieses 8-stündige Webinar bereitet Sie Sie als Mitarbeiter/in einer Betreuungsbehörde optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen: Welche Aufgaben kommen mit dem BtOG auf die Betreuungsbehörden zu – was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie sieht das Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer aus? Welche neuen Datenschutzregelungen sind zu beachten?

Unser erfahrener Referent, Guy Walther, Frankfurt am Main, ist renommierter Fachbuchautor (u.a. Handbuch Betreuungsbehörde), Referent zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht und ausgewiesener Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine, Zeiten und Preise
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung mehrere Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**

**Termine 2021**
+ 21.9. + 22.9.2021 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online

**Termine 2021**
+ 19.1.2022. + 20.1.2022 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online
+ 8.6.2022 + 9.6.2022 | jeweils 8:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (8 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 159,00 €**; Normalpreis 179,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Agenda/Themenschwerpunkte
*Hinweis: Nach jedem Themenschwerpunkt sind ca. 15 Minuten für Fragen und Diskussion vorgesehen.*
+ Aufgaben der Betreuungsbehörden nach dem BtOG (§§ 5 – 13 BtOG)
+ Anerkennung und Aufgaben der Betreuungsvereine (§§ 14 – 18 BtOG)
+ Neuregelungen für ehrenamtliche Betreuer, Abschluss einer Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung (§§ 21 – 22 BtOG)
+ Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer (§§ 23 – 30 BtOG)
+ Neue Datenschutzregelungen nach dem BtOG
+ Exkurs: neue Strukturierung des materiellen Betreuungsrechts im BGB; wichtige inhaltliche Neuregelungen im materiellen Recht; Änderungen im FamFG
+ Beratung von Berufsgeheimnisträgern durch die Betreuungsbehörde bei Gefährdung des Betreuten (§ 31 BtOG)
+ Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “ZOOM”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch das Klicken auf diesen Link (eine Registrierung auf der Webinarplattform ZOOM ist zwingend nötig), einige Minuten vor Beginn des Webinars, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

**Testen:**
Wir empfehlen, vor Semianrbeginn die Anwendung einmal zu testen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Webinar “Die Reform des Betreuungsrechts – Neue Anforderungen für Betreuungsbehörden nach dem BtOG”

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das heute geltende Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert. Ganz neu ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG), das ab dem 1.1.2023 an die Stelle des Betreuungsbehördengesetzes tritt. Mit dem neuen BtOG kommen auf Betreuungsbehörden z.T. ganz neue Aufgaben zu, u.a. durch das dort angesiedelte Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer gemäß §§ 23 ff. BtOG.

Dieses 8-stündige Webinar bereitet Sie Sie als Mitarbeiter/in einer Betreuungsbehörde optimal auf die neue Rechtslage nach der Reform des Betreuungsrechts vor und gibt Antworten auf u.a. folgende Fragen: Welche Aufgaben kommen mit dem BtOG auf die Betreuungsbehörden zu – was ist neu, was bleibt wie bisher? Wie sieht das Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer aus? Welche neuen Datenschutzregelungen sind zu beachten?

Unser erfahrener Referent, Guy, Walther, Frankfurt am Main, ist renommierter Fachbuchautor (u.a. Handbuch Betreuungsbehörde), Referent zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht und ausgewiesener Kenner der Materie.

Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit dem Referenten zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen und Unterlagen für Ihre tägliche Arbeit.

