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Basiswissen Vergaberecht

###Sie sind neu im Vergaberecht und möchten sich nicht allein durch die umfassende Literatur zum Vergaberecht arbeiten?

Mit unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** werden Sie ausführlich, praxisnah und verständlich in das Vergaberecht eingeführt. Sie erhalten einen systematischen Überblick über Grundlagen, Neuheiten und alles Wichtige zur VOB/A, VgV & UVgO. Unsere Autoren des gleichnamigen Praxisbuches, Dr. Marc Röbke und Stephan Rechten, führen durch die Schulung.
Begleitet werden sie von Herrn Martin Krämer, dem ehemaligen Leiter des zentralen Vergabeamtes der Stadt Bonn. Er steht den Teilnehmer:innen mit seiner langjährigen Erfahrung Rede und Antwort.

###Was können Sie bei unserer Einsteiger-Schulung **Basiswissen Vergaberecht** erwarten?

Neben der Vermittlung von **vergaberechtlichen Grundlagen** und einem Überblick über die **Anwendungsbereiche des Vergaberechts**, steht insbesondere Ihre praktische Arbeit und die dafür notwendigen Informationen zur **Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens** bis hin zur **Prüfung und Wertung von Angeboten** im Vordergrund.

Neben dem Erwerb von vergaberechtlichen Grundlagen, haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit Ihr **Netzwerk zu erweitern** und mit anderen Praktizierenden sowie Experten und Expertinnen in Austausch oder Diskussion zu kommen.

EVB-IT

Die **Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)** finden Ihre Anwendung bei der Beschaffung aller Arten von Informationstechnik einschließlich dazugehöriger Leistungen und umfassen Datenverarbeitungstechnik, Kommunikationstechnik und Bürotechnik.

###Besteht eine Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen?

Die meisten öffentlichen Auftraggebenden sind zur Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die **Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)** verpflichtet. Geltung zwischen den Vertragspartner:innen erlangen sie jedoch nur dann, wenn diese in dem jeweiligen Vertrag auch ausdrücklich vereinbart werden.

In unserer Veranstaltung liefert Ihnen Thomas Ferber hierzu anhand von vielen Beispielen und Tipps aus der Praxis die wichtigsten Antworten für Ihre Beschaffungsvorhaben.

Update im Energie- und Stromsteuerrecht 2023/2024

###Verschaffen Sie sich den notwendigen Überblick über die aktuellen Änderungen im Energie- und Stromsteuerrecht

Das Energie- und Stromsteuerrecht nimmt aufgrund seiner Komplexität und Schnelllebigkeit eine ganz besondere Rolle innerhalb des Verbrauchsteuerrechts ein. Das zeigt sich nicht nur im Umfang der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Dienstvorschriften und Informationsschreiben, sondern auch den zahlreichen Verknüpfungen in andere Rechtsgebiete, wie beispielsweise das EU-Beihilferecht.

Mit unserer Veranstaltung bringen wir Sie auf den aktuellen Stand und stellen Ihnen die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen vor, damit Sie für das Jahr 2024 bestens gewappnet sind.

###Was erwartet Sie

+ Auslaufen der energie- und stromsteuerlichen Begünstigung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft (sogenannter **Spitzenausgleich**) sowie der **vollständigen Energiesteuerentlastung für hocheffiziente KWK-Anlagen**

+ Auslaufen der **Energiesteuerbegünstigung nach § 28 Absatz 1 und 2 EnergieStG** zum 30. September 2023 – Auswirkungen auf die Praxis und alternative Begünstigungsmöglichkeiten

+ Geplanten **Änderungen des Energie- und Stromsteuerrechts** (Aufgrund der momentan unübersichtlichen politischen Gemengelage (Stichwort: Industriestrompreis) und der sich daraus ergebenden Unsicherheit können derzeit keine konkreten Rechtsänderungen benannt werden. Sie werden – soweit bekannt – tagesaktuell vorgestellt.

+ **Änderungen der EnSTransV** (Absenkung der Meldeschwellen auf 100.000 Euro bzw. 10.000 Euro) und die Auswirkungen auf die Unternehmenspraxis, insbesondere vor dem Hintergrund der **verpflichtenden Online-Abgabe**

+ Umsetzungsregelungen zu den **Unternehmen in Schwierigkeiten** und die sich daraus ergebenden EU-beihilferechtlichen Konsequenzen (insbesondere Bewertung temporärer wirtschaftlicher Schwierigkeiten und deren Folgen)

+ **Neuigkeiten aus der Rechtsprechung**

+ Rechtssicherer Umgang mit **Vordrucken und Formularen** des Energie- und Stromsteuerrechts

Zoll Intensiv

Egal, ob Sie Quereinsteiger im Bereich Zoll sind oder schon länger dabei: Ihnen sind fundierte Rechtsgrundlagen im Zollrecht und deren praktische Umsetzung wichtig, um **effizient und sicher** durch den Arbeitsalltag zu manövrieren. Doch neben dem Wissen für die tägliche Fleißarbeit ist es Ihnen auch wichtig, Ihre Prozesse rechtssicher zu optimieren und weitestgehend ohne aktives Zutun der Zollbehörde zu arbeiten.