###Termine/Zeiten und Preise:
Wir bieten Ihnen für diese Veranstaltung zwei Alternativtermine an. **Bitte wählen Sie den gewünschten Termin in der Auswahlmaske „Veranstaltungstermin“.**
+ Termin Juni 2021: **15.6.2021**, 08:30 – 10:30 und 11:00 – 13:00 (4 Stunden) **+ 16.6.2021**, 08:30 – 10:30 und 11:00 – 13:00 (4 Stunden)
+ Termin September 2021: **21.09.2021**, 08:30 – 10:30 und 11:00 – 13:00 (4 Stunden) **+ 22.09.2021**, 08:30 – 10:30 und 11:00 – 13:00 (4 Stunden)

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 159,00 €**; Normalpreis 179,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Agenda/Themenschwerpunkte
*Hinweis: Nach jedem Themenschwerpunkt sind ca. 15 Minuten für Fragen und Diskussion vorgesehen.*
+ Aufgaben der Betreuungsbehörden nach dem BtOG (§§ 5 – 13 BtOG)
+ Anerkennung und Aufgaben der Betreuungsvereine (§§ 14 – 18 BtOG)
+ Neuregelungen für ehrenamtliche Betreuer, Abschluss einer Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung (§§ 21 – 22 BtOG)
+ Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer (§§ 23 – 30 BtOG)
+ Neue Datenschutzregelungen nach dem BtOG
+ Exkurs: neue Strukturierung des materiellen Betreuungsrechts im BGB; wichtige inhaltliche Neuregelungen im materiellen Recht; Änderungen im FamFG
+ Beratung von Berufsgeheimnisträgern durch die Betreuungsbehörde bei Gefährdung des Betreuten (§ 31 BtOG)
+ Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht

##TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN

**Teilnahme:**
Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung “GoToWebinar”. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 10 Minuten vor Beginn der Veranstaltung auf diesen Link. Über Ihren Browser erhalten Sie nun Zugang zum Webinar-Raum und das Webinar wird bald beginnen.

Mit einem kompatiblen Computer oder einem Mobilgerät können Sie ortsunabhängig an unserer Online-Veranstaltung teilnehmen! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Testen:**
Wir empfehlen, vor der Anmeldung den [kostenfreien System-Test](https://joincheck.gotowebinar.com/?role=attendee?source=SystemReqAttendeesArticle) zu nutzen, um zu überprüfen, ob Ihr Endgerät korrekt eingerichtet ist.

Exportkontrollfachwirt:in (brav)®

### Steigende Anforderungen im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Exportvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden und sensibleres Risikomanagement erfordern gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und rechtsfehlerfreie Abwicklung aller Geschäfte im Außenhandel. Zur **Kernkompetenz eines professionell arbeitenden Unternehmens** gehört eine gut funktionierende Exportkontrolle.

### Folgen einer nicht funktionierenden Exportkontrolle
In vielen Unternehmen werden verantwortungsvolle und komplexe außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle durch Personal ohne systematisch erworbene Fachkenntnisse erledigt. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto „Das haben wir schon immer so gemacht!“ oder „Mach du das mal eben mit!“. Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** oder werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst dann klar, wenn es zu spät ist.
Insbesondere bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften drohen **empfindliche Strafen**, wie Bußgelder oder Freiheitsstrafen gegenüber den handelnden Personen persönlich, bei einem Organisationsmangel auch immer gegenüber der Geschäftsleitung oder wie die Bruttoerlösabschöpfung. Dazu kommt ein beträchtlicher Image-Schaden für das Unternehmen.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang **„Exportkontrollfachwirt:in (brav)®“** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Exportkontrollwissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der zwei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Exportkontrolle für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des zweiten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Exportkontrollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

Zollfachwirt:in (brav)®

### Steigende Anforderungen im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Zollbehörden an die funktionierende Zoll- und Exportkontrollorganisation der Wirtschaftsbeteiligen und sensibleres Risikomanagement erfordern **gut ausgebildetes Fachpersonal für die störungs- und fehlerfreie Abwicklung** aller Geschäfte im Außenhandel.

### Folgen einer nicht funktionierenden Zollabwicklung
Der wirtschaftliche Erfolg vieler deutscher Unternehmen steht und fällt mit dem Außenhandel. In den meisten Unternehmen erledigt Personal verantwortungsvolle, mit hohen fiskalischen, straf- und bußgeldrechtlichen Risiken und nicht zuletzt mit ganzheitlichen Compliance-Gefahren behaftete komplexe zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Geschäftsvorfälle, ohne dass systematisch erworbene Fachkenntnisse vorhanden sind. Nicht selten erfolgt die Vorgangserledigung nach dem Motto: „Das haben wir schon immer so gemacht!“.
Die zahlreichen Optimierungsmöglichkeiten des Zollrechtes bleiben oftmals ungenutzt.
Die hiermit verbundenen **Risiken werden bewusst oder unbewusst in Kauf genommen** bzw. werden den Beschäftigten und der Geschäftsleitung erst im Schadensfall klar. Nach Einleitung von **Straf- und Bußgeldverfahren** oder nach Zustellung von Steuerbescheiden durch die Zollbehörden beginnt die Ursachenforschung und der Versuch einer – meistens erfolglosen – Schadensbegrenzung.

### Gesetzgeber fordert qualifiziertes Personal
Der Gesetzgeber schreibt mit den EU-Zollvorschriften seit 2016 qualifiziertes Personal vor. Am Außenhandel beteiligte Unternehmen müssen die komplette Import- und Exportabwicklung **mit fachkundigem Personal eigenverantwortlich richtig erledigen**. Die Zollkompetenz des Personals ist den Hauptzollämtern im Rahmen von Bewilligungen für Verfahrenserleichterungen sogar im Detail nachzuweisen. Ein einheitlicher Standard hierzu existiert in Deutschland nicht. Gleichwohl werden häufig Fortbildungszertifikate als nicht ausreichend von den Zollbehörden abgelehnt, weil der Umfang zu gering, der Inhalt zu allgemein gehalten oder aber das Erreichen der erforderlichen Lernziele ungewiss war.

### Sicherheit mit unserem Zertifikatslehrgang
In unserem Zertifikatslehrgang **Zollfachwirt:in (brav)®** lernen Sie **rechtssicher** das umfangreiche Zoll- und Außenwirtschaftswissen für die **unmittelbare praktische Anwendung** in Ihrem Unternehmen. Außerhalb der drei Veranstaltungswochen lernen Sie unterstützt durch das Fachbuch “Zollrecht für Praktiker” und zahlreiche Übungsaufgaben weiter und schließen am Ende des dritten Moduls mit einer schriftlichen Prüfung ab. Der Abschluss Zollfachwirt:in (brav)® trägt den fachlichen Anforderungen der deutschen Aufsichtsbehörden in vollem Umfang Rechnung.

bav Zollforum

### Steigende Komplexität im Außenhandel
Komplizierter werdende Welthandelsgeschäfte, neue Zollvorschriften, gestiegene und weiter steigende Anforderungen der Genehmigungsbehörden und sensibleres Risikomanagement erfordern gut **ausgebildetes Fachpersonal** für die störungs- und rechtsfehlerfreie Abwicklung aller Geschäfte im Außenhandel. Zur **Kernkompetenz** eines professionell arbeitenden Unternehmens gehört eine **gut funktionierende Zoll- und Exportkontrolle**. Es genügt aber nicht, die Mitarbeiter:innen einmalig intensiv auszubilden, vielmehr muss sichergestellt sein, dass das eingesetzte Fachpersonal regelmäßig geschult wird.

### Regelmäßige Schulungen unabdingbar
Zollverantwortliche und daneben alle Zollfachkräfte **arbeiten im Spannungsfeld** der unternehmerischen Zielvorgaben und der Anforderungen der Zoll- und Exportkontrollbehörden. Verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Fehler treffen dann im fiskalischen Bereich (**Abgabenerhebung**) zumeist das Unternehmen und gefährden somit den wirtschaftlichen Erfolg, Adressaten von Sanktionen (**straf- und bußgeldrechtliche Folgen**) sind hingegen fasst immer die handelnden und verantwortlichen Zollfachkräfte des Unternehmens. Die Reguvis Akademie bildet Fach- und Führungskräfte für das Zollmanagement und für die operative Zollabwicklung in der Wirtschaft mit maßgeschneiderten Programmen aus.