###Weitblick im Unternehmen durch Überblick im Zollrecht

Sie lernen die Grundlagen der Zollabwicklung und werden fit für die Abfertigung Ihrer Einfuhr- und Ausfuhrsendungen. Doch was dann?
Unsere fünftägige Veranstaltung „Zoll Intensiv“ gibt Ihnen **neben dem Grundwissen auch direkt das vertiefende Wissen** mit dazu, u.a.:
+ Besondere Zollverfahren zur Einfuhrabgabenreduzierung in bestimmten Fällen,
+ vereinfachte Zollabwicklung zur weitestgehend selbständigen Zollabfertigung und
+ der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO als Gütesiegel gegenüber der Zollbehörde.

Grundlagen der Intrastat-Meldung

Deutschland wird gerne als Exportweltmeister bezeichnet. Doch woher weiß man das? Grundlage für diese Aussage ist die **Außenhandelsstatistik**, die Sie durch Ihre **grenzüberschreitenden Warenbewegungen** befüllen. Im Handel mit Drittländern passiert das ohne Ihr Zutun – Ihre elektronische Zollanmeldung geht automatisch auch an das Statistische Bundesamt. Handeln Sie innerhalb der EU, wird es Ihnen nicht ganz so leicht gemacht.

Im sogenannten Intrahandel, der im **Binnenmarkt der EU** stattfindet, gibt es keine Zollanmeldungen. Daher wurde die **Intrastat-Meldung** ins Leben gerufen. Für Sie bedeutet das, dass Sie bestimmte, statistikrelevante Angaben zu Ihrem Warenhandel **monatlich an das Statistische Bundesamt** übermitteln müssen. In unserer Veranstaltung „Grundlagen der Intrastat-Meldung“ lernen Sie
+ in welchen Fällen Sie eine Meldung abgeben müssen,
+ welche Angaben Sie dabei übermitteln müssen und
+ welche Erleichterungen und Hilfsmittel für Sie zur Verfügung stehen.

Vergabe von freiberuflichen Leistungen

Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggebern benötigt; hier geht es insbesondere um **Architekten- und Ingenieurleistungen** zur Realisierung von **Bauvorhaben der öffentlichen Hand**. Da der einschlägige **EU-Schwellenwert** bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für **Planungsleistungen** ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen.

###Vergabe- und vertragsrechtliche Aspekte beachten

Welche Vorgehensweise gilt es bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen mit einem Honorarvolumen unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts zu berücksichtigen? In unserer Veranstaltung gehen die Referierenden auf die **vergabe- und vertragsrechtlichen Aspekte** bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ein und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur **rechtssicheren Ausgestaltung des Verfahrens** unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts.

Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –

Lieferantenerklärungen werden häufig im innereuropäischen Handel verlangt – doch selten ist die Tragweite und Wichtigkeit in vollem Umfang bekannt. Vermeiden Sie finanzielle Risiken durch falsch ausgestellte Lieferantenerklärungen und erlangen Sie Rechtssicherheit.

###Bedeutung der Lieferantenerklärung
Die Lieferantenerklärung ist ein **offizieller Nachweis über den präferenziellen Ursprung einer Ware**. Sie stellen diese Erklärung **eigenverantwortlich** aus, eine Behörde ist nicht involviert. Trotzdem können die Lieferantenerklärungen noch Jahre später von der Zollbehörde überprüft und beanstandet werden. Das kann für Sie zur Folge haben, dass hohe finanzielle Nachforderungen auf Sie zukommen.

Umso wichtiger ist es, dass Sie die Hintergründe und Formvorschriften kennen. Sie sichern sich dadurch nicht nur rechtlich ab, sondern können auch **Ihre Prozesse effizient danach ausrichten**.

###Präferenzursprung als Handelsvorteil?
In unserer Veranstaltung „Lieferantenerklärungen in der Praxis – sicher ausstellen und prüfen –„ lernen Sie, welche wichtige Rolle die Lieferantenerklärung in der Produktionskette einer Ware spielt. Durch **geschickte Abwägungen in Ihren eigenen Einkaufs- und Produktionsprozessen** können Sie herausfinden, ob es für Sie günstiger ist, mit präferenzieller oder nicht-präferenzieller Ware zu handeln.

Merkantiler Minderwert intensiv

###Was ist ein merkantiler Minderwert überhaupt?

Der **merkantile Minderwert** ist der Minderwert, der besteht, wenn nach fachgerechter Mangel- oder **Schadensbeseitigung** bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine Abneigung gegen den Erwerb der Immobilie bestehen bleibt, weil das **Vertrauen** in die Qualität des Gebäudes **erschüttert** ist. Er äußert sich in der Befürchtung, dass **Folgeschäden** auch künftig eintreten könnten.