### Rechtssicherheit durch das Zollforum
Wir bieten die Möglichkeit sich im Rahmen des bewährten bav Zollforums über die relevanten Änderungen im Bereich des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts zu informieren.
Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert. Die Teilnehmer:innen werden in die Lage versetzt, die **für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen vorzubereiten und umzusetzen**.
Das Zollforum ist als Workshop konzipiert, in dem die Teilnehmer:innen aktuelle Probleme und Neuregelungen diskutieren können, um Lösungen für Anpassungen der unternehmensspezifischen Exportkontroll- und Zollorganisation zu finden.

Profitieren Sie von dem **Austausch mit anderen fachkundigen Teilnehmern** sowie unseren Referenten:innen. Sie können das Teilnahmezertifikat im Rahmen der Nachweispflichten gegenüber den Behörden nutzen.

Webinar: Vermittlung anderer Hilfen und erweiterte Unterstützung nach dem neuen BtOG

Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wandeln sich auch die Kern-Aufgaben für Betreuungsbehörden; das Betreuungsbehördensgesetz (BtBG) wird zum Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) erweitert. Die Art der Vermittlung anderer Hilfen wurde konkretisiert, damit die betroffene Person auch dort ankommt, wo es Hilfe gibt. Die Behörde soll künftig selbst dafür Sorge tragen, dass Ansprüche erkannt und Leistungsanträge gestellt werden. Genügt dies nicht zur Vermeidung einer Betreuung, kann die Durchführung einer erweiterten Unterstützung geprüft werden. Was im Vorfeld eine Kann-Bestimmung ist (§ 8 Abs. 2 BtOG), wird im Betreuungsverfahren zur Pflichtaufgabe (§ 11 Abs. 3, 4 BtOG).

Betreuungsbehörden müssen sich daher auf die Bewältigung dieser Aufgaben gut vorbereiten – hierfür vermittelt dieses praxisoriengtierte Webinar Handwerkszeug und Impulse.

Da die Delegation der Erweiterten Unterstützung an anerkannte Betreuungsvereine und berufliche Betreuer/innen möglich ist, tut sich für sie abseits des gerichtlichen Verfahrens eine neue Verdienstmöglichkeit auf. Unabhängig davon müssen Betreuer/innen den betroffenen Menschen ebenfalls „andere Hilfen“ erschließen, wenn die rechtliche Betreuung den Unterstützungsbedarf nicht abdeckt bzw. dadurch die Aufhebung der Betreuung ermöglicht wird.

Die Referentin Ina Bürkel erläutert in diesem 4-stündigen Webinar als eine Art „Crash-Kurs“ die Herangehensweise an die Vermittlung anderer Hilfen und die darüber hinaus gehende Erweiterte Unterstützung. Das Webinar bietet allen Teilnehmer/innen die Möglichkeit zum Austausch mit der Referentin zu individuellen Praxisfragen. Mit dem ausführlichen Skript enthalten Sie viele Informationen für Ihre tägliche Arbeit.

###Agenda/Themenschwerpunkte
+ Sozialleistungsansprüche erkennen und Betroffene bei der Antragstellung unterstützen
+ Andere Hilfen erfolgreich vermitteln – wie geht das? Was ist überhaupt eine „andere Hilfe“?
+ Erweiterte Unterstützung – wenn es ein bisschen länger dauert
+ Chancen und Grenzen der Vermittlung und Unterstützung
+ Gestaltungsmöglichkeiten der Delegation an Vereine und Betreuer/innen

###Termine/Preise
(bitte wählen Sie in der Buchungsmaske das passende Datum aus):
02.06.2022 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online
12.09.2022 | 08:30 – 10:30 Uhr + 11:00 – 13:00 Uhr (4 Stunden) | online

**Vorzugspreis für Abonnenten (BtPrax, Datenbank Bt-Recht) 124,00 €**; Normalpreis 149,00 € (jeweils zzgl. MwSt.)

###Technische Vorraussetzungen

Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus!

Die Durchführung des Webinars erfolgt über die Anwendung ZOOM. Sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, erhalten Sie einen persönlichen Teilnahme-Link zugeschickt. Die Zuschaltung zum Webinar ist sehr einfach und ohne technische Kenntnisse realisierbar.

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/ Laptop, von dem Sie das Webinar verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar. Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre E-Mail-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise ZOOM) des Webinars weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Webinar möglich ist. Außerdem ist der Name, mit dem Sie sich anmelden für alle andere Teilnehmer/innen im Webinar sichtbar.

Handel mit Embargoländern

Embargos sind Wirtschaftssanktionen, die oftmals als politisches Druckmittel gegen Personen, Gruppierungen oder Staaten eingesetzt werden. Durch die Verhängung von Embargomaßnahmen können Unternehmen in den Fokus der Exportkontrolle geraten, auch wenn sie keine kritischen Güter wie Dual-Use-Güter oder Rüstungsgüter exportieren.
Embargos schließen jedoch den Handel mit und technische Unterstützung von betroffenen Ländern nicht aus. Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern oder Strafen geahndet, sodass eine fachkundige Einzelfallprüfung im Handel mit Embargos unerlässlich ist. Durch diese Veranstaltung erhalten Sie die Grundlagen für den rechtssicheren Handel mit Embargoländer.

**Organisatorisches**

Sie benötigen einen internetfähigen Rechner/Laptop, von dem Sie das Training verfolgen können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme am Webinar (vorzugsweise über den Browser Google Chrome). Durch Klicken auf diesen Link einige Minuten vor Beginn des Webinars wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Organisator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil. Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung! Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Email-Adresse an den Anbieter (Vorzugsweise **ZOOM**) des Online-Trainings weitergegeben wird, damit eine Anmeldung zu Training möglich ist.

**In der Webinargebühr ist enthalten:**

+ Teilnahmezertifikat
+ Umfangreiche Vortragsunterlagen

VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht: Modul 1: Die Eignung von Unternehmen für den Auftrag – was ist da zu prüfen?

**Die Eignung von Unternehmen für den Auftrag – was ist da zu prüfen?:**
Das 2-stündige Webinar der Webinarreihe “VergabeSpezial – Auf den Punkt gebracht” behandelt spezielle und aktuelle Themen sowie Fragestellungen des Vergaberechts. Innerhalb von 2 Stunden erhalten Sie wesentliche Informationen und Antworten zu diesem Thema. Angereichert durch viele Best-Practice-Erfahrungen finden Sie schnelle Hilfestellung im Vergabealltag.

Sie möchten sich für die komplette Webinarreihe anmelden? [Hier](https://www.reguvis.de/de/akademie/veranstaltung/webinar-reihe-vergabespezial-auf-den-punkt-gebracht-352827/) finden Sie weitere Informationen zu allen Modulen der Reihe!

###Technische Voraussetzungen
Sie können ganz einfach an einer Sitzung teilnehmen, von überall und jederzeit, mit einem kompatiblen Computer oder von einem Mobilgerät aus! Informationen zu den Systemanforderungen finden Sie [hier](https://support.goto.com/de/article/g2w010003)

**Teilnahme:**
Sie können ganz einfach mit dem Teilnahme-Link in Ihren Webbrowser gelangen und an der Sitzung teilnehmen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich die Desktop-Software, welche für Windows und Mac zur Verfügung steht, herunterzuladen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w030002)

**Testen:**
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihre Internetverbindung vor dem Webinar zu testen oder an einer Testsitzung teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie [hier.](https://support.goto.com/de/article/g2w060001)

**Fragen und Antworten:**
Weitere Hilfestellungen, Fragen und Antworten über die Software “GoToWebinar” finden Sie [hier.](https://support.logmeininc.com/de/gotowebinar/help/hilfe-zur-teilnahme-und-fragen-und-antworten-zur-teilnahme-g2w060007)