###Technischer Minderwert vs. merkantiler Minderwert

Wenn es nach der Behebung von Mängeln zu einer **Abweichung vom Vertragssoll** kommt, wird diese mit dem **technische Minderwert** bemessen. Oftmals ist der technische Minderwert gering, so dass zusätzlich ein merkantiler Minderwert gefordert wird. Aber ist das immer angemessen? Kann man einem Unternehmer den **Werklohn kürzen**, obwohl er seine **Leistung mangelfrei erbracht** hat? Der **merkantile Minderwert** muss oftmals für **subjektive Minderwerte** herhalten.

###Merkantiler Minderwert verstehen

Haben wir vielleicht ein **Definitionsproblem**? In diesem Webinar beschäftigen wir uns intensiv mit dem **merkantilen Minderwert** und beleuchten dabei die **Situation aller Beteiligten**. Dabei werden auch mögliche **Vorgehensweisen** zur Ermittlung des Minderwerts **besprochen**. Es ist erlaubt und gewünscht, dass die Teilnehmenden ihre **eigenen Beispiele** vorstellen, um diese gemeinsam zu besprechen.

Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)

###Beschränkung ziviler Güter

Ein tückischer Bereich der Exportkontrolle sind die **Beschränkungen für Güter, die auf den ersten Blick nichts Kritisches an sich haben**. Hinter den sogenannten „Dual-Use-Gütern“ verbergen sich Güter, die allein aufgrund ihrer technischen Spezifikationen bereits als militärisch verwendbar gelten. Die tatsächliche zivile Nutzung tritt dadurch rechtlich für Sie zunächst in den Hintergrund.

###Güterlistung führt zu Genehmigungspflicht

Ergibt sich eine Listung Ihrer Ware in einer Güterliste, zieht das Genehmigungspflichten für die Ausfuhr oder gar Verbringung innerhalb der EU nach sich. Damit Sie Ihre Pflichten diesbezüglich erfüllen können – sowohl gegenüber der Behörde als auch gegenüber Ihren Kunden -, sollten Sie all Ihre Güter **auf eine Listung in den einschlägigen Güterlisten prüfen**. Wie Sie diese Prüfung rechtssicher und effizient erledigen, lernen Sie in unserer Veranstaltung „Klassifizierung nach den Güterlisten (EU, DE, US)“.

###Risiko US-(Re-)Exportkontrolle

Auch die US-Gesetze verfügen über exportkontrollrechtliche Beschränkungen für Dual-Use-Güter, die Sie unverhofft treffen können. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Gut in den USA hergestellt wurde. Für diesen Fall lernen Sie hier auch die entsprechende US-Güterliste kennen, sodass Sie Ihren **Prüfprozess effektiv gestalten** können.

Basis Zolltarif

Egal, ob als Codenummer beim Import oder statistische Warennummer beim Export: die Einreihung von Waren löst diverse (z.B. einfuhrabgabenrechtliche und handelspolitische) Konsequenzen aus, die mit dieser Codierung in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

###Grundlage des internationalen Warenhandels

Die richtige Einreihung steht also gleich zu **Beginn jeder grenzüberschreitenden Warenbewegung**. Der gekonnte Umgang mit dem Zolltarif und damit die korrekte Ermittlung der richtigen Codenummer ist ein Erfordernis, um anschließend weitere Erkenntnisse ableiten zu können. Dazu gehören z.B. Zollsatz, Zollkontingente, Antidumpingzölle, Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrverbote oder -beschränkungen.
Schon bei der bloßen Überlegung zu einem evtl. drittländischen Einkauf interessiert naturgemäß die Codenummer, um festzustellen:
**„Was kostet die Ware inkl. Zollabgaben?“**. Insgesamt lautet also die Devise: Fehlervermeidung bei der Einreihung ist Trumpf!

###Konsequenzen einer falschen Einreihung

Die Einreihung von Waren in den Zolltarif ist nicht einfach und führt immer wieder zu Schwierigkeiten. Die Konsequenzen einer fehlerhaften Einreihung sind vielfach: Zölle werden nicht richtig erhoben (es kommt bei einer Betriebsprüfung z.B. zu Nacherhebungen, Präferenznachweise sind falsch, Nichtbeachten von Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten u.v.m). Bei der Einfuhr von Waren darf keinesfalls kritiklos die Codenummer des Lieferanten übernommen werden – **jeder haftet für die Richtigkeit seiner eigenen Einreihung!**

###Rechtssichere Stammdatenpflege

Im Rahmen von Arbeits- und Organisationsanweisungen sind die Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Einreihung von Waren (Stammdatenpflege) zu fixieren. Systematisch erarbeiten wir in unserer Veranstaltung „Basis Zolltarif“ mit Ihnen die “Geheimnisse” und “Besonderheiten” des Zolltarifs unter Nutzung des elektronischen Zolltarifs (EZT-online) der deutschen Zollverwaltung.